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IGNORED

Jugendjagdschein und Teilnahme an GK-Wettkämpfen


Schwarzwälder

Empfohlene Beiträge

Mein Sohn hat vor einigen Monaten den Jugendjagdschein gemacht.

Damit darf er sich von mir ja GK-Waffen leihen (Leihschein) und zum Schiessplatz fahren und mit diesen dort schiessen (jagdliches Übungsschiessen).

Ich denke, jagdliche Wettkämpfe wären sicher auch erlaubt.

Jetzt kommt die große Frage:

Vom BDS habe ich gehört, dass der JJS nicht ausreichen soll, um an einigen(?) oder allen(?) GK-Wettkämpfen teilzunehmen, wie beim DSB und BDMP dazu verfahren wird, weiß ich nicht.

Wie ist denn die rechtliche Seite zu sehen?

Wären zumindest bestimmte Disziplinen oder Waffen ok?

Als Beispiel:

- Die Jagdgewehr-Disziplinen stehend angestrichen beim BDS auf 100m - warum soll da ein Jungjäger nicht mitschiessen dürfen??

- Die Tontauben-Disziplinen der versch. Verbände auch mit SL-Flinte - oder auch andere Flintendisziplinen allgemein?

- Disziplinen mit "jagdlicher" Zielscheibe, die aber vom DSB-Verein ausgerichtet werden (z.B. Weihnachtsschiessen 50m stehend auf eine Keiler-Scheibe)

- Oder gehen auch andere Gewehrdisziplinen oder sogar Kurzwaffendisziplinen?

 

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vor 6 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Mein Sohn hat vor einigen Monaten den Jugendjagdschein gemacht.

 

vor 6 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Damit darf er sich von mir ja GK-Waffen leihen (Leihschein) und zum Schiessplatz fahren und mit diesen dort schiessen

 

hab ich das richtig verstanden:

dein sohn hat jjj? also ist er UNTER 18 jahren?

damit darf er sich zwar deine waffen leihen (ausschliesslich lw!), aber ER darf damit nicht ALLEINE zum schiesstand fahren! er muss dorthin mit einem "berechtigten" fahren!

du musst ihn also dorthin begleiten...

 

oder hab ich dich da falsch verstanden?!?

 

ansonsten berechtigt der jjj deinen sohn NICHT zur teilnahme an "sportlichen wettkämpfen" der schützenverbände! dort gelten in dieser situation die vorgaben der einzelnen verbände...

teilnahme am training mag da anders geregelt sein...

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vor 16 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Mein Sohn hat vor einigen Monaten den Jugendjagdschein gemacht.

Damit darf er sich von mir ja GK-Waffen leihen (Leihschein) und zum Schiessplatz fahren und mit diesen dort schiessen (jagdliches Übungsschiessen).

Ich denke, jagdliche Wettkämpfe wären sicher auch erlaubt.

Jetzt kommt die große Frage:

Vom BDS habe ich gehört, dass der JJS nicht ausreichen soll, um an einigen(?) oder allen(?) GK-Wettkämpfen teilzunehmen, wie beim DSB und BDMP dazu verfahren wird, weiß ich nicht.

Wie ist denn die rechtliche Seite zu sehen?

Wären zumindest bestimmte Disziplinen oder Waffen ok?

Als Beispiel:

- Die Jagdgewehr-Disziplinen stehend angestrichen beim BDS auf 100m - warum soll da ein Jungjäger nicht mitschiessen dürfen??

- Die Tontauben-Disziplinen der versch. Verbände auch mit SL-Flinte - oder auch andere Flintendisziplinen allgemein?

- Disziplinen mit "jagdlicher" Zielscheibe, die aber vom DSB-Verein ausgerichtet werden (z.B. Weihnachtsschiessen 50m stehend auf eine Keiler-Scheibe)

- Oder gehen auch andere Gewehrdisziplinen oder sogar Kurzwaffendisziplinen?

 

Dein Sohn ist von ALLEM (GK) ausser jagdlichen Schießen ausgeschlossen.  Egal welche Verband. Ausser Flinte und KK, das darf er, aber auch nur nach den Statuten der Verbände.

 

Diese Thema steckt mir noch in den Knochen, 2 Jahre her.

Und er fährt laut Gesetz ohne jemanden mit Bedürfnis / Jagdschein egal mit welcher GK Waffe offiziell ganz genau nirgendwo hin.

Bearbeitet von Valdez
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Ich meine, irgendwo gelesen zu haben, dass er sogar selber hinfahren dürfte, aber keine Angst: ich wäre als WBK-und JS-Inhaber ohnehin immer dabei.

Ja, mein (mittlerer) Sohn ist 16 und hat den JJJS. 

Dass ein generelles Teilnahmeverbot für alle Wettkämpfe (ausgenommen DJV organisiert?) besteht, wußte ich jetzt nicht.

M.E. ist auch ein sportlicher Wettkampf Übungsschiessen und dient der Verbesserung der Fertigkeiten. Wenn der Wettkampf auch noch jagdlichen

Charakter hat (sei es Art der Zielscheibe oder Art der Waffe oder Art des Anschlags etc.), sollte es doch egal sein,w er den Wettkampf ausrichtet.

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vor 3 Minuten schrieb Valdez:

Dein Sohn ist von ALLEM (GK) ausser jagdlichen Schießen ausgeschlossen.  Egal welche Verband. Ausser Flinte und KK, das darf er, aber auch nur nach den Statuten der Verbände.

Ja, KK ist klar. Was meinst Du bei Flinte genau?

Darf er Tontauben auch mit der SL-Flinte schiessen gehen?

Oder darf er sogar Fallscheiben schiessen mit der Vorderschaftrepetierflinte?

Oder darf er nur die BDF anfassen (innerhalb des Verbands), was ja jeder 14jährige (oder sogar mit Ausnahmegenehmigung 12 Jährige) darf, auch ohne JJJS.

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Gerade eben schrieb Schwarzwälder:

Ja, mein (mittlerer) Sohn ist 16 und hat den JJJS. 

Dass ein generelles Teilnahmeverbot für alle Wettkämpfe (ausgenommen DJV organisiert?) besteht, wußte ich jetzt nicht.

M.E. ist auch ein sportlicher Wettkampf Übungsschiessen und dient der Verbesserung der Fertigkeiten. Wenn der Wettkampf auch noch jagdlichen

Charakter hat (sei es Art der Zielscheibe oder Art der Waffe oder Art des Anschlags etc.), sollte es doch egal sein,w er den Wettkampf ausrichtet.

Du interpretierst hier wirres Zeugs, Dein Sohn hat den Jugendjagdschein, that´s all, meiner auch, und ist nix besonderes, und gibt ihm auch keinen Freibrief .

Er hat die Prüfung seit er 14 war, in ein paar Wochen wird "Jugend" aus dem Jagdschein gestrichen.

 

Super das er den Schein hat, aber was er macht, macht er unter Aufsicht, sonst nix.

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Gerade eben schrieb Schwarzwälder:

Ja, KK ist klar. Was meinst Du bei Flinte genau?

Darf er Tontauben auch mit der SL-Flinte schiessen gehen?

Oder darf er sogar Fallscheiben schiessen mit der Vorderschaftrepetierflinte?

Oder darf er nur die BDF anfassen (innerhalb des Verbands), was ja jeder 14jährige (oder sogar mit Ausnahmegenehmigung 12 Jährige) darf, auch ohne JJJS.

Klar darf er auch SL Flinte schießen .

Jagdlich ist alles gedeckt. Böd wenn er auf Fallplatten beim BDS schießt.

 

Du weist hoffentlich was jagdliches Schießen ist, somit ist doch alles gesagt.

 

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Gerade eben schrieb Valdez:

Du interpretierst hier wirres Zeugs, Dein Sohn hat den Jugendjagdschein, that´s all, meiner auch, und ist nix besonderes, und gibt ihm auch keinen Freibrief .

Er hat die Prüfung seit er 14 war, in ein paar Wochen wird "Jugend" aus dem Jagdschein gestrichen.

 

Super das er den Schein hat, aber was er macht, macht er unter Aufsicht, sonst nix.

Das wirre Zeugs erklärt sich ggf. dadurch, dass er < 16 zumindest bei uns gar keinen (Jugend)Jagdschein hat und mit 14 auch keinen Kurs/Prüfung ablegen darf.

Wir reden jetzt von einem 16 Jährigen Absolvent eines Jägerkurses, der die ganz normale Jägerprüfung bestanden und vom Amt gründlich geprüft (zuverlässig etc.) den ganz normalen Jagdschein erhalten hat, nur mit dem kleinen Vermerkt "Jugend" davor.

 

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vor 5 Minuten schrieb Schwarzwälder:

 nur mit dem kleinen Vermerkt "Jugend" davor.

 

Also, und "Jugend" das ist schon an Einschränkungen jede Menge. Und er hat keinen normalen Jagdschein erhalten. Es ist eben ein Jugendjadschein.

Und falls Du eine Jägerprüfung abgelegt hast, Kontakt zu jagdlichen Disziplinen hast, und auch noch sportlich schießt, solltest Du schon darüber bescheid wissen was geht.

 

Kannst aber mal deinen SB fragen. Der erzählt Dir das gleiche wie ich:dirol:

Bearbeitet von Valdez
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Ich verstehe jetzt nicht, was das mit den "Neidern" soll.

JEDER 16jährige kann auch ganz ohne Jagdschein eine Ausnahme vom Alterserfordernis beantragen und darf dann einfach alles schiessen. Sogar beim BDS und sogar bei der Deutschen.

Das hat bei meinem ältesten Sohn auch geklappt, ohne Jägerkurs und Prüfung...

 

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https://jung-jaeger.eu/ver-und-entleihe-von-waffen/

 

"Bei der Jugend ist alles anders

Bei Jugendjagdscheininhabern ist die Situation weitaus komplizierter, da ihnen nach § 13 Abs. 7 WaffG keine Erlaubnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition erteilt wird.

Nach § 16 des Bundesjagdgesetzes ist der Inhaber eines Jugendjagdscheines nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer von dem Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten Aufsichtsperson (jagdlich erfahren) berechtigt.

Die unmittelbare Ausübung der Jagd bzw. des Übungsschießens auf einem Schießstand ist nur unter Aufsicht möglich. Der Transport im ungeladenen Zustand zur Jagd- bzw. auf den Schießstand ist auch für den Jugendjäger möglich (vgl. Pkt 13.7 WaffVwV)."

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vor 1 Minute schrieb Schwarzwälder:

Ich verstehe jetzt nicht, was das mit den "Neidern" soll.

JEDER 16jährige kann auch ganz ohne Jagdschein eine Ausnahme vom Alterserfordernis beantragen und darf dann einfach alles schiessen. Sogar beim BDS und sogar bei der Deutschen.

Das hat bei meinem ältesten Sohn auch geklappt, ohne Jägerkurs und Prüfung...

 

Dann braucht er halt diese Ausnahmegenehmigung+soll sie sich holen , dann darf er knallen, und diese Diskussion ist wie in 90% von WO überflüssig.

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Ich war damals selbst etwas überrascht , aber nach auskunft des landratsamtes kann ein jugenjagdscheininhaber mit der jagdlangwaffe alleine mit dem bus zum schießstand fahren. Ich hatte dann damals selbst Rechere betrieben und war zum gleichen ergebnis gekommen. Nur im revier ist eine begleitende aufsicht notwendig.

 

 

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vor 2 Minuten schrieb icegregor:

https://jung-jaeger.eu/ver-und-entleihe-von-waffen/

 

"...Der Transport im ungeladenen Zustand zur Jagd- bzw. auf den Schießstand ist auch für den Jugendjäger möglich (vgl. Pkt 13.7 WaffVwV)."

Na also. Hatte ich mich doch nicht geirrt.

Schon Wahnsinn. Er dürfte also mit der HK MR 308 alleine auf den Schiessstand zischen (mit seiner 125er), aber dort im Beisein von mir Fallscheiben mit ner SL-Flinte bearbeiten ginge dann nicht?

Die Ausnahmegenehmigung holen, kostet Geld und ist Aufwand. Wenn es ohne geht, wäre es natürlich schöner.

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vor 8 Minuten schrieb Valdez:

Ok, Thema aufsichtspflicht....................Du würdest Deinen Junior in der heutigen Zeit mit 16 alleine mit Deinem Gewehr+Leihschein im Bus zum Schießstand fahren Lassen.

 

Ich sag mal dazu: SEHR MUTIG.

Seinem eigenen Sohn muss man schon vertrauen...............wenn ich den einen hätte..................nur die vielen um den Sohn herum aufpoppenden "Challenges" und "Hindernisse" von Dritten "Gutmenschdiktatoren" sind daran schuld dass Kinder tunlichst von Waffen ferngehalten werden sollten............im Intresse der Kinder natürlich.....so als präventive Selbstkontrolle...........man sieht ja was sonst aus diesen Kindern werden kann.....Salafisten.....Attentäter.....Messerstecher..............Oh mein Gott............die Welt ist böse 

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vor 22 Minuten schrieb icegregor:

https://jung-jaeger.eu/ver-und-entleihe-von-waffen/

 

"Bei der Jugend ist alles anders

Bei Jugendjagdscheininhabern ist die Situation weitaus komplizierter, da ihnen nach § 13 Abs. 7 WaffG keine Erlaubnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition erteilt wird.

Nach § 16 des Bundesjagdgesetzes ist der Inhaber eines Jugendjagdscheines nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer von dem Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten Aufsichtsperson (jagdlich erfahren) berechtigt.

Die unmittelbare Ausübung der Jagd bzw. des Übungsschießens auf einem Schießstand ist nur unter Aufsicht möglich. Der Transport im ungeladenen Zustand zur Jagd- bzw. auf den Schießstand ist auch für den Jugendjäger möglich (vgl. Pkt 13.7 WaffVwV)."

Dieses Gesetzt hat subjektiv gefühlt ein Volldepp verfasst!

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vor 5 Minuten schrieb Slotsipxes:

Seinem eigenen Sohn muss man schon vertrauen...............wenn ich den einen hätte..................nur die vielen um den Sohn herum aufpoppenden "Challenges" und "Hindernisse" von Dritten "Gutmenschdiktatoren" sind daran schuld dass Kinder tunlichst von Waffen ferngehalten werden sollten............im Intresse der Kinder natürlich.....so als präventive Selbstkontrolle...........man sieht ja was sonst aus diesen Kindern werden kann.....Salafisten.....Attentäter.....Messerstecher..............Oh mein Gott............die Welt ist böse 

Darum geht´s doch gar nicht.

 

Die Waffe wird entwendet.

Eine Streife kontrolliert Deinen Sohn. Meinst Du die Streifenhörnchen kennen sich aus ? Das Procedere möchte ich mir nicht Ausmalen. Und meine Lebenszeit ist für solche Szenarien, auch wenn Er/Du/ich das Recht dazu haben einfach zu schade.

 

Aber jeder wie er meint.

 

Bearbeitet von Valdez
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vor 2 Stunden schrieb Schwarzwälder:

JEDER 16jährige kann auch ganz ...

legal und ohne Ausnahmegenehmigung in unserem Land mit KK (Randfeuer bis 200J) und Flinte (bis Kal. 12) schießen, dabei ist es schnurz wie die Patrone ins Patronenlager kommt (ob nun Einzellader, (Vorderschaft-/Unterhelbel-/Sonstwas-)Repetierer oder Selbstlader)!

 

als 16jähriger eine Ausnahmegenehmigung für "GK" zu bekommen, würde ich nun doch als nicht ganz so trivial bezeichnen. davon gibts nicht wirklich viele und "jeder" 16-jährige bekommt das auch nicht einfach mal so! schon mal garnicht einfach mal so gegen 30 €......

Bearbeitet von alzi
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