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IGNORED

Airringer


schmitz75

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vor 25 Minuten schrieb Steinpilz:

Dieses Ding hier wurde aber auch keiner Schusswaffe nachgebildet und trotzdem als Anscheinswaffe eingestuft:

 

https://www.amazon.de/Umarex-Walther-Personal-Defense-Pistol/dp/B01MY0VODU/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1535746178&sr=8-1&keywords=walther+pdp

Zu diesem Walther-Ding gibt es auf der BKA-Website keinen Feststellungsbescheid. Hier gibt es einen Feststellungsbescheid zu einem anderen Reizstoffsprühgerät, das als Anscheinswaffe eingestuft wurde: https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/Sonstige/130610FbZ251Reizstoffspruehgeraet.html

 

Keine Ahnung, was der Sachbearbeiter sich dabei dachte. Soll vielleicht entfernt einer Signalpistole ähneln? Im Bescheid steht keine Begründung, was natürlich ausgesprochen hilfreich ist.

 

Im Zweifelsfall muss man halt gegen einen nachteiligen Bescheid den Rechtsweg beschreiten.

 

Nach dem WaffG ist es keine Anscheinswaffe, es sei denn jemand findet eine Schusswaffe, dem der Airringer nachgebildet sein soll.

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