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IGNORED

Schießen auf Schießstand ohne gültige Abnahme


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Moin Moin,

 

ich versuche einem Freund eine, aus meiner Sicht, sehr dumme Idee auszureden. Leider bin ich nicht so Paragraphenfest, dass ich ihm aus dem Stegreif sagen könnte welche Konsequenzen drohen. Im Grunde hat er folgendes vor:

 

Wir haben auf dem Dorf einen KK-Schießstand der zwar zugelassen ist, aber auf Grund massiver Baumängel seit drei Jahren keine Abnahme hat. Folglich ist auf ihm das Schießen bis zur Beseitigung der Mängel und der erneuten Abnahme untersagt. Jetzt haben wir einen neuen Sachverständigen, der uns bewältigbare Aufgaben gestellt hat. Dementsprechend haben wir angefangen die Anlage umzubauen. Im Zuge dessen wurde auch eine Scheibenzuganlage installiert. Mein Freund ist der Überzeugung, dass die Scheibe zu hoch hängen würde. Also hat er den Entschluss gefasst, das ganze einmal mit dem KK-Gewehr auszuprobieren. Immerhin habe er einen Jagdschein und der größte Teil der Umbauarbeiten wäre auch schon erledigt. Folglich könnte er mal ein paar Schüsse abgeben. Damit würde er zumindest gegen eine Auflage der Behörde verstoßen. Demnach darf nur geschossen werden, wenn der Schießsportleiter (ICH) anwesend ist. Außerdem befürchte ich auch rechtliche Konsequenzen für mich, schließlich bin ich als Betreiber eingetragen.

 

Bitte bitte liefert mir Argumente, damit ich ihn überzeugen kann die Sache sein zu lassen.

 

Vielen Dank

 

Kahless

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der Stand hat keine Abnahme & daher keine gültige Zulassung, deshalb darf darauf nicht geschossen werden!

sage ihm das unter Zeugen & wenn das nicht kapiert--> Trachtengruppe!

mehr gibt es da nicht zu sagen und nein, der JS ist keine Freifahrtkarte für so eine Scheisse!

Posted (edited)
vor 22 Minuten schrieb Kahless:

Außerdem befürchte ich auch rechtliche Konsequenzen für mich, schließlich bin ich als Betreiber eingetragen.

 

wer hat also das Sagen?

 

...und ein JS bringt in dem Zusammenhang was bitte?.....

 

 

sorry, aber da brauch ich nicht mal nen Paragraphen...da reicht bissl gesunder Menschenverstand doch aus!

 

 

 

 

 

 

 

apropos.....keine Abnahme......keine Zulassung....Versicherungsschutz?

 

also ich bin kein Standbetreiber.....wäre ich aber ein solcher.... dann bräuchte ich wohl kein Forum........schon garnicht müsste ich in einem Forum DIESE Fragen stellen. wenn mein Name auf einer Genehmigung steht, dann kenne ich mich gefälligst aus!

wenn ich Chef bin, dann spielt mit mir keiner seine Spielchen, dann wird gemacht was ich sage (bzw. eben nicht!, wenn ich das sage) .

 

Leute....denkt doch mal SELBST nach......

Edited by alzi
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Ich werde ihm auf jeden Fall im Beisein des Vorstandes untersagen diese Aktion durchzuführen. Da ich aber unter Umständen noch mit ihm zusammenarbeiten will oder muss, will ich ihn lieber mit Argumenten überzeugen und an seine Vernunft appellieren. Wenn das nix bringt, dann kommt eben die andere Seite und ich muss wohl oder übel den Chef raushängen lassen.

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Bin da ganz bei Alzi -im übrigen erschliesst sich mir nicht, warum ich auf eine Scheibe ballern muss, um heraus zu finden ob Sie zu hoch/tief hängt?

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Das Schiessen von dem Kollegen wäre von seinem waffenrechtlichen Bedürfnis nicht umfasst - ergo eine missbräuchliche  Verwendung.

 

--> WBK in höchster Gefahr !!!

 

Abs4

Posted (edited)
vor 14 Stunden schrieb Kahless:

Bitte bitte liefert mir Argumente, damit ich ihn überzeugen kann die Sache sein zu lassen.

 

Da der Stand keine Betriebserlaubnis hat, bräuchte man eine Schießerlaubnis gemäß § 10 Abs. 5 WaffG. Seinen Jagdschein kann er sich in dem Zusammenhang in die Haare schmieren. Hat man die Schießerlaubnis nicht und schießt trotzdem, greift § 53 WaffG:

Zitat

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ... ohne Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 4, dieser in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 1, mit einer Schusswaffe schießt,

und etwas weiter hinten steht noch:

Zitat

Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.

 

Falls das nicht reicht, kann man ihn noch auf § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG hinweisen:

Zitat

Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die ... wiederholt oder gröblich gegen die Vorschriften eines der in Nummer 1 Buchstabe c genannten Gesetze verstoßen haben.

 

Wenn ihn das noch immer nicht umstimmen kann, dann ist ihm ohnehin nicht mehr zu helfen.

Edited by Flohbändiger
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vor 51 Minuten schrieb Fyodor:

Wenn Du der Verantwortliche bist, dann brauchst Du gar keine Argumente. Dann zählt Dein Wort.

 

genau das ist der Punkt

vor 15 Stunden schrieb baer42:

der Stand hat keine Abnahme & daher keine gültige Zulassung, deshalb darf darauf nicht geschossen werden!

sage ihm das unter Zeugen & wenn das nicht kapiert--> Trachtengruppe!

mehr braucht man nicht zu sagen & argumentieren!

alles andere ist drum rum Gerede!!

und von wegen weitere Zusammenarbeit:

der TE & der Vorstand sind verantwortlich für den Schießbetrieb und werden haftbar gemacht bzw zur Verantwortung gezogen,

wenn dann jemand eine Ansage nicht kapiert.........

da hört für mich auch alle Freundschaft auf!

Posted

Meine Güte wo ist das Problem? Du bist verantwortlich. Und Verantwortung ist unteilbar.

Wenn du so etwas durchgehen lässt, spricht sich das herum. Da lass mal nur die Behörde von erfahren, dann war es das mit der Zuverlässigkeit.

 

DVC

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In der Sportordnung steht drin wie hoch das Zentrum der Scheibe sein soll.

In der Sportordnung den Verweis suchen, dann dem Kollegen incl. Zollstock geben, fertig.

Dann kann er messen und machen und tun, ohne irgenwelche Argumente oder Diskussionen.

 

Gruß Meiner

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Sagen wir's doch einmal auf Klardeutsch:
Du willst einen angeblichen "Freund" anschwärzen und denunzieren.
Am liebsten gleich noch unter Indienstnahme des ganzen Netzes.
 

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vor 21 Stunden schrieb carcano:

Sagen wir's doch einmal auf Klardeutsch:
Du willst einen angeblichen "Freund" anschwärzen und denunzieren.

Da hab ich jetzt eher ein "Bitte gebt mir ein paar Paragraphen bzw. Argumente an die Hand da ich nicht den verantwortlichen Chef raushängen lassen möchte." gelesen. Allerdings würde ich, wenn ich bei einem solchen, relativ klaren Problem, nicht selbst eine Lösung (in diesem Fall eine klare Ansage) finde, mir überlegen ob ich wirklich für so etwas "komplexes" wie den Umbau/Renovierung/Betrieb eines Schießstandes verantwortlich sein möchte. Dem Fragesteller kann ich nur raten, und das meine ich jetzt wirklich nicht negativ oder beleidigend, sich mal zwischen die Beine zu greifen und wenn da nichts wirklich großes hängt, lieber ganz schnell die Verantwortung ab zu geben.

Posted

... Oder einfach zustimmen und schießen. Denn vor jeder Abnahme muss ja getestet werden ob der Beschuss durchgeführt werden kann.

Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk

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vor 2 Stunden schrieb skout357:

... Oder einfach zustimmen und schießen. Denn vor jeder Abnahme muss ja getestet werden ob der Beschuss durchgeführt werden kann.

Oh, die Ausnahme von § 10 Abs. 5 WaffG kannte ich noch gar nicht ... :dry:

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