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IGNORED

Flinten und der BDS


Gast

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Guten Abend,

 

angefixt durch kleine Platten und eine schicke Pumpe eines Kollegen habe ich mich an meine Dame vom BDS gewandt zwecks Antrag/ Vorderschaft Repetierer.

Wie wahrscheinlich alle außer mir wissen möchte der BDS bei VSRF das man BEVOR man ein Bedürfnis bekommt an Meisterschaften teilnimmt.

Sehr logisch ...

An den BDS Geschichten kann ich aber kaum teilnehmen.

Das ist ja " dezentral" organisiert und grundsätzlich am Arsch der Welt.

Die DM in Philipsburg hat wohl Meldeschluss und fällt somit auch weg.

Daraufhin sagte ein Kollege dann nimm doch eine HA Flinte.

Für die kriegst du das Bedürfnis sofort.

Ich finde es extrem komisch das eine VSRF hundepfui und überreglementiert ist während die " viel gefährlichere" semiauto Flinte No Problemo ist.

Gibt es da einen speziellen Grund?

Meine Vermutung ist ja das dass Repetieren der Flinte irgendwelche Vorstandsbonzen an Masturbationsbewegungen erinnert die Gelüste wecken welche die schon lange nicht mehr befriedigen können aber vielleicht gibt's ja auch eine fachlich/politische?

 

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Zitat

Eine ähnliche von dir beschriebene Regelung kenne ich im BDMP...

 

Hab ich vom BDMP noch nie gehört und selbst, sowie in der SLG noch nie Probleme beim BDMP gehabt.

OB 3te oder 4te KW, VRF oder was auch immer, wenn der Antrag nicht eh schwachsinnig ist, kenne ich da nichts dergleichen.

 

Bearbeitet von Sting
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vor 5 Minuten schrieb Micha G.:

Im BDS LV 12 reichte bisher Wettkampfteilnahme auf Vereinsebene als Bedürfnisnachweis.  

 

Hmmm....verstehe ich nicht.

Als ich meine VRF beantragt hatte, hab ich geschrieben:

 

"Ich benötige eine Bescheinigung nach WaffG §14 zwecks Voreintrag.......

Bescheinigung für Repetierflinte nach §14 – Abs. 2 in Kaliber........
Ich möchte damit RF1 schießen."

 

Fertig.

 

Wieso muß ich beim BDS einen Bedürfnisnachweis erbringen für etwas was ich bereits (wenn auch nicht mit eigener Waffe) schieße und nicht für etwas was ich schießen will?

Ich glaube, ich wäre nicht lange beim BDS.

 

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Für den Erwerb einer Repetierflinte ist mindestens die Teilnahme an einer Bezirksmeisterschaft mit einer Repetierflinte nachzuweisen.

 

Repetierflinten gehören weder zu den Selbstladelangwaffen, noch in die Gelbe WBK. Deshalb gibt es eigene Bedingungen bei der Beantragung. Der Eintrag dieser Waffe erfolgt

allerdings trotzdem in der Grünen WBK.

 

Ausnahme ist die Benelli M3: Diese Waffe kann auf Repetierer umgestellt werden, wird aber als Halbautomat bewertet und somit auf das Kontingent nach §14 Abs. 3 angerechnet.

 

 

Das war die Begründung 

Bearbeitet von Gast
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Nach meinem Empfinden: Frechheit, aber nett daß der BDS überhaupt Schützen duldet..

Das ist mMn nichts weiter als Verhinderungstaktik.

Solche Verbände kann ich wirklich nicht gebrauchen und würde persönlich meine Konsequenzen aus solch einer "Begründung" ziehen.

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vor 8 Minuten schrieb Sting:

Nach meinem Empfinden: Frechheit, aber nett daß der BDS überhaupt Schützen duldet..

Das ist mMn nichts weiter als Verhinderungstaktik.

Solche Verbände kann ich wirklich nicht gebrauchen und würde persönlich meine Konsequenzen aus solch einer "Begründung" ziehen.

Wie gesagt liegt alles am Landesverband. 

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vor 49 Minuten schrieb RedWhine:

Für den Erwerb einer Repetierflinte ist mindestens die Teilnahme an einer Bezirksmeisterschaft mit einer Repetierflinte nachzuweisen.

 

Repetierflinten gehören weder zu den Selbstladelangwaffen, noch in die Gelbe WBK. Deshalb gibt es eigene Bedingungen bei der Beantragung. Der Eintrag dieser Waffe erfolgt

allerdings trotzdem in der Grünen WBK.

 

Ausnahme ist die Benelli M3: Diese Waffe kann auf Repetierer umgestellt werden, wird aber als Halbautomat bewertet und somit auf das Kontingent nach §14 Abs. 3 angerechnet.

 

 

Das war die Begründung 

Hi RedWhine,

für mich klingt das nach einem Missverständnis. Ich habe von dieser Praxis im BDS noch nichts gehört. Bei uns im LV7 und im LV5 kenne ich genug Leute mit Repetierflinten.

 

In welchem Landesverband bist du?

 

Viele Grüße

Bearbeitet von Knoz
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vor 2 Stunden schrieb RedWhine:

Meine Vermutung ist ja das dass Repetieren der Flinte irgendwelche Vorstandsbonzen an Masturbationsbewegungen erinnert die Gelüste wecken welche die schon lange nicht mehr befriedigen können aber vielleicht gibt's ja auch eine fachlich/politische?

Wenigstens bist Du ehrlich, solche fähigen Neumitglieder braucht jeder BDS LV! Dann lieber mangels Neuer in Würde verrecken.

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vor 13 Minuten schrieb Knoz:

Hi RedWhine,

für mich klingt das nach einem Missverständnis. 

Es gibt 1-2 LVs im BDS, die das wirklich so handhaben. Ich weiß nur Grad nicht mehr welche das sind (ich meine Nord/Ost).

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vor 3 Stunden schrieb P22:

Es gibt 1-2 LVs im BDS, die das wirklich so handhaben. Ich weiß nur Grad nicht mehr welche das sind (ich meine Nord/Ost).

In Nordrhein Westfalen und Hessen läuft es genau so.

Ob es noch andere LVs gibt, weiß ich nicht.

 

Macht null Sinn. SLF kein Problem im Grundkontingent und VRF nur mit Wettkampfnachweis.

 

vor 5 Stunden schrieb kulli:

Die VSRF ist irgendwo im luftleeren Raum.nicht Kontingent , wobei beim Bds SH die VSRf ins Kontingent zählt, und nicht auf gelb erwerbbar

Sie zählt daher  in den genannten  LVs eben wie eine  4. Selbstlade LW, so dass ein Wettkampfnachweis für das Bedürfnis erforderlich ist.

 

 

Bearbeitet von shooter2015
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