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IGNORED

Beschränkung der aufbewahrten Kurzwaffen zulässig?


de50ae

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute,

 

einem Schützenkollegen hat man in der Sammler-WBK eingetragen, dass die Aufbwahrung in Tresoren auf 20 Kurzwaffen beschränkt wird.

Langwaffen sind in der Anzahl unbeschränkt.

Möchte er unbeschränkt Kurzwaffen erwerben ist ein Waffenraum notwendig.

 

Da der Kollege auch einiges an sportlichen Kurzwaffen besitzt ist eine Sammlertätikeit eigentlich nicht möglich.

Ist solch eine Einschränkung zulässig?

 

Ich mein es gibt doch Aufbewahrungsvorschriften für wie viel worin.

Und wenn man sich alss Sammler z.B. nen Klasse 3 Schrank hinstellt müsste das ja wohl genügen...

Geschrieben

Kenne die Auflage für einen Waffenraum mit Zulassung von 100 Langwaffen und 10 Kurzwaffenwaffen. Für "mehr" bedarf es einer Alarmanlage mit Aufschaltung zur Polizei....

Kam von der Oberen Waffenbehörde...

 

Von daher ist die von Dir genannte Aufbewahrung von unbeschränkter Anzahl KW im Waffenraum ein tolles Angebot seitens der Behörde... was ich nach Rücksprache mit der Kriminaltechnischen Beratungsstelle und der Waffenbehörde(Aufbewahrungskonzept) schnell umsetzen würde!

Ich würde falls Eigentum und Platz vorhanden immer den Waffenraum vorziehen.... irgendeinen Kellerraum umbauen und mit Wertraum Tür I oder II ( nicht S2) zumachen.

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Qnkel:

Die Behörde kann, wenn nötig, strengere Vorschriften machen (§13 (7) AWaffV) ...

... sie muss dies aber hinsichtlich der von ihr erkannten besonderen Gefährlichkeit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung (§13 (7) AWaffV) hinreichend begründen und daran scheitern unsere besonders fantasievollen Sachbearbeiter regelmäßig.

 

CM

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Solche Auflagen ergeben sich zum Teil aus Abhandlungen der kriminaltechnischen Beratungsstellen. Alles was verfügt wird, muss im Einzelfall begründbar sein. Ab einer bestimmten Waffenmenge macht ein Waffenraum für einen Sammler natürlich absolut Sinn.

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Ab einer bestimmten Waffenmenge macht ein Waffenraum für einen Sammler natürlich absolut Sinn.

 

Ja, aber aus logistischen Gründen, nicht aus Sicherheitsgründen. Wäre die Sicherheit maßgeblich, würden abschließbare Wandhalterungen reichen.

Geschrieben

Hatte ich auch als Auflage, das ich ohne Waffenraum nicht mehr als 20 lagern durfte. Das konnte ich aber umgehen indem ich alles was mehr als 20 Stück war in einem großen Schließfach meiner Bank lagern durfte.

Mein Freund darf unbegrenzt viele in entsprechend vielen B-Schränken lagern. Er kauft immer direkt 3-4 Stück wenn ein Baumarkt welche im Angebot hat.

Kommt wohl ganz auf die Erlaubnisbehörde an.

Geschrieben

Hallo,

 

ich kenne diese Argumente der Behörden nur zu gut.

Mit praktischer Sicherheitserhöhung hat es aber recht wenig zu tun,.........ein "Sammlervorhaben" aber abzubremsen schon eher.

 

Hier in NRW ist es mit einer Sicherheitstür der Klasse XY nicht getan,..........

Dann werden Gutachten über die Mauersteine und den Mörtel gefordert,..........das kostet und ist kein Witz!

Danach finden sie einen Grund "nein" zu sagen und fordern die Anbringung von Stahlplatten innerhalb des Raumes,..........komplett.

Das muß natürlich alles vom Fachmann erfolgen,..........damit schön dokumentiert wird was verbaut wurde.

Im Anschluß kommt die EMA der Klasse B oder 2 mit ganztägiger Aufschaltung zu einem privaten Wachunternehmen.

 

Bei einem Raum von etwa 15m2 liegen wir jetzt schon weit über 10.000/15.000 EUR, zzgl. laufende Kosten i.H.v. 30 EUR+ mtl..

 

 

Was spricht jetzt eigentlich dagegen sich mehrere Tresore der VDS-Klasse 1 anzuschaffen (Gewicht ca. 260-300KG, leer, ohne Inhalt)?

Gebraucht aus Beständen einer Supermarktkette kosten die ca. 250 EUR/St. und bieten Platz für ca. 30-50 KW und lassen sich auch prima an der Wand und dem Boden verankern.

Zudem müßte man bei einen Bestand von sagen wir mal 200 KW ca. 4 bis 7 Tresore aufbrechen um an den ganzen Bestand zu kommen,...........bei einem Waffenraum nur eine Tür!

Ferner fordern sie in NRW gerne innerhalb des Waffenraumes Tresore mit Sicherheitsstufe,..........obwohl für die Sammlerwaffen noch nicht einmal ein Schuß Munition im Haus ist.

 

Bei Eigentumswohnungen (1. oder 2 Stock) kenne ich Fälle von neuen Spezialfenstern inkl. Panzerglas.

 

VG

C.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Stefan Klein:

Und was macht ein Sammler mit Mietwohnung?

 

Beste Grüße

 

Stefan

Briefmarken sammeln. Ich würde gerne alte Traktoren sammeln. Geht aus Platzgründen auch nicht.

Geschrieben

Seh ich nicht so. Der Gesetzgeber hat klar festgelegt welche Mindestvoraussetzungen zu erfüllen sind. Für Kurzwaffen in unbegrenzter Zahl ist das Klasse 1 > 200kg. Alles andere muss man erst einmal begründen.

 

Gruß

 

Stefan

Geschrieben

Hi,....

 

Stefan DAS juckt die nicht.

EBR,.....so sieht es aus.

 

Ich kenne einen Fall wo deren Wuschvorstellung ein VDS-Schrank der Klasse 2 oder 3 war.

Da bewegt man sich in einer Gewichtsklasse von ca. 400KG plus,................schnell mal 500KG und mehr.

Schon mal versucht dafür eine geeignete Sackkarre zu finden?

Bei den meisten Sackkarren ist bei max. 225 KG schluß.

 

Auch wenn man die Tür von dem Schrank aushängt und mit 4 Personen am "ackern" ist, kommt man aus Platzgründen nirgends mehr lang.

Und dann hat man in den meisten Häusern (1-2 Fam. WH) noch das punktuelle Gewichtsproblem auf der Treppe (eine halbe Tonne Schrank, 4 Leute und die Sackkarre).

 

VG

C.

 

 

Geschrieben

Dann sag dem SB er soll beim Tragen helfen...

 

Ich habe jetzt sechs LRA, Polizeien und Kreisverwaltungen durch und noch keiner kam mir mit Sonderwünschen wegen der Aufbewahrung um die Ecke.

 

Gruß

 

Stefan

Geschrieben

Wie ist denn das beim Wechsel des Wohnsitzes? 

 

Ich habe in Bayern keine besonderen Aufbewahrungsvorschriften bekommen, wird alles in B-Würfeln gelagert. Nehmen wir an, ich verlege meinen Hauptwohnsitz nach NRW und plötzlich will das dort zuständige Amt die Sicherheitsstufen massiv erhöhen.

 

Kann ich sowas umgehen, indem ich die Waffen am (bewohnten) Zweitwohnsitz in Bayern belasse? Wie ist das mit den Zuständigkeiten der Ämter bei solcher "getrennter Lagerung"?

 

Beste Grüße

Empty8sh

  • 3 Wochen später...

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