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IGNORED

Längere Jagdscheinpause - was passiert mit Waffenbesitz?


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Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb VP70Z:

Was hältst Du denn vom pöhsen Wort EIGENTUM? Oder bist Du Sozi/Kommunist?

Ich empfehle dir die Studie WaffG Paragraph 4 Absatz 3

 

Voraussetzungen für eine Waffenrechtliche Erlaubnis

 

Paragraph 8....

"... Ein Bedürfnis nachgewiesen hat..."

 

Bei Jägern kann das grundsätzliche Befürfnis angenommen werden wenn ein gültiger JJS gelöst wurde.

Der Besitz von Erlaubnispflichtigen Waffen ist in Deutschland an gewisse Voraussetzungen gebunden.

Du willst sie besitzen- du musst ein Bedürfnis haben.

So einfach.

Der Threadstarter WILL sein Bedürfnis das ihn zum Erwerb und Besitz berechtigt /hat nicht mehr nachweisen.

Ergo- keine Waffen.

 

Jetzt der unangenehme Teil.

Was genau führt dich zu der Überzeugung ich sei Sozialist oder Kommunist?

Weil ich eine in meinen Augen korrekte Anwendung des Waffengesetzes befürworte?!?

Ich glaube mit 12 Monaten  habe ich während Stadtparlamentssitzungen bei Herrn Bouffier auf dem Schoß gesessen und mit seinen leeren Zigarilloschachteln gespielt, mit 14 in die Junge Union eingetreten und seit dem 20 ten als Angeordneter im Stadtparlament der US Gießen später während dem Studium persönlicher Assistent eines MdB und heute außerordentlicher Berater für Gesundheitswesen.

Das Stammtischcharaktere wie deiner " die wissen wie es gemacht wird" solange sie ein Bier vor sich stehen haben durchaus einfach mal verallgemeinerte Rülpser in den Raum werfen ist mir klar, aber hier nimm doch bitte einfach davon Abstand.

Weder kennen wir uns so gut als das du dir eine Meinung über meine politische Gesinnung machen könntest, noch hast du den Intellektuellen Background dafür.

 

Einige werden jetzt natürlich die böse CDU Karte ziehen aber Politik ist ein Meinungsmedium und ich habe mich für Dinge die ich unterstützen wollte immer stark eingesetzt.

Besser als nur in einem Forum zu meckern.

Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb RedWhine:

Bräuchtest du dafür nicht den JJS den der Thresdstarter ja nicht lösen möchte ?

 

Könnte einen Tagesjagdschein lösen. Wo wir dann bei der Frage wären, ob man en Bedürnis hat, wenn man einmal im Jahr einen Tagesjagdschein löst...:shout:

Geschrieben (bearbeitet)

Das Gesetz spricht nur vom Jagdschein, es spezifiziert nicht die Art.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb RedWhine:

Bräuchtest du dafür nicht den JJS den der Thresdstarter ja nicht lösen möchte ?

 

Einen JS zu lösen ist ein wesentlich geringerer Aufwand (und wesentlich günstiger), als sich mal kurz neue Jagdwaffen zuzulegen.

 

Man könnte sogar nur einen Tagesjagdschein lösen.

Geschrieben
Am 26.4.2017 um 17:57 schrieb mock:

Einer der Sachbearbeiter meinte ja "Sie haben die Waffen sogar schon über 20 Jahre, da dürfen Sie die behalten auch wenn Sie keinen Jagdschein mehr lösen, nur keine Munition dürfen Sie dann haben".

 

Ich möchte das ja gerne glauben, aber mir kamen zuletzt doch Zweifel, auch deshalb wollte ich mal fühlen, was hier für eine Meinung vorherrscht.

 

Es wurde zwar schon alles gesagt, aber noch nicht von jedem. Daher auch nochmal kurz meine 3 Cent:

 

Klar, Du kannst Dich auf das Verlassen, was da "ein Sachbearbeiter" zu Dir gesagt hat. Besser ist es natürlich, wenn er Dir das schriftlich gibt.

Aber nichts von beidem ist rechtsverbindlich, wenn ein neuer Sachbearbeiter das anders sieht. Oder der neue Dienststellenleiter. Oder der Gesetzgeber, der in letzter Zeit gefühlt eher willkürlich Gesetze ändert und verschärft.

 

Und dann wird kurz in den Unterlagen geschaut, festgestellt, dass seit X Jahren kein Bedürfnis mehr gegeben ist (woraus sich das bei einem Jäger ergibt, wurde hier ja ausgiebig dargelegt) und schwupps ist es passiert.

 

Ob das die paar eingesparten Euros wert ist, kannst nur Du für Dich selber entscheiden.

Und ob man wirklich "10 bis 20 Jahre" im Vorraus absehen kann, dass man ein Hobby nicht mehr ausübt?

Geschrieben (bearbeitet)
Am 26.4.2017 um 20:11 schrieb schall+rauch:

 

Ohne Jagdhaftpflichtversicherung wird kein Jagdschein erteilt. Ohne Jagdschein kein Bedürfnis für den Waffenbesitz!  Es ist doch ganz einfach.

Ich kann doch ohne gültigen Jagdschein mit meinen Jagdwaffen zum Schießstand fahren und dort weiterhin schießen und üben um in Form zu bleiben. Gültigen Jagdschein brauche ich zum Erwerb von Waffen und Munition, und zum Führen auf der Jagd.

Oder übersehe ich da gerade etwas?

Für Jäger ist das Bedürfnisprinzip mangelhaft erläutert laut Gesetz. Anmaßung,Unterstellung und Generalverdacht fällt mir nur dazu ein.

Bearbeitet von dpolli
Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb dpolli:

Ich kann doch ohne gültigen Jagdschein mit meinen Jagdwaffen zum Schießstand fahren und dort weiterhin schießen und üben um in Form zu bleiben. Gültigen Jagdschein brauche ich zum Erwerb von Waffen und Munition, und zum Führen auf der Jagd.

 

Ne, Paragraph 13 WaffG besagt, dass ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Waffen demjenigen mit gültigen Jagdschein zuerkannt wird.

Einschießen etc. geht auch nur im Rahmen der befugten Jagdausübung, wozu ein gültiger Jagdschein Pflicht ist.

 

Insgesamt ist hier wohl eine von vielen Problemen die sich ergeben, weil das WaffG einfach nicht bis zum Ende durchdacht ist.

Geschrieben

So Leute, einigen von Euch möchte ich danken, da sie hilfreich Beiträge geschrieben haben, auch wenn mir die Inhalte in Summe natürlich nicht ganz so gefallen. Aber ich wollte ja hilfreiche Antworten, keine schönen Märchen. Dass es so ausfällt, habe ich allerdings eh schon fast befürchtet. Gut dass ich nachgefragt habe, aber die Sache mit den 10 Jahren kam nicht auf meine Anfrage, sondern einfach so vom Sachbearbeiter und ich fand das auch ganz nett. Nur als mir Zweifel kamen, habe ich halt mal hier gefragt - meine Frage ist also erfolgreich beantwortet.

Schade, dass hier ganz ohne Not, nur auf eine einfache Frage hin auch einige abwertende und spöttisch verständnislose Töne aufkamen, obwohl diese selbstherrlichen Schreiber gar nicht wussten, welche Gründen dahinter stecken (was für die Frage ja auch irrelevant war). Da fehlt es bei einigen an Toleranz und Fantasie sich die Lebenssituationen anderer Menschen vorzustellen, oder auch nur dass andere Menschen vielleicht anders denken, anders an die Jagd herangehen und es wagen, auch mal eine "dumme" Frage zu stellen. Lässt tief blicken und auch ich denke mir meinen Teil.

In diesem Sinne, nochmals vielen Dank an alle Schreiber hilfreicher Antworten!

Geschrieben

Moin mock,

 

in der Praxis sieht das so aus:

Du brauchst Deinen Jagdschein nicht zwingend verlängern. (Regelungen für den Munitionsbesitz beachten).

Dann passiert entweder nichts oder die Behörde schreibt Dich an. Im letzteren Fall löst Du einfach wieder den Jagdschein.

 

Die Jagdwaffen über einen längeren Zeitraum ohne Jagdschein zu behalten geht für den zum Lebensabend hin emeritierten Jäger, der diese einfach so zur Erinnerung halten möchte. Dazu gibt es auch eine Regelung im Waffengesetz.

 

Bei einer Jagdpause über 3 Jahre wird die Behörde einen Widerruf der Erlaubnisse im Regelfall durchsetzen können.

 

Gruß,

 

frogger

 

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

in Bayern gibt es die Anweisung das Jägern die länger als 10 Jahre den Jagdschein ohne Unterbrechung gelöst haben und Waffen besitzen die auch schon 10 Jahre im Besitz sind nach nicht lösen des Jagdscheines nicht entzogen werden.

Da könnt ihr mit eueren Bedürfnis und Waffengesetz auch gerne auf den Boden trampeln und immer wieder schreinen: DER HAT DOCH KEIN BEDÜRFNIS.

In Bayern ist das nunmal so, was ich auch gut finde.

Bearbeitet von voyager
Geschrieben

Es trampelt hier keiner und schreit hier herum.

Es ist aber leider nur Fakt das unterschiedliche Waffenbehörde unterschiedlich entscheiden wie hier schon oft genug gepostet wurde.

Deshalb wird hier auch nur auf die Gesetzeslage hingewiesen und wenn man sich Danach richtet man auf der sicheren Seite ist.

 

 

Geschrieben

In Bayern ist die Welt noch in Ordnung!!

 

Finde ich richtig Klasse!

Ich bin zwar immer für den einfacheren Weg wie lösen, allerdings habe ich auch meine Bedenken , ob eine WBK von vor 2002/2003 überhaupt so einfach zu widerrufen ist, aber in Deutschland ist wohl mittlerweile alles möglich, deshalb mein Tip am Anfang der Diskussion.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb voyager:

Hallo,

in Bayern gibt es die Anweisung das Jägern die länger als 10 Jahre den Jagdschein ohne Unterbrechung gelöst haben und Waffen besitzen die auch schon 10 Jahre im Besitz sind nach nicht lösen des Jagdscheines nicht entzogen werden.

Ok, wenn es die gibt und sich alle SB daran halten ist das ja gut gelöst. Welche Garantien gibt es das diese "Anweisung " in 5 oder 10 Jahren immer noch Bestand hat? Von wem kommt die Anweisung und kann sie sich bei Wechsel der Person die sie erlassen hat das ändern? In Stein gemeißelt wird das ja nicht sein..

Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb voyager:

In Bayern ist das nunmal so, was ich auch gut finde.

 

Falsch.

 

In Bayern wird das derzeit freundlicherweise so gehandhabt. Darauf gibt es keinen Rechtsanspruch, und auch Bayern kann seine Meinung jederzeit und ohne Begründung ändern.

 

Ich würde mich NICHT darauf verlassen, daß Bayern für die nächsten 20 Jahre seine Meinung da nicht ändert.

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn man sagt das man Dekadenweise nicht zur Jagd will oder kann und so eine Frage in einem öffentlichem Forum stellt, muss man sich auch schon mal die Frage nach dem Grund gefallen lassen. Bin selbst kein Jäger. Aber wenn hier viele schreiben das der JS gar nicht so teuer ist, (wieviel ist es denn?) warum löst man den dann nicht? Ist doch die einfachste Lösung.

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb voyager:

Da ist garnichts falsch,

 

Doch ist es.

 

Das WaffG gibt das nicht her, und niemand kann sich darauf verlassen, daß diese Handhabung nicht morgen beendet wird. Du hast einfach keinen Rechtsanspruch drauf. So können sie dem TE nach Jahren ohne weitere Begründung alle Waffen abnehmen, ohne daß es dazu einer Gesetzesänderung bedarf.

 

Auf reines Kulanzverhalten darf man sich niemals verlassen. Und das dann auch noch für einen Zeitraum von Jahrzehnten (!) zu empfehlen, ist fahrlässig.

Geschrieben

Dann geb ich hier auch noch meinen Senf dazu.

 

Die Ausnahmemöglichkeit des § 45 Abs. 3 WaffG - die nach 20 Jahren Aktivität als Jäger durchaus in Erwägung gezogen werden kann - wurde ja bereits erwähnt, aber (zurecht) auch dazu, dass dies vom Sachbearbeiter abhängt und der nach 10 oder 20 Jahren ggf. gar nicht mehr auf der Stelle sitzt und sein Nachfolger einen ganz anderen Kurs fährt...

 

Nur pro forma über so lange Zeit den JS zu lösen wäre sehr teuer und auch die Einlagerung bei einem Waffenhändler (wenn der das für so lange Zeit überhaupt anbietet).

 

Mein Vorschlag wäre hier deshalb alle Waffen an einen befreundeten JS-Inhaber zu überlassen und mit diesem privatrechtlich vereinbaren, dass er sie behält und zu gegebener Zeit wieder rücküberlässt. Das verursacht nur einmalig Austragungsgebühren und verursacht auch (falls von der zuständigen Waffenbehörde erhoben) keine regelmäßige Gebühr für die Regelprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG. Dass das Jägerprüfungszeugnis nach 20 Jahren für einen Neuantrag nicht mehr als Sachkunde- und Bedürfnisnachweis anerkannt wird, halte ich für sehr unwahrscheinlich. Selbst wenn die o.g. Ausnahmevariante nicht die ganzen 20 Jahre überstehen sollte, wäre dann immer noch eine Überlassung möglich. Ggf. also auch eine Kombi aus beidem.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb Fyodor:

 

Doch ist es.

 

es ist einfach nur verschwendete Lebenszeit sich mit Dir auseinander zu setzen, und darum ist jetzt schluß für mich hier

Bearbeitet von voyager
Geschrieben

Rechtlich kommt man nicht zu einer hieb- und stichfesten Lösung, für das Behalten der Waffen ohne Jagdschein.

Wenn man eine solche Lösung braucht, dann artet es in das von SB aufgezeigte Rechenexempel aus: Was ist billiger: x Jahre JS und Vers. oder Einlagern oder Überlassen mit Vertraglicher Rücküberlassung.

 

Man kann es als weitere Variante dann darauf ankommen lassen: Solange abwarten, bis die Behörde aktiv wird und dann mit der verstrichenen Zeit neu rechnen. Sobald die Behörde (wegen gewechseltem SB oder neuer Rechtslage) sich meldet, ist immer noch etwas Zeit um zu reagieren...

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb voyager:

Da könnt ihr mit eueren Bedürfnis und Waffengesetz auch gerne auf den Boden trampeln und immer wieder schreinen: DER HAT DOCH KEIN BEDÜRFNIS.

In Bayern ist das nunmal so, was ich auch gut finde.

 

In Bayern ändert sich derzeit das eine oder andere hinsichtlich der (früher mal) üblichen Handhabung des Waffengesetzes. 

Insofern ist das nichts, auf das man sich verlassen könnte und sollte, auch wenn das derzeit (noch) Stand der Dinge ist.

Mindestens einen Plan B sollte man also noch vorbereiten, bestenfalls einer, der über "wenn ich angeschrieben werde, löse ich halt einen Jagdschein nach" hinausgeht. Auch wenn das momentan ein funktionierender Weg sein sollte.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

.... Dass das Jägerprüfungszeugnis nach 20 Jahren für einen Neuantrag nicht mehr als Sachkunde- und Bedürfnisnachweis anerkannt wird, halte ich für sehr unwahrscheinlich. ....

 

Und auch hier kommt es auf den Kurs des Sachbearbeiters bzw. der Sachbearbeiterin an.

 

Aktuell ist mir ein Fall bekannt, bei dem es genau um diesen Sachverhalt geht. Ein Herr im reifen Alter hat durch seinen Sohn die Freude am Groß- und Kleinkaliberschießsport entdeck und ist als Neumitglied in einem Verein aufgenommen worden. Nun stellte sich die Frage, ob sein Jägerprüfungszeugnis als Sachkundenachweis genügt (ein Jagdschein ist von der betreffenden Person über den in Rede stehenden Zeitraum nicht gelöst worden und Jagdwaffen besitzt er nicht).

 

Die zuständige Waffenrechtsbehörde vertritt die Auffassung, dass - mangels praktischer Tätigkeiten mit Schusswaffen über einen derartigen Zeitraum - die waffenrechtliche Sachkunde nicht mehr gegeben ist.

 

Eigentlich ist dies - im Anbetracht der inzwischen durchgeführten Waffenrechtsnovellen - auch nicht von der Hand zu weisen. 

 

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