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Führverbot Einhandmesser - Expertenmeinung zu TV Sendung


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Geschrieben

Wie ich grade sehe ist der Online Clip garnicht vollständig. Im TV wurde eine andere Version des Clips gezeigt. Darin wurde der Besitzer des Messers auch nochmal auf der Polizeiwache darüber belehrt, dass es sich um einen in Deutschland "absolut verbotenen Gegenstand" handelt.

 

Vielleicht hat jemand die Sendung mitgeschnitten?

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Ist der von Dir genannte "SV" verwandt mit dem gelegentlich in Kontaktanzeigen verklemmter Männer und Hausfrauen-Dominatrices erwähnten "GV"?

Echter Brüller, Respekt.

Geschrieben (bearbeitet)

Es werden noch Zeiten kommen, in denen Messer ohnehin generell mit einem Führverbot belegt werden, ähnlich wie in England. Und seien wir mal ehrlich: kontrolliert werden eh nur die Anständigen. Bei der typischen Klientel machen die Polizisten doch mittlerweile einen großen Bogen rum, damit sie besagtes Einhandmesser nicht in den Bauch kriegen. Aber wehe du hast eins zum Angeln dabei...

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Jack Aubrey:

Es werden noch Zeiten kommen, in denen Messer ohnehin generell mit einem Führverbot belegt werden, ähnlich wie in England.

Klar kann man die Restriktionsschraube weiter und weiter anziehen...

Aber keine Sorge, wenn Bedarf besteht, kommen dann genügend "Ausweichstrategien" zur Anwendung.

Geschrieben

Ich hab meine Einhandmesser wegen der unklaren Rechtslage bereits vor Jahren verkauft. Auch wenn die Benutzung zu bestimmten Zwecken weiter erlaubt ist, so ist der Transport ohne entsprechendes Behältnis ja wie man sieht immer noch ne reine Interpretationsache des kontrolierenden Beamten. Und sich dagegen zu wehren lohnt sich meist eh nicht.

 

Leider erwischt es nur die, die eigentlich nicht getroffen werden sollten...während die "Messer Kids" sich sowieso längst neue Lücken im Gesetz gesucht haben.

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb Knalle Peng:

Ich habe den Öffnungspin an meinem Messerchen schon lange entfernt, weil ich es auch so einhändig aufschnicken kann... :cool3:

 

 

Auch schon einkassiert worden. Und die bösen Jungs interesseirt es eh nicht, wie die Zeitungsmeldungen der letzten Jahre beweisen.

Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb kulli:

Bin ich ja froh das ich in der Hamburger Waffenverbotszone meine Kanone überhaupt noch führen darf und ich die nicht auch noch wegschließen muss ...........das kommt auch noch !!

 

Glaube ich nicht. Denn wenn man(n) in genau dieser Hamburger Zone (bestimmter Bereich von St. Pauli) die "Kanone" wegschließen müsste, wäre das grob geschäftsschädigend...

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Das wäre vielleicht eine deutsche Anwendungsmöglichkeit für diese amerikanischen Blechkisten, bei denen man in kürzester Zeit blind einen Code eintippen kann, der die Kiste öffnet, und die in ihrem Heimatland dazu dienen, Kinder und Einbrecher am sofortigen Zugriff auf die Nachttischpistole zu hindern. Das ist ohne Zweifel ein Schloß, bloß halt eines, das für schnellen Zugriff durch den legitimen Benutzer optimiert ist.

 

Nein, genau gerade deshalb eben nicht. Siehe Hervorhebung.

Geschrieben

Nunja, der Sinn und Zweck eines Einhandmessers liegt ja gerade im schnellen Zugriff. Wenn ich "alle Zeit der Welt" hab, dann brauch ich sowas meist erst garnicht.

 

Ich musste früher in unserem Lager oft Kartons und Paletten aufschneiden. Weil man da oft nur eine Hand frei hat, und eine ständig offene Klinge auch ein Verletzungsrisiko darstellt, war die schnelle einhändige Bedienung nicht nur praktisch, sondern auch Unfallverhütung. Natürlich geht es auch mit anderen Mitteln, aber dann eben nicht so praktisch und schnell. Ausserdem benutzt man das Messer ja auch nicht permanent, sondern bei besonderer Gelegenheit, wenn es eben gerade zweckmässig erscheint.( Auch ein Fallschirmspringer schneidet nicht ständig seine Leinen durch, sondern nur, wenn die Situation es erfordert)

 

Das ist halt ein typisches Gesetz von Schreibtischbürokraten, die sich nie mit einer Realität ausserhalb ihrer Beamtenstube auseinandersetzen mussten.

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb weissblau:

wer das mit einer Hand aufkriegt ist ein Held...

Ohne das Ding jemals in der Hand gehabt zu haben... Kannst du die Klinge festhalten und das Messer quasi "aufschleudern"?

Geht bei fast allen Messern, mit denen ich das versucht habe... Deshalb hab ich ein kleines Klappmesserchen ohne Feststeller, wenns mal klein sein soll.

Aber zu 99 % trage ich ein feststehendes Messer mit 10-12 cm am Gürtel... Ist ja vom Staat so gewünscht..

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb Mittelalter:

 Kannst du die Klinge festhalten und das Messer quasi "aufschleudern"?

Geht bei fast allen Messern, mit denen ich das versucht habe...

Moin,

 

kannst Du vergessen, die Klinge sitzt bombenfest im eingeklappten Zustand

 

Ciao

 

Weissblau

Geschrieben

Die Herren der Lage können sich einfach nicht vorstellen, dass eine offenstehende Klinge schon "einsatzbereit" ist, während die Klinge eines Einhand/oder Klappmessers eben nicht nur aus, sondern auch mal schnell eingeklappt werden soll, um sich nicht zu verletzen wenn die Klinge grad nicht benötigt wird.

 

Das muss einfach jegliche Vorstellungskraft sprengen;-)

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb weissblau:

Moin,

 

kannst Du vergessen, die Klinge sitzt bombenfest im eingeklappten Zustand

 

Ciao

 

Weissblau

 

Du musst eigentlich nur die Torx-Schraube der Klingenachse lockern, dann sollte auch das Messer aufschnicken gehen.

Geschrieben

Wenn man sich die recht spontane Hereinnahme der Einhandmesser-Regelung ins WaffG (vor 01.04.2008) vor Augen führt, also die Hoppla-Hopp-Aktion in letzter Minute, in der dies erfolgt ist, dann wird es müßig, noch über dabei evtl. vorliegende Vorstellungen, Kenntnisse oder gar "Expertise" des Gesetzgebers zu spekulieren.

 

Das Ding war und ist ein sinnloser gesetzgeberischer Schnellschuss.

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Geschrieben
vor 54 Minuten schrieb JDHarris:

Ich musste früher in unserem Lager oft Kartons und Paletten aufschneiden. Weil man da oft nur eine Hand frei hat, und eine ständig offene Klinge auch ein Verletzungsrisiko darstellt, war die schnelle einhändige Bedienung nicht nur praktisch, sondern auch Unfallverhütung. Natürlich geht es auch mit anderen Mitteln, aber dann eben nicht so praktisch und schnell. Ausserdem benutzt man das Messer ja auch nicht permanent, sondern bei besonderer Gelegenheit

 

Wobei speziell in der von dir beschriebenen Situation der "sozialadäquate Verwendungszweck" des Einhandmessers vorliegen dürfte. Also dort rechtlich problemlos.

 

Waffenrechtlich schwierig wird es beim Führen zur Arbeit bzw. von dort nach Hause.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Minuten schrieb karlyman:

 

Wobei speziell in der von dir beschriebenen Situation der "sozialadäquate Verwendungszweck" des Einhandmessers vorliegen dürfte. Also dort rechtlich problemlos.

 

Waffenrechtlich schwierig wird es beim Führen zur Arbeit bzw. von dort nach Hause.

Ja, aber wie du schon sagst, liegt das Problematische dann in der Verbringung...wer schleppt schon ständig ne Eisenkiste mit sich rum, um das Teil bei Nichtbenutzung immer adäquat zu verwahren oder zu transportieren? Der Sinn und Zweck eines solchen Instruments ist ja, dass man es leicht und unproblematisch bei Bedarf zur Hand hat und das man es danach genauso schnell und unproblematisch wieder einklappen und wegstecken kann.

 

Wenn ich das Teil erst aus einer verschlossenen Kiste/Box rausholen muss, und danach wieder wegschliessen muss, geht auch jeglicher Nutzen einhändiger Bedienung verloren.

 

Bei einer Freizeittätigkeit, wo ich nicht ständig die Möglichkeit einer Aufbewahrungsmöglichkeit habe, geht der Nutzen ganz verloren (ich schlepp bestimmt nicht noch ne Metallbox für die Aufbewahrung durch die Gegend, wenn ich mit meiner Freundin ein Picknik am See mache)

Bearbeitet von JDHarris
Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb Sal-Peter:

Wird inzwischen auch nicht mehr akzeptiert. Warum, hast du selbst geschrieben.

 

 

Ein Polizist, der mir das weiss machen will, hat dann aber mit mir ein ganz massives Problem, das ich vor Ort gerne episch ausdiskutieren werde... denn man kann praktisch jedes Klappmesser aufwerfen.

 

Ein Messer ohne Einhand-Öffnungshilfe ist ein Zweihandmesser und sonst gar nichts.

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb Knalle Peng:

 

Ein Polizist, der mir das weiss machen will, hat dann aber mit mir ein ganz massives Problem, das ich vor Ort gerne episch ausdiskutieren werde... denn man kann praktisch jedes Klappmesser aufwerfen.

 

Ein Messer ohne Einhand-Öffnungshilfe ist ein Zweihandmesser und sonst gar nichts.

Ich glaube eher das dann Du ein massives Problem haben wirst wenn Du ihm zu sehr auf den Sack gehst.

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb Knalle Peng:

Ein Messer ohne Einhand-Öffnungshilfe ist ein Zweihandmesser und sonst gar nichts.

Das sah das BKA beim Pohl Force Foxtrott Two Outdoor anders.

https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/Messer/121001FbZ269PohlForceFoxtrottTwoOutdoor.pdf;jsessionid=73489E25856540A357EAE879734A4CA3.live0612?__blob=publicationFile&v=1

Geschrieben

Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim

 

Achterberg 100, 48455 Bad Bentheim.

 

Tel.: 05924-78920

Fax: 05924-789250

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Webster:

Ich glaube eher das dann Du ein massives Problem haben wirst wenn Du ihm zu sehr auf den Sack gehst.

Eben! Mit einem Polizisten zu diskutieren ist in so einer Lage sinnlos... er wird dem Deliquenten im Falle fehlender Einsicht sogar noch zusätzlich auf der Stelle den Führerschein abnehmen.

 

Passiert sehr oft!

 

 

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb JDHarris:

einer der kontrollierten Personen hatte ein sog Einhandmesser in seinem Angelrucksack im Kofferraum.

 

vor 18 Stunden schrieb kulli:

Grundsätzlich schon richtig da das Behältnis verschlossen sein muss ... ( ich nehme Mal an der Kofferraum ist nicht seperat abschließbar

"ver", nicht "abge"

 

in dem Fall also einfach Schwachsinn!

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