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IGNORED

Laser für Armbrust


micky123

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vor 5 Minuten schrieb hellbert:

Im Kern ging es dabei darum, dass das BKA per Feststellungsbescheid sogenannte "Jagdlampen" generell verboten hatte. Diese Lampen hatten Halterungen, mit denen sie (auch) an Schusswaffen befestigt werden konnten.

Das wertest du nicht korrekt aus. Es ging dabei um Lampen sets, welche eben nicht für Schusswaffen bestimmt waren-genau wie nun mit dem Laser.

Das BKA wendet das also richtig an.

 

Ist es wirklich so schwer den eingestellten Bescheid des BKA zu lesen?

Bearbeitet von Gast
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Ja genau, sie waren nicht dafür bestimmt, weswegen ein generelles Verbot durch das BKA nicht möglich war.

Gleichwohl werden sie aber zum verbotenen Gegenstand, wenn sie mit einer Schusswaffe kombiniert (befestigt) werden. Um das gleiche geht es doch hier, nur dass es eben ein Laser und keine Lampe ist.

 

Im Kern bleibt doch die Frage, wird ein Gegenstand dadurch zu einem verbotenen, dass ich es irgendwie schaffe, es fest an der Waffe zu befestigen?

 

Aber der Threaderöffner hat ja das OK vom BKA...

Bearbeitet von hellbert
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vor 10 Minuten schrieb hellbert:

Im Kern bleibt doch die Frage, wird ein Gegenstand dadurch zu einem verbotenen, dass ich es irgendwie schaffe, es fest an der Waffe zu befestigen?

Nein. Im Kern bleibt einfach nur die Frage, ob es für eine Schusswaffe bestimmt ist. Deshalb sucht er ja explizit eine andere. Das dies ok ist, hat ihm das BKA bestätigt.

Da es also weiterhin nicht an eine Schusswaffe befestigt werden soll, wird es eben auch nicht mit der Montage an eine Armbrust verboten.

 

Es besteht also ein erheblicher Unterschied.

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Es ist wie schiiter es gesagt hat.

Wofür wurde es hergestellt. Eine Tschenlampe mit handelsüblichen Magneten ist auch nicht verboten. Eine Taschenlampe mit Magneten wo die Magneten extra dem Profil der Querflinte (Doppelflinte) angepasst wurde, ist wiederum verboten,auch wenn sie nicht montiert ist , aber ihre zweckbestimmung ist eindeutig für Flinte gedacht.

Eine handelsübliche Taschenlampe mit Magneten die am lauf befestigt ist, ist aber auch verboten, weil sie ja an der Waffe montiert ist.

 

Wenn ich also die Aufschubmontage (die am Lenker befestigt ist) für meine Fahrradlampe auf die Doppelflinte klebe wird es grenzwertig, da ja die Aufschubmontage nicht zur Lampe selbst gehört.

Es kann mir aber vorgeworfen werden das ich das zweckentfremdet, also umgebaut habe um es als Lampe auf der Flinte zu haben. Denn die Aufschubmontage wäre ja schon aufgeklebt.

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vor 6 Stunden schrieb micky123:

Es ist wie schiiter es gesagt hat.

Wofür wurde es hergestellt. Eine Tschenlampe mit handelsüblichen Magneten ist auch nicht verboten. Eine Taschenlampe mit Magneten wo die Magneten extra dem Profil der Querflinte (Doppelflinte) angepasst wurde, ist wiederum verboten,auch wenn sie nicht montiert ist , aber ihre zweckbestimmung ist eindeutig für Flinte gedacht.

Eine handelsübliche Taschenlampe mit Magneten die am lauf befestigt ist, ist aber auch verboten, weil sie ja an der Waffe montiert ist.

 

Wenn ich also die Aufschubmontage (die am Lenker befestigt ist) für meine Fahrradlampe auf die Doppelflinte klebe wird es grenzwertig, da ja die Aufschubmontage nicht zur Lampe selbst gehört.

Es kann mir aber vorgeworfen werden das ich das zweckentfremdet, also umgebaut habe um es als Lampe auf der Flinte zu haben. Denn die Aufschubmontage wäre ja schon aufgeklebt.

 

Sorry, aber damit komme ich nicht klar.

 

Entweder ich versteifte mich auf das "bestimmt", also direkt vom Hersteller dafür gedacht. Dann muss es wirklich dafür gebaut sein. Einfache Magnete, Halterungen für Fahrradlampen und selbst Universalhalterungen sind nach dieser Sichtweise nicht für Waffen bestimmt und das montieren an der Waffe wäre somit nicht verboten.

 

Das überzeugt mich nicht.

 

Wenn man das "bestimmt" dahingehend auslegt, dass dies durch Nutzer bestimmt wird, dann kann ich mir eine picatinnyschiene an meinen IR-Strahler bauen, wenn er an ein entsprechendes NSG soll. 

Ich kann mir dann auch einen Magneten an meine Lampe kleben, wenn ich sie im Auto festmachen will. Klatsche ich sie an die Waffe, bestimme ich sie dafür und sie wird verboten.

Dabei bleiben "gewerbsmäßig hergestellte Lichtmontagen" von vorneherein verboten, alle anderen Lösungen werden es bei entsprechendem Einsatz.

 

Man könnte sich auch fragen, was der Gesetzgeber will. Er will kein Licht/Laser an Waffen. Auch aus dieser Sicht macht nur eine Argumentationslinie sind.

 

Wollte beim BKA anfragen, aber die akzeptieren nur de-Adressen...

 :-(

Bearbeitet von hellbert
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Alles was leuchtet (nicht in der Optik selbst), an eine Waffe passt und dafür auch hergestellt wurde, ist verboten! Wenn man eine Halterung selbst bastelt, solle man sich aber nicht erwischen lassen.

 

Wenn man also eine Armbrust mit Schiene bestückt, einen Laser anbaut, der für Waffenmontage gefertigt wurde, dann wird dieser nicht legal. Auch nicht, wenn man alles komplett moniert über die Grenze bringt. Meine persönliche Meinung.

 

Kurz zu meiner dummen Frage vorhin, ich wusste wirklich nicht dass so ein Ding ein verbotener Gegenstand ist. Ich dachte es ist nur der Anbau an eine Waffe verboten und nicht der Besitz, ähnlich Schalldämpfer.

 

Gruß

SJ

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nein.

das verbot gilt nur für Schusswaffen !

Und genau deswegen suche ich ja auch Laser mit Montage wo die Montage eben nicht für die verwendung an einer Schußwaffe konstruiert wurde.

 

Ein Laser darf ja auch auf einen Stock, ein Messer,einen bogen oder ein Blasrohr montiert werden. Aber eben nur wenn der Laser eben nicht für die Verwendung an eine Schußwaffe konstruiert wurde.

denn der Laser selbst wenn er über die normale montagemöglichkeit für waffen verfügt ist ebn nicht legal. Siehe auch Jetprotektor. Wenn sich jemand einen anderen Laser in den Jetprotektor einklebt ist das nicht verboten.

 

Im Grunde genommen ist das so ein blödsinn wie früher mit diesen komischen Bausätzen, der besitz aller teile einzeln war legal, ein zusammensetzen war eine Straftat. 

 

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