Jump to content
IGNORED

Waffenschrank Stufe A


Guest

Recommended Posts

Folgender Sachverhalt: Ein Schützenkollege hatte über Jahre eine einzige Waffe. Er schießt nur Wurfscheiben im DSB. Aufbewahrt wurde die Flinte in einem Schrank Stufe A VDMA 24992. Anfang des Jahres hat er Die Flinte verkauft mit dem Hintergrund sich eine neue zu kaufen.

Nun ist er die ganze Zeit nicht dazu gekommen. Letzte Woche hat er sich dann eine neue BDF gekauft. In der Zwischenzeit hat sich in Sachen Aufbewahrung ja einiges geändert.

Nun die Frage: Hat der Schrank dennoch Bestandschutz, auch wenn er bis jetzt keine Waffe mehr darin aufbewahrt hat?

Link to comment
Share on other sites

Also der SB hat weder früher noch heute bei Anmeldung der neuen Flinte nach dem Schrank gefragt. Nur einer aus dem Verein hat Bedenken geäußert.

 

(Wie immer)

Link to comment
Share on other sites

vor 17 Minuten schrieb Tommy Danger:

Nach meinen Informationen gilt der Bestandschutz nur für Altbesitzer und den Altbesitz. Altbesitzer und Neuwerwerbungen müssen den neuen Vorschriften unterliegen!

 

Bestandsschutz für Altbesitzer auch für weitere Erwerbungen. Ein ehemaliger Altbesitzer und späterer Nichtbesitzer unterliegt dann natürlich den für den Wiedererwerb gültigen Vorschriften.

  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

Natürlich stand ein Luftgewehr drin, natürlich......ich bin Zeuge.:grin:

 

Und seine neue Gelbe hatte er die ganze Zeit, klar. Er hatte ja auch auch vor, sich eine neue BDF zu kaufen.

Link to comment
Share on other sites

die Rubrik heißt "Waffenrecht", nicht was ein SB unterlässt........

 

 

ausserdem:

 

vor 2 Stunden schrieb Reinhard B.:

Nun die Frage: Hat der Schrank dennoch Bestandschutz, auch wenn er bis jetzt keine Waffe mehr darin aufbewahrt hat?

Edited by alzi
Link to comment
Share on other sites

Bei aller Liebe:

Wie kommt man auf die Idee, dass (wenn der Schrank Altbesitz ist), darin keine neuen Waffen aufbewahren zu dürfen?

 

Zwar ist das WaffG insgesamt oft scheixxe geschrieben, aber an der Stelle Finde ich es Recht eindeutig. 

Edited by BlackBull
  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

Meine Güte, hier wird dein Freund ohnehin nur Spekulationen und nichts verbindliches erhalten. Warum fragt er nicht seinen SB? Und wenn er ganz, ganz mutig ist, geht er einfach den Voreintrag machen lassen und schaut, was passiert. Warum er allerdings seine Waffe verkauft hat, versteh ich nicht. Wenn er Pech hat, kommt ihm das alles teurer, als wenn er sie behalten hätte.

Link to comment
Share on other sites

vor 11 Minuten schrieb Jack Aubrey:

Warum fragt er nicht seinen SB?

 

ja genau....und bitte noch ne Bahnsteigkarte dazu! :rolleyes:

 

 

...damit er den Zug auch allerhöchstpersönlich abfahren sieht...

Edited by alzi
  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

vor 58 Minuten schrieb Jack Aubrey:

Warum fragt er nicht seinen SB?

Um Himmels Willen..... 

 

Wieso kann man nicht einfach warten, bis der SB auf einem selbst zukommt? 

 

vor 58 Minuten schrieb Jack Aubrey:

Und wenn er ganz, ganz mutig ist, geht er einfach den Voreintrag machen lassen und schaut, was passiert. 

Ja, für einen Voreintrag in die gelbe WBK muss er schon ganz mutig sein....

 

Er hat doch bereits eine neue Waffe auf gelb gekauft und es gab keinerlei Probleme. Dabei würde ich es auch belassen. 

  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

Hier haben wohl ein paar nicht richtig gelesen.

 

Die neue Flinte ist bereits eingetragen. Es hat keine Probleme gegeben. DER SB weiß, das der Kollege einen Stufe A seit Jahren hat.

Nur der Vereinskollege hatte Bedenken geäußert. 

Link to comment
Share on other sites

vor 17 Stunden schrieb Reinhard B.:

Also der SB hat weder früher noch heute bei Anmeldung der neuen Flinte nach dem Schrank gefragt.

 

vor einer Stunde schrieb Reinhard B.:

DER SB weiß, das der Kollege einen Stufe A seit Jahren hat.

 

so langsam musst Dich aber wirklich mal entscheiden ........

 

vor einer Stunde schrieb Reinhard B.:

Hier haben wohl ein paar nicht richtig gelesen.

 

...auch sollte Dir klar sein, dass man nur auf das antworten/reagieren kann, was Du schriftlich so absonderst. mitm Gedankenlesen tun sich viele schwer und bei mir ist grade die Kristallkugel zum polieren......

 

mal so ganz nebenbei, was an der Rechtslage aber nix ändert.

 

Edited by alzi
  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

vor 17 Stunden schrieb Reinhard B.:

Nur einer aus dem Verein hat Bedenken geäußert.

(Wie immer)

Am Stammtisch gibt es halt grad so viele Illiteraten wie an manchen virtuellen Stammtischen. Liegt vielleicht am Genußgiftmißbrauch.

Link to comment
Share on other sites

vor 3 Stunden schrieb alzi:

Altbesitzregelung gilt aber nur, wenn er am Stichtag entsprechend genutzt wurde. wurde er hier nicht.

Und ich war am Stichtag exakt von 0h - 24h auf der Jagd und der Schrank war leer.

Link to comment
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...

Important Information

Terms of Use
Privacy Policy
Guidelines
We have placed cookies on your device to help make this website better. You can adjust your cookie settings, otherwise we'll assume you're okay to continue.