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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Ich würde dir hier voll zustimmen. Das wäre für dich ausreichend, das wäre für mich ausreichend, das wäre für uns ausreichend. Aber das Gesetz muss ja so geschrieben sein, dass es auch von Bundesrichtern verstanden wird <_<

bye knight

Da kann nichts mehr schief laufen. Es wäre weiterhin nach BJagdG verboten und selbst der konservativste Weidmann wäre zufrieden, da man Tiere weiterhin nicht mit mehr als zwo Patronen im Magazin der Halbautomaten schiessen darf.

Zudem geht das ohne Gesichtsverlust für Politik und Verbände, da der Schutzzweck erhalten bliebe und quasi Redaktionell nur ein Doppelverbot zwecks Bürokratieabbau entfernt wurde [emoji6]

Passage Also einfach aus dem BJagdG streichen, da bereits in der BArtSchV geregelt. Kein Verbot im BjagdG, Keine "verbotene" Jagdwaffe. Damit Training und Jagdschutz rehabilitiert

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

ist das bka aufgrund dieses urteils überhaupt berechtigt dazu solch eine "weisung" zu diesem zeitpunkt zu erteilen?!?

Das BKA ist eine polizeiliche Bundesoberbehörde

Polizeipräsdien sind unterste Landesbehörden

Waffenrecht in NRW untersteht der Polizei

Bundesrecht bricht Landesrecht.

Wenn das BMI das BKA anweist und dann nach unten weiter gibt, dann werdet ihr sehen was passiert

Geschrieben (bearbeitet)

Ich hol mir mal Punkte ab: Du bist ein Idiot

Das ist es Wert

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Meine laienhafte Einschätzung:

1. Am Urteil können wir nichts ändern.

2. Wir sollten versuchen, Zeit zu gewinnen (Verhinderung voreiliger Behördenaktionen bis zur Klärung)

3. Wir sollten versuchen, die Novellierung des BJagdG zu beeinflussen

Sinnvoll wäre dazu m.E. die Installation einer verbandsübergreifenden "Expertenkommission" (bestehend aus Jägern, Politikern, RA etc.).

Viele Grüße,

Markus

Geschrieben

Meiner Ansicht nach hat das Gericht bei seiner Anknüpfung an der Berner Konvention ohnehin einen systematischen Fehler gemacht. Die Berner Konvention dient dem Artenschutz. Für Arten, die besonders geschützt werden müssen, gilt aber ohnehin ganzjährig Schonzeit. Und bei der Überpopulation an Schwarzwild heutzutage wird man schwer behaupten können, hier wäre dringend eine Art zu schützen.

Der nächste Klopper ist dann, aus der Möglichkeit ein größeres Magazin benutzen zu können, eine abstrakte Gefahr für die Allgemeinheit zu konstruieren, die es zu verhindern gelte ....

bye knight

Nicht nur das Gericht! In der Regel laufen Streitigkeiten vor Gericht so ab, dass die Parteien ihre Anträge begründen und anschließend Stellungnahmen wechselseitig auf Erwiderungen folgen.

Deshalb gehe ich davon aus, das ein Schlaumeier der Behörde und/oder aus dem IM NRW den Quatsch verzapft hat und das BVerwG diesen ungeprüft sich zu eigen gemacht hat!

Der MR Brenneke hatte doch einen Kumpel beim IM NRW welcher bis zu seinem Ruhestand nichts unversucht gelassen hat, den Legalwaffenbesitzern ihr Bedürfnis in Abrede zu stellen. War er es nicht auch, welcher die Legalwaffenbesitzer als "Neues Heer Mitte" bezeichnete.

Wenn solche Leute und dessen Nachfolger im IM NRW tuen und lassen können, was sie wollen, dann wundert mich gar nichts mehr!

Geschrieben

ist das bka aufgrund dieses urteils überhaupt berechtigt dazu solch eine "weisung" zu diesem zeitpunkt zu erteilen?!?

Im Prinzip schon!

Die Bundesländer führen Bundesgesetze im Rahmen der "Bundesauftragsverwaltung" aus.

Geschrieben

Da fehlt aber einiges an Rechtsgrundlage.

Besitzerlaubnis ist z.b. nicht widerrufen

Geschrieben

Auf Weisung des BKA soll in zwei Wochen die NRW Polizei als Waffenbehörde die HA bei Jägern einsammeln.

Wie sich das gestaltet ? Keine Ahnung.

Vielleicht mittels schriftlicher Aufforderung

oder mittels Hausbesuch nach 06:00 Uhr oder wg. Gefahr im Verzug vor 06:00 Uhr mit allem drum und dran.

Nein, ich gebe dazu keine Quelle bekannt

Glaubt es oder glaubt es nicht.

Ich weiss auch nicht ob das passiert oder eine Fake ist.

Wenn euch das nicht passt, dann setzt mich auf die Ignorierliste

Hallo.

Das hat doch ein gewisser ,,Wallmeister" im WildundHund-Forum gepostet. Beitrag #549 dort.

Ist das die Quelle?

Geschrieben

Auf Weisung des BKA soll in zwei Wochen die NRW Polizei als Waffenbehörde die HA bei Jägern einsammeln.

Wie sich das gestaltet ? Keine Ahnung.

Vielleicht mittels schriftlicher Aufforderung

oder mittels Hausbesuch nach 06:00 Uhr oder wg. Gefahr im Verzug vor 06:00 Uhr mit allem drum und dran.

Nein, ich gebe dazu keine Quelle bekannt

Glaubt es oder glaubt es nicht.

Ich weiss auch nicht ob das passiert oder eine Fake ist.

Wenn euch das nicht passt, dann setzt mich auf die Ignorierliste

April, April!

(From my dead cold heands, BTW)

Geschrieben

Hallo.

Das hat doch ein gewisser ,,Wallmeister" im WildundHund-Forum gepostet. Beitrag #549 dort.

Ist das die Quelle?

Nö bestimmt nicht.

Ist doch auch egal.

Es kann auch nur ein Gerücht sein, für mich ist wahrscheinlicher das ein Brief kommt,

Geben Sie die Waffe in vier Wochen an einen Berechtigten ab.

Geschrieben

Auf Weisung des BKA soll in zwei Wochen die NRW Polizei als Waffenbehörde die HA bei Jägern einsammeln.

So ein Mumpitz, das BKA weist überhaupt keine Waffenbehörde zu irgendetwas an. Die Fachaufsicht über die Waffenbehörden haben die Innenministerien der Länder.

Geschrieben

Nö bestimmt nicht.

Ist doch auch egal.

Es kann auch nur ein Gerücht sein, für mich ist wahrscheinlicher das ein Brief kommt,

Geben Sie die Waffe in vier Wochen an einen Berechtigten ab.

Warum abgeben, deine Waffen haben alle feste Magazine..........oder nicht?

Geschrieben

Das ist richtig.

Meine Stadt ist aber kreisfrei, also ist der örtliche PP eben unterste Landesbehörde

Bis zum Beweis des Gegenteiles behaupte ich weiterhin, dass es in NRW keine unterste Landebehörde gibt.

Geschrieben (bearbeitet)

So erste Meldungen aus Bayern sind auch da. http://www.jagd-bayern.de/bjv-nachrichten-einzelanzeige.html?&no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=706&cHash=4539b0473178cf1a25f19f6eb20e7c47

Auszug:

Positionierung des BJV-Schießausschusses

Der BJV-Schießausschuss hat in seiner jüngsten Sitzung am 22. Februar 2016 festgehalten, dass die Handhabung halbautomatischer Jagdwaffen in die Jungjägerausbildung aufgrund der technologischen Weiterentwicklung dringend aufzunehmen ist. Darüber hinaus können halbautomatische Waffen auf dem Schießstand mit Zustimmung des Betreibers, im Schießkino oder auf der Auslandsjagd verwendet werden.

Bearbeitet von Globus

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