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IGNORED

Schon wieder SEK-Einsatz weil, "Waffen von Außen gesehen"


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Geschrieben
Am 2.7.2016 um 15:40 schrieb karlyman:

 

Nach dieser "Logik" müsste man sämtliche "F"-Druckluftwaffen dieser Republik, deren Besitz irgendwie bekannt wird, bei den Besitzern abholen und einer kriminaltechnischen Überprüfung unterziehen.  

Wie im genannten Fall. Denn es könnte ja sein, dass eine Manipulation vorliegt....

 

Nonsens. 

 

 

Eine Dramatische Meldung in der Presse , DIE NIE KOMMEN WIRD . In der Linken Autonomen Szenen wurden unbegründete Hausdurchsuchungen vorgenommen , dabei wurden Massen von Feuerzeugen Streichhölzern und Grillanzünder festgestellt und beschlagnahmt , seit dem Brennen keine Autos in Problemzonen mehr .

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Andrè1:

Das dient doch nur dazu, den Einsatz im Nachgang zu legitimieren, wenn sonst nichts anderes vorliegt. Sieht ja auch blöd aus, wenn man nichts greifbares  vorweisen kann, das auch nur im entferntesten das Vorgehen rechtfertigen könnte.  Da wird sich dann an jedem Strohhalm festgekrallt. Selbst wenn das Arsenal nur aus Luftpüstern, Gas-Schreckschußwaffen sowie Salut- und Dekoschrott besteht,hindert das trotzdem keinen daran, selbiges stolz der Presse zu präsentieren und als schweren Schlag - gegen wen auch immer - zu lobpreisen. Merkt von denen sowieso keiner. Und wenn doch, macht das auch keinen Unterschied...

 

Schon klar. Aber mal im Ernst: Wenn ich damals nicht falsch aufgepasst habe, gibt es doch einen Unterschied zwischen Sicherstellung und Beschlagnahme. Wenn ich in die Mitnahme meines Eigentums  einwillige, ist es eine Sicherstellung. Keine großen Voraussetzungen - ich willige ja ein. Aber sollte man hier nicht einwilligen, bedarf es doch noch immer eines Beschlusses, der die Beschlagnahme rechtfertigt. Und wenn nun ein Staatsanwalt (oder muss es ein Richter sein??) nicht nur reine Gefälligkeitsunterschriften gibt, so muss der beantragende PVB auch nur irgendwie argumentieren, warum die Luftdruckwaffe nun manipuliert sein soll. Oder sehe ich das juristisch falsch?? Nur "weil wir nichts anderes gefunden haben" ist doch eine so schwache Argumentation, dass ein Strafverteidiger doch nur auf eine solche Vorlage warten dürfte. 

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Harry Callahan:

 

Schon klar. Aber mal im Ernst: Wenn ich damals nicht falsch aufgepasst habe, gibt es doch einen Unterschied zwischen Sicherstellung und Beschlagnahme. Wenn ich in die Mitnahme meines Eigentums  einwillige, ist es eine Sicherstellung. Keine großen Voraussetzungen - ich willige ja ein. Aber sollte man hier nicht einwilligen, bedarf es doch noch immer eines Beschlusses, der die Beschlagnahme rechtfertigt. Und wenn nun ein Staatsanwalt (oder muss es ein Richter sein??) nicht nur reine Gefälligkeitsunterschriften gibt, so muss der beantragende PVB auch nur irgendwie argumentieren, warum die Luftdruckwaffe nun manipuliert sein soll. Oder sehe ich das juristisch falsch?? Nur "weil wir nichts anderes gefunden haben" ist doch eine so schwache Argumentation, dass ein Strafverteidiger doch nur auf eine solche Vorlage warten dürfte. 

Richtig:

1. Sicherstellung zur Gefahrenabwehr

2. Beschlagnahme

 

Auch bei einer Beschlagnahme willigst du im Prinzip ein wenn du keinen Widerspruch gegen die Beschlagnahme einlegst,

hier ist dann keine richtige Bestätigung erforderlich, anders bei eingelegtem Widerspruch, da bedarf es der richterlichen Bestätigung.

 

Allerdings ohne Widerspruch ist die Rückgabe einfacher, weil noch kein richterliches Aktenzeichen.

Ist mir jetzt aber zu mühsam das ausführlich zu erläutern, habe es aber schon mehrfachen an anderen Stellen versucht.

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb Andrè1:

Selbst wenn das Arsenal nur aus Luftpüstern, Gas-Schreckschußwaffen sowie Salut- und Dekoschrott besteht,hindert das trotzdem keinen daran, selbiges stolz der Presse zu präsentieren und als schweren Schlag - gegen wen auch immer - zu lobpreisen. Merkt von denen sowieso keiner. Und wenn doch, macht das auch keinen Unterschied...

 

Gegen Rechtstaat und common sense?

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb uwewittenburg:

 

Allerdings ohne Widerspruch ist die Rückgabe einfacher, weil noch kein richterliches Aktenzeichen.

 

Na, wenn das ganze seltsame Prozedere (Untersuchung eines LG auf Einhaltung der Joule-Grenze, veranlasst durch was auch immer) ohnehin - in Berlin - 1 Jahr dauert, dann ist das auch vollends egal. 

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb karlyman:

Na, wenn das ganze seltsame Prozedere (Untersuchung eines LG auf Einhaltung der Joule-Grenze, veranlasst durch was auch immer) ohnehin - in Berlin - 1 Jahr dauert, dann ist das auch vollends egal. 

Ist doch dann auch eine Kostenfrage.

Ist die Joule-Grenze tatsächlich überschritten, würde ein Strafbefehl oder eine Einstellung wegen Geringfügigkeit durch den Staa eher möglich sein.

Geschrieben

Das mit der Joule-Grenze kann man sich wohl eh in die Haare reiben. Zumindest wenn man mal in aktuelle Match-LG-Tests schaut. 

Demnach schützt auch der Stempel den gutgläubigen Bürger nicht vor Strafverfolgung.

Geschrieben
 

 

vor 28 Minuten schrieb erstezw:

Das mit der Joule-Grenze kann man sich wohl eh in die Haare reiben. Zumindest wenn man mal in aktuelle Match-LG-Tests schaut. 

Demnach schützt auch der Stempel den gutgläubigen Bürger nicht vor Strafverfolgung.

Von daher wird ja auch die Energie nachgemesse.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb karlyman:

............................Nonsens.

In Berlin?

Jede Waffe die sich im polizeilichen Gewahrsam befindet ist eigentlich zu beschießen!

Sogar SRS Pistolen.

Erwähnte ich aber schon mal.

 

Nein,

nicht meine Erfindung.

Von daher dauert es eben recht lange bis ein Ergebnis vorliegt.

Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb karlyman:

Nochmal - wenn man jetzt anfinge, jedes "F"-LG in Deutschland "auf Verdacht" (auf welchen eigentlich?) bezüglich der Energie-Obergrenze nachzumessen...

 

Nonsens.

Da wäre man bei den modernen Match-LG sehr erfolgreich. Die Regelung ist ja recht eindeutig und 8 >7,5.

Geschrieben

Ich sehe schon Horden von Kontrolleuren in den Trainingszentren der LG-Leistungsschützen auftauchen.... Projekt: Deutschland wird sicherer...

 

Nein, ernsthaft: was veranlasst konkret die technische Überprüfung eines lediglich in einer Wohnung vorgefundenen Allerwelt-LGs (wie offensichtlich im Thread-Fall)?

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb karlyman:

: was veranlasst konkret die technische Überprüfung eines lediglich in einer Wohnung vorgefundenen Allerwelt-LGs (wie offensichtlich im Thread-Fall)?

Hallo karlyman

 

Reiner Aktionismus, gepaart mit extremen Mißtrauen gegenüber den Staatstragenden Bürgern in Verbindung mit Allmachtphantasien einiger Beamter. Bei einer Hausdurchsuchung schießen einige übers Ziel hinaus (richterlich angeordneter Durchsuchungsbeschluss mit dem Ziel, eine Dekowaffe mit der Nr....... zu beschlagnahmen. Dekowaffe wurde übergeben. Dann ging der Zirkus los. Alle Schränke wurden durchwühlt. Alle Akten gesichtet. Ca 8Std lang. Zum Schluss der Hinweis, dass eine Strafanzeigen wegen Verstoß gegen KWKG kommen wird und das dafür Gefängnis droht). Diente zur Rechtfertigung und zur Einschüchterung. Hatte gewirkt. Das Opfer hielt sich gedeckt und räumte seine Hütte stillschweigend auf. Nach 18 Monaten wurde das Verfahren eingestellt mit der Anfrage, ob die Beschlagnahmte Dekowaffe vernichtet werden kann.

So wird dato in Deutschland gegen die rechtstreuen Steuerzahler vorgegangen.

Bei einigen Totschlägern, Vergewaltigen etc. Werden als Sanktion verschärfter Aufenthalt auf einer Mittelmeerinsel mit Lalaarzt verhängt.

 

Steven

Geschrieben
vor 58 Minuten schrieb steven:

Reiner Aktionismus,

Etwas mehr als das. Es ist eine Selbst-Rechtfertigung der Polizei. Wir wurden informiert, wir haben etwas getan (SEK losgejagt) und damit man uns nicht nachsagen kann, wir würden den Bürger schikanieren, suchen wir solange, bis wir irgendeine Kleinigkeit finden, mit der wir begründen können, daß es unabdingbar war, den Bürger zu schikanieren. Selbsterfüllende Prophezeiung

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb karlyman:

Wie und warum sollten LGs in "polizeiliches Gewahrsam" kommen?

Manno!

Bei jeder HD wird manchmal alles mitgeschleppt, schon gar wegen einer HD wegen Verstoß WaffG.

Wenn du nicht auffällig wurdest will deine "Pumpe" doch niemand sehen, außer wenn du in deinem Garten schießt und der Diabolo triff das gute Auto vom Nachbarn!

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Tyr13:

................. suchen wir solange, bis wir irgendeine Kleinigkeit finden, mit der wir begründen können, daß es unabdingbar war, den Bürger zu schikanieren. Selbsterfüllende Prophezeiung

Der eine ja und der andere nein!

Man kann ja auch mal bei einem Rentner das uralte "Butterfly" was unbeachtet und ungenutzt im Keller verschimmelte  vernichten ohne ihn als Straftäter der Justiz auszuliefern.

Macht heute nur noch selten einer, hatten wir ja schon, Strafvereitelung im Amt!

Von daher werde ich mit Sicherheit derartiges hier nicht posten, obwohl es ja längst verjährt sein dürfte.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb uwewittenburg:

Wenn du nicht auffällig wurdest will deine "Pumpe" doch niemand sehen, außer wenn du in deinem Garten schießt und der Diabolo triff das gute Auto vom Nachbarn!

 

Ach, und in dem Fall reichte eine lächerliche Anzeige eines Dritten "Waffen von außen gesehen".... für die "Mitnahme und Prüfung von allem".

 

Bananenrepublik... leider kann ich es nicht anders sagen. Der relevante Sachverhalt (nein, da gehörte das LG nicht dazu, denn damit war gar nichts erfolgt) war hier doch in kürzester Zeit klärbar.

 

Ich schließe mich folglich der Analyse an, dass hier im Nachhinein möglichst viel Wind gemacht werden "musste".

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb karlyman:

Ach, und in dem Fall reichte eine lächerliche Anzeige eines Dritten "Waffen von außen gesehen".... für die "Mitnahme und Prüfung von allem".

 

Ja!

 

vor 13 Minuten schrieb karlyman:

Ich schließe mich folglich der Analyse an, dass hier im Nachhinein möglichst viel Wind gemacht werden "musste".

Sehe ich persönlich nicht so.

 

Ich hatte kein Problem damit wenn ich nach einem derartigem Einsatz "Nichts beschlagnahmt" angekreuzt habe,

aber eben nicht bei "nichts beschädigt".

 

Ich musste nichts finden.

 

Ich kannte mich ja auch aus und wenn da eine Pumpe ohne "F" war?

Na und an Hand der Waffennummer und der Beschaffenheit wusste man doch aus welcher Zeit sie stammte.

Das wissen aber eben die aller wenigsten und nehmen daher erst einmal alles mit, da gibt es doch die "Dödel" von der Kripo, sollen die das doch prüfen.

 

Dafür gibt es dann auch keinen Ärger, aber wehe sie haben etwas da gelassen haben und es erfolgt irgendwann eine erneute Durchsuchung und es stellt sich heraus dass da ein Teil war, was man damals dort gelassen hat.

 

Die Angst vor der Strafvereitelung ist eben größer als der grinsend erhobene Zeigefinger vom Chef.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb uwewittenburg:

Lesen darf die aber nur der Staatsanwalt.

Papierdokumente gehören daher in einen verschlossenen Umschlag, es sei denn der Sta war dabei.

Hallo Uwe

 

Theorie und Praxis,

 

die Jungs lasen sich am Tisch alles durch und gingen dann nach ca. 8Std ohne irgendwas mit zu nehmen. Bis auf die Dekowaffe.

 

Steven

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb steven:

die Jungs lasen sich am Tisch alles durch und gingen dann nach ca. 8Std ohne irgendwas mit zu nehmen. Bis auf die Dekowaffe.

Die StPO hat dies eindeutig geregelt:

 

Strafprozeßordnung (StPO)
§ 110 Durchsicht von Papieren und elektronischen Speichermedien

(1) Die Durchsicht der Papiere des von der Durchsuchung Betroffenen steht der Staatsanwaltschaft und auf deren Anordnung ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu.
(2) Im Übrigen sind Beamte zur Durchsicht der aufgefundenen Papiere nur dann befugt, wenn der Inhaber die Durchsicht genehmigt. Andernfalls haben sie die Papiere, deren Durchsicht sie für geboten erachten, in einem Umschlag, der in Gegenwart des Inhabers mit dem Amtssiegel zu verschließen ist, an die Staatsanwaltschaft abzuliefern.
(3) Die Durchsicht eines elektronischen Speichermediums bei dem von der Durchsuchung Betroffenen darf auch auf hiervon räumlich getrennte Speichermedien, soweit auf sie von dem Speichermedium aus zugegriffen werden kann, erstreckt werden, wenn andernfalls der Verlust der gesuchten Daten zu besorgen ist. Daten, die für die Untersuchung von Bedeutung sein können, dürfen gesichert werden; § 98 Abs. 2 gilt entsprechend.
 
Eine grobe oberflächlich Sichtung ist etwas anderes.
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb steven:

...richterlich angeordneter Durchsuchungsbeschluss mit dem Ziel, eine Dekowaffe mit der Nr....... zu beschlagnahmen. Dekowaffe wurde übergeben. Dann ging der Zirkus los.

 

@Uwe    ...hätte danach nicht die Durchsuchung beendet werden müssen?

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Bulldog:

 

@Uwe    ...hätte danach nicht die Durchsuchung beendet werden müssen?

Ja,

es sei denn es hat sich ein weiterer Verdacht ergeben.

Mir übergab auch mal jemand an der Wohnungstür eine zu beschlagnahmende Waffe, wobei sich herausstellte dass es die falsche war, auf Nachfrage ob er noch mehr Waffen habe, wurde dies bejaht, somit bestand die Gefahr im Verzuge und wir hatten dann über 50 Deko's aufgefunden, wovon ca. 5 ebenfalls nicht sach- und fachgerecht "entjungfert" wurden und nur die haben wir mitgenommen.

Ohne SEK, ohne kaputte Tür, nein in einem freundlichen Rahmen und bei Kaffee.

Aber Papiere haben wir keine durchwühlt, außer die Dokumente über die Waffen die er uns lesen ließ.

Das war ein Pole der alle Waffen sammelte, die mal auf polnischem Territorium verwendet wurden, bis hin zur polnischen Generalsuniform.

Sehr interessant.

Er wußte nicht welche Waffen er schon hatte, sondern nur welche ihm fehlten.

Einige bekam er wieder, für die anderen bekam er die Auflage sie umbauen zu lassen, das war ihm zu teuer und verzichtete, somit wurde das Verfahren eingestellt da er sich mit der außergerichtlichen Einziehung einverstanden erklärte.

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