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IGNORED

Deutschland ist wieder etwas sichererer geworden


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Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Minuten schrieb Last_Bullet:

Eine solche Anordnung darf verhängt werden, um "eine besondere Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland" abzuwehren.

Diese Anordnung muss um die Personen erweitert werden, die auch für unsere befreundeten Nachbarländer zur Gefahr werden (können).

 

Wenn ein deutscher Islamist in Frankreich zuschlägt (selbst wenn auch nur durch logistische Unterstützung), dann hat der unser Land genauso geschädigt, wie wenn er im Innland zugeschlagen hat!

Bearbeitet von JDHarris
Geschrieben

Auch für unsere Truppe steigt die Sicherheit drastisch.....wenn man selbst dafür sorgen muss.

 

http://m.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-soll-radmuttern-wegen-anschlagsgefahr-kontrollieren-a-1201562.html

 

Zitat

Die Soldaten werden angewiesen, vor Fahrtantritt "den Sitz der Radmuttern zu kontrollieren" und bei Dienstreisen Parkhäuser zu nutzen. Bei Reparaturen außerhalb von Kasernen sollten die Bundeswehrautos auf dem Gelände der Werkstätten "stets in einem umzäunten Bereich, möglichst in einer Halle und nie in vorderster Reihe" geparkt werden.

 

Am 13. März hatte es in Soltau einen Brandanschlag auf zwei Lkw der Bundeswehr gegeben. Ein Bekennerschreiben, das der linksextremen Szene zugeordnet wird, begründete die Angriffe anschließend damit, dass "was hier brennt woanders keinen Schaden mehr anrichten" könne und die betroffenen Fahrzeuge nicht mehr "in den Händen der türkischen Besatzungsarmee landen".

 

Geschrieben

Allohohl un' Jesetze lesen is' eh ungesund. :crazy:

 

Zitat
14.04.18
Waffengesetz

Messer mit Mini-Klinge beschert einem Ahrensburger Ärger

Marc R. Hofmann
 
Ist das eine Waffe? Mit diesem Messer eines Weinhändlers beschäftigen sich nun verschiedene Behörden

Foto: hfr/privat / HA

Ist das eine Waffe? Mit diesem Messer eines Weinhändlers beschäftigen sich nun verschiedene Behörden

Ein Weinhändler nahm die vermeintliche Waffe mit ins Amtsgerichtsgebäude. Behörden prüfen nun, ob er damit gegen das Gesetz verstieß.

Ahrensburg.  Nichtsahnend betritt Sven Dohrendorf das Amtsgericht an der Ahrensburger Königstraße. "Ich wollte nur zum Grundbuchamt", sagt der Weinhändler. Die Behörde ist beim Amtsgericht angesiedelt. Doch dazu muss Dohrendorf eine gerichtsübliche Eingangskontrolle passieren, hat gedankenverloren einen Korkenzieher und ein kleines Messer dabei. Beides fällt prompt auf.

"Das sind für mich Arbeitsgeräte", sagt er. Aber es sind auch Gegenstände, die aus Sicherheitsgründen nichts in einem Gerichtsgebäude zu suchen haben, wie Michael Burmeister, Direktor des Amtsgerichts, sagt. "Verboten sind Waffen jedweder Art und alle potenziell gefährlichen Gegenstände, ohne dass es dafür eine abschließende Aufzählung gibt", sagt er. Die Entscheidung darüber liege im Zweifel bei der Justizwache am Eingang. Dohrendorf gibt beides ab, erhält sein Messer der Marke Connex hinterher jedoch nicht zurück. Begründung: Es handele sich dabei um ein nach dem Waffengesetz verbotenes Einhandmesser mit feststellbarer Klinge. So lautet es in Paragraf 42 a. Sven Dohrendorf versteht die Welt nicht mehr. Er sagt zum Abendblatt: "Damit öffne ich nur meine Weinkartons." Es sei eher ein Werkzeug als ein Messer – und im Baumarkt nach wie vor frei verkäuflich. Jedes Teppichmesser, dass auch mit einer Hand feststellbar sei, habe schließlich eine längere Klinge "Wenn dieses Messer verboten ist, müssten viele Weinhändler bestraft werden", sagt er. Dazu der Amtsgerichtsdirektor: "Das Messer geht jetzt zur Einordnung an die Polizei."

 

Kurze Zeit später erhält Dohrendorf einen Anhörungsbogen vom Fachdienst öffentliche Sicherheit des Kreises Stormarn, der dem Abendblatt vorliegt. Offenbar ist Behörde zu der Auffassung gekommen, dass das Messer zumindest nicht in die Öffentlichkeit hätte mitgenommen werden dürfen. "Ich werde einen befreundeten Anwalt kontaktieren und hoffe, dass er mir weiterhelfen kann", sagt Dohrendorf.

Jedes Brotmesser kann eine Waffe sein, sagt der Anwalt

Für Thomas Elvers, Rechtsanwalt und Notar aus Ahrensburg, ist der Besitz des Messers nicht grundsätzlich verboten: "Jedes Brotmesser kann eine Waffe sein, wenn es ins Gericht, eine Behörde oder auch nur in den Stadtpark mitgenommen wird." Seiner Einschätzung nach sei hier nur das Tragen in der Öffentlichkeit untersagt. "Sven Dohrendorf hätte sich besser überlegen müssen, wo er es mit hinnimmt." Zu seinen Gunsten spreche, dass er das Messer beruflich brauche und das Mitnehmen ins Gericht ein Versehen gewesen sei. Deswegen hält Elvers eine Einstellung des Verfahrens für wahrscheinlich. Das Messer müsse ihm dann zurückgegeben werden. "Es ist meiner Ansicht nach keine Waffe, deren Besitz grundsätzlich strafbar ist und die deswegen beschlagnahmt und vernichtet werden muss", so der Jurist.

Ähnlich sieht das sein Kollege Bernd Köster. Der Düsseldorfer vertritt den Hersteller, die Conmetall Meister GmbH aus Celle. "Das sogenannte Mehrzweckmesser Mini der Marke Connex verstößt nicht gegen das Waffengesetz". Ob die Sicherheitsbehörde des Kreises Stormarn sich dieser Sichtweise anschließt, bleibt abzuwarten.

( mrh )

Qualle: https://www.abendblatt.de/region/stormarn/article214008085/Messer-mit-Mini-Klinge-beschert-einem-Ahrensburger-Aerger.html

 

Euer

Mausebaer :hi:

Geschrieben

Mich haben sie mal an der Schleuse vorbei gewunken, im Anzug mit einem Aktenordner unterm Arm: „Herr Anwalt...“

 

Völlig Gaga, als hätte es Stammheim mit Schily, Ströbele und Co. nie gegeben.

Geschrieben

Zumal das Messer:

 

dohrendorf-messer2-e0748227-8325-4459-b9

 

so wie es aussieht, wirklich als Werkzeug benutzt wird.

Ich tendiere auch zu "vergessen, da immer dabei", wobei es diesem Weinhändler nun vor Augen führt, wie weit wir in Deutschland schon gekommen sind.

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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb erstezw:

Mich haben sie mal an der Schleuse vorbei gewunken, im Anzug mit einem Aktenordner unterm Arm: „Herr Anwalt...“

 

Völlig Gaga, als hätte es Stammheim mit Schily, Ströbele und Co. nie gegeben.

Pffffttt.... Anzug vor Gericht.... Als Zeuge.....

 

Da werd ich noch nedmal die gute Hose aus dem Schrank zaubern....

 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb erstezw:

Als Verfahrensbeteilgter. Wird aber wirklich überbewertet.

Besser HipHopper-Hosen, Schlabbershirt und rumgedrehtes Basecap.

Als Zeuge:

Jeans, Hemd fertig

 

Wenn um ne eigene Sache geht:

Gute Hose, Hemd, Sakko

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb erstezw:

Völlig Gaga, als hätte es Stammheim mit Schily, Ströbele und Co. nie gegeben.

Mir sind aus den Medien ausschließlich Fälle bekannt, in denen die dann verwendeten Waffen bzw. Sprengstoffe aus verschiedenen Motiven immer von Organen der Rechtspflege eingeschmuggelt wurden! Zwischen filzen und lesen der vertraulichen Unterlagen sollte ja technisch ein Unterschied realisierbar sein?

vor 5 Stunden schrieb rwlturtle:

Ich tendiere auch zu "vergessen, da immer dabei", wobei es diesem Weinhändler nun vor Augen führt, wie weit wir in Deutschland schon gekommen sind.

Warum? Er darf es immer dabei haben da er dauernd Kartons (und die Folien am Flaschenhals) öffnet und er hatte mitnichten den Plan, sein Arbeitsgerät in das hohe Gerichtsgebäude zu schmuggeln. (Obwohl, vielleicht braucht er aus medizinischen Gründen öfter mal einen kleinen Schluck?) Das unterscheidet ihn von den roten Helfershelfern der Baader-Meinhoff-Mordbande. Sondern er hat es ja brav deponiert bei der hoffentlich sorgfältig damit umgehenden Wache. Btw.: Je mehr desto besser!

vor 5 Stunden schrieb Stephan_muc:

Bin demnächst zu einer Zeugenaussage geladen.... 

Frag halt im Vorfeld mal schriftlich nach der Rechtsgrundlage für die Abfummelei. Avisiere juristischen (!) Streß danach. Daraufhin haben Sie mich schon ausgeladen, ich war wohl doch nicht so wichtig für die Rechtsfindung. Erleide vor lauter Aufregung partielle Amnesie. Hab Spaß!

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb erstezw:

Macht nichts, der wird seine nächsten  Wahlentscheidungen vielleicht sorgfältiger treffen.

Den Zusammenhang wird er wohl nicht sehen. Leider

Geschrieben

Wenn er schwarz lackiert wäre klar ein " tactical killer einhandmordkehlezerfetzdreher".

Bitte erwarte deine Deportation ins nächste Zentrum der jungen Grünen um Recht und Anstand zu lernen.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb VP70Z:

Er darf es immer dabei haben da er dauernd Kartons (und die Folien am Flaschenhals) öffnet

Im Gericht und auf dem Weg dorthin hatte er aber keine Kartons zu öffnen und da schlägt der §42a dann zu.

 

Nicht das ich den Unsinn verteidigen will, aber das affengesetz ist nunmal so.

Geschrieben

Ein wenig blauäugig das ganze aber schon. Nicht das man mit einer owi ( wie in diesem fall) rechnet , aber vor sicherheitsschleusen wie am airport ist man doch besonders sensibilisiert hinsichtlich einzug von spitzen gegenständen. 

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb kulli:

Ein wenig blauäugig das ganze aber schon. Nicht das man mit einer owi ( wie in diesem fall) rechnet , aber vor sicherheitsschleusen wie am airport ist man doch besonders sensibilisiert hinsichtlich einzug von spitzen gegenständen. 

wenn das kontrollierende Personal nicht motiviert ist, wird es auch nichts finden.....für Waffenbesitzer ist es aber ratsam vor betreten eines Öffentlichen Gebäudes auf alles "interpretierbare" zu verzichten. Im moment sind in Deutschland "GAGA Zeiten" angebrochen, da ist alles unmögliche möglich und alles unglaubliche wird irgendwie wahr. Das schlimme dsran ist, in 365 Tagen interessiert das kein Sch..... mehr

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Slotsipxes:

wenn das kontrollierende Personal nicht motiviert ist, wird es auch nichts finden.....für Waffenbesitzer ist es aber ratsam vor betreten eines Öffentlichen Gebäudes auf alles "interpretierbare" zu verzichten.

Meine leere Hülse in der Brusttasche des Hemds - vom Schießen am Morgen vor der Arbeit ;-) hat die Einlasskontrolle am Gericht eher als lustig empfunden. Wobei mein erster Gedanke als ich die Hülse gefunden hatte schon war "Super, wieder eine unnütze Diskussion", aber es gibt halt auch intelligente Security.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb HBM:

Meine leere Hülse in der Brusttasche des Hemds - vom Schießen am Morgen vor der Arbeit ;-) hat die Einlasskontrolle am Gericht eher als lustig empfunden. Wobei mein erster Gedanke als ich die Hülse gefunden hatte schon war "Super, wieder eine unnütze Diskussion", aber es gibt halt auch intelligente Security.

Intelligent wäre es gewesen dich dann in ein separates Zimmer zu führen und dann richtig zu filzen.........aber wir sind in Deutschland noch nicht so weit.....Spass beiseite.....ja Glück gehabt sage ich einmal, das die Security so souverän reagiert hat.

Geschrieben
vor 48 Minuten schrieb Slotsipxes:

Intelligent wäre es gewesen dich dann in ein separates Zimmer zu führen und dann richtig zu filzen.........aber wir sind in Deutschland noch nicht so weit.....Spass beiseite.....ja Glück gehabt sage ich einmal, das die Security so souverän reagiert hat.

Stimmt, wobei ich da zumindest einen meiner Anwälte im "Direktzugriff" hatte, daher wärs dann auch wieder lustig geworden. ;-)

Am Flughafen bin ich inzwischen etwas vorsichtiger mit "Schießen vor dem Fliegen" da ich mir nicht sicher bin wie fein die Geräte bzgl. der "Sprengstoffprüfung" eingestellt sind. Hatte zwar bisher, bei zwei Kontrollen auf Sprengstoff (beim ersten Mal - ein Nachtflug - vorher beim Schießen) noch keine Probleme, aber gerade an der Kleidung / Jacke hat man schon schnell mal Pulverreste, vor allem wenn man Abends aufräumt/kehrt/etc.. Als Erklärung hab ich auf dem Handy ein Foto einer WBK und meines Jagdscheins - evtl. hilft das ja zumindest als Grundlage für eine Diskussion zum Thema "Warum zeigt das Gerät bei Ihnen Sprengstoff an?". Wobei ich es inzwischen vermeide vorm Fliegen noch zu Schießen, da ist mir dann der Flug doch wichtiger. :-)

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb HBM:

Am Flughafen bin ich inzwischen etwas vorsichtiger mit "Schießen vor dem Fliegen" da ich mir nicht sicher bin wie fein die Geräte bzgl. der "Sprengstoffprüfung" eingestellt sind.

Ich bin (unbedacht) sonntags mit den Klamotten (Jacke, Schuhe) nach Israel geflogen, die ich samstags zum Schießen anhatte. Sogar die schwarzen Sprenkel auf dem Handrücken waren noch zu sehen.

Als die (vom Mossad?) zum Wischtest angesetzt haben ist mir das erst klar geworden, die Maschine hat aber nicht reklamiert.

 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb HBM:

Am Flughafen bin ich inzwischen etwas vorsichtiger mit "Schießen vor dem Fliegen" 

Der Gehörschutz (fast  neu, sauteuer und daher im Handgepäck) hat die Maschine piepsen lassen und die Fachkräfte, an welche die Bundespolizei ihre hoheitliche Aufgabe der Sicherheit der Fliegerei delegiert hat, war nicht fähig meine plausible Erklärung, vorgetragen wie eine tibetanische Gebetsmühle, zu hören und zu verstehen. Hat der Flieger halt gewartet :rofl: und die Oberfachkraft nach dem 3. Wischtest, der dann negativ war, gefragt warum ich ihm denn nicht gleich gesagt hätte wo ich den Ohrenwärmer denn getragen habe.

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