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Neues vom Beitler


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Geschrieben

Hmmh...

Doch, für das BWT 3 gibt es einen Feststellungsbescheid. Nur nicht in der Form, die Beitler sich gewünscht hätte ;-)

Egal, wer damals von Beitler gekauft hat (zu durchaus ansprechenden Preisen) hat später den Zonk gezogen.

Und wer sich bei Schumacher ein teures Sabre oder MKE geholt hat, schießt womöglich heute noch glücklich damit....

 

frogger

Geschrieben (bearbeitet)

Die Frage ist ja, um welche Modelle es in diesem Verfahren ging.

 

Es gab mehrere BWT 47, die aber alle die gleiche Bezeichnung tragen.

 

Die alten waren von Arsenal/Bulgarien und entsprechen technisch den heutigen Arsenal Modellen (gefrästes Semi Auto only Stahlgehäuse, kein geändertes VA-Gehäuse). Zusätzlich hatten diese die alten KWKG Abänderungen / Demilitarisierungen (Stift im Magazinschacht, kein MFD, Bajonetthalter abgeflext, Sperre für Verschluss, usw.. Das war ja bis zum 01.04.2003 auch legitim. 

 

Diese Waffen dürften damit nix zu tun haben, da ja Peterchens Orientreise viel später stattgefunden haben soll...

 

Die neueren (mit Unterklappschaft) stammten m.E. aus chinesischer Fertigung ( breiter, oben geschlossener Kornträger, gelochtes Gasrohr, Riemenbügel am Gaskanal, Blechprägegehäuse ). Ob das jetzt originäre Semi Auto oder nachträglich geänderte FA-Gehäuse waren, weiß ich nicht.

 

Im Zweifel werden aber alle Besitzer bei der Behörde vorstellig werden dürfen, da sich aus der identischen Modellbezeichnung keinerlei Rückschlüsse auf die Ausführung ziehen lassen...

 

Viel interessanter wäre es mal, ob irgendjemand das Aktenzeichen des Urteils gegen Beitler hat. Wird das Urteil rechtskräftig oder werden noch Rechtsmittel eingelegt ?

Aus dem Urteil sollte eigentlich alles hervorgehen, welche Modelle betroffen sind. In dem Bericht stand ja was von leichter Rückbaubarkeit, damit wären die alten BWT 47 raus... 

Bearbeitet von Wauwi
Geschrieben
vor 44 Minuten schrieb Loewe66:

Wer weiß jetzt wirklich Bescheid was mit den BWT 47 war/ist die in Deutschland verkauft wurden?

So traurig das klingen mag: Vermutlich keiner. Incl. Beitler, dem BKA, den Waffenbehörden und den meisten der Besitzern... :closedeyes:

Geschrieben

Hmmh, wenn ich eine BWT 47 hätte, die böhze ist, würde ich sie einfach kommentalos zur Vernichtung abgeben und fertig ist.

In so ein Teil lohnt es leider nicht, auch nur einen Euro zu investieren. Traurig aber wahr...

Dann lieber eine Cugir oder später vielleicht auch mal wieder eine Izhmash, wenn die mal wieder hereinkommen. Oder was aus China.

 

frogger

Geschrieben

Und Du bist Dir sicher, dass alle unter dem Sammelbegriff "BWT47" über die Jahre verkauften Waffen exakt der dem BKA vorgelegten Musterwaffe entsprechen? Und hat da das BKA Formatierungsfehler im FB oder fehlen da Textstellen?

Geschrieben

In der BWT47 Thematik bin ich nicht drin, da mich dieses System bis auf meine Cugir nicht interessiert. Ich habe daher keine Meinung zu ev. verschiedenen Versionen.

 

Im PDF wurden vom Empfänger Namen und Institutionen unkenntlich gemacht. Eine Kurzversion des FB wird in ein paar Tagen im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Geschrieben

Jetzt verstehe ich irgendwie gar nichts mehr... :confused:

 

Kann mir mal einer sagen, warum er nach einem solchen Bescheid, der m.E. eindeutig und nicht missverständlich ist, verknackt wurde... :confused: 

Geschrieben
vor 52 Minuten schrieb Wauwi:

Kann mir mal einer sagen, warum er nach einem solchen Bescheid, der m.E. eindeutig und nicht missverständlich ist, verknackt wurde... :confused: 

Die Antwort haben Wauwi und German bereits gegeben.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Cascadeur:

Im PDF wurden vom Empfänger Namen und Institutionen unkenntlich gemacht.

Mir geht's um die Stelle "Der Verschlusskopf, d.h. das wesentliche Waffenteil, funktioniert (Lücke) einwandfrei.

Davor sieht's auch fast so aus, als würde ein (Teil-)Satz fehlen.

 

Da passt von der Logik her kein Namen oder Institution rein.

Geschrieben

Was mich bei der ganzen Sache stört, ist die Rechts(un)sicherheit!

Wie soll ein potentieller Kunde im Vorfeld wissen, ob er eine Waffe kaufen darf oder nicht. Die feinen Unterschiede, BKA-Gutachten und BKA-Festellungsbescheid können doch eigentlich nur Volljuristen kennen. 

Wenn ich jetzt von Privat eine Waffe kaufe, obwohl ich den Eintrag in der WBK des Vorbesitzers kenne und eine Kopie der selben habe, kann ich mich strafbar machen. Dies gilt auch für andere Waffen, z.B. im Deko Bereich. 

 

Gruß

SJ

Geschrieben (bearbeitet)

Zur Erinnerung:

 

Am 20. März 2018 um 11:30 schrieb Wauwi:

Die Frage ist ja, um welche Modelle es in diesem Verfahren ging.

 

Es gab mehrere BWT 47, die aber alle die gleiche Bezeichnung tragen.

und

vor 10 Stunden schrieb German:

 

Und Du bist Dir sicher, dass alle unter dem Sammelbegriff "BWT47" über die Jahre verkauften Waffen exakt der dem BKA vorgelegten Musterwaffe entsprechen? 

 

 

Der Feststellungsbescheid gilt erstmal exakt nur für die vorgelegte Musterwaffe. Ob die nun den restlichien Waffen bzw. "Serienwaffen" des aktuellen Falls entspricht, sei mal dahingestellt. Möglich ist das durchaus, sicher ist das aber nicht.

 

Und wie das mit allen anderen bis heute unter dem Sammelbegriff "BWT47" verkauften Waffen aussieht, weiss erst recht keiner.

 

Und ein Interesse daran, alle bisher verkauften Beitlerwaffen auf ihre tatsächlichen Eigenschaften zu untersuchen, sollte keiner haben. Da kann jeder Beteiligte nur verlieren... :secret:

Insofern wäre es für die Allgemeinheit besser, wenn er künftig Blumen züchten würde oder so. 

 

 

Bearbeitet von German
Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb German:

Der Feststellungsbescheid gilt erstmal exakt nur für die vorgelegte Musterwaffe. Ob die nun den restlichien Waffen bzw. "Serienwaffen" des aktuellen Falls entspricht, sei mal dahingestellt. Möglich ist das durchaus, sicher ist das aber nicht.

Das wäre dann aber schon kackdreist, nein es wäre einfach saudämlich...

 

Und wo der Peter dumm ist, da würden sich hier noch einige umgucken... dem ist definitiv nicht so...

 

Dass es offenbar Differenzen in der Bewertung dieser Waffe gab, zeigt der Hinweis im Bescheid das einige Länder die Waffe anders als das BKA sehen.

 

Unter Umständen haben hier mal wieder alle Behörden herrlich aneinander vorbei gearbeitet, aber auch das ist reine Spekulation, wenn man die wahren Hintergründe nicht kennt...

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb German:

Zur Erinnerung:

 

und

 

Der Feststellungsbescheid gilt erstmal exakt nur für die vorgelegte Musterwaffe. Ob die nun den restlichien Waffen bzw. "Serienwaffen" des aktuellen Falls entspricht, sei mal dahingestellt. Möglich ist das durchaus, sicher ist das aber nicht.

 

Und wie das mit allen anderen bis heute unter dem Sammelbegriff "BWT47" verkauften Waffen aussieht, weiss erst recht keiner.

 

Und ein Interesse daran, alle bisher verkauften Beitlerwaffen auf ihre tatsächlichen Eigenschaften zu untersuchen, sollte keiner haben. Da kann jeder Beteiligte nur verlieren... :secret:

Insofern wäre es für die Allgemeinheit besser, wenn er künftig Blumen züchten würde oder so. 

 

 

 

Heißt, also auch, dass jeder der einen anderen griff, Schaft oder was auch immer an sein Oberland M5 oder Schmeisser schraubt, den Bescheid wegwerfen kann, da es eine (optisch) andere Waffe nun ist.

Wobei ja scheinbar inzwischen eh zig AR15 ohne Bescheide verkauft werden.

Und dazu gibt es  AR15 mit Bescheid, wo die Besitzer nachträglich doch noch Merkmale beseitigt haben, da sie sich nicht sicher waren. Sabre mit Sear Cut.

Geschrieben

Man braucht ja keinen Feststellungsbescheid, wenn die Waffe bestimmte Kriterien erfüllt bzw. nicht erfüllt.

Und es gibt einen Unterschied zwischen wesentlichen technischen Eigenschaften, dem "Anschein" einer Waffe und unwesentlichen Anbauteilen. Der sollte einem bewusst sein. Hier beim Beitler geht es halt nicht um Griffe und Handschutze. Letztere sind eigentlich nur dann interessant, wenn die Waffe anscheinsfrei sein soll/muss.

 

Und im Übrigen bedeutet auch ein gültiger Feststellungsbescheid keine Rechtssicherheit, weil

dieser jederzeit zurückgenommen werden kann. 

 

Ist halt so, das ist der Murks mit dem wir derzeit leben müssen. :rolleyes:

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb German:

Und im Übrigen bedeutet auch ein gültiger Feststellungsbescheid keine Rechtssicherheit, weil dieser jederzeit zurückgenommen werden kann.

Für die Zukunft. Das schafft für die Vergangenheit Rechtssicherheit in dem Sinne, dass der bisherigen Besitz oder die sportliche Nutzung nicht rechtswidrig war.

Geschrieben

Aber halt auch nur, wenn Deine Waffe der im Bescheid begutachteten Waffe entspricht. Und wirklich kontrollieren kannst Du das als Kunde zumeist nicht. Zumindest sollte so eine doofe Situation helfen, einen Verbotsirrtum zu argumentieren.

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb German:

Und ein Interesse daran, alle bisher verkauften Beitlerwaffen auf ihre tatsächlichen Eigenschaften zu untersuchen, sollte keiner haben. Da kann jeder Beteiligte nur verlieren... :secret:

Insofern wäre es für die Allgemeinheit besser, wenn er künftig Blumen züchten würde oder so.

Im Innenhof der Anstalt.
Das wäre ideal.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Stunden schrieb Cascadeur:

Da gebe ich dir Recht. Ich kenne die Original Version nicht.

Manche hier kennen Beitler und seine Machenschaften seit 16 Jahren, wissen was er waffenrechtlich angerichtet hat, und kennen auch die Diktion von BKA-Feststellungsbescheiden sehr gut.

Originaltext (fiktiv): Der Angeklagte ist auch nicht etwa entschuldigt.
Beitler-Kürzung:       Der Angeklagte ist                              entschuldigt.

 

Carcano

Bearbeitet von carcano

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