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Danke für Euer Verständnis und Eure Geduld!

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Jacko5000:

Ich sehe hier schlicht einen Franzosen mit gewisser Dreistigkeit der sein Problem an den ursprünglichen Verkäufer der Waffe auslagern möchte, und der offensichtlich einen entsprechend naives Gegenstück gefunden hat.

 

 

Der denkt eben, der dumme Deutsche muss sich drum kümmern, nur weil er näher dran ist...

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb isgaard1508:

Hallo Ihr Lieben! Ich habe über eGun eine Waffe verkauft, den Zuschlag bekam jemand aus Frankreich. Den Verkauf/Versand habe ich über einen deutschen Waffenhädler abgewickelt. Ankaufsbestätigung erhalten und Waffe aus meiner WBK austragen lassen. Nun schrieb mir der Käufer, dass er in Frankreich rechtliche Probleme hat und die Waffe nicht besitzen darf. Ich solle mir die Waffe vom Händler zurückschicken lassen. Wie geht es denn jetzt weiter??? Ich darf sie doch auch nicht mehr besitzen, da ausgetragen. Hatte jemand von Euch schon mal so eine Situation und kann mir helfen??? Vielen lieben Dank im voraus für Eure Antworten!!!

Irgendwie hast du den Schuss nicht gehört und hast dich aus Dummheit mit Unkenntniss gepart in die Nesseln gesetzt!

Ist dir wirklich unbekannt wie es laufen muss zwischen EU Staaten?

1.Du schickst dem Käufer die Daten der Waffe,Mail/Post.

2.Der Käufer sendet dir eine Einfuhrgenhmigung seiner Behörde.

3.Du,der Verkäufer holst dir  unter Vorlage der Einfuhrgenhmigung deine Ausfuhrgenehmigung bei deiner Behörde.

Herrgott lass Hirn regnen.

Piet

Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Stunden schrieb isgaard1508:

Nun schrieb mir der Käufer, dass er in Frankreich rechtliche Probleme hat und die Waffe nicht besitzen darf. Ich solle mir die Waffe vom Händler zurückschicken lassen. Wie geht es denn jetzt weiter??? Ich darf sie doch auch nicht mehr besitzen, da ausgetragen.

 

Ja (das kannst du dem Käufer freundlich erklären). Und du bist nicht mehr Eigentümer der Waffe. Wenn der jetzige Eigentümer sie nicht besitzen darf, dann muss er wohl einen dazu Berechtigten finden, oder sie verschrotten lassen.

Bearbeitet von Ch. aus S.
Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb Piet:

Irgendwie hast du den Schuss nicht gehört und hast dich aus Dummheit mit Unkenntniss gepart in die Nesseln gesetzt!

Ist dir wirklich unbekannt wie es laufen muss zwischen EU Staaten?

 

Genau, erst mal rumpöbeln! Sachlich werden kann man später immer noch!

Was meinst du, wieso er das über Waffen-Bock hat laufen lassen? Weil er nen Exportprofi ist?

 

vor 31 Minuten schrieb 2011-Jack:

1-3 erledigt doch mMn Bock Import/Export ... dazu ist er ja da oder nicht.

 

Kuck mal, @Piet: Selbst das Hühnchen hat's erkannt!

 

  • Gefällt mir 1
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Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb SDASS_Nico:

 

Genau, erst mal rumpöbeln! Sachlich werden kann man später immer noch!

Was meinst du, wieso er das über Waffen-Bock hat laufen lassen? Weil er nen Exportprofi ist?

 

 

Kuck mal, @Piet: Selbst das Hühnchen hat's erkannt!

 

So ein doller Exportprofi kann die Fa.Bock nicht sein.Auch die müssen den Weg wie beschrieben einhalten.Sie haben es nicht getan !!

Piet mit Kopfschütteln

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Piet:

Irgendwie hast du den Schuss nicht gehört und hast dich aus Dummheit mit Unkenntniss gepart in die Nesseln gesetzt!

Ist dir wirklich unbekannt wie es laufen muss zwischen EU Staaten?

1.Du schickst dem Käufer die Daten der Waffe,Mail/Post.

2.Der Käufer sendet dir eine Einfuhrgenhmigung seiner Behörde.

3.Du,der Verkäufer holst dir  unter Vorlage der Einfuhrgenhmigung deine Ausfuhrgenehmigung bei deiner Behörde.

Herrgott lass Hirn regnen.

Piet

 

 

DU hast es nicht kapiert? Eer hat an einen DEUTSCHEN Händler verkauft...THEMA für Ihn erledigt

Geschrieben
vor 35 Minuten schrieb Piet:

So ein doller Exportprofi kann die Fa.Bock nicht sein.Auch die müssen den Weg wie beschrieben einhalten.Sie haben es nicht getan !!

 

 

 

SAGT WER? 

 

 

Geschrieben

Eben, wer sagt das? Am Anfang steht ein Deal via eGun, dann erst wird der Exporteur beauftragt - und der wartet erst einmal auf die Einfuhrgenehmigung vom französischen Zoll. Wenn die nicht kommt, weil die Gegenpartei geschlampt hat, ist das nicht seine Schuld.

Geschrieben (bearbeitet)

Die Importgenehmigungen werden meines Wissens zentral in Paris bearbeitet. Das dauert dann schon mal. Aber grundsätzlich wäre es doch interessant zu erfahren, um welche Waffe es sich überhaupt handelte ...  

 

Ich hatte bislang 2 Waffen nach Frankreich verkauft, das lief problemlos mit Abholung durch den Käufer. Importgenehmigung dauert halt. 

 

Beim letzten Mal erzählte mir der Käufer, er wollte mal einen VL-Revolver aus Deutschland importieren. Das machte Schwierigkeiten, weil für die Dinger in France keine EWB notwendig ist und daher auch keine Importgenehmigung ausgestellt wird, was aber wiederum Voraussetzung für eine Exportgenehmigung war...

Bearbeitet von swh006
Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb swh006:

Die Importgenehmigungen werden meines Wissens zentral in Paris bearbeitet. Das dauert dann schon mal. Aber grundsätzlich wäre es doch interessant zu erfahren, um welche Waffe es sich überhaupt handelte ...  

 

Ich hatte bislang 2 Waffen nach Frankreich verkauft, das lief problemlos mit Abholung durch den Käufer. Importgenehmigung dauert halt. 

 

Beim letzten Mal erzählte mir der Käufer, er wollte mal einen VL-Revolver aus Deutschland importieren. Das machte Schwierigkeiten, weil für die Dinger in France keine EWB notwendig ist und daher auch keine Importgenehmigung ausgestellt wird, was aber wiederum Voraussetzung für eine Exportgenehmigung war...

Es handelt sich um einen Lee-Enfield No.4 MK 2.

Geschrieben

Na dafür brauchen allerdings auch die Franzmänner eine Genehmigung, Probleme wegen der Klassifikation als "Kriegswaffe" gibt es meines Wissens allerdings mittlerweile nicht mehr...

 

Kann ja auch sein, daß der Käufer andere Voraussetzungen zur Erteilung der Genehmigung nicht erfüllt...

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb swh006:

Na dafür brauchen allerdings auch die Franzmänner eine Genehmigung, Probleme wegen der Klassifikation als "Kriegswaffe" gibt es meines Wissens allerdings mittlerweile nicht mehr...

 

Kann ja auch sein, daß der Käufer andere Voraussetzungen zur Erteilung der Genehmigung nicht erfüllt...

Darüber hätte er sich aber m.E. vor Gebotsabgabe informieren müssen... Ich sitz das jetzt erstmal aus und warte, was passiert...

Geschrieben
Es handelt sich um einen Lee-Enfield No.4 MK 2.

An der Waffe kann es eigentlich nicht liegen. Habe schon paar Schweden Mauser nach Frankreich verkauft. Immer ohne Probleme, wobei einer mal fast 5 Monate auf die Genehmigung gewartet hat.

 

Geschrieben

Moin!

Annahme: Der französische Käufer hat per Vorkasse bezahlt.

 

Du hast dich verpflichtet die Waffe an Waffen Bock zu liefern, damit siee exportiert werden kann. Das hast Du gemacht.

Waffen Bock ist damit sogenannter Erfüllungsgehilfe.

Jetzt befindet sich der französische Kollege im Annahmeverzug, weil er keine Einfuhrgenehmigung bekommt.

Einfachste Lösung: Der Franzose erteilt Waffen Bock den Auftrag, die Waffe zu verwerten. Er erhält dann den Erlös abzüglich der Kosten.

Eine Rückabwicklung des Kaufvertrages lehnst Du ab, weil das die ungünstigste Lösung für Dich wäre.

 

So einfach, so gut.

 

frogger

 

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Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb frosch:

Moin!

Annahme: Der französische Käufer hat per Vorkasse bezahlt.

 

Du hast dich verpflichtet die Waffe an Waffen Bock zu liefern, damit siee exportiert werden kann. Das hast Du gemacht.

Waffen Bock ist damit sogenannter Erfüllungsgehilfe.

Jetzt befindet sich der französische Kollege im Annahmeverzug, weil er keine Einfuhrgenehmigung bekommt.

Einfachste Lösung: Der Franzose erteilt Waffen Bock den Auftrag, die Waffe zu verwerten. Er erhält dann den Erlös abzüglich der Kosten.

Eine Rückabwicklung des Kaufvertrages lehnst Du ab, weil das die ungünstigste Lösung für Dich wäre.

 

So einfach, so gut.

 

frogger

 

Ja, genauso sehe ich das inzwischen auch.

  • 7 Jahre später...
Geschrieben
Am 15.5.2017 um 17:03 schrieb rainers-messerwelt:

.....

Du musst jetzt den Auftrag an Bock dahingehend ändern, dass er die Waffe verkaufen soll.

Der Erlös abzüglich Bocks Kosten bekommt dann der Franzose.

 

 Der TE ist doch gar nicht mehr der Eigentümer... und kann wohl schlecht den Verlauf einer Waffe anrühren, an der ihm keinerlei Rechte zustehen.

Soll sich der Franzos drum kümmern, e r hats ja auch verbockt!

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