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IGNORED

Bedüfrnis für Waffe die nicht im eigenen Verein nutzbar ist


Penecho

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

ich habe gerade folgende Situation:

Ich gehe ab und an mit einem Freund in seinen Verein um Tontauben zu schießen (Trap, DSB Spo. 3.12.1). Nun würde ich mir auch gerne eine SLF holen (evtl. Benelli M4 um später auch mal in einem anderen Verband sachen wie Fallscheiben oder ähnliches schießen zu können). SLF generell ist ja erlaubt im DSB solange es nicht möglich ist mehr als 1 Patrone ins Magazin zu laden (denke da gibt es Magazinbegrenzer). In meinem Verein ist es nicht Möglich diese Diszipin zu schießen.

 

Frage ist nun, da ich die Disziplin in meinem Verein nicht schießen kann, wird mir denke ich der Oberschützenmeister auch kein Bedürfnis dafür ausstellen... Und ob mir der andere Verein bei dem ich zu Gast 2-3x schießen war etwas ausstellt wage ich anzuzweifeln. Wo muss ich mich denn da hinwenden um das nötige Bedürfnis zu bekommen? DSB? PSSB?

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vor 5 Minuten schrieb Penecho:

Frage ist nun, da ich die Disziplin in meinem Verein nicht schießen kann, wird mir denke ich der Oberschützenmeister auch kein Bedürfnis dafür ausstellen... 

 

Unterscheide zwischen "kann ich im Verein gar nicht schießen" und "gibt es keine Wettbewerbe im Verein".

Wenn Du gar nicht schießen kannst, musst Du in einen passenden zweiten Verein.

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Dann dürfte in den meisten Vereinen die ich kenne keiner eine Schrotflinte haben. Da hat keiner eigene Anlagen, im Saarland sind die seeeeehr dünn gesät. Viele hier schiessen in Frankreich oder Luxemburg. Warum sollte der "Oberschützenmeister "dafür keine Unterschrift leisten? Geht ja nur ums regelmäßige Training, mehr bescheinigen die nicht mehr. Das Bedürfnis prüft der Verband. Ich sehe eher das Problem das der DSB sich da schwer tut eine SLF zu genehmigen. Da ziehen sie sich im Saarland wie Gummi , man soll erst mal Meisterschaften mit einer normalen Flinte schiessen usw.....gut das es auch andere Verbände gibt wo sowas kein Problem ist

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An sich bestätigt der Verein ja nur, das es die MÖGLICHKEIT gibt, mit der zu erwerbenden Waffe zu schießen - das kann auch bei einem Partnerverein, kommerziellen Stand etc. sein. Allerdings muß der Verband bestätigen, dass Du die Waffe für eine bestimmte Disziplin braucht (da SLF). Und da fürchte ich, wird der Verband, wenn es ein DSB Verband ist, sagen - Selbstladeflinte ? No. Braucht er nicht, kann sich ja auf Gelb ohne Bedürfnis eine normale Doppelflinte kaufen ...

Das Du die SLF mit nur einer Patrone schießen darfst, ist wohl eher ein Versuch, andere Schützen oder Jäger mit ihren Waffen an den Wettkämpfen teilnehmen zu lassen.

Aber - Versuche es, und erzähl mal, wie es ausging.

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Ich kenne das so, dass man einen für die Waffe und die Disziplin zugelassenen Schießstand angibt. Das muss nicht zwangsläufig der Schießstand des Vereins sein. Viele Vereine haben auch gar keinen Schießstand oder nur für Druckluft oder Kleinkaliber. Ob der DSB das Bedürfnis für eine SLF befürwortet, kann sicherlich je nach Landesverband sehr unterschiedlich ausfallen. Viel Glück.

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Das Problem das hier von einem Schützen angesprochen wird taucht in schöner Regelmässigkeit immer wieder auf und hat bezüglich der Fragestellung vor allem 3 Ursachen die aber keineswegs bei den Vereinen oder Verbänden liegen sondern schlicht beim Schützen selbst.

 

1. Der Schütze will eine Waffe erwerben für die es in "seinem" Verband keine Disziplin gibt, ergo keine Bedürfnisbescheinigung vom Verband.      

 

2. Der Schütze will eine Waffe erwerben für die es in "seinem" Verein keine Nutzungsmöglichkeit gibt da entweder die Standzulassung oder aber eine vereinsinterne Beschränkung dies nicht hergibt.

 

3. Der Schütze hat ein völlig falsches Vereins-, Verbands- und Rechtsverständnis.

 

Zu 1.

Wenn es in dem Verband X keine Disziplin für die gewünschte Waffe gibt muss der Schütze eben einem (weiteren) Verband Y beitreten in dem es für die Wunschwaffe auch eine Disziplin gibt und angeblich will der Fragesteller ja auch "mal in einem anderen Verband sachen wie Fallscheiben oder ähnliches schießen". Die eigentliche Intention des Gesetzgebers als auch der Verbände ist eh nicht kompatibel zu der Fragestellung, denn der Schütze will ja immer eine bestimmte Disziplin ausüben und benötigt nur deswegen und dafür eine bestimmte Waffe, nicht umgekehrt - so zumindest denkt sich das der Gesetzgeber und die Verbände.

 

Es ist allein Sache des Schützen einem geeigneten Verband "für Fallscheiben oder ähnliches" beizutreten.

 

Im übrigen kann es der Gesamtgemeinschaft der Schützen nur nützlich sein wenn Schützen jeweils in mehreren Verbänden Mitglied und da natürlich auch sportlich tätig sind. Wer aber unbedingt "Western" schießen will muss halt nun mal in den BDS, wer PPC 1500 schießen will in den BDMP und wer unbedingt Fallscheiben schießen will, nun, da gibt es mehrere Verbände.

    

Zu 2.

Es gibt nirgendwo eine Vorschrift die ein Bedürfnis an die Standzulassung eines bestimmten Vereins koppelt, es muss jeweils nur eine Nutzungsmöglichkeit geben. Diese Nutzungsmöglichkeit kann auch ein zweiter, dritter oder vierter Verein sein der die notwendige Standzulassung hat, und dem der Schütze dann eben beitreten muss, wenn es denn keine Nutzungsmöglichkeit als Gast gibt. Außerdem gibt es ja schließlich auch gewerbliche Standanbieter.

 

Es ist allein Sache des Schützen einem geeigneten Verein beizutreten, in dem dann auch "Fallscheiben oder ähnliches" geschossen werden.

 

Wer GK schießen will sollte eben in einem Verein Mitglied sein in dem dies möglich ist, das gleiche gilt für den Bogensport, Schrotdisziplinen, Schwarzpulver, Mehrdistanz, IPSC oder auch 50m Disziplinen.     

 

Zu 3.

Dass ist, neben 1 und 2, das was mich bei den meisten Fragestellungen dieser Art am meisten auf die Palme bringt, das mangelhafte Know-How der Schützen, was auch hier wieder in der Fragestellung zum Ausdruck kommt:

"da ich die Disziplin in meinem Verein nicht schießen kann, wird mir denke ich der Oberschützenmeister auch kein Bedürfnis dafür ausstellen".

Die Zeiten in denen Bedürfnisbescheinigungen von Vereinsvorständen, z.B.einem Oberschützenmeister, ausgestellt wurden sind schon sehr lange vorbei. Ein Verein bzw. sein Vorstand kann alles mögliche bestätigen, dies bestätigt der Verein dann aber regelmässig gegenüber einem Verband und nicht der zuständigen Verwaltungsbehörde, aber der Verein bestätigt ganz bestimmt kein Bedürfnis.


Es ist zu aller erst Sache des Schützen sich über die Vorschriften und Abläufe kundig zu machen, und darunter verstehe ich nicht die Frage "Wo muss ich mich denn da hinwenden um das nötige Bedürfnis zu bekommen?" einfach in ein Forum zu stellen, sondern zu erst mal seine Hausaufgaben selbst zu machen.

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