Zum Inhalt springen
IGNORED

Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz


chris1605

Empfohlene Beiträge

"Nachweis" ist nicht als Beweisbeschränkung auf eine Urkunde oder sonst ein verkörpertes Beweismittel zu verstehen.

 

Hier sind alle Beweismittel zulässig, insbesondere auch der Zeugenbeweis, wenn bspw. der X bestätigen kann, dass Y schon "jahrelang" so einen großen Tresor für bestimmte Waffen nutzt o.ä.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wir haben bei uns einige Neumitglieder, die zum Zeitpunkt der Änderung des WaffG noch keine WBK haben. Mancher hat sich vor wenigen Monaten schon einen A/B-Schrank gekauft, in dem er logischerweise noch keine erlaubnispflichtigen Waffen aufbewahrt (hat ja noch keine).

 

Ich bin gespannt, wie sich unsere Behörde dann verhält, wird ja schwierig mit dem Bestandsschutz - weil wo kein Bestand, da auch kein Schutz. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gerade eben schrieb karlyman:

Das Dilemma dabei ist, dass es eben nicht ausschließlich auf den Bestand, sondern auch auf die einschlägige Nutzung vor dem Stichtag ankam.

Bisher hat sich wohl noch keine Waffenrechtsbehörde beschwert, wenn ich bei der Aufbewahrung im overkill Modus bin, also z.B. meine Munition im separaten 1er lagern würde. Mit dem Argument würde ich - bei Bedarf - halt eine Luftpumpe oder PTB Silvesterkracher ganz sicher aufbewahrt haben. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... "Aufrechterhaltung .. der Nutzung" - im Bedarfsfall würde ich wie VP70Z argumentieren. Im neuen "36er" zeigt sich deutlich, wie verständlich unsere Gesetze sind - Absatz 5 ist schon ein (wenn auch nicht neues) Kuckucksei .

Dem Bürger wird ein Sicherheitsgewinn vorgegaukelt - der Gesetzgeber hat neben dem Bedürfnis ein weiteres Instrument zur Regulierung des Waffenbesitzes geschaffen.

Wir haben in unserem Land ja auch sonst keine Probleme.

 

Viele Grüße

sundance

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 28 Minuten schrieb schemelschelm:

 

Ich bin gespannt, wie sich unsere Behörde dann verhält, wird ja schwierig mit dem Bestandsschutz - weil wo kein Bestand, da auch kein Schutz. 

 

Eben. Die Lage ist relativ eindeutig und geht zu Lasten der neuen WBK-Inhaber.

 

Die Nutzung mit einem Luftgewehr oder einer anderen freien Waffe bzw Munition kann die Behörde vll. überzeugen - darauf verlassen würde ich mich nicht. Schließlich geht es um die Nutzung des Behältnisses seinem vorherigen Gesetzeszweck entsprechend. Dies betraf die Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Waffen. 

 

Aber es gab ja hier schon einen "Noch-nicht-WBKler", der seinen Schrank mit einem Luftgewehr meldete und die Behörde bestätigte. Unklar war meines Wissens nach, ob es sich lediglich um eine Art Eingangsbestätigung der Behörde handelte oder ob sie eindeutig den Bestandsschutz durch eine solche Nutzung anerkannt hat.

Von dem Nutzer hat man seither nichts mehr gehört. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Minuten schrieb P22:

 

....Von dem Nutzer hat man seither nichts mehr gehört. 

Das passiert leider viel zu oft. Wenn der Fragesteller sein Problem gelöst sieht, verpi..t er sich, ohne das Forum an dem Ausgang der Sache teilhaben zu lassen.

Ist sicherlich kein böser Wille sondern schlechte Kinderstube. Schade für alle die sich seinetwegen den Kopf zerbrochen haben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Stunden schrieb P22:

"Nachweis" ist nicht als Beweisbeschränkung auf eine Urkunde oder sonst ein verkörpertes Beweismittel zu verstehen.

 

Hier sind alle Beweismittel zulässig, insbesondere auch der Zeugenbeweis, wenn bspw. der X bestätigen kann, dass Y schon "jahrelang" so einen großen Tresor für bestimmte Waffen nutzt o.ä.

 

wie schon geschrieben, das ist die Theorie, man muß dann halt ggf. bereit sein ggf. zu klagen..... oder halt vorher schon gemeldet haben. War ja alles bekannt

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

die Frage ist doch für freie Waffen, wie geschlossenes Behältnis definiert ist.

Ein Waffenkoffer aus Kunsstoff mit einfachsten Zahlengepäckschloß ist ein geschlossenes und sogar gesichertes Behältnis und somit für ein

Luftgewehr , VL Gewehr oder VL Pistole ausreichend.

 

Oder was spricht da dagegen bzw. gibt es eine entsprechende DVO.

 

Gruß

 

Bello

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 17 Stunden schrieb P22:

"Nachweis" ist nicht als Beweisbeschränkung auf eine Urkunde oder sonst ein verkörpertes Beweismittel zu verstehen.

 

Hier sind alle Beweismittel zulässig, insbesondere auch der Zeugenbeweis, wenn bspw. der X bestätigen kann, dass Y schon "jahrelang" so einen großen Tresor für bestimmte Waffen nutzt o.ä.

Auf jagdverband.de, Im Interview mit Frank Göpper, GF Forum Waffenrecht:

Zur Frage:

" Was muß ich tun, wenn der Waffenschrank zwar vor dem 6. Juli 2017 im Besitz war und genutzt wurde, aber bisher bei der Behörde nicht nicht registriert ist?"?

Antwort:

" Grundsätzlich besitzen die bisher rechtmäßig genutzten Waffenschränke Bestandsschutz. Man sollte nach Möglichkeit

Belege ( z B Kaufquittung) aufbewahren, um im Zweifelsfall belegen zu können, dass man den fraglichen Schrank vor dem 6. Juli 2017 rechtmäßig 

genutzt hat. Eine weitere Möglichkeit ist auch, dies bei der Behörde anzuzeigen."

Bearbeitet von Glückspieler
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Jetzt anzuzeigen ohne jedwede Notwendigkeit würde ich unterlassen. Schlafende Hunde usw.

 

Entweder die Behörde spricht das Thema nie an, weil sie vom Bestandsschutz ausgeht oder im Bedarfsfall weiße ich es nach - egal mit welchen Mitteln. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 34 Minuten schrieb P22:

Jetzt anzuzeigen ohne jedwede Notwendigkeit würde ich unterlassen. Schlafende Hunde usw.

 

Entweder die Behörde spricht das Thema nie an, weil sie vom Bestandsschutz ausgeht oder im Bedarfsfall weiße ich es nach - egal mit welchen Mitteln. 

Da bin ich mir ehrlich gesagt nicht sicher, was der richtige Weg ist.

Bei einer Nachschau erst darauf aufmerksam zu machen kann zu spät sein.

Aber da bin ich definitiv ratlos!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 11 Minuten schrieb Pi9mm:

Was war so schwer daran, von Anfang an (seit dem "Bringschuld-Nachweis" Aufbewahrung) die Akte mit Rechnungen (die man sowieso aufhebt; solange ein Behältnis vorhanden ist), oder ggf. Fotos, vollzumüllen ?

Manche mögens halt kompliziert...

 

 

Obgleich ich wirklich jedes leichte Beben in der Gesetzgebung registriere und vorsorge, ist es mir und vielen anderen einfach nicht

in den Sinn gekommen.

Auf Nachfrage vor einigen Jahren vom Amt wurden ja korrekte Angaben gemacht, Fotos geliefert.

Aber dass ich dann jede Veränderung betreffend des Schrankes  sofort melden muß, ist mir absolut neu und auch nicht aus dem

Gesetz ersichtlich, da ja die Sicherheitsanforderungen nach dem Gesetz voll eingehalten wurden!

Auch der Zeitpunkt (6.Juli 2017) kam mehr oder weniger wie der Dieb in der Nacht. Ich hab erst Tage später davon erfahren.

Und letztendlich sind auch die Behörden momentan vollkommen ratlos und wissen nicht, wie sie damit umgehen sollen.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb Glückspieler:

Aber dass ich dann jede Veränderung betreffend des Schrankes  sofort melden muß, ist mir absolut neu und auch nicht aus dem

Gesetz ersichtlich, da ja die Sicherheitsanforderungen nach dem Gesetz voll eingehalten wurden!

 

Ich behaupte §36 Abs 3 Satz 1 macht das recht deutlich ersichtlich:

Zitat

Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen.

Der Kauf eines Schrankes zur (sicheren) Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen ist mMn eine "getroffene Maßnahme" und ist damit der Behörde zu melden.

 

Ich weiß, das sehen einige anders, wie gesagt meine Meinung. Ein befreundeter Rechtsanwalt sah das (privat) aber genauso.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Stunden schrieb Glückspieler:

Und letztendlich sind auch die Behörden momentan vollkommen ratlos und wissen nicht, wie sie damit umgehen sollen.

 

  Können sie sich ja auf WO erklären lassen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich würde als Betroffener nicht selbst darauf hinweisen. Wenn dem Amt etwas auffällt/nicht passt, soll es von sich aus agieren.

Genau.

Dann steht das Amt im Wohnzimmer und bezweifelt das Alter des Schrankes. Zuerst holen sie die Polizei, die sämtliche Waffen liebevoll auf die Ladefläche eines Bully wirft um sie zu beschlagnahmen. Dann wird der Rest der Wohnung durchsucht, will er legal Waffen besitzt hat ja auch bestimmt illegal noch ein paar. Du kannst dann zwar innerhalb zweier Tage nachweisen wann Du den Tresor gekauft hast, aber die Behörde zweifelt die Benutzung an. Bis das geklärt ist, vergehen weitere zwei Wochen. Anschließend benötigt für Polizei zweieinhalb Jahre und mehrere schreiben deines Anwalts, um dein Eigentum zurück zu bringen. Leider haben die Waffen dann ein paar "Lagerspuren" ab bekommen.

Aber immerhin hat Du es ihnen voll gezeigt.

Was ist so schlimm daran seiner gesetzlichen Pflicht nachzukommen, und die Aufbewahrung der Waffen nachzuweisen? Dazu gehört insbesondere, die Schränke nachzuweisen in denen sie stehen. Diese Pflicht gibt es jetzt schon etwas länger.

Übrigens: wer seine Schränke vor dem Stichtag der Behörde bekannt gemacht hat, hat keine schlafenden Hunde geweckt, sondern ihnen noch Schlafmittel verabreicht. Da gibt es keine Diskussion mehr.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 14 Minuten schrieb Fyodor:

Aber immerhin hat Du es ihnen voll gezeigt.

Jeder wie er möchte. 

Wie geht nochmal das Sprichwort mit dem Fürsten...? 

 

Zitat

Was ist so schlimm daran seiner gesetzlichen Pflicht nachzukommen, und die Aufbewahrung der Waffen nachzuweisen? Dazu gehört insbesondere, die Schränke nachzuweisen in denen sie stehen. Diese Pflicht gibt es jetzt schon etwas länger.

 

Es besteht grdsl. keine Nachmeldepflicht für weitere Tresore, wenn man beim Erwerb der Erlaubnis bzw. der Waffenart über ein dafür geeignetes Behältnis verfügt. 

Ich dachte, davon gingst du bisher auch aus.

 

Zitat

 

Übrigens: wer seine Schränke vor dem Stichtag der Behörde bekannt gemacht hat, hat keine schlafenden Hunde geweckt, sondern ihnen noch Schlafmittel verabreicht. Da gibt es keine Diskussion mehr.

 

Richtig. Wir befinden uns aber nunmehr nach dem Stichtag. Hierfür empfehle ich das oben genannte. 

Wer sich im Umgang seiner Behörde nicht sicher ist, kann gerne von sich aus melden. Wenn er das mit Rechnung usw. belegen kann, kein Thema.

Fehlt aber eine einfache Nachweismöglichkeit durch Urkunden/Fotos, sollte man sich gut überlegen, ob man selbst den Anstoß für Diskussionen hierüber geben möchte.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 
Fehlt aber eine einfache Nachweismöglichkeit durch Urkunden/Fotos, sollte man sich gut überlegen, ob man selbst den Anstoß für Diskussionen hierüber geben möchte.


Gerade dann empfiehlt es sich, frühzeitig das Problem zu lösen.

Sonst: Siehe oben. In zwei Fällen hatte ich ähnliches in meinem nahen Bekanntenkreis miterlebt. Beide Male unschuldig, aber Waffen lange weg und danach beschädigt. Vor Gericht Schadenersatz geltend gemacht, Recht bekommen, aber immer noch kein Geld da.

Meine Behörde bringt zur Kontrolle übrigens einen Ausdruck ihrer Akten mit. Da steht nicht nur jede Waffe drin, sondern auch wie viele Schränke welcher Art ich habe.

Aber das hatten wir ja schon alles. Du bist verpflichtet, die zur Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen zu melden. Tust Du das nicht, kannst Du nachher gerne mit der Behörde streiten, wenn man böse will kann man das aber sogar als Verstoß gegen das WaffG auslegen. Und dann wird es richtig eklig.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.