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Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz


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Geschrieben

Mal kurz Themenwechsel zu Muni-Schränke und Bestandschutz.

Bisher reichte aus, neben einen A/B-Schrank für die Waffen einen oder mehrere Muni-Schränke mit Schwenkriegelschloss für die Munition zu besitzen. Wie sieht es nun aber künftig aus, unterliegen auch die Munitionsschränke i.d.R Blechschränke mit Schwenkriegelschloss dem Bestandschutz, oder kann man die jetzt beim Wertstoffhof entsorgen ?

Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb karlyman:

Es ist rechtlich aber exakt das - nur ein Folgedokument. Keine neue waffenrechtliche Erlaubnis.

Folglich kann auch der Verwaltungsaufwand nicht der einer neuen Erlaubnis entsprechen.

Und der Verwaltungsaufwand ist der  Maßstab für die Gebühren.

 

Ja, ich weiß - Recht haben und Recht kriegen...

Richtig. Da wäre der Widerspruch als Rechtsbehelf ggf. zielführender gewesen als Aufsichtsbeschwerden & Co. 

Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb karlyman:

Es ist rechtlich aber exakt das - nur ein Folgedokument. Keine neue waffenrechtliche Erlaubnis.

Folglich kann auch der Verwaltungsaufwand nicht der einer neuen Erlaubnis entsprechen.

Und der Verwaltungsaufwand ist der  Maßstab für die Gebühren.

 

Ja, ich weiß - Recht haben und Recht kriegen...

Richtig. Da wäre der Widerspruch als Rechtsbehelf ggf. zielführender gewesen als Aufsichtsbeschwerden & Co. 

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb P22:

Richtig. Da wäre der Widerspruch als Rechtsbehelf ggf. zielführender gewesen als Aufsichtsbeschwerden & Co. 

Frage vom juristischen Laien (Ich habe schlimme Aktenstauballergie): Schließt sich das aus?

Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb karlyman:

Es ist rechtlich aber exakt das - nur ein Folgedokument. Keine neue waffenrechtliche Erlaubnis.

Folglich kann auch der Verwaltungsaufwand nicht der einer neuen Erlaubnis entsprechen.

Und der Verwaltungsaufwand ist der  Maßstab für die Gebühren.

 

Ja, ich weiß - Recht haben und Recht kriegen...

Genau das waren meine Argumente. Ich hätte das auch einem RA übergeben können, aber ich habe es nun mal selber ausgefochten. Und am ende recht bekommen. Bis auf die gebühren. Zu Beginn wollten die sogar ein neues Bedürfnis und einen Neuantrag haben. Die Fachaufsichtsbehörde war auch von Anfang an meiner Meinung, ich habe aber Schreiben hier wo mir der kreis, sprich der Chef der Sb,  mitteilte, das er eine andere Rechtsauffassung vertritt als das IM. Dauerte ein paar Monate bis die Meinungen "ausgetauscht " waren und das Amt dann die Meinung von mir und dem Ministerium übernahm.Denke das würde ich mir heute nicht mehr antun und solche Sachen an einen RA übergeben, wenn klärende Gespräche nicht mehr fruchten. Komischerweise habe ich seit der Zeit keinerlei Probleme mehr mit dem Amt.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb VP70Z:

Frage vom juristischen Laien (Ich habe schlimme Aktenstauballergie): Schließt sich das aus?

Nein. Wichtig ist beim Widerspruch nur die Einhaltung der Monatsfrist, sofern eine Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid enthalten ist.

 

Alles andere ist form-, frist- und in der Regel auch fruchtlos ;)

 

PS: Scheinbar wurde mein Beitrag etwas öfter geposted :grin:

Geschrieben
vor 35 Minuten schrieb guardde:

Mal kurz Themenwechsel zu Muni-Schränke und Bestandschutz.

Bisher reichte aus, neben einen A/B-Schrank für die Waffen einen oder mehrere Muni-Schränke mit Schwenkriegelschloss für die Munition zu besitzen. Wie sieht es nun aber künftig aus, unterliegen auch die Munitionsschränke i.d.R Blechschränke mit Schwenkriegelschloss dem Bestandschutz, oder kann man die jetzt beim Wertstoffhof entsorgen ?

 

Also, nach den zugänglichen Informationen ist § 13 Abs. 2 AWaffV künftig so formuliert:

 

"2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter
Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen
aufzubewahren:
1. mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition,
deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;
2. mindestens in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit
Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung
oder in einem gleichwertigen Behältnis: Munition, deren Erwerb nicht
von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;"

 

Demnach gilt das mit dem Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss für erlaubnispflichtige Munition.

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb schiiter:

Genau. Wir alle sollten das zudem mit vehemens und Nachdruck fordern. Das sind schließlich die geltenden Gesetze, die für uns alle gleich gelten.

Denk mal drüber nach.

 

Weis immer noch nicht genau, wir das gemeint sein soll.

Weil ich jetzt am Arxxx bin; sollen möglichst viele Andere auch irgendwie behelligt werden; und mir gehts dann besser ?

Geschrieben

An der Aufbewahrung der Munition wurde nichts verschärft...Wieso sollte es da sowas wie Bestandschutz geben müssen ? Man darf sowieso weiter lagern wie bisher...

 

Zum Thema A/B Schränke....Ich weiß, dass quasi kein Einbrecher mit schwerem Gerät kommt und praktisch kaum/keine Langwaffen geklaut werden weil zu auffällig.

Dennoch, das Video kennt ihr bestimmt alle schon...Ab Minute 10 wird ein A-Schrank aufgemacht...

 

Ich bin echt erschrocken wie einfach dieser A-Waffenschrank eines gängigen Herstellers zu öffnen ist. Klar wusste ich das man diesen aufflexen kann, aber das die Riegelstange direkt unter dem Blech ist, nicht zusätzlich verstärkt und somit ein kleiner Schnitt mit einer Akkuflex reicht zum aufmachen ?!

 

 

Geschrieben

Wenn Waffen unterm Bett gelagert werden würden, wären die genauso sicher wie im 1er Schrank. Eine Ordentliche Erziehung der Kinder vorausgesetzt.

Mein Opa hatte immer neben der Tür ein Luftgewehr. Der hat mir gesagt das ich das nicht anzufassen habe. Einmal habe ich es mir trotzdem gewagt es mir genauer anzusehen. Da gab es eine ordentliche Schelle vom Opa, dann ein klärendes Gespräch und seitdem habe ich das Gewehr nie wieder ohne Erlaubnis angefasst.

Geschrieben
vor 35 Minuten schrieb Commerzgandalf:

Wenn Waffen unterm Bett gelagert werden würden, wären die genauso sicher wie im 1er Schrank. ...

Die Vielzahl der offenbar heute noch unterm Bett oder im Schrank gelagerten Waffen in Relation zu den Problemen damit beweis deine Theorie.

Die ILBW haben ja wahrscheinlich keine solchen Hochsicherheitsbehältnisse, trotzdem spielen erlaubnispflichtige Schusswaffen insgesamt bei der Kriminalität keine große Rolle.

 

vor 48 Minuten schrieb keks:

...

Ich bin echt erschrocken wie einfach dieser A-Waffenschrank eines gängigen Herstellers zu öffnen ist. Klar wusste ich das man diesen aufflexen kann, aber das die Riegelstange direkt unter dem Blech ist, nicht zusätzlich verstärkt und somit ein kleiner Schnitt mit einer Akkuflex reicht zum aufmachen ?!

Du weißt schon, wer da Werbung für sich machen wollte? Leider wurde nichts draus, der geschäftliche Erfolg wollte sich trotz politischer Unterstützung nicht so recht einstellen. Die Produkte dieser Firma waren übrigen sogar mit einem Schwingschleifer zu überwinden, meines Wissens nach sogar ohne Schleifpapier...

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb erstezw:

Du weißt schon, wer da Werbung für sich machen wollte?

 

Ja, das ist klar. Aber Werbung hin oder her, die Öffnung des A-Schranks mit einem einzelnen Schnitt vorne quer scheint tatsächlich so zu gehen. Dies erschreckt mich dann doch, hätte zumindest vorne drin eine Einlage oder irgendwas erwartet, dass eben das durchtrennen der Riegelstange keine Sache von 2min ist.

 

Auf der anderen Seite wurden in Schützenheimen Tresore mit hoher Sicherheitsstufe mit dicken Winkelschleifern aufgemacht, auch indem um das Schloss rum einfach alles aufgeflext wurde.

 

Geschrieben

Gut, das wir das jetzt auch nochmal geklärt haben.....Mit viel Glück kommt dann beim nächsten mal doch die vollständige Umstellung für alle.... :rolleyes:

Geschrieben

Überleg doch mal keks.

Wozu ist ein Waffenschrank den zu gebrauchen?

Damit du nicht an die Waffen kommst? eher nicht, du hast ja den Schlüssel.

Damit deine Frau nicht an die Waffen kommt? mhhh Wenn sie geistig gesund ist, sollte das keine Gefahr darstellen.

Damit deine Kinder nicht an die Waffen kommen? wenn sie mit den Waffen Blödsinn machen, dann hat die Erziehung versagt.

Damit Einbrecher nicht an die Waffen kommen? Dafür wäre ein Versteck besser geeignet

 

Also ich sehe keinen Grund Waffen in einem Super-Duper-Mega-Panzerschrank zu lagern.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb norbi4570:

Indem ich die Waffe(n) in einen normalen Schrank einschließe.

Nicht mal nötig. Bei hinreichender Sorgfalt (Waffen entladen, Patronen oben auf dem Schrank kann ein Kind in dem Alter sich schlimmstenfalls so ein Ding auf die Füße fallen lassen. Aber manche hier (nicht du) haben zu allem was zu sagen aber von nichts wirklich Ahnung. Hier mal die Theorie für alle die noch kein Kind großgezogen haben:

https://www.dr-gumpert.de/html/kindliche_entwicklung.html#c144059

Unfälle mit Kindern unter 2...

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Pi9mm:

 

Weis immer noch nicht genau, wir das gemeint sein soll.

Weil ich jetzt am Arxxx bin; sollen möglichst viele Andere auch irgendwie behelligt werden; und mir gehts dann besser ?

Ich sagte doch, du sollst nachdenken. Dann kommst du schon drauf.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Commerzgandalf:

 

Also ich sehe keinen Grund Waffen in einem Super-Duper-Mega-Panzerschrank zu lagern.

Natürlich nicht. Es gibt ja auch keinen Grund. Das hat man im Gesetzgebungsprozess sogar schriftlich zugegeben.

Man wollte es aber trotzdem so.

In anderen Länderns gibst diesen Unsinn genausowenig wie dereinst bei uns. Nirgends gab und gibt es Probleme.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb keks:

 

Ich bin echt erschrocken wie einfach dieser A-Waffenschrank eines gängigen Herstellers zu öffnen ist.

 

 

Durchsichtige Geschäftspolitik, wie schon genannt.

Ich bin echt erschrocken, wie einfach ein A.-Laufstöpsel mit Schwingschleifer und Schmierstöff entfernt werden konnte.... 

 

Noch was (wenn schon "Verstöpselung" gegen Waffenschrank aufgestellt wird):

Für den Gesamtpreis der "Einzelverstöpselung" einer Anzahl x an Läufen/Waffen, die normalerweise in einen Waffenschrank passen, kann ich mir einen Super 1er-Schrank kaufen. Den macht niemand mehr ohne wirklich heftiges "Equipment" auf.

Die A.-Verstöpselung ist nämlich auch rein wirtschaftlich (für den Waffenbesitzer, der's zahlen muss) ein Irrwitz. Ein gutes Sicherheitsbehältnis ist tendenziell günstiger und definitiv sicherer. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb keks:

 

Ja, das ist klar. Aber Werbung hin oder her, die Öffnung des A-Schranks mit einem einzelnen Schnitt vorne quer scheint tatsächlich so zu gehen. Dies erschreckt mich dann doch,

Mich erschreckt, dass fremde Leute einfach so an deinen Tresor können. Hast du keine Haustür?

Ein einfacher Schrank reicht vollkommen aus und mein A-Tresor wird unter Garantie nicht so einfach geöffnet. Nichtmal, wenn jemand da einfach so hingehen könnte.

Hier erneut der Klassiker, wie leicht doch alle Tresore der Kuchenblechmafia zu öffnen ist ;)

"Im Prinzip ist der Schrank jetz auf"

 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 23 Stunden schrieb P22:

 

Wenn das mal kein Bummerang gibt....

Warum , genau so mit der Behörde abgesprochen, durchgeführt und auch bestätigt bekommen.

Dazu kam heute die Bedürfnissbefürwortung für den Schwedenmauser .

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