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IGNORED

Leihschein


kommandant

Empfohlene Beiträge

vor 3 Stunden schrieb kommandant:

Wer sich in die Nesseln setzen will, möge es tun! Für mich steht zu viel auf dem Spiel, deshalb habe ich nachgefragt.

 

Hast du auch mal selbst nachgelesen und dir ein Bild darüber gemacht oder nur Dritte befragt? 

 

vor 3 Stunden schrieb kommandant:

 

Glaubt mir, ich bin mit einem Anwalt befreundet - Schwerpunkt Verwaltungs- und Strafrecht, 

Dann frag doch ihn mal wie es mit § 12 WaffG aussieht ;)

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Wenn jemand einen kennt der wieder rum einen kennt welcher von einem Sachverhalt erzählt hat, dann bedeutet dies nur, dass Herr Jemand sich zu gewissen Ereignissen distanzieren möchte!  

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vor 16 Stunden schrieb BlackBull:

Selten soviel Blödsinn gelesen....

Bin über 30 Jahre Sportschütze und habe noch nie ein Leihschein gebraucht, was soll der Käse hier!.

Für den Anfang gibt's Vereinswaffen und später bekommt man doch für die erforderlichen Disziplinen 

die Erwerbsberechtigung, zumindest wenn man alles in Ordnung hat!. 

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Das Schöne ist ja, dass sich die, die auf uns aufpassen sollen wie weiland Mama und Papa, selber nicht an die Regeln halten. Gestern berichtete ein befreundeter Schütze, der eine Waffe bei der Polizei abholte (warum er das tat ist eine andere spannende Geschichte), dass dort Waffen und Munition in trauter Zweisamkeit aufbewahrt wurden...

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vor 11 Minuten schrieb stefan0303:

@Sam09

 

Wenn man z.B. eine Waffe probeschießen möchte, und der Händler nicht mit dem Schützen als Babysitter mit zum Stand will.

 

Ist diese Szenario aus dem realen Leben eines Schützen verständlich, oder willst du das Bullshitbingo weiter spielen?

Nein will ich nicht!, wie schon geschrieben, ich habe ein Leihschein in 30 Jahren Schießsport noch nicht gebraucht!.

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vor einer Stunde schrieb Joe07:

Keine Ahnung!

 

Die kann nur der Threadstarter bzw. sein Informant offen legen!

Najaaaa... Dann vermutest du also nur, dass man sich daran halten müsste, wenn gegeben wäre, dass .. oder eventuell auch dies ...

Die Grundlage wäre mir jetzt zu dünn, um mein künftiges Verhalten darauf aufzubauen.

 

vor 4 Minuten schrieb Sam09:

Nein will ich nicht!, wie schon geschrieben, ich habe ein Leihschein in 30 Jahren Schießsport noch nicht gebraucht!.

Mögest du ihn auch in den nächsten 30 Jahren nicht brauchen!

 

 

 

Ohne Freunde lebt es sich auch viel ruhiger :-)

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vor 10 Minuten schrieb German:

§55 WaffG kennste?

Ja, trotzdem danke für die Erinnerung. Das ist auch o.k, solange es die Beantragung, den Gebrauch, das Führen etc. von Waffen angeht. Aber warum Ausnahmen bei der Aufbewahrung? Das erinnert mich an ein Ehepaar, das ich neulich sah, das der Tochter erklärte, dass Rauchen schädlich sei....und sich fünf Minuten später gemütlich eine ansteckte...

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vor 19 Minuten schrieb Gruger:

 

Najaaaa... Dann vermutest du also nur, dass man sich daran halten müsste, wenn gegeben wäre, dass .. oder eventuell auch dies ...

Die Grundlage wäre mir jetzt zu dünn, um mein künftiges Verhalten darauf aufzubauen. ....

 

 

Es wäre mir neu, wenn dass die Beachtung gesetzlicher Regelwerke lediglich auf Vermutungen gründet.

 

Wenn dem so wäre, dann hätte der Gesetzgeber hier Handlungsbedarf.

 

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vor 18 Minuten schrieb Gruger:

Dann hat die Diskussion ja einen erfreulichen Abschluss gefunden, die rechtliche Lage ist ja eindeutig.

 

Wenn du damit dem Threadstarter zustimmst (WBK für Kaliber und Waffenart) schon, andernfalls nicht.

 

Übrigens: Bitte nicht außer Acht lassen dass es Vorgänge gibt, bei denen aufgrund eingeschränkter Sachkunde eingeschränkte WBK's erteilt worden sind.

 

Und hieran sollten sich nicht nur WBK-Inhaber kein Beispiel dran nehmen:

 

 

Bearbeitet von Gast
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vor 2 Stunden schrieb Lanzelot50:

Ja, trotzdem danke für die Erinnerung. Das ist auch o.k, solange es die Beantragung, den Gebrauch, das Führen etc. von Waffen angeht. Aber warum Ausnahmen bei der Aufbewahrung?

Weil an die Stelle des nicht geltenden WaffG einfach andere Regeln treten.

Das wird natürlich gern hier vergessen.

Bearbeitet von Gast
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vor 42 Minuten schrieb Joe07:

Wenn du damit dem Threadstarter zustimmst (WBK für Kaliber und Waffenart) schon, andernfalls nicht.

Dem würde ich auch bei schärfster Lesart der Regelungen eindeutig widersprechen.

Ich kann herauslesen, dass es keine Berechtigung für den Munitionskauf beim Händler gibt (der braucht eben ein Erlaubnisdokument für de Verkauf).

Aber eine Einschränkung auf Kaliber und Waffenart. Nein. Das ist sogar explizit nicht vorgesehen.

Das Erlaubnisniveau mus passen und sogar auf die Einschränkung mit dem Jagdschein hat man genau deswegen den Satz ergänzt dass der JAgdschein nur bezüglich Langwaffen einer WBK gleichgestellt ist.

Mehr ist nirgendwo verankert oder interretierbar.

Bearbeitet von Gast
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