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IGNORED

Polizeieinsatz wegen Waffe auf Foto


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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb heletz:

Ein erfahrener Richter, der womöglich noch Jäger ist (sowas gibt's ja auch), weiß, daß es da schonmal ums befriedete Besitztum desjenigen geht.

Die wurden von den 68-ern abgelöst.

vor 2 Minuten schrieb heletz:

Daß DB nur allzuschnell ausgestellt werden, vor allem, wenn es um Waffen geht, ist längst bekannt.

Der Richter verläßt sich auf den Antrag des Staa.!

vor 2 Minuten schrieb heletz:

Der Beschluß dürfte tatsächlich rechtswidrig sein.

Das nützt Dir aber genau NULL - wie frosch das schon dargestellt hat.

Die Durchsuchung erfolgte dann zur Ent- und nicht Belastung.

vor 2 Minuten schrieb heletz:

Also besser drauf achten, was auf geposteten Bildern drauf ist!

Und auf die Nachbarn!

Geschrieben

Das ein DB auch der Entlastung dienen kann, ist mir auch bewusst...wenn sich der Beschluss sich auf die in Augenscheinnahme eines bestimmten "corpus delicti" beschränkt und das auch so im Beschluss drin steht.

 

Ansonsten bleibt trotzdem der Registereintrag und die Frage, ob dieser Entlastungsgrund sich dann auch darin wiederfindet?

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb JDHarris:

Das ein DB auch der Entlastung dienen kann, ist mir auch bewusst...wenn sich der Beschluss sich auf die in Augenscheinnahme eines bestimmten "corpus delicti" beschränkt und das auch so im Beschluss drin steht.

Wird so nicht sein, denn wo 1 Waffe können auch mehr sein, sowie auch Munition, von daher wird die Formulierung immer abstrakt bleiben.

vor 4 Minuten schrieb JDHarris:

Ansonsten bleibt trotzdem der Registereintrag und die Frage, ob dieser Entlastungsgrund sich dann auch darin wiederfindet?

Das ist ja der Kernpunkt den ich meine, die Datenpflege!

Die dürfte sich aber in den letzten Jahren verbessert haben, da die Vernetzung immer besser funktioniert, so dass der Verfahrensausgang im polizeilichen System erkennbar ist.

Ich habe damals immer auf die Änderung des Erfassungsgrundes, also von "Verst. WaffG" auf "Keine Straftat" geachtet, wobei mir bekannt ist dass das nicht immer so gehandhabt wird, gerade in komplexen Verfahren in Zusammenhang mit anderen Delikten.

Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb uwewittenburg:

Der Richter verläßt sich auf den Antrag des Staa.!

 

 

Obwohl er laut StPO den Sachverhalt noch einmal eigens zu prüfen hat.

 

Wird aber selten gemacht ("Arbeitsüberlastung").

 

 

Geschrieben

Ist auf jeden Fall schonmal erfreulich zu hören, dass sich das bei der Datenerfassung "verbessert" hat.

 

Das mit der Arbeitsüberlastung ist auch nachvollziehbar, insb. wenn davon ausgegangen wird, dass eine Durchsuchung das Ermittlungsverfahren erheblich verkürzen wird (also schnell klarheit geschaffen wird).

 

Ich gehe mal davon aus, dass es allein vom beträchtlichen Arbeitsaufwand her nicht zu "millionenfachen Verfahren" gegen sämtliche Spielzeugwaffenbesitzer kommen wird;-) Ist halt auch eigentlich wieder nur deshalb alles ärgerlich, weil die Polizei in dieser Zeit wieder mit ihren Recourcen bei Bekämpfung tatsächlicher Kriminalität unnötig gebunden wird.

 

 

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb JDHarris:

Ist auf jeden Fall schonmal erfreulich zu hören, dass sich das bei der Datenerfassung "verbessert" hat.

 

Wenn ich so hin und wieder mal mitbekomme, was die da für einen Aufwand treiben oder wenn man sich mal anschaut, was man der Wirtschaft für einen Aufwand auferlegt, dann ist es schon mal vorab unverständlich, weshalb solche Löschungen nicht automatisch erfolgen. Der Datenschutzbeauftragte stellt ja regelmäßig fest, dass solche Löschungen eben nicht erfolgten. Daraus resultierende Nachteile hatten wir ja gerade beim G20 Gipfel.

 

Wenn man sich dann noch anschaut, dass anscheinend auch niemand dort Verantwortung dafür hat und entsprechend auch niemand zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn da was schief läuft, dann ist völlig klar, dass man hier (wie auch z.B. bei den LWBs) mit der Selbstverständlichkeit von 2-Klassen-Recht arbeitet. Wer wird denn bei einer rechtswidrigen Aktion wie oben angedeutet zur Verantwortung gezogen? Wer wird denn zur Verantwortung gezogen, dass von 500 Mio EU-Bürgern EU-rechtswidrig Vorratsdaten gesammelt wurden? Wer wird denn zur Verantwortung gezogen, wenn solche erfassten Daten nicht nach dem Zeitplan gelöscht werden?

 

Und auf Bürgerseite wird dann gerne alles bis auf Komma geprüft. Außer du rennst mit 14 verschiedenen Identitäten durchs Land und kassiertst für jede Geld.

 

Da fragt man sich schon, welche Prioritäten denn so in den Behörden und Regierungen (die Länder sind da sicher nicht unschuldig) gesetzt werden? Deswegen halte ich die Leute jetzt nicht alle für doof - bitte nicht falsch verstehen. Aber ich bekomme schon den Eindruck, die haben irgendwo ihren Tunnelblick und arbeiten darin.

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb knight:

Da fragt man sich schon, welche Prioritäten denn so in den Behörden und Regierungen (die Länder sind da sicher nicht unschuldig) gesetzt werden? 

 

Lege die Priorität einfach auf Fallzahlen und Du hast die Folgen die Du heute hast. Nach dem Paretoprinzip kann man 80% der Aufgaben mit 20% des Gesamtaufwandes lösen. Für die restlichen 20% brauchst Du 80% des Aufwandes. Steht man unter Erfolgsdruck und wird der Erfolg rein an Fallzahlen geprüft, konzentriert sich eine gute Arbeitskraft auf die 80% der Fälle und das sind halt immer noch die Deutschen. Da weißt Du wo die wohnen, wo die arbeiten, kannst davon ausgehen das sie keinen Stress wollen, kannst davon ausgehen das sie zumindest ein schlechtes Gewissen haben, kannst davon ausgehen das sie sich nicht großartige wehren.

 

Ist der Tatverdächtige dagegen ein Ausländer: Du weißt nicht wer er ist, welche Sprache er spricht, wo er wohnt und wie viele Leute noch da wohnen. Du weißt nicht wen er anruft und musst bei einem "Kundenbesuch" davon ausgehen, dass da innerhalb von Minuten Dutzende von "Familienangehörigen" auftauchen die keinerlei Unrechtsbewusstsein haben, allesamt bei Kollegen einschlägig bekannt sind, die alle wissen "wo dein Haus wohnt" und obendrein musst Du Dich gegenüber Presse und Politik verteidigen, ob Dein Vorgehen möglicherweise rassistisch war...

Geschrieben

Die entscheidenden Fehler werden ja nicht wirklich von den einzelnen Menschen begangen (überall da, wo Menschen arbeiten, werden auch immer Fehler gemacht), sondern es fehlt Behörden oft an einer selbstkritischen Fehlerbehebungskultur.

 

Jede grössere Firma hat eine "Qualitätssicherung" in seinem Haus, weil sie ein Interesse daran hat, den Namen, das Produkt und generell seinen Ruf am Markt aufrecht zu erhalten. Behörden brauchen keinen Ruf aufrecht zu erhalten, sie müssen in erster Linie von oben vorgelegte Gesetze durchsetzen. Die Politik ist allerdings selbst nicht so naiv, zu glauben, dass sie das, was sie beschliesst, in jedem Fall immer 1:1 durchgesetzt bekommt. Vieles ist auch nur darauf ausgelgt, den schönen Schein und das System an sich aufrecht zu erhalten und dem Bürger zu sugerieren "wir sind da und wir haben euch im Blick". Machen wir uns da nichts vor: Die Amerikaner wussten vor 300 Jahren genau, warum sie Europa verlassen hatten. Die Obrigkeitsstaatlichen Strukturen, die Eliten usw sitzen hier einfach zu fest im Sattel, als das sich das in den nächsten 100 + x Jahren nochmal ändern wird. Daran haben leider auch 2 Weltkriege und die zum Teill vollständige Zerstörung von Nationen nicht viel geändert (Scheixxe schwimmt eben immer oben, auch wenn man es schafft, sie mal für ein paar Minuten runter zu drücken).

 

Das ganze wird sich wenn dann nur sehr sehr langsam ändern, und zwar dann, wenn sich Genrationen verändert haben und einen neuen Blick auf die Dinge werfen.

Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb LTB:

Das ist Theorie. Die Praxis sieht anders aus:

http://www.tagesschau.de/inland/gzwanzig-datenschuetzer-101.html

Meine Rede von der Datenbereinigung, wie bei dem Journalisten, da wird der Tatbestand der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion nicht geändert, sondern bleibt stehen.

So weiß eben mancher nicht dass bei einem vagen Verdacht der Eintrag Verst. WaffG im Register stehen geblieben ist und das könnte sich bei einer Kontrolle schon anders auswirken, wenn die Auskunft per Funk kommt.

 

Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb joker_ch:

Wer das immer noch gut findet, dem  ist nicht zu helfen.

Daß es einen nicht-LWB und einen Linkenpolitiker getroffen hat: 

Zitat

Ich konnte und wollte (und will) eine klammheimliche Freude nicht verhehlen

 

Geschrieben (bearbeitet)
Am 25.9.2017 um 11:41 schrieb JDHarris:

Werden unsere Vetreter eine Anfrage an Behörden und Regierung stellen, ob ein solcher Anfangs Verdacht immer besteht?

 

 

Alleinde die Begründung ist rechtlich haarsträubend.

 

Es gab nichts, was daraus hinwies, dass das Ding echt oder gar illegal gewesen wäre.

 

 

Mit der Begründung "Könnte ja sein, dass illegal!" kann man bei jedem Haus eine Hausdurchsuchung machen. Alles im Haus könnte illegal sein, z.B. geklaut. Oder Medikamente könnten ja illegal sein statt ärztlich verordnetes Btm.

 

Bearbeitet von Ch. aus S.
Geschrieben
Am 9/25/2017 um 21:30 schrieb JDHarris:

hier war es ja wohl offensichtlich, wen man da vor sich hat und man hätte gut nachvollziehen können, dass die Waffe im Hintergrund auch einen ganz harmlosen Grund haben kann. Ist halt wiedermal typische Panikschieberrei, dass man nichtmal nach den einfachsten Erklärungen sucht.

 

Mir hätte als "Ermittlungsrichter" wohl vollkommen ausgereicht, wenn ich mir 2 Seiten seines Facebookacounts durchgelesen hätte...aber das wäre wohl zu einfach.:gr1:


Mir hätte das nicht gereicht.

Die Fassade kann trügerisch sein
http://www.brusselstimes.com/rss-feed/6819/weapons-proofhouse-of-liege-arrest-warrant-issued-for-director
 

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Ch. aus S.:

Mit der Begründung "Könnte ja sein, dass illegal!" kann man bei jedem Haus eine Hausdurchsuchung machen. Alles im Haus könnte illegal sein, z.B. geklaut. Oder Medikamente könnten ja illegal sein statt ärztlich verordnetes Btm.

 

Da hat aber eben keine Borhmaschine, kein Trockner, kein Handtuch und auch sonst nix gelegen. Es hat nun mal eine Spielzeugwaffe dagelegen, die auf dem Foto nicht von einer Echten zu unterscheiden war. Dafür gab es dann einen Beschluss.

Den hätte es auch gegeben, wenn im Hintergrund die Cannabispflanze 2 Meter hoch gewachsen wäre. Die könnte ja aber auch nur Nutzhanf sein. Oder wenn auf dem Tisch weißes Pulver in entsprechender Aufmachung gelegen hätte.

 

Praktikabele Alternativen wurden hier bislang noch nicht angedacht. Außer solche, indenen sich die Beteiligten der Strafvereitelung im Amt strafbar machen würde. Denn der Anfangsverdacht ist da und Straftaten nach dem WaffG sind nie Bagatelle. Da blieb allen Beteiligten garkeine andere Wahl als so zu handeln. Auch dem Richter nicht. Und der richtet sich danach, was in den Akten steht....

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb LawAbidingCitizen:

 

Was willst Du denn schon erwarten? Ein Amt zur Vernichtung von begehrenswerten Gegenständen, das dann auch noch in Orwellianischer Manier mit dem Gegenteil seiner eigentlichen Funktion benannt wird--da ist eigentlich klar, daß da was abgezweigt wird. In LA ist das in den Neunzigern ja soweit ausgeartet, daß eine Polizeieinheit die nominell der Bekämpfung des Drogenhandels dienen sollte, unter der Hand nicht nur eine der größeren Drogenbanden in der Stadt wurde (die sich durch Beschlagnahme den Einkaufspreis gespart hat, was die Wirtschaftlichkeit natürlich verbessert) sondern auch gleich noch massenweise durch falsche Beschuldigung und verfälschte Beweismittel Konkurrenten, denen sie nichts wirklich anhängen konnten, einbuchten hat lassen.

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb hellbert:

Praktikabele Alternativen wurden hier bislang noch nicht angedacht. Außer solche, indenen sich die Beteiligten der Strafvereitelung im Amt strafbar machen würde. Denn der Anfangsverdacht ist da und Straftaten nach dem WaffG sind nie Bagatelle. Da blieb allen Beteiligten garkeine andere Wahl als so zu handeln. Auch dem Richter nicht. Und der richtet sich danach, was in den Akten steht....

 

Nun ja, das ist ja die Frage, ob ein Gegenstand, der alles Mögliche sein kann, und der in allen möglichen Varianten durchaus legal sein kann, einen "Anfangsverdacht" begründet, und wenn ja, wo das aufhören soll.

 

Es ist, um ein weiteres Fallbeispiel zu geben, auch nicht ganz unwahrscheinlich, daß z.B. auf einem beliebigen Computer irgendwelche Inhalte gespeichert sind, die Urheberrecht verletzen oder sonstwie verboten sind. Nach der Lebenserfahrung ist das bei einer großen Anzahl von Computern der Fall. Begründet deswegen der Schein eines Monitors aus dem Fenster auch einen Anfangsverdacht, der es erlaubt, mal schnell das Haus durchzukehren? Wenn nicht, wie unterscheidet sich das von einem Gegenstand in der Form einer Faustfeuerwaffe, der eine angemeldete oder nicht angemeldete Faustfeuerwaffe sein kann, aber auch eine freie Waffe, ein Spielzeug, ein Feuerzeug, oder sonstwas?

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Ch. aus S.:

Mit der Begründung "Könnte ja sein, dass illegal!" kann man bei jedem Haus eine Hausdurchsuchung machen. Alles im Haus könnte illegal sein, z.B. geklaut. Oder Medikamente könnten ja illegal sein statt ärztlich verordnetes Btm.

Du meinst gezielte Suche nach Zufallsfunden?:grin:

Geschrieben
Wenn ich mir das so durchlese ist es heute normal in Deutschland einen Hausbesuch zu bekommen weil man etwas völlig legales besitzt...
 
Wer das immer noch gut findet, dem  ist nicht zu helfen.
Nein wir haben keinen Überwachungsstaat und niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten. [emoji17]
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb hellbert:

[...] Dafür gab es dann einen Beschluss.

Den hätte es auch gegeben, wenn im Hintergrund die Cannabispflanze 2 Meter hoch gewachsen wäre. [...]

Nein, das ist nicht so zwingend, wie Du das darstellst.

Ob ein Durchsuchungsbeschluss für die Ermittlung notwendig ist, ist eine Ermessensentscheidung.

Die Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen Cem Özdemir werden eingestellt. Grund sei die "geringe Schuld" des Grünen-Chefs,

 

vor 3 Stunden schrieb hellbert:

[...] und Straftaten nach dem WaffG sind nie Bagatelle [...]

Auch das ist zu wenig differenziert:

1. Straftaten nach KWKG sind nie Bagatelle.

2. Der Verstoß gegen das Waffengesetz wird bei Kapitalverbrechen dagegen regelmäßig vor Gericht nicht behandelt, da von nachrangigem Interesse

(Es gibt da auch keine 'Anscheinsproblematik').

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb Safarischorsch:

Nein wir haben keinen Überwachungsstaat und niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten. emoji17.png

Dieser Sachverhalt hat damit nichts zu tun, es sind die "lieben" Mitmenschen die meinen alles melden zu müssen, was gedankenlos öffentlich gepostet wird.

Die Polizei ist dadurch zum Handeln gezwungen, die Strafvereitelung im Amt hängt wie ein Damoklesschwert über ihren Köpfen.

Geschrieben
Dieser Sachverhalt hat damit nichts zu tun, es sind die "lieben" Mitmenschen die meinen alles melden zu müssen, was gedankenlos öffentlich gepostet wird.
Die Polizei ist dadurch zum Handeln gezwungen, die Strafvereitelung im Amt hängt wie ein Damoklesschwert über ihren Köpfen.
Ob nun Bürger im System unmittelbar oder mittelbar zum Staapospitzel gemacht werden ist ziemlich wurscht.
Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb fa.454:

Auch das ist zu wenig differenziert:

1. Straftaten nach KWKG sind nie Bagatelle.

2. Der Verstoß gegen das Waffengesetz wird bei Kapitalverbrechen dagegen regelmäßig vor Gericht nicht behandelt, da von nachrangigem Interesse

(Es gibt da auch keine 'Anscheinsproblematik').

Straftaten sind generell ein Offizialdelikt und somit keine Bagatelle, wenn die Staatsanwalt mehrere Verfahren zusammenfaßt und dabei untergeordnete Straftaten "fallen" läßt ist das etwas anderes, die Polizei hat jegliche bekannt gewordene Straftaten zu untersuchen/verfolgen.

 

vor 27 Minuten schrieb Safarischorsch:
vor 30 Minuten schrieb uwewittenburg:
Dieser Sachverhalt hat damit nichts zu tun, es sind die "lieben" Mitmenschen die meinen alles melden zu müssen, was gedankenlos öffentlich gepostet wird.
Die Polizei ist dadurch zum Handeln gezwungen, die Strafvereitelung im Amt hängt wie ein Damoklesschwert über ihren Köpfen.

Ob nun Bürger im System unmittelbar oder mittelbar zum Staapospitzel gemacht werden ist ziemlich wurscht.

Unsinn!

Sie werden nicht dazu gemacht, sie tun es aus den unterschiedlichsten Gründen und nicht unbedingt zum Wohlwollen der staatlichen Organe.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb hellbert:

 

Da hat aber eben keine Borhmaschine, kein Trockner, kein Handtuch und auch sonst nix gelegen. Es hat nun mal eine Spielzeugwaffe dagelegen, die auf dem Foto nicht von einer Echten zu unterscheiden war. Dafür gab es dann einen Beschluss.

Den hätte es auch gegeben, wenn im Hintergrund die Cannabispflanze 2 Meter hoch gewachsen wäre. Die könnte ja aber auch nur Nutzhanf sein. Oder wenn auf dem Tisch weißes Pulver in entsprechender Aufmachung gelegen hätte.

 

 

Privatpersonen dürfen in D keinen Nutzhanf anbauen, also ist die Hanfpflanze ein schlechtes Beispiel. Deren Anwesenheit auf dem Bild würde eine Straftat nahelegen.

 

Bei allen anderen Dingen gibt es dagegen problemlos höchstwahrscheinliche legale Erklärungen. Ansonsten ist man schnell bei:

1. Geldscheine auf dem Tisch! Oh, szenetypische Stückelung! Hausdurchsuchung!

2. Dreckige Küche? Oh, könnte Koks sein! Hausdurchsuchung!

3. Schachtel mit BtmG-Medikamenten sichtbar? Oh, könnte ja nicht vom Arzt verschrieben sein! Hausdurchsuchung!

4. Computer mit Windows? Oh, könnte ja 'ne Raubkopie sein! Hausdurchsuchung!

 

 

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