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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

Selbstschutz ist fraglos ein bedürfnisgrund als Jäger - historisch und auch heute noch, denn ein JJS reicht als Teilnahmevoraussetzung an Verteidigungsschiesskursen aus (für Sportschützen etc. sind solche Kurse streng verboten).

Kurze Frage.

Wo kann ich auf JJS einen Verteidigungsschiesskurs absolvieren?

Ich dachte das ist verboten und habe im Internet auch nichts finden können dazu. Oder reden wir von Österreich oder Schweiz?

Ich bin aus Deutschland.

Danke

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Hier nebenbei http://www.jawina.de/?p=10388 noch ein Kommentar zum Urteil.

Das ist schon ein Hammer:

Es bleibt abzuwarten, was nun geschieht. Denkbar ist nach Einschätzung von RA Sendke, dass die Waffenbehörden die WBKs widerrufen, auf denen halbautomatische Waffen mit entsprechender Magazinkapazität eingetragen sind. Möglicherweise wird den Besitzern solcher Waffen auch eine Frist gesetzt, innerhalb derer sie die Magazinschächte und Magazine vom Hersteller oder Büchsenmacher derart modifizieren lassen müssen, dass nur noch zweischüssige Magazine passen. SE

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Die Bundesrepublik hat in dieser nennen wir es mal "Berner Erklärung" einen völkerrechtlich bindenden Vertrag geschlossen.
​Es ist also nicht zielführend an irgendwelchen nationalen Regelungen (Jagdgesetzen) gedanklich herumzudoktern um den HA aus der Schlinge des 2-Schußmagazins zu ziehen.
​Wenn man sich kurz gedanklich auf die auf die Festlegungen der "Berner Erklärung" einlässt - ist das Urteil gar nicht mehr soweit hergeholt.

Viele versuchen ihre HA gedanklich durch "konstruierte" zur Jagdausübung gehörende Tätigkeiten zu retten.

Wenn man aber sagt Jagen ist: Tiere erlegen, mit der Waffe üben und an jagdlichen Wettkämpfen teilnehmen, Jagdschutz (Was immer das in der Realität ist).
​Wenn ich also den Hauptzweck des privilegierten Waffenbesitzes und Waffenerwerb ohne Bedürfnisprinzip mit einem "2.schüssigen" HA erledigen kann bzw. muss - warum sollte das Üben und "Beschützen" nicht ebenfalls funktionieren?

Die HA-Jäger haben ganz klar jahrelang versäumt eure Jägerkollegen und eure Verbände von den HA als normal akzeptierte Jagdwaffe zu überzeugen.
​Ich bin wirklich gespannt, ob eure Verbände sich entsprechend einsetzen und die Folgen des Urteils entsprechend abmildern.
​Gut das WO jetzt gerade mal Pause macht und den Verbänden so etwas Zeit zum Reagieren verschafft.

Diese Bilder von extrem kurzen AK-Clonen mit langen Magazinen von Jägern fand ich immer merkwürdig, da ich (Sportschütze) mir nicht vorstellen kann,

wie man mit einer gerade rehwildtauglichen Patrone (Schweinchen) nachsuchen will. Die 7,62*39 ist sicher ausreichend präzise? -. aber wird nicht eine

E100=2000J gefordert?

Das Hauptproblem sehe ich in der völkerrechtliche Verpflichtung, gekoppelt mit EU-Recht - da hat unsere nationale und föderale Gesetzgebung keine Chance.

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Hier nebenbei http://www.jawina.de/?p=10388 noch ein Kommentar zum Urteil.

Toller Kommentar des Anwalts Sendte!

„Und der Kläger hat sich selbst und der Jägerschaft einen Bärendienst erwiesen.“

:gaga:

Dabei weiß er selbst ganz genau, daß der Kläger vor dem OVerwG noch obsiegt hatte!

Fazit: diese Aussage ist ein Riesenschmarrn!

Wer ist dieser Sendte überhaupt?

Hat der eigentlich verstanden, daß die Richter da schlampig gearbeitet haben?

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Wie kommst du darauf HA wären jagdlich nicht anerkannt? Diese sind sehr weit verbreitet und selbstverständlich anerkannt.

Das mag für bestimmte Typen anders sein, aber nicht allgemein.

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Die Bundesrepublik hat in dieser nennen wir es mal "Berner Erklärung" einen völkerrechtlich bindenden Vertrag geschlossen.

​Es ist also nicht zielführend an irgendwelchen nationalen Regelungen (Jagdgesetzen) gedanklich herumzudoktern um den HA aus der Schlinge des 2-Schußmagazins zu ziehen.

Hat sie. Und du hast keine Ahnung, was in dem Vertragstext tatsächlich drinsteht, und hättest daher besser den Mund gehalten (oder zumindest voher nachgelesen), anstatt dich hier coram publico zu blamieren. Das ist ja _NOCH_ peinlicher als das Bundesverwaltungsgericht - und das will etwas heißen.

Carcano

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Mir ist da noch was eingefallen:

Dieses Urteil umfasst ja im Prinzip ziemlich genau die Waffen, um denen es bei dem drohendem EU-Verbot geht. Nun ist ja bei dem EU-Vorschlag ein wichtiger Knackepunkt noch ungeregelt und offen, nämlich wie die Waffenbesitzer im Falle eines Einzuges betroffener Waffen zu entschädigen sind.

Wenn nun schon das Bedürfnis von Jägern dieser Waffen weggebrochen ist, ist das ein "Posten" weniger, den es ansonsten zu entschädigen gilt. Denn nun haben die Behörden einen gewichtigen Grund diese Waffen entschädigungslos zu streichen, auch wenn ein Teil davon zu den Sportschützen abwandern werden. Denn auch die zeitliche Nähe ist ja schon bemerkenswert. Zudem hat ja die EU-Kommission je schon gesagt, es sollten Wege gefunden werden, wie das Verbot dieser Waffen entschädigungslos eingezogen werden können.

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Welche Länder haben die Berner Konvention ebenfalls unterschrieben und geben HA mit Magazinen über 2 Schuss frei (außer Deutschland)?

Bearbeitet von Gast
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Welche Länder haben die Berner Konvention ebenfalls unterschrieben und geben HA mit Magazinen über 2 Schuss frei (außer Deutschland)?

Mich würde überhaupt mal interessieren wie das mit der 2 Schuß Regel in den Europäischen Ländern ist. Ich weiß dass es diese 2 Schuß Begrenzung zur Jagd in vielen US Bundesstaaten gibt, tlw. auch auf Vorderschaftrepetierer anzuwenden, aber bei europäischen Ländern ist es schwierig da was zu finden.

Bearbeitet von farmer3
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Aber Grundsätzlich müsste ja jeder Fall einzeln geprüft werden!! Jeder könnte dagegen wieder vor Gericht ziehen und die müssten dem Urteil nicht folge Leisten, könnten in der Theorie wie das Gericht in Münster entscheiden, habe ich das nun richtig verstanden oder nicht?

Genauso ist es. Ich bin kein Richter, weiß also nicht wirklich, wie diese Kollegen denken. Wäre ich es aber damals geworden, würde ich in meinem Alter ohnehin nicht mehr zum BVerwG berufen werden, hätte also keinerlei Veranlassung, "brav" zu sein und würde mich daher, wenn mir so ein Fall vorgelegt wird, nicht an der Entscheidung des BVerwG orientieren. Ich kann mir gut vorstellen, daß je nach Überzeugungskraft der Argumentation des Klägers tatsächlich auch so entschieden wird, wenn betroffene Jäger gegen entsprechende Verwaltungsmaßnahmen vorgehen. Das Urteil des OVG Münster zeigt ja, daß in der Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht durchgehend bornierte Waffenhasser sitzen, und auch die vor einigen Jahren ergangene Entscheidung des VGH Kassel zu dem .22-HA VZ22 läßt zumindest vorurteilsfreies Bemühen erkennen (auch wenn ich sie in anderer Hinsicht als falsch ansehe).

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Fazit: diese Aussage ist ein Riesenschmarrn!

Wer ist dieser Sendte überhaupt?

Hat der eigentlich verstanden, daß die Richter da schlampig gearbeitet haben?

Der Jens-Ole Sendke ist Anwalt und nebenher noch Justitiar des LJV Brandenburg. Außerdem war er langjähriger Syndikus und dann Vorsitzender des Deutschen Land Rover Clubs.

Bei seinen Vorträgen ist der Schwerpunkt das Wildschadensrecht. Kennen muss man ihn m.E. nicht.

Carcano

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Was passiert eigentlich wenn ich jetzt noch schnell, in Unkenntnis eines Urteils, losgehen und auf Jagdschein eine MR308 hole?

Ich brauche ja keinen Voreintrag für die Waffe.

Was passiert dann, sollte mir in einer Woche beim Eintrag vom Amt gesagt werden "die kriegst du nich"?

Was soll passieren? Sie wird nicht eingetragen & Du musst sie wieder loswerden. Alternativ versuchst Du es über einen alternativen Bedürfnisweg (§8, SpoSchü etc.)

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Der Jens-Ole Sendke ist Anwalt und nebenher noch Justitiar des LJV Brandenburg. Außerdem war er langjähriger Syndikus und dann Vorsitzender des Deutschen Land Rover Clubs.

Bei seinen Vorträgen ist der Schwerpunkt das Wildschadensrecht. Kennen muss man ihn m.E. nicht.

Carcano

Ah, ok, Danke!

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Der Jens-Ole Sendke ist Anwalt und nebenher noch Justitiar des LJV Brandenburg. Außerdem war er langjähriger Syndikus und dann Vorsitzender des Deutschen Land Rover Clubs.

Bei seinen Vorträgen ist der Schwerpunkt das Wildschadensrecht. Kennen muss man ihn m.E. nicht.

Carcano

Zwischen den Zeilen gelesen ist damit eigentlich die Marschrichtung des LJV Brandenburg klar, oder?

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Ausgezeichnet:

Eine Lösung mit der vielleicht sogar die Herren des BJV leben könnten, weil sie der Waidgerechtigkeit nicht zu sehr abträglich ist, wäre könnte sich z.B. so lesen:

c) auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen, ausgenommen zur Abgabe von Fangschüssen.

Der hier schon ins Feld geführte Selbstschutzaspekt ist nämlich tatsächlich nicht so abwegig, wie vermutlich jeder bestätigen wird, der schon mal von nem hauendem Schwein frontal angenommen wurde.

Der Gedanke ist - als eine von mehreren denkbaren Alternativen - gut, der ist sogar sehr gut. Ich nehme das mal in einem Entwurf von mir auf.
"Der Dank des Vaterlandes dafür wird dir ewig nachschleichen und dich nie erreichen."

(Ich erkenne natürlich auch den Hintergedanke, den du bei dieser Formulierung hast - aber lassen wir das mal, der Regelungsgedanke ist eh' Schrott, da sind auch ums Eck gedachte Hintergedanken zulässig. ;-) )

Carcano

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Zwischen den Zeilen gelesen ist damit eigentlich die Marschrichtung des LJV Brandenburg klar, oder?

Nein.

Noch einmal: NEIN. Ist nicht klar. Und der LJV BB hat zudem einen ziemlich guten Geschäftsführer.

Was hingegen ziemlich klar ist, jedenfalls wenn man die involvierten Personen und die Auslandsproduktpalette kennt, ist die voraussichtliche Haltung des deutschen Jagdwaffenhersteller und deren Verbandsjustitiars.

Von dort ist erst einmal realistisch nichts zu erwarten außer Zustimmung zum Urteil. Schon bloßes Schweigen wäre ein großer Erfolg.

Carcano

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