Zum Inhalt springen
Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Laser für Armbrust


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hallo,

ungewöhnliche Frage.

ich suche für eine Armbrust ein laserzielgerät das eben nicht für Schußwaffen gebaut wurde.

 

Hintergrund ist wie folgt:

Das BKA hat uns bescheinigt das die Einreise nach Deutschland mit einer Armbrust an der ein Laserzielgerät montiert ist, kein Problem darstellt, wenn das Laserzielgerät (Laserpointer) nicht speziell über eine Waffenmontage verfügt.

Hat jemand eine eine Idee was es hier(in DE) an Laserpointern mit einer Universalhalterung , also nicht speziell für eine Waffenmontage gibt?

Geschrieben

Ohne hier etwas rechtlich zu definieren,

ich würde erst einmal nichts montieren, sondern getrennt und die Bescheinigung vom BKA mitführen.

Eine Armbrust bleibt eine Waffe, allerdings erlaubnisfrei, aber alles was an Waffen montiert ist was ein Ziel beleuchtet, ist erst einmal potentiell verdächtig.

Da wurde dann auch schon mal ein Zielfernrohr mit Innenleuchtpunkt vorsorglich beschlagnahmt.

Zu beachten wäre auch dass Gerichte gerne einmal Ansichten/Bescheinigungen des BKA abschmettern.

Geschrieben

Kann mir auch nicht Vorstellen dass das BKA das Bescheinigt hat....wenn das Ding an der Armbrust MONTIERT ist, ist es montiert. Da ist Dual Use etc. hinfällig, die Zweckwidmung ist KLAR ersichtlich

Geschrieben
Zitat

4.1
Zielscheinwerfer sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel
beleuchten. Ein Ziel wird dann beleuchtet, wenn es mittels Lichtstrahlen bei
ungünstigen Lichtverhältnissen oder Dunkelheit für den Schützen erkennbar dargestellt
wird. Dabei ist es unerheblich, ob das Licht sichtbar oder unsichtbar (z. B. infrarot)
ist und ob der Schütze weitere Hilfsmittel für die Zielerkennung benötigt.
4.2
Laser oder Zielpunktprojektoren sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das
Ziel markieren. Ein Ziel wird markiert, wenn auf diesem für den Schützen erkennbar ein
Zielpunkt projiziert wird.

 

Für 4.1 fehlt es an der Leuchtdauer, für 4.2 fehlt es an der Sichtbarkeit des Lasers.

 

Zitat

1.1 Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

 

Zitat

Nach neuem deutschem Waffenrecht von 2008 zählt die Armbrust gemäß Anlage 1 des WaffG zu den gleichgestellten Gegenständen, die feste Körper (hier: Pfeil oder Bolzen) verschießen, und deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann. Ausgenommen sind unter bestimmten Voraussetzungen feste Körper mit elastischen Geschossspitzen (z. B. Saugnapf aus Gummi).

Damit finden grundsätzlich alle für die Schusswaffen geltenden Regelungen auch auf die Armbrust Anwendung, dabei auch die Sicherheitsbestimmungen beim Schießen.

 

 

Geschrieben
vor 35 Minuten schrieb speedjunky:

Ich bin nicht auf dem Laufenden, ist der Besitz eines Lasers mit Montage verboten? Oder nur das montieren eines solchen?

Zitat

4.2
Laser oder Zielpunktprojektoren sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das
Ziel markieren. Ein Ziel wird markiert, wenn auf diesem für den Schützen erkennbar ein
Zielpunkt projiziert wird.

 

Geschrieben

angenommen du kaufst dir nen "stink normalen" Laserpointer, dann ist der erstmal vollkommen legal! hast du nun aber eine Vorrichtung dafür mit der du das dann an die Armbrust bauen kannst, dann ist dies auch auf ner Armbrust verboten! und genau das hat das bka auch geschrieben!

anders könnte es sich verhalten, wenn du den Laserpointer mit klebeband an der Armbrust befestigst!

Geschrieben

nein, es hat etwas mit der zweckbestimmung zu tun.

 

Wenn ich in der Firma einen Laser an eine Halterung baue und dieser eben nicht für den Einsatz an Schusswaffen ausgewiesen wird , so ist er rein für Armbrüste und Bögen zweckbestimmt.

zweckbestimmt für Schusswaffen wäre er nur wenn die Montage des Lasers auf eine handelsübliche Montage bei einer Schusswaffe passt. 11er,16er, rail usw.

Wenn wir z.b an die Armbrüste eine kleine Hülse montieren und dort den Laser einstecken so ist dieses nicht für Schußwaffen bestimmt.

 

Sonnst wären ja alle Lampen und Laser mit anderen Aufschubmontagen in DE verboten.  Meine Fahrradlampe hat z.B eine 8mm Aufschubmontage . Deswegen ist die aber nicht verboten.

 

Beim Jet Protektor geht es wohl um den Laser selbst da seine Montage auch auf handelsübliche Montagen passt.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Minuten schrieb HangMan69:

 hast du nun aber eine Vorrichtung dafür mit der du das dann an die Armbrust bauen kannst, dann ist dies auch auf ner Armbrust verboten! und genau das hat das bka auch geschrieben!

 

Wo liest du das denn heraus? Das BKA hat das Gegenteil geschrieben. Es darf nur eben nicht für eine Schusswaffe vorgesehen sein.

Eine Pica-Schnittstelle scheidet daher aus. Eine spezielle Montage für diese Armbrust (ohne vorgesehene  Schusswaffenmontagemöglichkeit) hingegen nicht.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb EkelAlfred:

Allein, was ist der Sinn dieses Tuns?

 

Eine Armbrust schiesst den Pfeil in einem so hohen Bogen ab, das ein Laserzielgerät einfach keinen Sinn haben kann ....

 

Das ist aber komisch, wir haben den Laser z.B. damit wir beim Aufbringen der Optik sofort sehen können ob das alles noch passt.

Man kann mit zwei kleinen Lasern (unterschiedliche Farben) perfekt die Entfernung ermitteln. (Überschneidung)

Geschrieben

Sobald es montiert ist, ist es ein verbotener Gegenstand. Egal wie es montiert ist, weil du durch die Montage die Zweckbestimmung für Schusswaffen selbst erfüllst. (Glaube ich zumindest. Würde mich aber auf die Diskussion mit Polizei und Justiz eher nicht einlassen wollen.)

 

Ohne das es montiert ist, wird es schon "schwieriger" Gegenstände als verboten einzustufen. Laut einem BKA-Bescheid ist zum Beispiel eine IR-Lampe mit Halterung für eine Weaver-Schiene kein verbotener Gegenstand.

Geschrieben

Das BKA sieht das zum Laser an der Armbrust aber anders, wie man nachlesen kann.

 

Die IR Lampe mit Weaver ist hingegen eindeutig verboten.

Geschrieben

 

vor 5 Minuten schrieb hellbert:

Sobald es montiert ist, ist es ein verbotener Gegenstand. Egal wie es montiert ist,

vor 4 Stunden schrieb micky123:

Das BKA hat uns bescheinigt das die Einreise nach Deutschland mit einer Armbrust an der ein Laserzielgerät montiert ist, kein Problem darstellt, wenn das Laserzielgerät (Laserpointer) nicht speziell über eine Waffenmontage verfügt.

 

Geschrieben

 

vor 5 Minuten schrieb hellbert:

Sobald es montiert ist, ist es ein verbotener Gegenstand. Egal wie es montiert ist,

vor 4 Stunden schrieb micky123:

Das BKA hat uns bescheinigt das die Einreise nach Deutschland mit einer Armbrust an der ein Laserzielgerät montiert ist, kein Problem darstellt, wenn das Laserzielgerät (Laserpointer) nicht speziell über eine Waffenmontage verfügt.

 

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb schiiter:

Die IR Lampe mit Weaver ist hingegen eindeutig verboten.

 

Da sagt der Feststellungsbescheid vom 18.10.2005 ab was anderes. Man stellt halt darauf ab, dass so ein IR-Strahler damit zwar an einer Waffe montiert werden kann, aber eben oft auch an NSGs.

Vielleicht gibt es aber auch schon was neues...

 

vor 4 Stunden schrieb micky123:

Hintergrund ist wie folgt:

Das BKA hat uns bescheinigt das die Einreise nach Deutschland mit einer Armbrust an der ein Laserzielgerät montiert ist, kein Problem darstellt, wenn das Laserzielgerät (Laserpointer) nicht speziell über eine Waffenmontage verfügt.

Hat jemand eine eine Idee was es hier(in DE) an Laserpointern mit einer Universalhalterung , also nicht speziell für eine Waffenmontage gibt?

 

Also irgendwie kommt mir das komisch vor. Kenne bisher niemanden, der vom BKA was extra bescheinigt bekommen hat. Aber es gibt nichts, was es nicht gibt.

 

Außerdem würde eine solche Sichtweise ja der Lichtmontage Tür und Tor öffnen. Dann montieren die Jäger sich keine Halterungen für Montageschienen, sondern kleben sich einen Magnet an die Taschenlampen. Glaube kaum, dass man so die Zweckbestimmung umgehen kann.

 

Aber bezüglich der eigentlichen Frage:

 

Es gibt eine Halterung unter anderem von Olight. Sie besteht aus einem Ring mit befestigten Magneten. Das Teil "könnte" man auch an den Lauf eines Gewehrs klatschen. Für einen Laser müsste man dann nur den Durchmesser des Rings mit Gummi oder soetwas verringern, da er für Taschenlampen ausgelegt ist.

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb schiiter:

Wo liest du das denn heraus? Das BKA hat das Gegenteil geschrieben. Es darf nur eben nicht für eine Schusswaffe vorgesehen sein.

Eine Pica-Schnittstelle scheidet daher aus. Eine spezielle Montage für diese Armbrust (ohne vorgesehene  Schusswaffenmontagemöglichkeit) hingegen nicht.

 

du schreibst das gleiche wie ich, nur mit deinen eigenen worten, aber behauptest das ich falsch liege!

Geschrieben
vor 57 Minuten schrieb HangMan69:

hast du nun aber eine Vorrichtung dafür mit der du das dann an die Armbrust bauen kannst, dann ist dies auch auf ner Armbrust verboten! und genau das hat das bka auch geschrieben!

Nein. Ich behaupte das Gegenteil. Das BKA auch.

Geschrieben

"[...]wenn und soweit sie von den Personen, die mit ihnen Umgang haben, in einen waffenrechtlich unzulässigen Verwendungszusammenhang hineingestellt werden, wenn diese also mit ihnen zu einem vom Waffengesetz missbilligten Zweck umgehen."

 

Das ist ein Auszug aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 6 C 21.08)

Im Kern ging es dabei darum, dass das BKA per Feststellungsbescheid sogenannte "Jagdlampen" generell verboten hatte. Diese Lampen hatten Halterungen, mit denen sie (auch) an Schusswaffen befestigt werden konnten.

Das BVerwG hat diese Entscheidung gekippt und wie oben zitiert, auf die tatsächliche Verwendung abgestellt. (Außer der Hersteller baut das Teil direkt unter der Prämisse der Verwendung an einer Waffe)

 

Würde da lieber nochmal mit dem BKA Rücksprache halten, ob die dich sicher verstanden haben. Immerhin reden wir hier von einem Vergehenstatbestand....

Geschrieben

Man bedenke, dass der Laserpunkt ab 50m im Dunkeln so groß erscheint, dass er zum Zielen nicht mehr geeignet ist. Bei 90m konnte man damit einen ganzen Misthaufen beleuchten und als Taschenlampe benutzen, wenn dann noch die Luftfeuchtigkeit hoch ist dann ist es gleich ganz aus. 

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.