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IGNORED

Unerlaubter Waffenbesitz und WBK


Captain-Crazy

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vor einer Stunde schrieb VP70Z:

Wenn Du Dich selber nicht mehr erinnern kannst, zu welchem sozial anerkannten Zweck Du das Taschenmesserchen dabei hattest - wie sollen wir das dann in der Glaskugel für Dich sehen? Dann gibt es da auch kein in-den-Arsch-kriechen wie der Forumsvopo empfiehlt sondern eine klare Ansage, vielleicht selber geschrieben, besser vom Advokaten des Vertrauens. Punkt. Und wenn Du keinen anerkannten Zweck hattest oder ihn vergessen haben solltest - dann hast Du Pech gehabt.

Welchen sozial anerkannten Zweck darf man sich in diesem Fall vorstellen?

Er war bei Gericht, die findet man normal in größeren Orten und nicht in der Wildnis.

Das Schweizer Messer, in meiner Jugend noch ein Statussymbol taugte damals auch schon zur Brotzeit und Briefeöffnen, hätte er auch nicht mit ins Gericht nehmen wäre ihm aber beim verlassen des Hauses wieder ausgehändigt worden.

 

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vor 8 Minuten schrieb Joseg:

Das Schweizer Messer, ...

Und was meinst du, um was es hier geht ? Um ein stink normales Taschenmesser... was es auch nach Lesart der Herrschaft bis 2003 noch war... was willst du mit dem Messer sprich, Kartoffeln schälen, verstehst du mich... sozial genug der Zweck ?

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vor 5 Stunden schrieb steven:

Hallo

ich sehe keine Geschichte, die nicht im wahren Leben passieren kann.

....

Morgens stecke ich ein: Meine Geldbörse, mein Handy, mein Autoschlüssel und mein Messer. Das ist so selbstverständlich für mich wie das Schütteln nach dem Wasserlassen. Da denke ich nicht drüber nach.

... 

.. und zack stand ich an der Einlasskotrolle vom LG München I - in der Woche bevor der Prozess gegen Beate Zschäpe begann - ganz großes Kino kann ich euch sagen ... :rofl:

... man die Jungs waren vorgespannt :spiteful: und ich unter Zeitdruck und mir überhaupt keiner Schuld bewusst mit meinem Einhandmesser :rtfm:den § 42 a hatte ich damals gaaanz anders interpretiert.

... ich bin dann dort ganz überzeugend aufgetreten ....:rtfm:

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  • 3 Wochen später...

Ob das Führen des Messers nun idiotisch war oder nicht, ist vollkommen irrelevant für die Beurteilung der Frage.

 

§ 5.1.2 WaffG ist da leider recht schwammig formuliert, da es in diesem Teil der Vorschrift darum geht, das Tatsachen eine "Annahme rechtfertigen". Des Weiteren wird im 5.1.2 nicht explizit von Straftaten gesprochen sondern nur von Tatsachen - das bedeutet, dass hier auch eine OWI zum Zweifel an der Zuverlässigkeit führen kann. 

 

Sitzt auf der Behörde ein Sachbearbeiter, der - mal ganz platt ausgedrückt - absolut keinen Bock auf Leute hat, die warum auch immer, mit nem Springmesser durch die Gegend rennen, wird er mit großer Sicherheit die Zuverlässigkeit für die kommenden 5 Jahre in Frage stellen. Aus Sicht der Behörde ist bei negativer Entscheidung ein Anwalt in dem Fall immer ein "Angriffsinstrument" - und das wär in diesem Fall absolut kontraproduktiv.

 

Lehnt die Behörde die Erteilung der Erlaubnis nämlich weiter ab, kann es nur vor Gericht entschieden werden - und da kann der Richter in dem Fall eigentlich nur für die Behörde entscheiden, weil ja faktisch eine klare Begründung der Annahme des Sachbearbeiters vorliegt - nämlich der offizielle Vorgang beim Staatsanwalt.

 

Mein Rat: Sofort zum entsprechenden Sachbearbeiter bei zuständigen Waffenbehörde gehen. Schießbuch vorlegen, Nachweis über die bisher erreichten Ziele mitnehmen, Nachweis Vereins-und Verbandzugehörigkeit mitnehmen. Den Sachverhalt klar erläutern. Nicht rumsabbeln, nicht rausreden, es so schildern, wie es ist - und offen und klar fragen, ob und wenn ja wie, sich der Sachverhalt auf die Zuverlässigkeit auswirken könnte. Nur dann, wenn das Gespräch mit dem Sachbearbeiter erfolgt ist, hast du die entsprechenden Daten, die du für dein weiteres Vorgehen brauchst.

 

Also - nicht weiter rumjammern sondern antreten und ausfechten.    

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Mal abgesehen davon dass die Entscheidung dann genau von diesem Null Bock Sachbearbeiter getroffen wird. Ist der SB überhaupt verpflichtet oder sogar berechtigt zu einem noch nicht gestellten Antrag verbindliche Angaben zu machen.  Mit welcher Berechtigung fragt z.B. ein SB Daten ab ohne dass tatsächlich ein Grund (Antrag) vorliegt? 

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vor 17 Minuten schrieb Locke74:

Aus Sicht der Behörde ist bei negativer Entscheidung ein Anwalt in dem Fall immer ein "Angriffsinstrument" - und das wär in diesem Fall absolut kontraproduktiv.

Ja ne is klar :rolleyes:

 

vor 17 Minuten schrieb Locke74:

 

Lehnt die Behörde die Erteilung der Erlaubnis nämlich weiter ab, kann es nur vor Gericht entschieden werden - und da kann der Richter in dem Fall eigentlich nur für die Behörde entscheiden, weil ja faktisch eine klare Begründung der Annahme des Sachbearbeiters vorliegt - nämlich der offizielle Vorgang beim Staatsanwalt.

 

Nein, der Richter kann - wenn es soweit überhaupt kommen muss - auch anders, und zwar mit der gleichen Begründung mit der man den Sachbearbeiter überzeugen kann.

 

vor 17 Minuten schrieb Locke74:

 

Mein Rat: Sofort zum entsprechenden Sachbearbeiter bei zuständigen Waffenbehörde gehen. Schießbuch vorlegen, Nachweis über die bisher erreichten Ziele mitnehmen, Nachweis Vereins-und Verbandzugehörigkeit mitnehmen. Den Sachverhalt klar erläutern. Nicht rumsabbeln, nicht rausreden, es so schildern, wie es ist - und offen und klar fragen, ob und wenn ja wie, sich der Sachverhalt auf die Zuverlässigkeit auswirken könnte. Nur dann, wenn das Gespräch mit dem Sachbearbeiter erfolgt ist, hast du die entsprechenden Daten, die du für dein weiteres Vorgehen brauchst.

 

Also - nicht weiter rumjammern sondern antreten und ausfechten.    

Letzteres stimmt, jedoch sollte man das auf Augenhöhe tun und nicht blindlings sich äußern und agieren.

Die Tipps können je nach Sachbearbeiter auch nach hinten losgehen. Professionelle Hilfe schadet da nicht und wenn ein Sachbearbeiter einen Anwalt als Angriff ansieht, dann sollte man sich eines solchen erst recht bedienen. 

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Wenn du es so machst wie Locke74 empfiehlt, kann man die WBK gleich in den Schornstein schreiben. Entwaffnende Ehrlichkeit ist nicht immer das Beste, schon gar nicht, wenn man sein Gegenüber nicht einschätzen kann und ihm eventuell sogar Argumente gegen einen liefert. Da muss man schon rhetorisch sehr gefestigt sein - und der SbB muss dir gewogen sein, sonst geht's nach hinten los. Am Anwalt führt meines Erachtens wahrscheinlich kein Weg vorbei.

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Am 9.2.2018 um 13:26 schrieb Captain-Crazy:

Hin und wieder hab ichs mitgenommen auf die Arbeit für mein Weckchen auf zu schnibbeln.

Außerdem bist Du, auf dem Weg zum Gericht noch beim Bäcker und Metzger vorbei und hast im Park gefrühstückt

 

Und hast diesen Satz

Am 9.2.2018 um 13:26 schrieb Captain-Crazy:

Hab's vergessen aus der Hosentasche zu nehmen......

Sowie diesen Satz

Am 9.2.2018 um 13:12 schrieb Captain-Crazy:

Ich hab mich mit dem Messerchen und dem Pfefferspray etwas sicherer gefühlt in Zeiten der offenen Grenzen

hast Du nie im Leben gesagt und findest noch jemanden der es Dir abkauft. Dann hast Du, außer das Ding ins Gericht zu schleppen, nie etwas böses getan.

 

Und warum hier viele komisch reagieren,

So gut wie alle hier haben miese Erfahrungen mit im Mund herum gedreheten Worten in bezug auf Waffen, mit Gesetzen die aufgrund von Rambofilmen gemacht wurden oder mit Behörden die mit den krudesten Ideen um die Ecke kommen wie Waffengesetze ausgelegt werden sollen.

Sätze die in diesem Forum gefallen sind wurden aus dem Zusammenhang gerissen in Fernsehsendungen und Zeitungsartikeln wiedergefunden und bei manchen Fragen fragt man sich wirklich was das soll.

Bleibst Du tatsächlich dabei wirst Du diese Erfahrungen auch sammeln.

Obendrein sind Schützen und Jäger meist recht handfeste Leute, gewöhn Dich dran. Ist wie mit großen Hunden, die tun nichts, die wollen bloß spielen.

 

 

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vor 3 Stunden schrieb Locke74:

 

.... Sitzt auf der Behörde ein Sachbearbeiter, der - mal ganz platt ausgedrückt - absolut keinen Bock auf Leute hat, die warum auch immer, mit nem Springmesser durch die Gegend rennen, wird er mit großer Sicherheit die Zuverlässigkeit für die kommenden 5 Jahre in Frage stellen. Aus Sicht der Behörde ist bei negativer Entscheidung ein Anwalt in dem Fall immer ein "Angriffsinstrument" - und das wär in diesem Fall absolut kontraproduktiv. ....

    

 

Eine sehr interessante, nicht von der Hand zu weisende These.

 

vor 3 Stunden schrieb P22:

 

.... Professionelle Hilfe schadet da nicht und wenn ein Sachbearbeiter einen Anwalt als Angriff ansieht, dann sollte man sich eines solchen erst recht bedienen.

 

 

Was soll ein Anwalt bewirken, schließlich kann auch ein Anwalt die Handlung nicht ungeschehen machen?

 

Hier ist zwischen Ahndungs- und Ordnungsmaßnahmen zu differenzieren. Strafrechtlich könnte ein Anwalt evtl. Einfluss auf das Strafmaß nehmen. verwaltungsverfahrens- bzw. waffenrechtlich wird sich die Waffenbehörde kaum durch einen Anwalt in ihrer Bewertung beeinflussen lassen.

 

 

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vor 8 Minuten schrieb Joe07:

 

Eine sehr interessante, nicht von der Hand zu weisende These.

 

 

Was soll ein Anwalt bewirken, schließlich kann auch ein Anwalt die Handlung nicht ungeschehen machen?

 

Hier ist zwischen Ahndungs- und Ordnungsmaßnahmen zu differenzieren. Strafrechtlich könnte ein Anwalt evtl. Einfluss auf das Strafmaß nehmen. verwaltungsverfahrens- bzw. waffenrechtlich wird sich die Waffenbehörde kaum durch einen Anwalt in ihrer Bewertung beeinflussen lassen.

Genau so hab ich es gemeint. Das Vergehen ist aktenkundig und wird aktuell verfolgt. Sollte eine Straftat vorliegen, könnte der Anwalt auf die Einstellung des Verfahrens hinwirken, aber in diesem liegt eine Ordnungssache an. Die wird nie und nimmer eingestellt, weil die Faktenlage glasklar ist. Der TE ist erwischt worden und fertig - das Ding ist um, da kann man lamentieren wie man will. 

 

Die Angelegenheit kann also nur aktiv, in Zusammenarbeit mit der Behörde "entschärft" werden. Was bitte, und jetzt mal konkret, soll der Anwalt hinsichtlich der drohenden Unzuverlässigkeit nach 5.1.2 unternehmen? Was soll er machen? Außer ne Rechnung an seinen Mandanten schreiben. Der Anwalt bekommt die Ordnungssache nicht vom Tisch und die Auffassung des entsprechenden Sachbearbeiters ändert er erst recht nicht.

 

Also - was jetzt? Was soll der Anwalt machen? Konkret bitte...

vor 8 Minuten schrieb Joe07:

 

 

 

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vor 30 Minuten schrieb Joe07:

Was soll ein Anwalt bewirken, schließlich kann auch ein Anwalt die Handlung nicht ungeschehen machen?

Ganz einfach: Wenn der Briefkopf des Anwalts drauf ist dann weiß der SB und sein Cheffe daß das nix wird mit billig abwimmeln. Und ist genau so verunsichert wie Du und ich als kleine Steuerzahler. Gerade im wAffenrecht ist abwimmeln ein gerne unternommener Versuch, selbst bei Antragstellern die nicht erst seit gestern dabei sind, selbst nach fast 40 Jährchen wird die Tour noch probiert.  Aber::rtfm:

vor 33 Minuten schrieb bumm:

Dann hast Du, außer das Ding ins Gericht zu schleppen, nie etwas böses getan.

Also ich glaube, er wollte das Vespermesser ja gar nicht ins Gericht schleppen sondern hatte von Anfang an die Absicht, es bei den Wachtmeistern (schicke Uniformen haben sie inzwischen, zumindest im grünen BW) zu treuen Händen zu deponieren. Die Käsereste vom Stinkerkäse hat er mit Rücksicht auf den Geruchssinn der Wachtmeister extra noch vorher abgespült.

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@Locke74

 

Mir hat einmal ein Verwaltungsrichter gesagt, dass ihm die vom Kläger selbst geschriebenen Klageschriften lieber sind als die von - nicht allen aber vielen Anwälten oberflächlich abgefassten Schriftsätze. Der Verwaltungsrichter meine, die Schriftsätze der Kläger machten immer einen ehrlichen Eindruck.

 

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vor 3 Minuten schrieb VP70Z:

 

.... Wenn der Briefkopf des Anwalts drauf ist dann weiß der SB und sein Cheffe daß das nix wird mit billig abwimmeln. Und ist genau so verunsichert wie Du und ich als kleine Steuerzahler. ....

 

 

Meinst du das ernst oder ironisch?

 

Was hast du für ein Behördenbild?

 

Die lassen sich nicht verunsichern und lernen täglich durch Trickser dazu!

 

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Selbstversuch anläßlich eines waffenrechtlichen Vorgangs vor etlichen Jahren: SB eiert fürchterlich rum. Der Advokatus hat nur den Guttenberg gemacht, mehr nicht. Gut, 1 linkes Ei haben sie noch probiert, das hätte der damals und dort in WaffR renomierte Herr Anwalt womöglich glatt versemmelt, aber der Mandant darf ja mitdenken. Also auch da: Nur der Briefkopf, leider die Gebühren zahlen und ich konnte den Zettel abholen. Und anderes mehr.

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An diesem Vorgang sieht man wieder, dass man als Waffenbesitzer sehr vorsichtig sein muss und sich nicht die geringste Fehlleistung leisten darf. Der Waffenbesitzer muss selbst die Paragrafen reiten und dies nicht den Behörden überlassen. 

Bearbeitet von Gast
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Das Hauptproblem ist leider, dass viele (angehende) Sportschützen keine Motivation haben, dass Waffengesetz kennen zu lernen und vor allem auch zu verstehen. Keine Ahnung, ob sie Angst davor haben oder was auch immer - aber wenn man in D mit erlaubnispflichtigen Waffen hantieren will, sollte man auch die Rechtsgrundlagen kennen.

 

Ich selber wurde auch niemals von meiner Waffenbehörde herablassend oder fragwürdig behandelt, das ist seit mittlerweile über 20 Jahren eine Geschichte auf Augenhöhe. Ich weiß, was ich darf und was nicht, mein SB weiß was er mir erlauben kann und was nicht. Und ganz ehrlich, ich war nie der Meinung, dass ich zu wenig Waffen im Schrank hatte. Fakt ist aber auch: Wär ich dem einmal mit dem Anwalt gekommen, wär das Verhältnis definitiv anders. Aber vielleicht bin auch zu altmodisch....scheint heutzutage ja fast zu guten Ton zu gehören, auf alles und jeden mit dem Anwalt loszugehen.  

 

 

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vor einer Stunde schrieb Locke74:

...Wär ich dem einmal mit dem Anwalt gekommen, wär das Verhältnis definitiv anders. Aber vielleicht bin auch zu altmodisch....scheint heutzutage ja fast zu guten Ton zu gehören, auf alles und jeden mit dem Anwalt loszugehen.  

 

 

Ich sehe das eigentlich auch so: man geht freundlich und sachlich vor und auf Augenhöhe. Ich hab in meinem Leben erst einmal einen Anwalt gebraucht, und das in  einem Verkehrsunfall...Wenn der andere aber nicht mitspielt und einem sein Recht verwehrt, geht es nicht. Und dann muss man in Erwägung ziehen, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Bei uns im Verein z.B. war in einem bestimmten Landkreis der Sachbearbeiter  der Meinung, dass für einen 686er Revolver ein Munitionseintrag für .38 reicht, mehr gab es nicht - da könnten sich die  Betroffenen auf den Kopf stellen und die Passagen im Waffengesetz  vorzeigen. Erst der Anwalt konnte es durchsetzen, dass sie auch noch .357 Mag. eingetragen bekamen. Will heißen: du und auch ich haben mit unseren SB Glück gehabt. Das Ganze ist beim TE natürlich anders gelagert, da er sich ja offenbar etwas zuschulden hat kommen lassen und es ihm darum geht, eine WBK zu erlangen. 

Trotzdem kann ich mir nicht vorstellen, ob ein SB bei einem Verstoß gegen das Waffengesetz es auf seine Kappe nimmt, so jemanden eine WBK auszustellen und im Falle eines Missbrauchs dann die Konsequenzen zu tragen.

 

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vor 5 Stunden schrieb Joe07:

Was soll ein Anwalt bewirken, schließlich kann auch ein Anwalt die Handlung nicht ungeschehen machen?

 

Hier ist zwischen Ahndungs- und Ordnungsmaßnahmen zu differenzieren. Strafrechtlich könnte ein Anwalt evtl. Einfluss auf das Strafmaß nehmen. verwaltungsverfahrens- bzw. waffenrechtlich wird sich die Waffenbehörde kaum durch einen Anwalt in ihrer Bewertung beeinflussen lassen.

 

vor 4 Stunden schrieb Locke74:

Genau so hab ich es gemeint. Das Vergehen ist aktenkundig und wird aktuell verfolgt. Sollte eine Straftat vorliegen, könnte der Anwalt auf die Einstellung des Verfahrens hinwirken, aber in diesem liegt eine Ordnungssache an. Die wird nie und nimmer eingestellt, weil die Faktenlage glasklar ist. Der TE ist erwischt worden und fertig - das Ding ist um, da kann man lamentieren wie man will. 

 

Die Angelegenheit kann also nur aktiv, in Zusammenarbeit mit der Behörde "entschärft" werden. Was bitte, und jetzt mal konkret, soll der Anwalt hinsichtlich der drohenden Unzuverlässigkeit nach 5.1.2 unternehmen? Was soll er machen? Außer ne Rechnung an seinen Mandanten schreiben. Der Anwalt bekommt die Ordnungssache nicht vom Tisch und die Auffassung des entsprechenden Sachbearbeiters ändert er erst recht nicht.

 

Also - was jetzt? Was soll der Anwalt machen? Konkret bitte...

 

Die entsprechenden Ansätze wurden teilweise präsentiert. 

Die Folge wäre eine Verfahrenseinstellung und zwar nicht aus Opportunitätsgründen. 

Ohne ahndungswürdige Tat gibt es auch im Verwaltungsverfahren keine "Tatsachen, welche die Annahme rechtfertigen". 

 

Ihr scheint entweder von der praktischen Arbeit zwischen Behörde und Anwalt keine Ahnung zu haben oder habt schlechte Erfahrungen gemacht.

Solche Mandate sind nichts für den Familien- oder Arbeitsrechtler.

 

Der Topicersteller kann sich ja aussuchen, ob er wegen der unglücklichen Kombination "zur falschen Zeit am falschen Ort" + nicht nachvollziehbares WaffG die Zuverlässigkeit nachhaltig durch unprofessionelles Auftreten ggü. 

der Behörde aufs Spiel setzen oder ob er lieber in einen Anwalt mit Kenntnissen im Waffenrecht investieren möchte. 

 

 

vor 4 Stunden schrieb Joe07:

@Locke74er Verwaltungsrichter meine, die Schriftsätze der Kläger machten immer einen ehrlichen Eindruck.

 

 

Ja. Aus Richterperspektive gibt es doch nichts schöneres als ehrliche, unberatene und unerfahrene Kläger. Leichter kann man seine "Pebb§y-Statistik" nicht aufbessern ;)

 

vor 4 Stunden schrieb Joe07:

 

Die lassen sich nicht verunsichern und lernen täglich durch Trickser dazu!

Die "Kunden" lassen sich oftmals verunsichern. Wenn man tatsächlich damit nichts zu tun hat, liest man ja auch hier ab und an davon.

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vor 3 Stunden schrieb uwewittenburg:

.... zumal die Polizeipräsidien eigene Juristen beschäftigen.

 

Und nicht nur die Polizeipräsidien. Viele größere Verwaltungen beschäftigen mittlerweile eigene Juristen. Tlw. sogar mehrere.

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Das Verfahren wird mit hoher Wahrscheinlichkeit von der Staatsanwaltschaft wegen geringer Schuld eingestellt werden (Eventuell mit ner Geldauflage). Dannach wird noch für 2 Jahre einen Eintrag im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister stehen...in das auch der Sachbearbeiter (SB) einblick haben wird.

 

Wahrscheinlich wird der SB den Antragsteller zu einer persönlichen Anhörung einladen und sich ein Bild von ihm machen wollen b.z.w ein paar Auskünfte einholen, was zu diesem Verfahren geführt hat.

 

Auf keinen Fall würde ich in dieser Anhörung etwas von "Selbstverteidigung" oder so sagen, sondern das ganze auf ein Missgeschick oder ein versehen zurückführen!

 

Im besten Fall akzeptiert der SB diese Erklärung und stellt die WBK aus.

 

Im schlechtesten Fall verweigert er die WBK (dann bleibt einem nur der Weg über eine Klage).

 

Mit einschalten eines Anwaltes sollte man solange warten, bis man tatsächlich etwas schriftliches mit Begründung und den Rechtsbehelf in der Hand hat. Denn nur wenn man die Entscheidungsgründe der Behörde kennt, kann man sich den bestmöglichen Rechtsbeistand hinzuziehen. Den Anwalt schon vorher einzuschalten und quasi damit "zu drohen" könnte nach hinten losgehen und den SB eventuell zu der Frage verleiten, ob der Antragsteller eventuell ein schlechtes Gewissen hat?Dem SB kann das nämlich völlig egal bleiben, denn er kann das ganze Verfahren einfach an seine Fachaufsicht abgeben.  Also keine schlafenden Hunde wecken!

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vor 4 Stunden schrieb JDHarris:

Das Verfahren wird mit hoher Wahrscheinlichkeit von der Staatsanwaltschaft wegen geringer Schuld eingestellt werden (Eventuell mit ner Geldauflage).

Die Staatsanwaltschaft macht da in der Regel gar nichts, da sie nicht zuständig ist (bspw. in BW). Bei Owi-Verfahren kann daneben nicht gegen eine Geldbuße eingestellt werden.

 

Zitat

Dannach wird noch für 2 Jahre einen Eintrag im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister stehen...in das auch der Sachbearbeiter (SB) einblick haben wird.

Wenn sie nicht zuständig ist, dann nicht.

 

Zitat

 

Mit einschalten eines Anwaltes sollte man solange warten, bis man tatsächlich etwas schriftliches mit Begründung und den Rechtsbehelf in der Hand hat. Denn nur wenn man die Entscheidungsgründe der Behörde kennt, kann man sich den bestmöglichen Rechtsbeistand hinzuziehen. Den Anwalt schon vorher einzuschalten und quasi damit "zu drohen" könnte nach hinten losgehen und den SB eventuell zu der Frage verleiten, ob der Antragsteller eventuell ein schlechtes Gewissen hat?Dem SB kann das nämlich völlig egal bleiben, denn er kann das ganze Verfahren einfach an seine Fachaufsicht abgeben.  Also keine schlafenden Hunde wecken!

 

Woher stammen denn immer diese Weisheiten? 

Geht ihr erst zum Arzt, wenn der Fuß amputiert werden muss? Ruft ihr den Klempner erst dann, wenn das Wasser 5cm hoch steht, weil man dann wohl weiß, dass der Rohrbruch sich nicht von alleine behebt? 

 

Gerade das frühzeitige einschalten des Anwalts ist sinnvoll und notwendig, wenn man etwas erreichen möchte. Es gibt aus anwaltlicher Sicht "nichts schöneres" als Mandantenschreiben und Erklärungen in Akten zu finden, die eine sinnvolle Arbeit nunmehr unmöglich oder zumindest schwer machen.

Man muss auf die Entscheidung einwirken, bevor sie getroffen wird.

Das scheint mir aber vielen nicht klar zu sein.

 

Und nochmal: mit drohen hat das überhaupt nichts zu tun, sondern mit Augenhöhe. Auf Seite der Behörde sitzen Juristen, dann sollte auf der anderen Seite ebenso jemand fachkundiges sein.

Und der Anwalt schreibt nicht drauf los, sondern nimmt natürlich erstmal Akteneinsicht, um zu sehen was die Behörde denn schon alles weiß.

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