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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

" jagdliches Übungsschießen".

Sehr gut! Wird eh zu wenig betrieben.

Die Hauptbeschäftigung von Sportschützen, die "nur" auf Pappscheiben abzielen,

ist das ÜBEN!.

Jäger schießen auf die lebendige Kreatur, daraus erwächst besondere Verantwortung.

(Im "Neuen Jagdrecht" ist das Thema aufgenommen!)

Schon mal mit nem dämlichen 2er Mag im Schießkino rumgehampelt??

Dort könnte man durchaus ansetzen. Wenn "Richter" davon ausgehen, das Jagen

bestünde in erster Linie aus dem "jagdlichen Schuß aufs Wild"... bitte??

Das ist doch ein Witz! Auf einen jagdlichen Schuß sollten 50 Übungsschüsse kommen.

Insbesondere gilt das für die (wg. des Schwarzwilds bzw dessen Maismast) immer wichtigere

DJ.

Da blasen wir doch mit den grünen Gutmenschen ins selbe Horn!

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Nein es würde die Wechselmöglichkeit wieder legalisieren, da die Waffe dann für verschiedene jagdliche Bereiche eingesetzt werden kann.

Nein, da die Waffen weiterhin dafür verboten wären.

Es ist in der aktuellen Rechtslage schon so, dass Waffen zum jaglichen Training Kapazitäten über 2 Patronen haben dürfen. Diese dürfen aber eben nicht die fraglichen HA sein. ;)

Klingt komisch, aber das ist die zu Grunde liegende Systematik. Solange man die Waffen unter die Ausschlussgründe subsummieren kann, entfällt diese für die legitimen Tätigkeiten.

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Nebenbei ein Posting aus dem Forum Wild und Hund ein Beispiel von gelebter Praxis nach dem Urteil. Ich zitiere das Posting:

So es geht los

Heute morgen PP Wuppertal:

Ja klar kann ich ihnen den HA eintragen, aber in drei Wochen geben Sie ihn wieder ab.

BüMa storniert alle HA Bestellungen damit er nicht drauf sitzen bleibt.
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So funktioniert es nicht ganz ;) Aber dicht dran.

Das jagdlich Schießen fällt ja jetzt schon nicht darunter. Man stellt die Waffen für dieses Schießen in Frage ebenso im Jagdschutz). Es muss also an dieser Stelle berichtigt werden.

Die 2-Schuß-Regel MUSS (meine persönliche Meinung als - ich wiederhole - Nichtjäger), zumindest in gewissen Bereichen aufgeweicht werden.

Ich reite jetzt mal primär auf den überhandnehmenden Wildschweinen herum.

Es gibt Reviere bzw. ganze Regionen, wo man den Viechern einfach nicht mehr Herr wird.

Grüße

Iggy

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Da war genau meine Begründung für Training: Immer wieder hintereinander Abläufe eintrainieren! Das geht am besten, in dem man Bewegungen immer wieder wiederholt-ohne Störung. Bestätigt jeder Sportwissenschaftler


Schon mal mit nem dämlichen 2er Mag im Schießkino rumgehampelt??

Dort könnte man durchaus ansetzen. Wenn "Richter" davon ausgehen, das Jagen

bestünde in erster Linie aus dem "jagdlichen Schuß aufs Wild"... bitte??

Das ist doch ein Witz! Auf einen jagdlichen Schuß sollten 50 Übungsschüsse kommen.

Insbesondere gilt das für die (wg. des Schwarzwilds bzw dessen Maismast) immer wichtigere

DJ.

Da blasen wir doch mit den grünen Gutmenschen ins selbe Horn!


Die 2-Schuß-Regel MUSS (meine persönliche Meinung als - ich wiederhole - Nichtjäger), zumindest in gewissen Bereichen aufgeweicht werden.

Ich reite jetzt mal primär auf den überhandnehmenden Wildschweinen herum.

Es gibt Reviere bzw. ganze Regionen, wo man den Viechern einfach nicht mehr Herr wird.

Grüße

Iggy

Natürlich! Deshalb muss man zuerst das Sytem hinter dem Urteil sehen. Es ist in sich absolut schlüssig. Der Aufhänger ist nur falsch.

Deshalb muss man den Aufhänger beseitigen.

Schwarzwild (als Menge der reduzierung) als Begründung anzuführen halte ich aber für vollkommen falsch. erstens ist dies nicht praxisrelevant und zweitens nicht zu vermitteln.

Tierschutz sehe ich eher geeignet. Das genannte "Dauerfeuer" ist peinlich für das Gericht. Der schnelle Folgeschuss zur vermeidung unnötigen Leids ist die Devise.

Bearbeitet von Gast
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http://www.jagd-bayern.de/bjv-pm-ansicht.html?&no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=683&cHash=f00093588a7a3ed9359c3f5ff43366ec

Jagdgesetzesnovelle: Entwurf des Bundesjagdgesetzes liegt vor

es schein wohl schon ziemlich weit fertig zu sein, wenn dann wäre jetzt gerade noch der Zeitpunkt Gas zu geben und die Sache zu bereinigen!!!!!!!!!

Laut dort mitgeteiltem "Fahrplan" sollten die Verbände am 10. März zu dem Entwurf angehört werden. Weiterhin:

" Bis Mitte März sollen die Länder und Verbände zum Gesetzentwurf Stellung nehmen. Anschließend wird der Entwurf im Bundeskabinett beschlossen."

Wäre interessant, wie weit die Verbände-Stellungnahmen gediehen sind.

Die Erkenntnisse aus dem unsäglichen Urteil, sprich die entgegen gerichtete Bereinigung der Sache im Gesetz, sollte unbedingt noch mit einfließen.

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Prinzipiell, eigentlich weitestgehend, Zustimmung.

Nur in einem Detail hapert's m.E.:

Den geschätzten Prozentsatz von Jägern mit HA halte ich für deutlich zu niedrig angesetzt.

Könnte stimmen. Wenn man alle jagdlichen Besitzer eines KK-Selbstladers (alte Anschütz, Krico, Voere) hinzunimmt, geht die Zahl schon etwas nach oben.

Ein Büchsenmacher meiner Bekanntschaft lag in seiner Einschätzung (Südbaden) auch deutlich höher als ich.

Carcano

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...

Schwarzwild (als Menge der reduzierung) als Begründung anzuführen halte ich aber für vollkommen falsch. erstens ist dies nicht praxisrelevant und zweitens nicht zu vermitteln.

Tierschutz sehe ich eher geeignet. Das genannte "Dauerfeuer" ist peinlich für das Gericht. Der schnelle Folgeschuss zur vermeidung unnötigen Leids ist die Devise.

Tja, da kann man ganz unterschiedlicher Meinung sein.

Das Thema "zunehmende / nicht mehr beherrschbare Schäden durch Wildschweine" ist mittlerweile schon fast Allgemeingut.

Mit diesem Pfund sollte man - unter anderem - schon etwas wuchern können ... finde ich.

Mais-Monokulturen, Energiewende, solche Stichwörte sollten eventuell bei einigen "Schwarzen" Antipathien gegen die Gegenseite wecken können.

Klar gibt es noch genug anderer Argumente, die ich wiederum als ich-laß'-mir- eine-Schallplatte-pressen-Nichtjäger nicht so sehr beurteilen kann.

Die Jäger sollten m.E. aber gegenüber jagdmäßig blutigen Nichtwissern (also die meisten Politiker) auch mal aus der Perspektive des Laien / Nichtjägers kommen, zumind. mit einigen Argumenten.

Grüße

Iggy

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Nebenbei ein Posting aus dem Forum Wild und Hund ein Beispiel von gelebter Praxis nach dem Urteil. Ich zitiere das Posting:

Der gleiche poster gibt an auf Anweisung BKA werden in 3 Wochen die HAs ausschliesslich in NRW eingesammelt.

Noch Fragen? Dont feed the troll.

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Wahrscheinlich wird sich die Behörde nicht mit ner Eigenbaulösung zufrieden geben und will nen Dreizeiler vom Büchsenmacher

Aber macht euch nicht alle verrückt

Super und der Gegner gewinnt wieder, weil wir wieder was abgeben? Das nenne ich Kampfgeist.

Versuchen wir einfach mal Positiv in die Zukunft zu blicken...

:D Der war gut, kein Witz? Meine Güte wie lange wollen wir uns denn noch bücken und abwarten? Reichen die letzten Verschärfungen bzw. Ankündigungen nicht aus?

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Betrifft jetzt die mit Holzschaft und Schaftverschneidung jetzt nocht sooooo unbedingt.

Guter Artikel.

Und die enthaltene Passage mit den Feststellungsbescheiden zeigt die ganze Skurrilität des Urteils auf:

Gerade die "pösen", einem sog. "militärischen Vorbild" ähnlichen HA hätten selbst im Angesicht dieser Entscheidung noch ein Schlupfloch....

Während dezidiert für die jagdliche Nutzung konstruierte HAs (wie S303, Browning BAR, Merkel SR1, Benelli Argo und wie sie alle heißen), und für die natürlich nie die Notwendigkeit eines Festellungsbescheides bestand, die "A.-Karte" gezogen hätten.

Wie idiotisch, egal, wie man es dreht,

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Moin,

also ich weiß nicht was ihr habt.

War gestern auf dem Stand und habe einen Jäger (auch Besitzer eines HA) gefragt, was er wohl von dem Urteil halte.

Er meinte, ganz im Ernst!!

"Dass dies ja nur ein Aprillscherz wäre und man ihn anderweitig schon auf die Schippe nehmen wollte.

Ein solches Urteil KÖNNE es ja garnicht geben, da man so viele HA ja nicht einsammeln könnte (wegen Rechtsstaat und so).

Nebenbe wären soche Scherze aber nicht so doll, da ja auch Politiker sowas lesen würden und dadurch auf dumme Ideen kommen

könnten."

Ich hab dann nichts mehr gesagt :crying::crazy::man_in_love:

Bearbeitet von Karsten Braun
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Vergiss die SL-Flinten nicht

Die sind - mit ihren Magazinrohren - sowieso ein ganz spezielles Thema.

"Gewechselt" werden im Sinne eines Magazins kann da bekanntlich nichts; es wird höchstens demontiert/montiert.

Nicht vergessen sollte dabei werden, dass bei sehr vielen SL-Flinten-Konstruktionen das Magazinrohr zwingend zur Zerlegung (Reinigung/Wartung) der Waffe entnommen werden muss.

Was dem "Sachverstand" der Leipziger Richter sicherlich auch entgangen ist.... Ich bezweifle aber, dass die so etwas wie SL-Flinten überhaupt auf dem Schirm hatten.

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Moin,

also ich weiß nicht was ihr habt.

War gestern auf dem Stand und habe einen Jäger (auch Besitzer eines HA) gefragt, was er wohl von dem Urteil halte.

Er meinte, ganz im Ernst!!

"Dass dies ja nur ein Aprillscherz wäre und man ihn anderweitig schon auf die Schippe nehmen wollte.

Ein solches Urteil KÖNNE es ja garnicht geben, da man so viele HA ja nicht einsammeln könnte (wegen Rechtsstaat und so).

Nebenbe wären soche Scherze aber nicht so doll, da ja auch Politiker sowas lesen würden und dadurch auf dumme Ideen kommen

könnten."

Ich hab dann nichts mehr gesagt :crying::crazy::man_in_love:

Hat er kein MR308 z.B. ist für Ihn der 2. April.

Wobei der Feststellungsbescheid erstmal nur ein Notnagel ist der vielleicht auch nur wackelt.

Grüße

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Vielleicht "hält" dieser Notnagel nicht mal besser als die "langjährig geübte Rechtspraxis" praktisch aller Waffenbehörden - die, ebenso wie das BKA, die HA ja ebenso (und mit ihrer konstruktiven Möglichkeit von Wechselmagazinen) ohne weiteres als jagdlich erwerb- und besitzbar betrachteten.

Man könnte ja genauso (gut oder schlecht) versuchen, sich auf diese Rechtspraxis bzw. behördliche Anschauung zu beziehen.... Die Waffenbehörden waren und sind genauso Exekutive wie das BKA.

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Ist mir praktisch egal. Ich will meine (Jagd)Waffe behalten. Sie ist praktikabel - zwar nicht schön, aber leistet mir jagdlich gute Dienste.

Das sollte reichen.

P.S. und Sau genau ist sie auch noch, das fördert das Vertrauen in das Gerät.

Die Verbände sollen mal in die Puschen kommen. In diesem Fall haben sie mal gemerkt, das ALLE betroffen sind.

Und das das WaffG eine böse Falle werden kann. Völlig overengineered,zu Fragil, für die Beteiligten zu gefährlich.

Und vorallem da ist genau dieses Wort wieder der Fallstrick: BEDÜRFNIS.

Schafft dieses Wort im WaffG ab.

Schafft dieses Wort im WaffG ab.

Schafft dieses Wort im WaffG ab.

Schafft dieses Wort im WaffG ab.

Schafft dieses Wort im WaffG ab.

Grüße

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..... nach zähem Ringen mit dem Bündnispartner (der bekanntlich lange auf 7km/h beharrte) gilt ab heute : In 30er-Zonen dürfen sich nur noch Fahrzeuge bewegen, deren Höchstgeschwindigkeit 30km/h nicht überschreiten kann.

Viele Grüße

sundance

P.S. Welchen Tag haben wir eigentlich (frage ich mich schon seit dem 7.März) - liebe Politiker : In jeder Beziehung gibt es Vertrauen nur auf Gegenseitigkeit.

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