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Geschrieben (bearbeitet)

In der PK wird erwähnt, dass der aktuelle Stand der EU-Richtlinie "nur" Salutwaffen identisch zur vorherigen / unveränderten Waffe eingestuft wird und dies für Deko-Waffen nicht gilt. Mein Stand ist, dass die Einstufung auch für Dekowaffen gilt. Lieg ich hier falsch oder war die Info in der PK falsch?

 

PS: Wenn ich allerdings höre, dass "sogenannte Pump-Guns" verboten sind, dann kann das oben angemerkte auch falsch in der PK kommuniziert worden sein.

Bearbeitet von HBM
Geschrieben (bearbeitet)

Ich finde dass Dr. Plate zumindest gut vom Fach ist. Ob er selbst glaubt, dass die Verschärfungen nach Erfurt und Winnenden Placebo sind oder tatsächlich "Mehrwert brachten", fände ich allerdings auch mal interessant zu wissen ;)

 

Vielleicht liest er ja hier mit. Wäre ja Fachliteratur ;)

Bearbeitet von knight
Geschrieben
Am 25.7.2016 um 23:18 schrieb HBM:

In der PK wird erwähnt, dass der aktuelle Stand der EU-Richtlinie "nur" Salutwaffen identisch zur vorherigen / unveränderten Waffe eingestuft wird und dies für Deko-Waffen nicht gilt. Mein Stand ist, dass die Einstufung auch für Dekowaffen gilt. Lieg ich hier falsch oder war die Info in der PK falsch?

 

PS: Wenn ich allerdings höre, dass "sogenannte Pump-Guns" verboten sind, dann kann das oben angemerkte auch falsch in der PK kommuniziert worden sein.

 

"Pump Gun" ist im Deutschen mal als Vorderschaftrepetierflinte nur mit Pistolengriff und ohne Schulterstütze definiert worden, insofern ist es sachlich richtig, diese als bereits verboten zu bezeichnen.

 

 

Geschrieben
vor 55 Minuten schrieb Gearaffe:

"Pump Gun" ist im Deutschen mal als Vorderschaftrepetierflinte nur mit Pistolengriff und ohne Schulterstütze definiert worden,

Kannst Du mir sagen wo das "definiert" wurde? Finde im Waffengesetz und den diversen Vorordnungen unter "pump" nur einmal "aufpumpen". ;-)

 

Kannst Du mir meine Frage bzgl. Deko- und Salutwaffen evtl. noch beantworten oder kennst Du Dich da auch, wie ich, nicht so gut aus?

Geschrieben
Am 26. Juli 2016 um 15:57 schrieb Sebastians:

Bei den ganzen Ideologen mit denen man sich sonst rumschlagen muss ist es

echt erfrischend mal einem vernünftigen Menschen zuzuhören.

Sympatischer Mann der Dr. Plate !

Ich befürchte allerdings, dass ihm das in der weiteren (politischen) Karriere eher zum Nachteil gereicht.

Geschrieben

Ich hab jetzt gerade nicht den Namen parat, aber es publiziert immer wieder jemand aus dem (Innen?-) Ministerium pro Jäger,  insbesondere der im BVerwG-Topic genannte Aufsatz fällt darunter.

Es ist wichtig, dass dir Meinungen vertreten und vorallem auch veröffentlicht werden - auch wenn es "keine dienstliche Auffassung" ist ;-)

Geschrieben
Am 6.8.2016 um 02:20 schrieb MarkF:

Und wieder ordentliche und effektive Grenzkontrollen einführen. Und jedes Paket an der Grenze durchleuchten.

 

ich hoffe das das ironisch gemeint war.

 

Unsere Firma bringt in kürze einen Bausatz/Dekosatz  "Slamgun" auf den Markt.

(Ist natürlich nur zur Dekoration und um ihn an die Wand zu hängen gedacht.)

In Schweden wurde uns schon mitgeteilt das lediglich das Teil was den "Schlagbolzen" integriert hat ,als erlaubnispflichtiges Teil (Verschlussstück) einzustufen ist.

Ansonsten kein Thema.

Selbstverständlich liefern wir den Bausatz/Dekosatz dann ohne die zentrische Bohrung, aber mit Nagel.

 

Für den deutschen Markt kläre ich das gerade ab.

(Sehe ich eigentlich bis auf die üblichen Drohungen von gewissen Behörden auch nicht weiter problematisch.

Geschrieben
Am 7/29/2016 um 07:57 schrieb Matthias308:

Die eine Frage steht aber immer noch im Raum:

"Wie können illegale Waffen durch Gesetze verhindert werden?"

 

Das ist immer noch die falsche Frage. Das sieht man daran, daß die Schätzungen des Vorrats nicht angemeldeter Feuerwaffen ein Mehrfaches der angemeldeten betragen, und mit denen passiert auch nichts, von anderen "illegalen" Waffen wie z.B. dem Schmetterlingsmesser oder (als Waffe nahezu unbrauchbarem) Wurfstern aus der Jugendzeit, von dem einer sich nicht trennen mag, gar nicht zu reden.  Der einfachste, realistischste und sinnvollste Weg zur Verringerung der Anzahl illegaler Waffen wäre deshalb, sie einfach legal zu machen und gut.

 

Die richtige Frage ist, wie kann man Gewaltkriminalität verhindern? Offensichtlich gibt es da kein Patentrezept, aber es gäbe allerlei Dinge, die vielleicht helfen würden. Ein Ansatz ist, dafür zu sorgen, daß weniger Gewaltkriminelle auf den Straßen herumlaufen--lange Haftstrafen erzielen zwar fast nie eine verbesserte Abschreckungswirkung, wohl aber eine verbesserte Präventionswirkung, und in der Einwanderungspolitik gibt's da auch offensichtliche Potentiale. Ein anderer Ansatz ist es, bei zukünftigen jugendlichen und jungen erwachsenen Intensivtätern den Anfängen zu wehren. Es ist allgemein bekannt, daß der erzieherische Effekt sowohl von positiven als auch von negativen Konsequenzen weniger von der Stärke als von der Wahrscheinlichkeit des Eintreffens als auch vom nahen zeitlichen Zusammenhang abhängt. Wenn jemand bei zig Straftaten im Bereich Mitschüler verprügeln oder abziehen (vulgo: gefährliche Körperverletzung und Raub) merkt, daß rein gar nichts passiert außer vielleicht einer Ermahnung oder nicht abgeleisteten Sozialstunden ein Jahr später, dann liegt es doch geradezu auf der Hand, daß er bei entsprechender Neigung ausprobiert, wie es ist, weiter zu gehen, und dann nicht mehr wiedergutzumachenden Schaden anrichtet. Vorschläge, die zumindest plausibel sind, gibt es viele, auch wenn keiner ein Allheilmittel sein wird. Mit Waffenrecht hat das aber nicht viel zu tun.

Geschrieben

Gerade mal angehört und bin erstaunt und kann es kaum glauben, daß der BMI dagegen sein soll, "gefährlich" aussehende Schußwaffen zu verbieten. Wer steht denn hinter z.B. § 6 AWaffV? Da geht es ja nur um das Aussehen. Gerade der BMI ist doch derjenige, der auf das Aussehen schaut.

Aber der Dr. Plate macht in der Tat einen sehr guten Eindruck. So sollten Ministeriale (und Politiker) sein. Großes Lob. Allerdings auch etwas Kritik: Seine Ausführungen zu Salutwaffe. Zum einen kann die Glock jedenfalls nach deutschem Recht keine Salutwaffe sein, da KW nicht zu Salut umgebaut werden/sein können/dürfen. Zum anderen sind Salutwaffen keineswegs dazu bestimmt, wieder zurückgebaut zu werden. Mit Ausnahme der Zerstörung des Verschlusses ist der Umbau wie bei Dekos (es war).

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