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Messerführverbot bei Jäger?


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Geschrieben

Gibt es inzwischen einigermaßen verlässliche Regeln, ob Jäger auf dem Weg zum Revier vom Führverbot bei Messern ausgenommen sind?

Es wäre doch Paradox, wenn der Jäger seine Schusswaffen (ungeladen) auf dem Weg führen darf, jedoch Einhandmesser im verschlossenen Behältnis transportieren muss.

Geschrieben

Das Eine hätte nichts mit dem anderen zu tun ;)

Es kommt immer auf den Zusammenhang an. Bin ich auf dem direkten Weg zur Jagdausübung führe ich problemlos.

Allerdings kein Einhandmesser. Was soll ich mit dem Spielzeug ;) ?

Da ist das große Abfangmesser am Gürtel und das ist dann wohl auch ein sozialadäquater Zweck.

Jedenfalls bis mir das Gegenteil bewiesen wird.

Man muss sich auch nicht wegen jedem bisschen ein Püpschen ins Höschen setzen.

Die Lebenswirklichkeit ist häufig viel entspannter.

In Einzelfällen hat man Pech.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb schiiter:

 

Es kommt immer auf den Zusammenhang an. Bin ich auf dem direkten Weg zur Jagdausübung führe ich problemlos.

Allerdings kein Einhandmesser. Was soll ich mit dem Spielzeug?

Da ist das große Abfangmesser am Gürtel und das ist dann wohl auch ein sozialadäquater Zweck.

 

 

Wobei es bei anerkanntem sozialadäquatem Zweck - Jagd - egal ist, ob das Jagdmesser nun als (Einhand-)Klappmesser oder als feststehendes Messer konstruiert ist.

Anders gesagt: die Klappmesserkonstruktion (unabhängig von den persönlichen Vorlieben, die hier nicht Thema sind) macht das Messer ja nicht per se jagduntauglich...

 

Ich gebe dir recht damit, dass man das jagdliche Messerführen ziemlich entspannt sehen bzw. angehen kann.

Da will in der Praxis im Zusammenhang mit der Jagd niemand etwas von eiinem.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 37 Minuten schrieb alzi:

"auf dem Weg" ist doch wie bei Schußwaffen im Zusammenhang mit der Jagdausübung........also, wo ist da jetzt wieder ein Problem?

Das es zwiwchen diesen beiden eigentlich keinen Zusammenhang gibt.

Es gibt eine Regel für Schusswaffen und eine Regel für bspw. Messer.

Es müssen jeweils die daran geknüpften Bedingungen erfüllt werden.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Es ist zwar gegen den gesunden menschenverstand , aber nach dem Gesetz ist ja die fahrt mit dem auto oder allein das sitzen im auto im revier noch keine jagdausübung und somit müsstest du im geschlossenen behältnis transportieren bzw den jägermeister frevert unter 12 cm benutzen.

In der praxis wird sicherlich der polizist nicht so kleinlich sein(vor allem reviernah), vor allem bei anderen schusswaffen am gürtel und im auto.

 

Ähnliche situation. Schreckschusswaffe im revier darfst du zur hundeausbildung führen (siehe verwaltungsvorschrift), auch ohne kws. Auf dem weg ins revier sieht die situation schon delikater aus. Obwohl der 38er j frame ungeladen im holster steckt , darfst du den hw37 wahrscheinlich nicht ungeladen in die pattentasche stecken.

Geschrieben (bearbeitet)

"Nach dem Gesetz" ist der Wortlaut des § 42a Abs. 3 WaffG eigentlich schon hinreichend klar. Vor allem weil er eine bewusste (weitgefasste) Paralleliisierung zum Wortlaut in § 13 darstellt.

 

Carcano

Bearbeitet von carcano
Geschrieben

Na, aber so kompliziert ist es nun auch nicht:

 

§ 42a WaffG

(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

 

§ 13 WaffG

(6) Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen. 

 

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb karlyman:

Na, aber so kompliziert ist es nun auch nicht:

 

§ 13 WaffG

(6) Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen. 

 

 

Könnte man das Messer nicht auch als Jagdwaffe sehen?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Minute schrieb rwlturtle:

Und wie führst Du ein Messer

?

Einfach so. Das Messer ist konstruktionsbedingt (idR) nicht schußbereit.

 

Edit: Wenn der Gesetzgeber nur Schußwaffen gemeint gehabt hätte, hätte er ruhig Schußwaffe schreiben können :-)

Bearbeitet von _peti
Geschrieben

Ist mir klar, im Gesetzestext steht aber nicht schußbereit, daher wird es sich wohl auf Schußwaffen beziehen.

 

Davon ab, die Polizisten mit denen ich als Jäger zu tun hatte, waren alle vernünftig, wenn ich ein Gewehr umhängen hatte, fragte mich noch nie einer nach meinem Messer.

 

Bei einem Wildunfall fragte mich nachts ein junger PB nach meinen Papieren, der wurde aber sofort vom Kollegen zurückgepfiffen, nach dem Motto:

Halt ihn nicht von seiner Arbeit ab, wir haben ihn angerufen.

Geschrieben

Ich wird noch verrückt. Gibt's denn hier kein Land-Ei, das diese Diskussion praxis- und lebensnah zurecht rückt?

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb EBR:

Ich wird noch verrückt. Gibt's denn hier kein Land-Ei, das diese Diskussion praxis- und lebensnah zurecht rückt?

was labert ihr alle für einen Müll?? Diggers.....es gibt kein "Messer Führ Verbot für Jäger"......es gibt ein unpassendes Messer für eine unpassende Situation.....das ist alles.....ein wenig Selbstbewußtsein darf ich ja erwarten? Das unsägliche Gesetz war für scheiss Kinderpisser gedacht und leider haben es die teuschen behörden wieder einmal vergeigt....also wenn es soviel probleme gibt dann transportier doch das Messer oder geh zu Netto

Geschrieben
vor 33 Minuten schrieb Slotsipxes:

was labert ihr alle für einen Müll?? Diggers.....es gibt kein "Messer Führ Verbot für Jäger"......es gibt ein unpassendes Messer für eine unpassende Situation.....das ist alles.....ein wenig Selbstbewußtsein darf ich ja erwarten? Das unsägliche Gesetz war für scheiss Kinderpisser gedacht und leider haben es die teuschen behörden wieder einmal vergeigt....also wenn es soviel probleme gibt dann transportier doch das Messer oder geh zu Netto

Deine Medikation ist dejustiert -- oder mein Ironiedetektor.

Geschrieben
Zitat

Deine Medikation ist dejustiert -- oder mein Ironiedetektor.

Meine Dedikation ist Täuschland angepasst...........justiert werden muss etwas anderes in diesem Land............ich habe jetzt in Deiner Feststellung auch keine Ironie entdecken können............und trotzdem kommuniziere ich mit Dir......

Geschrieben
Am ‎20‎.‎04‎.‎2018 um 17:34 schrieb EBR:

Ich wird noch verrückt. Gibt's denn hier kein Land-Ei, das diese Diskussion praxis- und lebensnah zurecht rückt?

Karlyman hat die beiden Vorschriften doch bereits schön hintereinandergesetzt.

 

Die Jagdausübung ist ein allgemein anerkannter Zweck. Insofern gilt sowohl zu § 13 zu Jagdwaffen, die zur Jagdausübung benötigt werden wie auch zu § 42a für Messer jeweils auch der Zusammenhang damit.

Geschrieben (bearbeitet)
Am 20.4.2018 um 17:34 schrieb EBR:

Ich wird noch verrückt. Gibt's denn hier kein Land-Ei, das diese Diskussion praxis- und lebensnah zurecht rückt?

Lebensnah zurecht gerückt ist dieses sehr einfache Thema sehr unterschiedlich im Bundeskontext. "In über 90% der Fälle" wird ein Messer bei einem Jäger außerhalb von Voksfesten und Fußgängerzonen, vor allem im ländlichen Raum, KEIN Problem darstellen. Wenn der PolB fragt warum: "damit ich bei Wildunfällen abfangen kann" reicht. Und vor allem wenn du eine Langwaffe über der Schulter und eine KW an der Hüfte hast wird kein PolB nach dem Zahnstocher fragen. Das ist einfach in der Priorität der PolB nicht vorhanden.

 

"Üblich" ist eine Kontrolle des JS (und teils auch Perso), wenn da "nichts kommt" sieht der PolB im Normalfall sowohl die Waffen als auch die Aktivität als "legal gegeben" an und macht sich selbst nicht unnötigen Papierkram im Nachgang.

WBK interessieren üblicherweise nicht da bekannt ist das Jäger Waffen haben und der PolB bei Korrektheit des JJS eigentlich immer davon ausgeht dass der Rest auch passt.

Aber:

Es gibt wie immer auch solche und solche Ausschläge. Ich habe schon mit AR-10 über der Schulter offen erlebt dass die Pol weder JS noch sonstwas sehen wollte sondern nur im vorbeifahren "militärisch" gegrüßt hat, als positiver "spökes" was der Grünrock da spazieren führt, bis hin zum genauen Gegenteil beim weißhaarigen 85-jährigen ex-Hegeringchef in Loden der mitten im Feld im ländlichen Raum von jugendlichen gesehen wurde und mit drei Streifenwagen voller "Hektiker aus der Stadt" mit gezogener Waffe kontrolliert wurde sowie im Nachgang noch zur UJB musste.

 

Obige Spreizung ist aus EINEM Kreis in NRW, innert der letzten 24 Monate. Da kannst du nur den Satz erweitern "Vor Gericht, auf hoher See.... auf der Jagd....."

Bearbeitet von Jacko5000

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