Zum Inhalt springen
IGNORED

IPSC mit HA (Jagdschein) - bitte um Hilfe....


PatVI

Empfohlene Beiträge

Moin Moin,

 

passend zur hoffentlich heutigen positiven Bestätigungen der Gesetzesänderung ( HA/Wechselmagazinen für Jäger), benötige ich ein wenig Hilfe in Bezug auf folgende Thematik:

 

Dürfte ein Halbautomat mit einem 16 3/4 Lauf, welcher durch das "Bedürfnis Jagd" - sprich in Verbindung mit einem Jagdschein erworben wurde, ebenfalls von Beginn an für das IPSC Training verwendet werden, wenn die betreffende Person als neues Mitglied in einen IPSC Verein eintreten würde.

 

 

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Bearbeitet von PatVI
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn die Waffe nicht vom sportlichen Schiessen ausgeschlossen ist, Lauf wäre ja lang genug, warum nicht. Deine Waffe steht in einer grünen WBK. Da steht nirgends für was die bestimmt war( analog dazu : Beantrage ich als Sportschütze eine Waffe für die Disziplin A könnte ich damit auch keine andere Disziplin schiessen, weil Bedürfnis wurde für Disziplin A ausgestellt ) Gehst du aufs Amt fragen kommt im dummsten Fall ein nein. Ob rechtlich Begründbar oder nicht, das steht dann erst mal. Gehst du mit dem nein dann sportlich Schiessen kann das zu einem Problem werden. Dann klagst du  das nein durch die Instanzen wieder weg. Oder du gehst einfach schiessen ohne zu Fragen.

Nur meine Meinung und keine Rechtsberatung...........

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nein.

"Bedürfnis umfasster Zweck"

Jagdwaffe ist keine Sportwaffe.

HA auf grüner WBK ohne Munitionserwerb ist Jagdwaffe.

Wenn das keiner kontrolliert.......................

Ist zumindest hier bei uns so.

Trainieren mit der Jagdwaffe darfst du natürlich, ist ja auch Jagdausübung...................

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Minuten schrieb tissi:

Nein.

"Bedürfnis umfasster Zweck"

Jagdwaffe ist keine Sportwaffe.

HA auf grüner WBK ohne Munitionserwerb ist Jagdwaffe.

Wenn das keiner kontrolliert.......................

Ist zumindest hier bei uns so.

Trainieren mit der Jagdwaffe darfst du natürlich, ist ja auch Jagdausübung...................

 

Du meinst im IPSC Verein zum Trainieren dürfte ich den HA verwenden  - nur bei offiziellen Wettkämpfen könnte ein Problem vorhanden sein...?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 15 Minuten schrieb tissi:

Nein.

"Bedürfnis umfasster Zweck"

Jagdwaffe ist keine Sportwaffe.

HA auf grüner WBK ohne Munitionserwerb ist Jagdwaffe.

Wenn das keiner kontrolliert.......................

Ist zumindest hier bei uns so.

Trainieren mit der Jagdwaffe darfst du natürlich, ist ja auch Jagdausübung...................

Der vom Bedürfniss umfasste Zweck ist gegeben. Die Erwerbsgrundlage ist dafür unwesentlich.

Der jagende Sportschütze nutzt den jagdlich erworbenen HA im Rahmen seines sportlichen Bedürfnisses, also im "vom Bedürfnis umfassten Zweck".

Zu prüfen sind die Ausschlusskriterien nach §6AWAffV.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 16 Minuten schrieb tissi:

Ist zumindest hier bei uns so.

Ja bei euch ist das vielleicht so, aber nicht überall.

 

Völlig losgelöst von keine Jagdwaffe als Sportwaffe, darf der Jäger mit seiner Jagdwaffe aber Übungsschießen. Dabei ist er sogar von den Einschränkungen des § 7 AWaffV frei. Im Klartext, der Jäger kann mit seiner Jagdlangwaffe auch so einen IPSC-Parcours (oder wie immer das in IPSC-deutsch heißen mag) durchlaufen und für die Jagd üben. Das jagdliche Übungsschießen beschränkt sich ja nicht auf die jagd-schieß-sportlichen Disziplinen des DJV.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

schiiter und Fyodor haben es bereits angesprochen: Ob das Bedürfnis besteht ist keine Frage, auf welche Weise eine Waffe erworben und wo/wie sie eingetragen wurde. Ob ein Bedürfnis besteht richtet sich allein nach den Umständen des Betreffenden, d.h. ist er Sportschütze und im passenden Verband, dann hat er ein entsprechendes Bedürfnis.

Das Problem könnte nur sein, dieses Bedürfnis im Fall des Falles glaubhaft zu machen bzw. nachzuweisen. Hat ein Sportschütze eine Waffe "regulär" mit Bedürfnisbescheinigung auf grün erworben, dann ist dieses verbandlich bescheinigte Bedürfnis behördlich dokumentiert. Das ist bei einem Jäger nicht so, der mußte ja nicht zuvor eine Bedürfnisbescheinigung beischaffen. 

Allerdings erscheint mir dies eher ein theoretisches Problem zu sein, denn relevant dürfte dies ja nur im Rahmen einer Kontrolle sein. Aber welchem Kontrolleur würde nicht genügen, daß die Waffe ordnungsgemäß eingetragen ist, wenn der Betreffende angibt, auf dem Weg zum Schießstand zu sein?

Anders natürlich, wenn Korithenkacker von Wettkampffunktionären einen Bedürfnisnachweise fordern. Von solchen Fällen habe ich aber nur im Zusammenhang mit auf rot eingetragenen Sammlerwaffen gehört. Sollte es da aber wirklich Probleme geben, die sich nicht in einem vernünftigen Gespräch lösen lassen, bleibt nur, den SB um eine (freiwillige und irreguläre) Bestätigung zu bitten, daß mit der Waffe auch sportlich geschossen werden darf. Oder, wenn er dies nicht machen will, eben den Verband zu verklagen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zum weiteren Verständnis.

Zitat

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt,

Das dürfte noch einmal klar machen, dass dieses Bedürfnis in der Person und nicht in einer Waffe besteht. Das Bedürfnis spielt wiederum nur bei Erwerb und Besitz eine Rolle.

Auf dem Stand darf doch sowieso jeder schießen-nur eben nichts verbotenes. Die Nutzung richtet sich nach den legalen Möglichkeiten der Schießstätte und ist an kein Bedürfnis gebunden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Genau das war das Problem nach dem Verbot (BVerwG) der durch Jagdschein erworbenen Halbautomaten auch zum sportlichen Wettkampf-Schießen.

Über den Verband (VdRBw)  habe ich im nachhinein meine in der grünen WBK eingetragenen Halbautomaten neu beantragt. War natürlich wieder ein

wochenlanger Schriftwechsel (Schießbuch, Formulare ausfüllen, einreichen beim SB). Ich hoffe daß ich jetzt wieder eine zeitlang auf der sicheren Seite bin.

 

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb koenigx:

Genau das war das Problem nach dem Verbot (BVerwG) der durch Jagdschein erworbenen Halbautomaten auch zum sportlichen Wettkampf-Schießen.

Da mußt Du ein anderes Urteil gelesen haben als ich. Ich habe außerdem gelesen daß eben dieses Urteil für Forennutzer MP nur für diesen Einzelfall gilt.

vor 2 Stunden schrieb MarkF:

Anders natürlich, wenn Korithenkacker von Wettkampffunktionären einen Bedürfnisnachweise fordern. Von solchen Fällen habe ich aber nur im Zusammenhang mit auf rot eingetragenen Sammlerwaffen gehört. Sollte es da aber wirklich Probleme geben, die sich nicht in einem vernünftigen Gespräch lösen lassen, bleibt nur, den SB um eine (freiwillige und irreguläre) Bestätigung zu bitten, daß mit der Waffe auch sportlich geschossen werden darf. Oder, wenn er dies nicht machen will, eben den Verband zu verklagen.

Exakt die Diskussion hatte ich vor kurzem wg. einer auf JJS erworbenen Waffe im Wettkampf. Wenn das zur Gewohnheit wird dann werden eben Startgelder für ein gutes Essen ausgegeben, macht auch Spaß.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb VP70Z:

Da mußt Du ein anderes Urteil gelesen haben als ich. Ich habe außerdem gelesen daß eben dieses Urteil für Forennutzer MP nur für diesen Einzelfall gilt.

Exakt die Diskussion hatte ich vor kurzem wg. einer auf JJS erworbenen Waffe im Wettkampf. Wenn das zur Gewohnheit wird dann werden eben Startgelder für ein gutes Essen ausgegeben, macht auch Spaß.

 

vor 3 Stunden schrieb koenigx:

Genau das war das Problem nach dem Verbot (BVerwG) der durch Jagdschein erworbenen Halbautomaten auch zum sportlichen Wettkampf-Schießen.

Über den Verband (VdRBw)  habe ich im nachhinein meine in der grünen WBK eingetragenen Halbautomaten neu beantragt. War natürlich wieder ein

wochenlanger Schriftwechsel (Schießbuch, Formulare ausfüllen, einreichen beim SB). Ich hoffe daß ich jetzt wieder eine zeitlang auf der sicheren Seite bin.

 

 

 

 

Es ging doch nicht um das sportliche Wettkampf schießen , es ging um die Benutzung der Waffe auf dem Schießstand , mit einem größeren magazin.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da wirbelst du es grob durcheinander. Die Warnung kann überhaupt keinen Eunfluss aufs sportliche Schießen haben und war natürlich auch nur für die JAgd gedacht. An eine VErquickung hat dabei niemand nachgedacht und auch nie thematisiert.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 42 Minuten schrieb schiiter:

Da wirbelst du es grob durcheinander. Die Warnung kann überhaupt keinen Eunfluss aufs sportliche Schießen haben und war natürlich auch nur für die JAgd gedacht. An eine VErquickung hat dabei niemand nachgedacht und auch nie thematisiert.

 

Stimmt, zumindest für Bayern nicht, da hier Schreiben vom Amt raus gegangen sind, dass man die Waffe bis zur Klärung im Schrank lassen soll und bis dahin auf einen Widerruf der Eintragung der Waffe verzichtet wird. Sorry, der Wortlaut war anders, aber es ging nicht um das Thema "jagdliche Nutzung", sondern um die Waffe an sich, aber ich hab jetzt keine Lust mir das Schreiben aus dem Keller zu holen. ;-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dafür gibt es keine Grundlage. Manchmal denkt auch eine Behörde nicht weit genug. Zur sportlichen Verwendung hat sie sich sicher nicht geäußert oder auch nur zur Leihe oder ähnölichem...

Es ist auch nur eine Meinungsäußerung oder ein gutgemeinter Hinweis, statt amtlichen Handelns oder gar einer Weisung.

Man hat eine Besitzerlaubnis und kann die Waffe dementsprechend legal verwenden.

 

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.