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IGNORED

Grüne WBK, 2 Einträge, 1 Waffe ersetzen


Benutzer0815

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Hallo,

auch wenn meine Frage unter Umständen zu der Bemerkung provoziert, wie ich durch die Sachkundeprüfung gekommen bin, möchte ich sie hier stellen, weil ich mir einfach nicht sicher bin:

 

Ich besitze eine grüne WBK und habe mein Grundbedürfnis durch den Besitz zweier Pistolen gegenwärtig ausgereizt (eine 45er und eine 9mm).

Ich möchte die 9mm durch eine andere 9mm ersetzen; also die momentane an einen Händler verkaufen und "im gleichen Atemzug" dort eine neue kaufen.

 

Zuvor benötige ich ja den Voreintrag durch die Behörde für die neue Waffe. Ich gehe aber nicht davon aus, dass mir ein dritter (Vor)eintrag gewährt wird - auch wenn ich rein faktisch zu keinem Zeitpunkt drei Waffen besitze, da ich die alte beim Händler ja direkt "eintausche".

 

Muß ich:

1. zuerst die alte Waffe verkaufen

2. danach zur Behörde und die alte Waffe austragen und gleichzeitig den neuen Voreintrag holen

3. nochmal zum Händler und die neue kaufen

(4. logischerweise nochmal zur Behörde und den Neukauf eintragen)

 

oder würde mir die Behörde vor dem Verkauf einen dritten Eintrag gewähren (unter Umständen mit der Auflage, innerhalb 2-3 Wochen den Verkauf der alten nachzuweisen)?

 

Weil mein Wohnort, der Sitz der Behörde und der Händler alle in einiger Entfernung zueinander liegen, will ich vermeiden, unnötig zwei Mal zum Händler zu müssen.

Ich benutze auch zunächst das Forum, weil ich gegenwärtig für einige Wochen nicht ins Vereinshaus komme, um dort zu plaudern und ich möchte auch nicht unnötig erst zur Behörde, wenn es mir dort garantiert nicht genehmigt würde.
 

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Ruf einfach bei dem für Dich zuständigen Sachbearbeiter an und frage ihn. Er ist der einzige, der Dir eine sichere Auskunft geben kann, wie der Ersatz einer vorhandenen Waffe in seinem Zuständigkeitsbereich geregelt ist.

Er wird wahrscheinlich auch eine neue Bedürfnisbescheinigung verlangen, also nicht nur den Verkauf der alten Waffe...

 

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vor 1 Minute schrieb Benutzer0815:

Ich gehe aber nicht davon aus, dass mir ein dritter (Vor)eintrag gewährt wird

Das entscheidet im Grunde dein Verband, nicht die Behörde.

Eine neue Bed.besch. wird deine Behörde ziemlich sicher sowieso verlangen, aber fragen kost ja nix.

Als ich mal einen ähnlichen Fall hatte (bin mehr Langwaffenschütze) habe ich nach Rücksprache für den Voreintrag eine Bedürfnisbescheinigung

bekommen mit dem fetten Stempel "gültig nach Verkauf von...".

 

Normalerweise kannst du Voreintrag und Waffe gleichzeitig eintragen lassen, wenn Bed.besch. und SN hast/ Rechnung.

Der Händler muss bei mir z.B. nicht direkt eintragen, sondern das übernimmt meine Bhörde, das ist unterschiedlich in D.

 

Abklären mit Sachbearbeiter, Verband und Büchser.

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vor 4 Minuten schrieb Sebastians:

Das entscheidet im Grunde dein Verband, nicht die Behörde.

Eine neue Bed.besch. wird deine Behörde ziemlich sicher sowieso verlangen, aber fragen kost ja nix.

Als ich mal einen ähnlichen Fall hatte (bin mehr Langwaffenschütze) habe ich nach Rücksprache für den Voreintrag eine Bedürfnisbescheinigung bekommen mit dem fetten Stempel "gültig nach Verkauf von...".

 

Ist der Sachbearbeiter bereit, einen weiteren "vorläufigen" Voreintrag zu erteilen, hat der Verband da überhaupt nichts damit zu tun.

 

Der wird erst dann notwendig, wenn der Sachbearbeiter auf eine neue Bedürfnisbescheinigung besteht. Ist das der Fall, hängt es wiederum am Verband, ob er Dir eine weitere Bedürfnisbescheinigung gibt, während bereits zwei Waffen in der WBK eingetragen sind und die Voraussetzungen für eine Überschreitung des Regelbedürfnisses nicht vorliegen. Wenn sie das sogar tun, ist es sowieso egal. Wenn nicht, dann könnte er z.B. eine "Auflage" an die Bedürfnisbescheinigung knüpfen wie bei Dir erfolgt. Das muss dann aber auch der Sachbearbeiter wieder so akzeptieren, da im hiesigen Fall dann ja der Voreintrag schon vor dem Verkauf in der WBK stehen muss, wenn man sich die Fahrtstrecke sparen will.

Will das der Verband nicht, muss halt erst ausgetragen werden, mit der Kopie der WBK mit Austrag dann die Bedürfnisbescheinigung beantragt und dann der Voreintrag beantragt werden.

 

Kurz zusammengefasst, wie hier ja schon gesagt:

 

Sprich mit Deinem Sachbearbeiter und dann wenn nötig mit Deinem Ansprechpartner für Bedürfnisbescheinigungen im Verband.

 

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sprich zu aller erst mit deinem zuständigen sb!

vielleicht lässt er sich darauf ein (wenn du ihm glaubhaft vermitteln kannst wieso, weshalb, warum du deine jetzige 9mm unbedingt gegen eine andere 9mm tauschen musst!!!), dass du die eine kw gegen eine andere kw "tauschen kannst" OHNE einen neueren bedürfnisnachweis von deinem verband einzureichen!

ist in meinem bekanntenkreis schon mehrfach so vom sb akzeptiert worden!

 

also vorgehen war so:

 

mit sb vereinbart, tausch der alten kw gegen eine neue kw...

händler nimmt die alte entgegen und bestätigt dies dem sb...

händler gibt dir gleich die waff. nr. der neuen kw mit...

danach zum sb, welcher die alte austrägt und die neue einträgt...

 

danach zum händler und die neue kw abholen!!!

 

dies ist nur EINE möglichkeit wie es laufen kann...

Bearbeitet von HangMan69
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Danke für die Antworten und Ratschläge. Habe mir nicht vorstellen können, dass es Probleme damit geben könnte, wenn man eine vorhandene Waffe quasi "umtauschen" möchte. Man besitzt ja dann nicht mehr oder andere Waffen und wird durch den "Tausch" auch nicht gefährlicher oder was auch immer.

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Den "Tausch" gibt's im WaffG in der Tat nicht offiziell, wurde hier aber schon vielfach diskutiert. Meines Erachtens ist er bei kalibergleicher vergleichbarer Waffe ohne erneute Vorlage einer Bedürfnisbescheinigung immer dann problemlos durchführbar, wenn das Bedürfnis für die Grundwaffe bereits durch einen staatlich anerkannten Sportschützenverband nachgewiesen wurde. Alles andere ist in meinen Augen unnötiger Papierkrieg, da der Verband dann ja quasi lediglich seine Bescheinigung nochmals bestätigen würde. Was soll das ?

 

Anders kann man das sehen, wenn das Grundbedürfnis noch "per Handschlag" über den Schützenverein geltend gemacht wurde. Der Sportschützenverband würde dann übergangen werden, wobei man selbst dann noch einen gewissen "Bestandsschutz" in Anlehnung an § 58 Abs. 1 WaffG sehen könnte.

 

Im übrigen sehe ich den Thread hier wie BlackBull. Die Suchfunktion hätte hier bereits weitergeholfen.

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vor 2 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Anders kann man das sehen, wenn das Grundbedürfnis noch "per Handschlag" über den Schützenverein geltend gemacht wurde.

Die Praxis des WaffR nach 1972 hatte sich - ganz grundsätzlich mal abgesehen von dem Bedürfniskram - bewährt. Du unterstellst also hiermit den Schützenvereinen sie hätten was falsches bescheinigt?  

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Zitat

Anders kann man das sehen, wenn das Grundbedürfnis noch "per Handschlag" über den Schützenverein geltend gemacht wurde.

Also sowas habe ich in Deutschen Vereinen noch nie beobachten können......................bei Vereinen mit Imigrationshintergrund kann das subjektiv gefühlt vorkommen............

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vor 8 Stunden schrieb VP70Z:

Die Praxis des WaffR nach 1972 hatte sich - ganz grundsätzlich mal abgesehen von dem Bedürfniskram - bewährt. Du unterstellst also hiermit den Schützenvereinen sie hätten was falsches bescheinigt?  

Ich glaube eher, dass es darum geht, dass ein Sachbearbeiter (zumindest war das bei meinem Tausch einer Waffe) schaut, wie alt die Bedürfnisbescheinigung ist und zusätzlich haben sich ja evtl. auch die zu erfüllenden Grundlagen für die Erteilung einer Bescheinigung geändert. Wobei wir da auch wieder bei "das entscheidet nur der jeweilige Sachbearbeiter" sind, alles andere ist Spekulation und ich bin mir sicher, dass ich keinen "Anspruch auf einen Tausch" hatte, aber dank eines verständigen Sachbearbeiter und einer ca. 1,5 Jahre alten Bedürfnisbescheinigung wars kein Problem.

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Was sagt der Händler zu diesem Thema?

Idealerweise ist der Händler im gleichen Landkreis und nimmt den Tausch vor! 

D.h. der Händler geht zu WB und lässt die Waffen umtragen.

 

Das wäre bei meinem SB die einzig gangbare Möglichkeit ohne erneutes Bedürfnis.

Ansonsten wäre die normale Prozedur über Verband fällig. Der Behörde ist das Kontingent egal, sie verlangt lediglich einen Bedürfnisgrund.

Der normale Weg wird etwas länger dauern, da:

1. Waffe verkaufen und austragen lassen

2. Bedürfnis beim Verband beantragen, auf Kontingent, unter Nachweis der regelm. Teilnahme am Schießsport.

3. Zuverlässigkeit bei der Behörde erneuern (ist auch beim Umtragen durch Händler notwendig!) 

4. neue direkt Waffe eintragen.

 

Bearbeitet von scotty600
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Am ‎20‎.‎04‎.‎2018 um 21:41 schrieb HBM:

Ich glaube eher, dass es darum geht, dass ein Sachbearbeiter (zumindest war das bei meinem Tausch einer Waffe) schaut, wie alt die Bedürfnisbescheinigung ist und zusätzlich haben sich ja evtl. auch die zu erfüllenden Grundlagen für die Erteilung einer Bescheinigung geändert.

Eben. Letztendlich muss halt geprüft werden, ob das Grundbedürfnis nach wie vor besteht.

 

Wird dies verneint, wäre die Frage erlaubt, warum sich die Grundwaffe vor dem Tauschwunsch dann überhaupt noch im Besitz des Antragstellers befand. Falls dies aufgrund einer Ausnahme nach § 45 Abs. 3 WaffG der Fall war, wäre ein Tausch natürlich nicht möglich.

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Hab mal das gleiche Problem gehabt. Behörde wollte ein neues Bedürfniss. Ich habe also ein neues Bedürfniss beantragt und auf der Wbk-Kopie die dem Antrag beilag vermerkt das die vorhandene Waffe im Zuge des Neukaufes verkauft wird. Hat mehrfach problemlos geklappt. 

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