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IGNORED

Munition zusammen mit der Knifte im Koffer


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Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb Puenktchen1991:

 

Sind gestern am Stammtisch auf kein klares Ergebnis gekommen...

 

Vielleicht wäre es zweckmäßig, statt sich an den Stammtisch mal in eine Waffensachkunde(auffrischung) zu setzen?

 

Es ist ja nicht so, dass diese Regelung jetzt nicht schon 15 Jahre alt wäre und man das eigentlich aus dem Effeff beherrschen sollte... :closedeyes:

Geschrieben
vor 33 Minuten schrieb Meckii:

Und Du hältst Dich an das, was dort geschrieben wird? Wenn ich "Die Waffe ist nicht schussbereit, d.h. entladen (auch evtl. vorhandene Magazine dürfen nicht gefüllt sein)" lese, dann frag ich mich schon, welche rechtliche Grundlage es zu "Magazine dürfen nicht gefüllt sein" gibt, evtl. meint der DSB aber auch "Magazine in der Waffe dürfen nicht gefüllt sein".

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Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb passat345:

 

So wie ich das verstehe, meint Pünktchen nur die Pappschachtel, ohne Mun.

 

 

 

vor 49 Minuten schrieb Puenktchen1991:

Hallo,

reicht die Pappschachtel um die Munition

Lesen ist nicht so Dein Ding?

 

Oder wollteste den Brüllerwitz einfach trotzdem rausquetschen?

 

Dabei ist das eigentlich ein eher trauriges Thema... :rolleyes:

Geschrieben

Mit Humor startet es sich besser in den Tag:D.

Wer so transportiert, hat wahrscheinlich die Knifte im Koffer auch noch geladen. Spielt ja dann eh keine Rolle mehr.

Aber das diese Frage nicht einer vom Stammtisch beantworten kann...

Es konnte kein klares Ergebnis gefunden werden, da am Stammtisch wahrscheinlich zu viele Klare im Spiel waren :crazy:

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb passat345:

Mit Humor startet es sich besser in den Tag:D.

Wer so transportiert, hat wahrscheinlich die Knifte im Koffer auch noch geladen. Spielt ja dann eh keine Rolle mehr.

Wenn der Rucksack mit dem Gerödel schon im Auto liegt und ich meinen faulen Tag habe, dann kommt auch bei mir die Munition mit in den Waffenkoffer...

Was daran stört dich?

 

vor 15 Minuten schrieb passat345:

Aber das diese Frage nicht einer vom Stammtisch beantworten kann...

Es konnte kein klares Ergebnis gefunden werden, da am Stammtisch wahrscheinlich zu viele Klare im Spiel waren :crazy:

Hast du eigentlich heute früh schon mit dem Schnaps angefangen? :allesgute:

 

Im übrigen trinke ich i.d.R. Spezi am Stammtisch :headbang:

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb Mittelalter:

Wenn der Rucksack mit dem Gerödel schon im Auto liegt und ich meinen faulen Tag habe, dann kommt auch bei mir die Munition mit in den Waffenkoffer...

 

 

Bei mir ist das nicht von faul oder nicht faul abhängig...

 

Munition in Päckchen oder in der Mun-Box in einem Seitenfach des Range Bag, Rucksacks oder der Gewehrtasche verstaut - anderes mache ich es nie. Warum auch? Das ist gesetzeskonform.

 

Und etwa eine gesonderte Mun-Tasche mit mir rumzuschleppen, das wäre mir schon zu blöd und unpraktisch (zumal ich keine so großen Mun.-Mengen mitnehme..).

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb HBM:

Und Du hältst Dich an das, was dort geschrieben wird? ..."... entladen (auch evtl. vorhandene Magazine dürfen nicht gefüllt sein)" ... der DSB ...

Der DSB war beim "Bücken und Hose runter" schon immer mit Hurra vorne weg.  

Geschrieben

Waffe und Mun müssen getrennt und abgeschlossen transportiert werden. Anders kenne ich das nicht.

Wenn ich Pistole schießen gehe, nehme ich meinen Rucksack. Knifte rein, Zahlenschloss dran.

In das nächste Fach Mun rein, Zahlenschloss dran. Da kann keiner meckern...

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb passat345:

Waffe und Mun müssen getrennt und abgeschlossen transportiert werden. Anders kenne ich das nicht.

Perfekt, endlich einer, der genau weis, wie es geregelt ist. Wenn Du jetzt noch einen kurzen Link oder ein Zitat aus einem Gesetz und/oder Vorschrift die besagt, dass Munition getrennt und abgeschlossen transportiert werden muss, hier rein stellst, dann würde sich meine Einstellung zum Thema bestimmt ändern.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb HBM:

Und Du hältst Dich an das, was dort geschrieben wird? Wenn ich "Die Waffe ist nicht schussbereit, d.h. entladen (auch evtl. vorhandene Magazine dürfen nicht gefüllt sein)" lese, dann frag ich mich schon, welche rechtliche Grundlage es zu "Magazine dürfen nicht gefüllt sein" gibt, evtl. meint der DSB aber auch "Magazine in der Waffe dürfen nicht gefüllt sein".

Ich habe die Munition nie im Waffenkoffer. Ob das nun sein muss oder nicht ist mir eigentlich auch egal.

Man schleppt sowieso so viel zeug mit auf den Stand da tut es doch nicht weh das Päckchen Mun. nicht in den Waffenkoffer zu legen.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb passat345:

Waffe und Mun müssen getrennt und abgeschlossen transportiert werden.

---mache ich seit Jahren ebenso- nur "getrennt" heißt für mich Waffe ohne Muni, Muni extra, getrennt von der Waffe. 

Das funktioniert bei mir folgendermaßen: Waffe entladen, Muni in einer Plastik-Munibox, BEIDES zusammen im Waffenkoffer. dieser mit einer Fahrradkette (die Minischlösser am Koffer benutze ich nicht) und großem Schloß gesichert.

Die Vorschrift heißt "getrennt", aber nicht, daß verschiedene Behälter/Koffer/Boxen benutzt werden müssen, sondern von der Waffe getrennt. Das hat noch niemand bemängelt und ich werde das auch weiterhin so handhaben.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Meckii:

Ich habe die Munition nie im Waffenkoffer. Ob das nun sein muss oder nicht ist mir eigentlich auch egal.

Man schleppt sowieso so viel zeug mit auf den Stand da tut es doch nicht weh das Päckchen Mun. nicht in den Waffenkoffer zu legen.

Dein persönliches Befinden ist jedoch in Fragen des Waffenrechts relativ unerheblich. Abgesehen davon solltest du dir überlegen welche Wirkung solch eine Aussage hat. Dir ist Freigestellt wie du dich im Rechtsrahmen bewegst und wie weit du diesen übererfüllst, es gibt zahlreiche Schützen die da eine ganz andere Herangehensweise bzw. praktische Erwägungen haben. Daher kannst du dir deinen Beitrag eigentlich gleich sparen.

Geschrieben (bearbeitet)

Wie machen es denn die Jäger?

Der einzige Unterschied liegt in der Ausnahme von "nicht zugriffsbereit" hin und zurück zur Jagd.

Alle weiteren Regelungen sind ident.

Niemand stellt in Frage, dass das Magazin dazu gefüllt (getrennt von der Waffe) transportiert wird. Im  Revier fängt man nicht an Magazine auf- und abzumunitionieren.

Vielleicht hilft der Blick über den Tellerrand zur eigenen Bewertung.

 

Die Forderung getrennt von der Waffe bedeutet Munition nicht in der Waffe (nicht schussbereit). Auch eine gefülltes Magazin in die Waffe eingeführt (nicht geladen)  gilt als schussbereit.

Daraus folgt aber nicht, dass ein Magazin leer sein muss. Das wäre eine falsche Verkettung.

Zitat

Anlage 1 Abschnitt 2 “Waffenrechtliche Begriffe”

Nr. 12.
ist eine Waffe schussbereit, wenn sie geladen ist, das heißt, dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sind, auch wenn sie nicht gespannt ist;

 

 Kommentar zum Waffenrecht:

Nach Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 12 ist eine Waffe stets dann als schussbereit einzustufen, wenn sie geladen ist…… Die Pflicht zur getrennten Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition besteht bei einem Waffentransport nicht. So kann Munition gemeinsam mit der Schusswaffe in einem Waffenkoffer transportiert werden.

https://www.jagd-bayern.de/fileadmin/_Allgemein/_Dokumente/Schiesswesen/Rechtstipp_Waffentransport.pdf

 

Diese Stelle im DSB Merkblatt wir dhier m.M.n. fehlinterpretiert

Zitat

Die Waffe ist nicht schussbereit, d.h. entladen (auch evtl. vorhandene Magazine dürfen nicht gefüllt sein), in einem verschlossenen Behältnis zu transportieren.

Aus meiner Sicht meint man im Merkbalt damit nicht separat mitgeführte Magazine, sondern das die (möglicherweise fest eingebauten) Magazine in der Waffe nicht gefüllt sein dürfen. Auch eine unterladene Waffe gilt als schussbereit (geladen)

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Jacko5000:

.... Dir ist Freigestellt wie du dich im Rechtsrahmen bewegst und wie weit du diesen übererfüllst, ... Daher kannst du dir deinen Beitrag eigentlich gleich sparen.

Diese Aussage passt eigentlich auch dazu:

vor 10 Minuten schrieb gorm:

...Waffenkoffer. dieser mit einer Fahrradkette (die Minischlösser am Koffer benutze ich nicht) und großem Schloß gesichert.

...

 

Geschrieben

Ich habe das was vom DSB gefunden. Das liest sich so:

Befindet sich die Waffe beim Transport „nicht zugriffsbereit“ und „nicht schussbereit“ in einem

verschlossenen Behältnis, so gibt es hinsichtlich des Transports von Munition in kleineren Mengen, wie sie

normalerweise Verwendung findet, keine besonderen Vorschriften. Sie kann ohne weiteres zusammen mit

der Waffe in einem Behältnis transportiert werden. Hier ist nur dafür zu sorgen, dass die Munition von der

Schusswaffe getrennt ist (Zugriffsverhinderung). Das kann ein Beutel oder Tasche sein, auch die

Verpackung der Munition reicht aus. Diabolos sind keine Munition und können ohne weiteres zusammen mit

der Luftdruckwaffe transportiert werden.

Da der Transport keine Aufbewahrung im waffenrechtlichen Sinne ist, finden die Vorschriften hinsichtlich

der getrennten Aufbewahrung von Waffen und Munition nach § 36 Waffengesetz (WaffG) keine

Anwendung. Trotzdem sind immer die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um zu verhindern,

dass Dritte Zugriff auf Munition oder Waffe nehmen können. Empfehlenswert ist es deshalb, die Munition

separat mitzunehmen.

 

 

Da habe ich wohl vorhin etwas falsches behauptet, Asche auf mein Haupt.

So weit ich mich erinnern kann, hatte ich es aber in der Waffensachkunde mal so gelernt, wie ich es oben behauptet habe.

Man lernt halt nie aus...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 20 Minuten schrieb Jacko5000:

Dein persönliches Befinden ist jedoch in Fragen des Waffenrechts relativ unerheblich. Abgesehen davon solltest du dir überlegen welche Wirkung solch eine Aussage hat.

Das Waffenrecht ist doch voll von Unklarheiten und Interpretationsspielräumen, das muss doch jedem klar sein, der Mal drin gelesen hat. Von daher ist persönliches Befinden durchaus angebracht. Im unwahrscheinlichen Fall einer Kontrolle wird eventuell auch der Staatsanwalt nach Befinden entscheiden, wie "getrennt von der Waffe"  zu interpretieren ist, weil es einfach unklar definiert ist. Ich habe für mich daraus abgeleitet, Munition in einer separaten, verschlossen Tasche mitzuführen - hab aber auch immer mehr dabei. So kann einem ein nicht wohlwollendes Staatsorgan nicht so leicht einen Strick drehen. Aber jeder kann es natürlich machen, wie er meint.

 

(OT: Und was soll heißen, welche Wirkung eine solche Aussage hat? Aluhut? Jeder darf doch seine Meinung sagen. Das machen doch auch die zwei, drei Rassisten im Forum, ohne zu überlegen, welches Licht das auf LWB wirft).

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)

Nein. Die nicht geladene Waffe mit gefülltem Magazin zählt als schussbereit.

Bearbeitet von Gast

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