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IGNORED

Waffen & Munition im Ausland


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Stunden schrieb Mateusz:

 

Wem?

 

Die letzten Male die wir gefahren sind war da weit und breit keiner. Sieht ja auch doof aus so mitten auf der Autobahn. (Und gefährlich wäre es auch noch).

 

Zitat

Notice: Everyone that transports a firearm and ammunition through the state frontier of the Czech Republic is obliged to notify the police in the frontier of the Czech Republic of this fact and at the same time to show the firearm, ammunition and the European Firearms Permit and an officially authenticated invitation to the control.

Mehr kann ich dazu auch nicht sagen ...

Bearbeitet von 2011-Jack
Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb kontra:

Hat hier jemand Erfahrung mit der Einfuhr von Waffen nach Griechenland (Werner vielleicht)? Irgendwelche verrückten Bestimmungen?

Hülsen gelten wohl als Hundepfui und dürfen nicht gesammelt werden, hieß es zumindest für die Handgun EM oder Wm die da stattgefunden hat.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb kontra:

Hat hier jemand Erfahrung mit der Einfuhr von Waffen nach Griechenland (Werner vielleicht)? Irgendwelche verrückten Bestimmungen?

Wenn es zu einem offiziellen IPSC Match geht, hat der Veranstalter entsprechende Vordrucke, Einladung, die von unserem RD signiert werden müssen und Angabe der Waffen und Munition, das sollte kein Problem sein, meine Erfahrungen mit Griechenland waren sehr positiv, sind aber eine Weile her. Bei EM und WM lief alles problemlos.

 

DVC  Werner

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb 2011-Jack:

Mehr kann ich dazu auch nicht sagen ...

 

nochmal in einfachem Deutsch:

 

an der Grenze gibt es niemanden dem du was zeigen kannst. so physikalisch. niemanden. nichts. nothing.

Geschrieben (bearbeitet)
Am 19.2.2018 um 18:38 schrieb Jacko5000:

 

Sicher ist die Schweiz das extremste Beispiel, da kannst du einfach einreisen und ausreisen (ohne anmelden, du wirst es 1x versuchen und nachdem du wie "Bahnhof" vom Zöllner für ne halbe Stunde angeschaut wurdest und er "telefoniert" hat um dich am Ende des Tages doch einfach weiter zu schicken und das anmelden beim nächsten mal einfach lassen!), Hauptsache EFP dabei und paar Grundregeln beachten: keine geladenen Magazine, keine Hohlspitzmun, keine SD.

 

 

Ich hatte einen Kunden der war mit seiner Waffe auch so "einfach" eingereist.

Leider hatte er einen Unfall und im zuge der Unfallaufnahme wurde er auch gefragt was er den in der CH wolle.

Er gehe an ein Match mit Waffen und habe eine Einladung als auch den EFWP.

Nach kurzer Abklärung das böse erwachen.

Man muss bei jedem Grenzübertritt die Waffen unaufgefordert anmelden. ( dies gelte im gesamten EU reiseverkehr mit waffen )

Sollte eine unbemannte Grenze angefahren werden darf diese nicht benutzt werden und es muss eine bemannte angefahren werden.

 

Waffen, wesentliche und besonders konstruierte Waffenbestandteile, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteile sind grundsätzlich

beim Verbringen in das schweizerische Staatsgebiet nach den Bestimmungen des Zollgesetzes anzumelden.

Dass das keinen Zöllner tangiert und jeder sagt "passt weiterfahren" ist ohne Belang.

 

Dies gilt auch für vorübergehende Einfuhr als Sportschütze. 

Die Menge der erlaubten Munition ist auch begrenzt, und langt nicht mal für ein LI Match.

In der CH zb fällt alles unter Kriegsmaterial, jede leere Hülse, jedes Zündhütchen usw.

Rechtlich langt eine Hülse mit Loch um den Hals gehängt bei der Einfuhr als Kriegsmaterial.

Kenne einen Fall wo einer im Aschenbecher eine .458er Hülse hatte um die Pfeiffe zu stopfen, dem

wurde die Einreise verweigert.

 

W-G

 

 

Bearbeitet von Wheel-Gunner
Geschrieben (bearbeitet)

Wenn du schon "korrigierst" dann solltest du auch besonders korrekt sein. Der Reiseverkehr in die Schweiz ist kein "EU Reiseverkehr" weil die Schweiz nicht in der EU ist sondern Schengen-Reiseverkehr. Ein großer Unterschied. Und wenn das nicht stimmt würde ich dir raten auch die anderen Punkte die du vorbringst zu prüfen. Ich habe schon häufiger mit der ZSW von Fedpol zu tun gehabt, nie wurde mir eine Begrenzung von Munition seitens Fedpol nahegelegt, jedoch ein Verfahrensbeispiel zum Grenzübertritt mit An+Abmeldung von maximal ZWEI Schusswaffen als korrekt bestätigt. Von einer Beschränkung der Munitionsmenge war da keine Rede.

 

Am Ende des Tages muss jeder selbst und ständig für sein Handeln verantwortlich sein.

Bearbeitet von Jacko5000
Geschrieben
Gerade eben schrieb Wheel-Gunner:

mache ich fast jeden zweiten tag ............

Dann kannste ja den Claude fragen wie viele Waffen und wie viel Munition temporär verbracht werden dürfen von EFWP'lern. Vor zwei Monaten hat er das mit keinem Wort erwähnt.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Jacko5000:

Dann kannste ja den Claude fragen wie viele Waffen und wie viel Munition temporär verbracht werden dürfen von EFWP'lern. Vor zwei Monaten hat er das mit keinem Wort erwähnt.

Dann frag mal den Zoll was der zur Einfuhr sagt ............

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb Wheel-Gunner:

In der CH zb fällt alles unter Kriegsmaterial, jede leere Hülse, jedes Zündhütchen usw.

 

B) Kriegswaffen und Munition für Wett- oder Trainingsschiessen:

Persönliche Kriegswaffen mit dazugehöriger Munition, die glaubhaft für Wett- oder Trainingsschiessen vorübergehend ein- oder ausgeführt werden, benötigen keine Bewilligung. 

Die Wiedereinfuhr bzw. die Wiederausfuhr der Waffen ist obligatorisch.
 

Zollabgaben

Geschrieben
vor 33 Minuten schrieb Jacko5000:

 

So gerade in Schaffhausen über den Zoll und gefragt.

 

1. Waffen sind am D Zoll immer anzumelden, wenn keiner da warten oder besetzten Uebergang anfahren.

2. Pers. Kriegswaffen sind immer bei der CHer Einreise anzumelden.

3. Für Munition gilt die Freigrenze von 300.-CHF wobei da von den Preisen was im www zu finden ist ausgegangen wird.

 

W-G

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten schrieb Wheel-Gunner:

3. Für Munition gilt die Freigrenze von 300.-CHF wobei da von den Preisen was im www zu finden ist ausgegangen wird.

 

Was laut Webseite für den Fall gilt dass jemand mit Wohnsitz in der Schweiz Munition im Ausland erwirbt und unter dieser Freigrenze keine Zollveranlagung durchgeführt wird. Was ja ein dauerhaftes verbringen ist und kein zeitweiliges.

Der Ausländer im Reiseverkehr führt ja seine benötigte Munition mit, verbraucht und führt die Reste wieder aus.

Bearbeitet von Jacko5000
Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Jacko5000:

 

Was laut Webseite für den Fall gilt dass jemand mit Wohnsitz in der Schweiz Munition im Ausland erwirbt und unter dieser Freigrenze keine Zollveranlagung durchgeführt wird. Was ja ein dauerhaftes verbringen ist und kein zeitweiliges.

Der Ausländer im Reiseverkehr führt ja seine benötigte Munition mit, verbraucht und führt die Reste wieder aus.

stimmt............

bis zur freigrenze von 300.- alles darüber wird auch von ausländischen sportschützen veranlagt

fertig !!

 

W-G

 

Geschrieben (bearbeitet)
Am 20.2.2018 um 13:47 schrieb Jacko5000:

Es geht hier aber explizit um INF3. Das sind Waffen die schon auf einer deutschen WBK sind.

 

Ernsthaft - wie Du aus dem auf der Vorseite zitierten Text von zoll.de ersehen kannst Die Vorlage der deutschen Waffenbesitzkarte reicht als Rückwarennachweis nicht aus. interessiert den Zoll Deine WBK in zollrechtlichem Sinne nicht die Bohne.

 

 

Grüße

 

Iggy

 

 

p.s. Vor Zeiten der Gültigkeit des Europ. Feuerwaffenpasses auch in CZ haben wir logischerweise für unsere zahlreichen CZ-Matches immer wieder INF3-Formulare gebraucht. (Gültigkeit war, glaube ich, jew. 1 Jahr und das hat dann für 3 Matches gereicht.)

Hat alles genervt und ich habe gefragt, ob nicht die WBK als Nachweis ausreichen würde. Wurde stets verneint. Drohszenario war, ich müsse meine vor (damals) 5 Jahren in Nürnberg gekaufte Pistole bei der Wiedereinfuhr CZ->D verzollen + Einfuhrumsatzsteuer bezahlen. Logisch ist das völlig Banane, nur das ist Deutschland, wie man es kennt und liebt.

Bearbeitet von Iggy
Tippfehler
Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb Wheel-Gunner:

 

 

Leider hatte er einen Unfall und im zuge der Unfallaufnahme wurde er auch gefragt was er den in der CH wolle.

Er gehe an ein Match mit Waffen und habe eine Einladung als auch den EFWP.

Nach kurzer Abklärung das böse erwachen.

Man muss bei jedem Grenzübertritt die Waffen unaufgefordert anmelden. ( dies gelte im gesamten EU reiseverkehr mit waffen )

Sollte eine unbemannte Grenze angefahren werden darf diese nicht benutzt werden und es muss eine bemannte angefahren werden.

 

Waffen, wesentliche und besonders konstruierte Waffenbestandteile, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteile sind grundsätzlich

beim Verbringen in das schweizerische Staatsgebiet nach den Bestimmungen des Zollgesetzes anzumelden.

Dass das keinen Zöllner tangiert und jeder sagt "passt weiterfahren" ist ohne Belang.

 

Hmmmm,

 

also als ich das erste mal in die Schweiz fuhr an der Schweizer Grenze angehalten, dem dort stehenden Beamten gesagt dass ich zwei kurze und reichlich Munition dabei habe..... (waren zu zweit)

 

Antwort: "Wenn Sie wollen können sie da rechts rüber fahren und ins Büro gehen".

 

gesagt getan rechts rüber und ins Büro...  da saß ein weiterer Beamter hinter einer Panzerglasscheibe und fragte was er für uns tun könne.

 

Wir, erklärt Glock und ne 2011 dabei mit reichlich Munition für ein Match.

 

Frage des Zöllners: Ihr habt einen Europäischen FWP?  

 

Wir: "Ja" (sehen wollte er ihn nicht)

 

Nächste Frage des Zöllners: "habt ihr eine Einladung dabei"?

 

Wir: "Ja"

 

Zöllner: "wenn Ihr wollt kann ich Euch einen Stempel drauf machen, die Deutschen wollen das immer...."

 

Hatten wir dann halt getan weil die Deutschen das immer wollen.

 

Zöllner: Tschüß und gut Schuß.....

 

Jetzt frage ich mich was mir die Aktion in dem im Zitat beschriebenen Fall gebracht hätte und was wir hätten anders machen sollen? Wie weise ich das anmelden der Waffen nach? das schein weit hergeholt.....

Geschrieben (bearbeitet)
Am 21.2.2018 um 14:29 schrieb Wheel-Gunner:

 

 

Waffen, wesentliche und besonders konstruierte Waffenbestandteile, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteile sind grundsätzlich

beim Verbringen in das schweizerische Staatsgebiet nach den Bestimmungen des Zollgesetzes anzumelden.

Dass das keinen Zöllner tangiert und jeder sagt "passt weiterfahren" ist ohne Belang.

 

Es macht einen Unterschied ob man "verbringt" oder "mitnimmt"!

 

Siehe Zolle online.

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Schutz-der-oeffentlichen-Ordnung/Waffen-und-Munition/Verbringen-Mitnahme/verbringen-mitnahme_node.html

Da heißt es:

 

Verbringen und Mitnahme

Das Waffengesetz unterscheidet grundsätzlich zwischen Verbringen und Mitnahme:

  • Verbringen bezeichnet das Transportieren einer Waffe oder Munition über die Grenze mit dem Ziel des dortigen Verbleibs oder dem Ziel des Besitzerwechsels (z.B. Verkauf).
  • Mitnahme bedeutet, Waffen oder Munition ohne Aufgabe des Besitzes vorübergehend über die Grenze zur Verwendung mitzuführen (z.B. Wettkampf).
Bearbeitet von Charlie Runcle
Geschrieben

jeggets na ... das mit dee Schweiz ist doch nun auch egal ... glaub kaum das 

DE Schützen da überwiegend hinfahren zum schießen ... da dürften andere EU Länder sicherlich ne bedeutendere Rolle spielen ... 

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb 2011-Jack:

jeggets na ... das mit dee Schweiz ist doch nun auch egal ... glaub kaum das 

DE Schützen da überwiegend hinfahren zum schießen ... da dürften andere EU Länder sicherlich ne bedeutendere Rolle spielen ... 

Es gibt Matches in IT, nur als EIN Beispiel, wo man mit Abstand am besten via CH hinkommt.

... oder, weil man AT umfahren muß wg. deren teil-schwachsinnigen Waffengesetzes (Pumpen, fast alle Halbautomaten).

Bearbeitet von Iggy
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