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Maxe1981

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Hallo Zusammen!

Ich habe einmal eine Frage zur grünen WBK:
Warum benötigt man eigentlich dort einen Voreintrag und bei der gelben WBK nicht?!

 

In meinen Augen ist das nicht nachvollziehbar und im Prinzip völlig unnötig.

Das verursacht meiner Meinung nach doch nur einen unnötigen Verwaltungsaufwand und für den Antragsteller unnötige Kosten.
Ok, die Stadt freut sich hingegen natürlich....

 

Was ich noch paradoxer finde:
Ich hatte mir einen Revolver gekauft, der schon seit Monaten bezahlt beim Händler liegt, da mir diverse Unterlagen und Schießnachweise noch fehlten.
Als es dann endlich soweit war, habe ich den Sachbearbeiter von mir gefragt, ob es denn nicht möglich wäre wenigstens in diesem Falle auf den Voreintrag zu verzichten, da die Waffe ja schon gekauft und bezahlt wäre, worauf er dieses verneinte.


Im Endeffekt hat er dann in einem Rutsch einen Voreintrag und einen Eintrag gleichzeitig vorgenommen (wie geht das überhaupt, bzw. wie kann man das noch logisch begründen?:confused:) und dieses auch beides in Rechung gestellt.
Für mich eine paradoxe und total unlogische Handlung, die total wiedersprüchlich in sich ist.

Macht es wohl Sinn, gegen diesen Gebührenbescheid (31,50 Euro für den Voreintrag und 18 Euro für den Eintrag!') Einspruch zu erheben oder hat man da wahrscheinlich keine Chance?

 

Warum wird das alles so seltsam gehandhabt?:confused:

In meinen Augen ist das reine Geldabzocke!:mad:

 

Viele Grüße
Max

 

 

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Wozu benötige ich einen LKW-Führerschein um die Fahrerkarte zu bekommen?

 

P.S.:

Die Frage wäre doch eigentlich: "wozu benötige ich überhaupt eine WBK, warum habe ich nicht als Erwachsener die Freiheit in einen Laden zu gehen und mir die "Knifte" meiner Wahl einfach zu kaufen und zu führen?

Bearbeitet von uwewittenburg
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Hallo Max,

 

die (wohl nicht befriedigende) Antwort findest du in § 10 I 3 WaffG. Die Erwerbserlaubnis wird für ein Jahr erteilt (= Voreintrag). Dies gilt generell für alle waffenrechtliche Erlaubnisse.

 

Eine (großzügige?) Ausnahme gibt es für Sportschützen mit der gelben WBK für bestimmte Waffenarten. Hier bedarf es keiner ausdrücklichen Erwerbserlaubnis wie dir bekannt ist.

 

Der Sachbearbeiter hat alles richtig gemacht; der "Fehler" liegt im WaffG selbst. Widerspruch gegen den Kostenbescheid ist daher offensichtlich unbegründet. 

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Einspruch einlegen macht immer Sinn, allein schon aus Prinzip. Wie immer rechtsmittelfähigen Bescheid verlangen.

Crowdfunding betreiben und durchziehen, nötigenfalls bis zum Verfassungsgericht. Alternativ wäre es auch vielleicht hilfreich den europäischen Gerichtshof einzuschalten. Vielleicht findet sich ja auch eine Partei die sich der Sache annimmt.

Ziel muss sein:

"LWBs" sind vom Staat zu fördern und darüberhinaus mit finanziellen Mitteln zu unterstützen.

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Guten Abend!
Genau, der SB hat nur nach dem WaffG gehandelt, welches aber dann offenbar seltsam gestrickt ist. Aber das ist ja in diversen Punkten sowieso schon hinlänglich bekannt.

Für mich ist und bleibt das alles dementsprechend unlogisch.

 

Wozu einen Voreintrag???  ....Geldmacherrei sonst nix....erst Recht in meinem aktuellen Fall mit dem Revolver!

 

Hätte man in diesem Falle nicht wenigstens auf den Voreintrag (Voreintrag und Eintrag gleichzeitig vornehmen bei einer schon gekauften Waffe klingt irgendwie komisch nach wie vor!)  verzichten können? Wie gesagt ist seit Monaten gekauft und bezahlt.

 

Hab jedenfalls mal von solchen Sachverhalten gehört, das der SB dann letztendlich nur die "normale" Eintragung vorgenommen hat und auf den Voreintrag verzichtet hat.

 

Bei der gelben WBK gehts dann aber auf einmal  alles viel leichter und mit viel weniger Geldabzocke, ist schon seltsam!

 

Naja, man muss ja nicht alles verstehen, betrifft ja nicht nur unser Hobby, sondern auch noch alles mögliche andere in unserer tollen Politik.

 

@ Chapmen
Das hört sich irgendwie stark ironisch an....


Wünsche Euch einen schönen Abend!

VG Max

Bearbeitet von Maxe1981
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vor einer Stunde schrieb Micha176:

Auf welcher Grundlage hat denn der Händler Dir den Revolver verkauft?

BGB.

Und wg. des WaffG wurde die Waffe nicht durch den neuen Besitzer erworben, d.h., der Verkäufer hat sie nicht überlassen.

 

Und ja, der SB hat im Rahmen seiner Gebührenordnung (die ich nicht kenne) IMHO richtig agiert. Auch für eine "Grüne" Waffe, deren Seriennummer man kennt, braucht es einen Voreintrag und einen Kompletteintrag (Anzeige dex Erwerbs) sowie ggf. den Munitionserwerb. Ob es da Rabatte gibt, sagt die lokale Gebührenordnung.

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vor 1 Stunde schrieb Micha176:

Auf welcher Grundlage hat denn der Händler Dir den Revolver verkauft?

 

 

Das war ein Spontankauf über egun und da mir zu dem Zeitpunkt der Voreintrag noch fehlte, sowie dieverse andere Nachweise hat der Händler  sie für mich eingelagert. Bezahlen musste ich sie allerdings logischerweise direkt schon nach Auktionsende!

Jetzt ist alles da und morgen bekomme ich das Dingen dann endlich.:s75:

 

vor 32 Minuten schrieb Sal-Peter:

BGB.

Und wg. des WaffG wurde die Waffe nicht durch den neuen Besitzer erworben, d.h., der Verkäufer hat sie nicht überlassen.

 

Und ja, der SB hat im Rahmen seiner Gebührenordnung (die ich nicht kenne) IMHO richtig agiert. Auch für eine "Grüne" Waffe, deren Seriennummer man kennt, braucht es einen Voreintrag und einen Kompletteintrag (Anzeige dex Erwerbs) sowie ggf. den Munitionserwerb. Ob es da Rabatte gibt, sagt die lokale Gebührenordnung.

...achso, also werde ich mit einem Einspruch bezüglich des Gebührenbescheides zu 99% wahrscheinlich auf Granit beißen, richtig?

Trotzdem finde ich es komisch das es auf "gelb" sowas nicht gibt und für die grüne dann schon.

 


Meinst du mit "Seriennummer kennen", das es trotzdem zwingend erforderlich ist einen Voreintrag vorzunehmen und erst dann den Kompletteintrag...also ist es egal ob man die Waffe bereits gekauft und bezahlt hat, oder nicht....um den Voreintrag kommt man nicht drum herum und es ist auch weiterhin speziell in diesem Falle normal, das dann Voreintrag und Kompletteintrag in einem Rutsch vorgenommen werden/ werden muss?

 

VG Max

 

 

Bearbeitet von Maxe1981
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vor einer Stunde schrieb chapmen:

Nein, das ist mein Ernst.

 

 

Für solche Selbstdarsteller soll man sich dann engagieren?

 

Einerseits beklagt man sich über die ausufernde Gesetzesflut und dann fordert man für den persönlichen Sonderfall gleich auch noch eine zusätzliche Regelung.

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vor 11 Stunden schrieb Maxe1981:

Wozu einen Voreintrag???  ....Geldmacherrei sonst nix....erst Recht in meinem aktuellen Fall mit dem Revolver!

 

Hätte man in diesem Falle nicht wenigstens auf den Voreintrag (Voreintrag und Eintrag gleichzeitig vornehmen bei einer schon gekauften Waffe klingt irgendwie komisch nach wie vor!)  verzichten können? Wie gesagt ist seit Monaten gekauft und bezahlt.

 

ganz einfach, weil Kauf nicht gleich Erwerb ist. solltest Du eigentlich wissen.

 

das WaffG regelt nicht den Kauf, sondern den Erwerb. und was ist der Voreintrag? genau! Deine ERWERBSerlaubnis. und ohne die darfst Du nicht erwerben. muss also logischerweise erst eine erteilt werden.

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Die Zahl der auf der grünen WBK zu erwerbenden Waffen ist nach dem Waffengesetz begrenzt, die auf der gelben nur bedingt. Insofern ist ein Voreintrag eine vorherige Kontrolle, ob bei einem weiteren Erwerb das Gesetz noch eingehalten wird. Lästig für den Schützen, aber es folgt einer gewissen Logik und nicht Willkür. 

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Am 2.2.2017 um 02:01 schrieb Maxe1981:

 

Ich habe einmal eine Frage zur grünen WBK:
Warum benötigt man eigentlich dort einen Voreintrag und bei der gelben WBK nicht?!

 

 

Die Antwort gibt dir letztlich der Gesetzgeber.

Der hat die Unterschiede bei verschiedenen Arten waffenrechtlicher Erlaubnisse geschaffen.

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vor 38 Minuten schrieb Lanzelot50:

Die Zahl der auf der grünen WBK zu erwerbenden Waffen ist nach dem Waffengesetz begrenzt, die auf der gelben nur bedingt. Insofern ist ein Voreintrag eine vorherige Kontrolle, ob bei einem weiteren Erwerb das Gesetz noch eingehalten wird.

 

weder, noch!

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vor einer Stunde schrieb alzi:

weder, noch!

Bi uns secht man "klogschieter" dorto.

Ich zitiere aus dem Waffengesetz, § 14.:

" (3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung des Absatzes 2 durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

1.
von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder
2.
zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist

und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat. "

 

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und da steht jetzt

 

vor 2 Stunden schrieb Lanzelot50:

Die Zahl der auf der grünen WBK zu erwerbenden Waffen ist nach dem Waffengesetz begrenzt,

 

wo genau ?

 

wenn Du jetzt noch verstehen würdest was Du da zitiert hast, dann könntest selbst feststellen, dass Deine Aussage so einfach nicht zutrifft!

ausserdem gibts neben den Sportschützen auch noch weitere Arten des Waffenbesitzes mit grüner WBK. AUCH ohne zahlenmäßige Begrenzung!

 

es gibt auf WBK grün keine zahlenmäßige Begrenzung, auch nicht nach 14/3!

denn genau, dass es diese Begrenzung eben NICHT gibt, steht explizit in 14/3.

Bearbeitet von alzi
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Am 2.2.2017 um 02:01 schrieb Maxe1981:

 

 

Warum wird das alles so seltsam gehandhabt?:confused:

 

 

 

Die Antwort ist ganz einfach: Weil es so im Gesetz steht!

 

Du meinst anscheinend immer noch, das (W)Affengesetz sei dazu da, Die den Besitz einer Waffe zu ermöglichen!?

Falsch!

Das (W)Affengesetz dient einzig und allein dem Zeck, zu verhindern das Waffen in Bürgerhand geraten! Da es aus irgendeinem Grunde (noch) nicht möglich ist, den Waffenbesitz total zu verbieten, gestaltet man die Sache halt möglichst schwer und kompliziert!

Durch den Einbau vieler rechtlicher Fallstricke versucht der Staat Gegebenheiten zu schaffen, möglichst viele Genehmigungen wegen rechtlicher Verstöße zu widerrufen!

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Man kann es auch umgekehrt sehen: Im Prinzip ist immer ein Bedürfnis nötig, das auch vom Verband bescheinigt werden muss. Lediglich bei wenig deliktrelevanten Waffen wie Einzelladern usw. hält es der Gesetzgeber für akzeptabel, diesen Aufwand zu reduzieren, indem nur bei der ersten Waffe dieser Kategorie eine Bedürfnisbescheinigung des Verbandes notwendig ist; also um überhaupt eine gelbe WBK zu erhalten.

Bei weiteren Waffen dieser Kategorie auf die gelbe WBK muss nur noch im Rahmen der Erwerbsanzeige durch den Waffenbesitzer selbst die Disziplin angegeben werden, für die die Waffe benötigt wird. Man hält es also im Sinne der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für akzeptabel, das konkrete Bedürfnis erst hinterher behördlich überprüfen zu können und die Waffe ggf. nachträglich einzuziehen, anstatt präventiv den Erwerb zu verhindern, einfach weil solche Verstöße bei diesen Waffen sehr selten sind und generell sehr wenige Straftaten damit passieren.

 

Die gelbe WBK ist im Grunde selbst wie ein Voreintrag, der aber für eine ganze Reihe bestimmter Waffentypen zugleich und zeitlich unbefristet gilt.

 

Ich halte das Ganze allerdings auch für ein vorgeschobenes Konstrukt, um zunächst mal Aufwand und Kosten für den Besitz politisch besonders unerwünschter Waffen zu maximieren, ohne ein bestimmtes Wählerklientel zu verschrecken, das ohnehin nur Einzellader, Ordonnanz-Repetierer, Zimmerstutzen usw. besitzt. Siehe auch die besonderen Regeln für Brauchtumsschützen und Jäger.

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vor 4 Minuten schrieb Schwarzseher:

Bei weiteren Waffen dieser Kategorie auf die gelbe WBK muss nur noch im Rahmen der Erwerbsanzeige durch den Waffenbesitzer selbst die Disziplin angegeben werden, für die die Waffe benötigt wird.

 

komisch, ich muss das nicht und musste das auch noch nie.

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