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Jugendjagdschein und Teilnahme an GK-Wettkämpfen


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

@alzi: wieviele 12-jährige mit Ausnahmegenehmigung für KK und wieviele 9-jährige mit Ausnahmegenehmigung für LG kennst du denn?

Und genau so trivial ist das bei der nächsten Altersstufe auch.

Eher leichter, weil bis dahin ein gewisses Talent nachzuweisen einfacher ist als am Anfang.

Bearbeitet von erstezw
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb alzi:

legal und ohne Ausnahmegenehmigung in unserem Land mit KK (Randfeuer bis 200J) und Flinte (bis Kal. 12) schießen, dabei ist es schnurz wie die Patrone ins Patronenlager kommt (ob nun Einzellader, (Vorderschaft-/Unterhelbel-/Sonstwas-)Repetierer oder Selbstlader)!

 

 

Beim Alter (hier nun 16 Jahre) spielt es keine Rolle ob die Flinte ein Einzellader, Repetierer oder Selbstlader ist, aber die KK Patronen dürfen maximal 200 Joule haben?

Das mit <=200 J bei der KK Patrone kommt mir aus dem §27 WaffG bekannt vor.

 

Aber da steht eben auch "Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner". 

 

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Geschrieben

Bei uns Lg 10, KK+Flinte 14 ,  Kw 18 mit Ausnahme.

 

Bei uns auf dem Amt gibt es nix zu handeln.

Jägerprüfung mit 14 gemacht: Erlaubt Flinte+KK.

 

Mit 16 Jugendjadschein: Feuer frei mit allem, aaaaaaaaaaber jagdliches Schießen. Und da gibt es seeeeeehhhhhhhrrrrr interessante Sachen.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Ich verstehe jetzt nicht, was das mit den "Neidern" soll.

JEDER 16jährige kann auch ganz ohne Jagdschein eine Ausnahme vom Alterserfordernis beantragen und darf dann einfach alles schiessen. Sogar beim BDS und sogar bei der Deutschen.

Das hat bei meinem ältesten Sohn auch geklappt, ohne Jägerkurs und Prüfung...

 

Ok treib´s halt auf die Spitze. Heutzutage ist die Zuverlässigkeit, durch Eigeninterpretationen der "Organe" und deren Wasserträger erstmal schneller  weg wie Du: "Schwarzwälderkuckucksuhrenmuseum" sagen kannst.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb alzi:

legal und ohne Ausnahmegenehmigung in unserem Land mit KK (Randfeuer bis 200J) und Flinte (bis Kal. 12) schießen, dabei ist es schnurz wie die Patrone ins Patronenlager kommt (ob nun Einzellader, (Vorderschaft-/Unterhelbel-/Sonstwas-)Repetierer oder Selbstlader)!

Wenn ich mir "Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 18 Jahre alt sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie höchstens 200 Joule (J) beträgt und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner" durchlese, dann glaube ich nicht, dass "jeder" (also ohne besondere Erlaubnis) mit 14 bereits Mehrlader-Flinten schießen darf. Meiner Meinung nach nur Einzellader oder wo ist eine weitere "Sonderregelung" zu finden die §27 WaffG aushebelt?

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb alzi:

hab ich hier jemals einen Fehler nicht zugegeben?

Bis jetzt hab ich noch keinen Fehler von Dir gelesen, daher hätte die Bemerkung "... das ich das noch erleben darf..." auch von mir kommen können und ich halte sehr viel von Deinen Beiträgen und ich sehe auch keine "Unterstellung" in der Bemerkung. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Minuten schrieb alzi:

dann hab ich wohl noch einen Fehler einzuräumen ;)

2 Fehler an einem Tag? Und ich hatte mich gerade schon so an das schöne Wetter gewöhnt...

Bearbeitet von stefan0303
Geschrieben (bearbeitet)

Du kannst deine psychologische Eignungsprüfung machen und nebenbei den Beruf Büxer gelernt haben, du bekommst trotzdem keine Ausnahmegenehmigung zum Erwerb von GK Waffen, wenn du keine 25 bist.......es sei denn du trainierst im Bundeskader, und dafür benötigst du keine Großkaliber Waffen. Das Waffengesetz in DE ist sowas von schwachsinnig. Als ob ein Jugendlicher mit einer Waffe auf dem Stand weniger Schaden anrichten könnte.......den allergrößten Schaden richten die Grünrotrotenschwarzen selbstgefälligen Gutmenschdiktatoren an, indem sie einen ordnungsgemäßen Umgang mit Waffen verhindern, aufgrund von emotionalen Entgleisungen von Verhaltensgestörten Vollidioten zum Anlass nehmen Gott und die Welt dafür zu bestrafen das ein Mensch nun mal ein Mensch ist und es kein Lebenwertes Leben ohne Risiko gibt!

Bearbeitet von Slotsipxes
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Valdez:

Ok treib´s halt auf die Spitze. Heutzutage ist die Zuverlässigkeit, durch Eigeninterpretationen der "Organe" und deren Wasserträger erstmal schneller  weg

??? Wo treibe ich was auf die Spitze?

Streng genommen könnte man dann dem Jungjäger ja nur raten, nur auf DJV Ständen schiessen zu gehen.

Auf einem DSB Stand aufzuschlagen könnte ja schon als "sportliches" Schiessen interpretiert werden...

 

Was die Ausnahmegenehmigungen für GK schiessen ab 16 anbelangt: Ja, es gibt sie. Es gibt auch eine rechtliche Grundlage dafür.

Allerdings muss man doch einigen Aufwand dafür betreiben: bei uns waren ärztl. Gutachten, Verein+Präsident des LV + Verbandsjurist involviert,

zahlreiche LM-Titel und auch DM-Titel lagen vor, ebenso natürlich die Waffensachkunde und bei den Eltern Jugendschießleiterausbildungsnachweise (DSB/BDS).

Also ein Spaziergang war's nicht.

 

Muss man also wieder durch. Schade, dass einem der Jugendjagdschein da nicht weiterhilft, nichtmal bei "jagdlichen" Disziplinen...

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Slotsipxes:

du bekommst trotzdem keine Ausnahmegenehmigung zum Erwerb von GK Waffen, wenn du keine 25 bist...

1. Die Grenze sind 21 Jahre, nicht 25.
2. Rechtliche Möglichkeit für eine Ausnahmegenehmigung: § 12 Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 3 WaffG.
3. Erlaubnis zum Schießen ist eine Sache (§ 27 Abs. 4 WaffG), Erlaubnis zum Erwerb eine andere.

 

Carcano

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb carcano:

1. Die Grenze sind 21 Jahre, nicht 25.

§6 Persönliche Eignung

(3) Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, haben für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen.

Quelle:https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html

 

@carcan

 

Ich habe mich über die Regelung bezugnehmend auf den Erwerb einer Waffe bezogen.

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb HangMan69:

damit darf er sich zwar deine waffen leihen (ausschliesslich lw!), aber ER darf damit nicht ALLEINE zum schiesstand fahren! er muss dorthin mit einem "berechtigten" fahren!

Der Jugendjagdscheininhaber darf Lang- und Kurzwaffen ausleihen, damit alleine zum Schießstand fahren und dort am jagdlichen Schießen teilnehmen. Der Begleitung eines "Berechtigten" bedarf es nicht. Vorschriften zum Fahren von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehr bleiben unberührt. Punkt.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Slotsipxes:

(3) Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, haben für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen.

Falsche Vorschrift. Der Absatz 3 des § 6 WaffG schreibt lediglich das psychologische Gutachten (für Nichtjäger) vor. Das Vorhandensein des positiven Gutachtens hast Du ja bejaht. Damit darf man dann Waffen erwerben und besitzen, es gilt grundsätzlich die allgemeine Altersgrenze von 18 jahren. Nur Sportschützen müssen für den Erwerb von Waffen (ausgenommen EL-Flinte und KK) 21 jahre alt sein (§ 14 WaffG).

Geschrieben

Mal so am Rande des Threads gefragt: Bearbeitet eigentlich jemand das Verbot des sportlichen Schießens (wohlgemerkt: natürlich nicht des eigenständigen Erwerbs von Waffen!) für Kinder und Jugendliche politisch? Offensichtlich geht das problemlos ohne Altersgrenzen. Ich habe in Amerika schon bei statischen Disziplinen Sechsjährige (natürlich unter enger Aufsicht) ohne Probleme mitschießen sehen, und elfjährige Mädels schießen schonmal dynamische Disziplinen mit--am Anfang lassen wir sie halt aus dem Low Ready statt aus dem Holster starten. Das alles absolut ohne jede Probleme. Bei unseren wehrhaften eidgenössischen Nachbarn mag das Knabenschießen inzwischen mehr ein Volksfest sein, aber die Knaben und Mädels schießen doch immer noch wenn ich mich nicht irre. Einziger plausibler Zweck der Vorschrift ist offenbar, dem Sport den Nachwuchs abzugraben und den Umgang mit Waffen als nicht normal und nicht üblich erscheinen zu lassen. Sondergenehmigungen für Kinder von wirklich engagierten Eltern mit Zeit und Geld und Verbindungen sind ja schön und gut, lösen das Problem aber nicht.

 

Die Sache mit dem Nachwuchs findet übrigens auch mit Zeitverzögerung statt wenn jemand nach der Schule die Sache erstmal liegenlässt. Ich habe z.B. als Kind das Skifahren nur so ein wenig kennengelernt, ohne wirkliche Anleitung mit beschissenen Ski (bei denen Mutti zu geizig war, auch nur die Bindungen auf mein Gewicht einstellen zu lassen, so daß ich ständig rausflog, von Wachs oder Kanten nicht zu reden) auf dem örtlichen Hügel mit einem einzelnen Schlepplift. Aber immerhin, ich sah, daß es richtig cool sein könnte. Dann entschloß ich mich zum Studium nach Amerika zu gehen und war folgerichtig stockpleite, und in der Promotion gab es zwar Geld für Miete und Essen, aber an Skifahren war natürlich immer noch nicht zu denken. Als ich dann aber zu arbeiten angefangen habe gab es einen Bonus für die Vertragsunterschrift, und mein erster Kauf mit meinem Vorschuß auf mein erstes Geld aus einem "richtigen" Job waren eigene Ski und Stiefel. Inzwischen habe ich Jahreskarten für praktisch jedes Skigebiet in Amerika (was wegen der Strukturen hier nicht ganz so wild ist wie es sich anhört--wer Näheres wissen will suche nach "Epic Pass" und "Ikon Pass") und fahre die Abfahrten mit einem Totenkopfzeichen am Tor (ja, gibt's wirklich, zur Abschreckung der Ungeübten). So ähnlich ist das mit dem Schießen vermutlich auch. Wer es als Kind ausprobiert hat kommt deutlich wahrscheinlicher auch nach einem Aussetzer während des Studiums wieder dazu als jemand, der immer nur gehört hat, daß man Waffen nicht anfassen dürfe.

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Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb Bautz:

Das Vorhandensein des positiven Gutachtens hast Du ja bejaht. Damit darf man dann Waffen erwerben und besitzen............

Selbst mit einem positiven psycho Gutachten wird die Behörde einen Erwerb von GK Waffen vor dem 25 Lebensjahr nicht zulassen. Begründung: Er kann ja schon GK schießen, und die paar Jahre kann er noch warten.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Slotsipxes:

Selbst mit einem positiven psycho Gutachten wird die Behörde einen Erwerb von GK Waffen vor dem 25 Lebensjahr nicht zulassen. Begründung: Er kann ja schon GK schießen, und die paar Jahre kann er noch warten.

Quatsch. Gibt bei uns im Verein einige zwischen 21 und 25 mit eigenen GK-Waffen ....

 

Gutachten erstellen lassen, Waffe beantragt, fertig.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Sigges:

Quatsch. Gibt bei uns im Verein einige zwischen 21 und 25 mit eigenen GK-Waffen ....

 

Gutachten erstellen lassen, Waffe beantragt, fertig.

Dann wird es von Behörde zu Behörde unterschiedlich gehandhabt.....

Geschrieben
vor 23 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Er dürfte also mit der HK MR 308 alleine auf den Schiessstand zischen (mit seiner 125er)...

Ja, wenn er es schafft sie auf seiner 125er vorschriftsmäßig zu transportieren...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 33 Minuten schrieb Holger1412:

Ja, wenn er es schafft sie auf seiner 125er vorschriftsmäßig zu transportieren...

Was sicher nicht schwierig wäre. Aber wie so oft: Ein Blick in das Gesetz (nicht die Verwaltungsvorschrift) erleichtert die Rechtsfindung.

Bearbeitet von Gast

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