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IGNORED

Dekowaffen nach dem 8.04.2016


rüdiger400

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Sind die Bestimmungen der EU, betreffend den Deko-Waffen, denn bereits in die nationale Gesetzgebung eingeflossen?

Oder muss das nicht mehr so gehandhabt werden?

Es besteht ein Unterschied zwischen EU-Verordnung und EU-Richlinie.

Die EU-Deaktivierungsverordnung wird nicht ins deutsche Waffenrecht umgesetzt, da sie so wie sie von der EU verabschiedet wurde in allen EU-Ländern gilt (Durchgriffswirkung und Umsetzungsverbot).

Da wo es zu einem Konflikt der EU-Verordnung mit nationalem Recht kommt, gilt die Verordnung und nicht das nationale Recht.

Selbstverständlich kann Deutschland sein Waffenrecht ändern und der EU-Verordnung anpassen, damit die bestehenden Konflikte ausgeräumt werden. Umsetzungsverbot bei EU-Verordungen bedeutet übrigens, dass Modifikationen der in der EU-Verordnung vorgegebenen Regelungen durch die einzelnen Mitgliedstaaten grundsätzlich nicht möglich sind, es sei denn, dass diese Möglichkeit bereits in der Verordnung steht.

Eine EU-Richtlinie muss in nationales Recht umgesetzt werden.

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Was ist eigendlich mit den Salut-Umbauten???

Die EU-Deaktivierungsverordnung befasst sich mit der Festlegung von Leitlinien über Deaktivierungsstandards und -techniken die gewährleisten, dass Feuerwaffen bei der Deaktivierung endgültig unbrauchbar gemacht werden.

Im Anhang der EU-Deaktivierungsverordnung sind dann die Maßnahmen spezifiziert, die für eine solch "vollständige Unbrauchbarmachung" durchzuführen sind ... hier finden sich keine Maßnahmen zum Umbau zu einer "Salutwaffe".

Das eröffnet zwei Interpretationsmöglichkeiten:

1. Salutwaffen sind nicht von der Deaktivierungsverordnung betroffen, sondern unterliegen - bis zum Inkrafttreten der EU-Feuerwaffenrichtlinie weiterhin den Regelungen der nationalen Gesetze.

2. Falls man die Salut-Abänderung als eine Art der "vollständige Unbrauchbarmachung" ansehen würde, müsste man zu dem Schluss kommen, dass eine Salutabänderung nach der Deaktivierungsverordnung nicht mehr möglich ist, weil ein derartiges Veränderungsverfahren in den Spezifikationen der Anlage nicht aufgeführt ist.

Ich gehe aber eher davon aus, dass man Regelungen bezüglich der Salutwaffen der EU-Feuerwaffenrichtlinie überlässt.

Auch das deutsche WaffG spricht im Zusammenhang mit "Salutwaffen" nicht von "deaktivierten Schusswaffen".

Laut deutschem WaffG (§ 9 Abs.1 Nr.1 BeschG i.V.m. Anlage 2 Abschitt 2 UA 2 Nr. 1.5 zum WaffG) sind Salutwaffen veränderte Langwaffen für Zier-, Sammler, Theater- oder Filmzwecke, die nur Kartuschenmunition verschießen können. Die technischen Voraussetzungen für Salutwaffen ergeben sich aus der Anlage 1 Abschn.1 UA 1 Nr.1.5 zum WaffG.

Wenn Salutwaffen also nicht als vollständig deaktiviert sondern lediglich als "veränderte Langwaffen zum Verschießen von Kartuschenmunition" gelten, fallen sie m.E. auch nicht unter die EU-Deaktivierungsverordnung.

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Riecht ja mal wieder nach einem Haufen Arbeit für Anwälte und Gerichte.

Tatsache ist, das der Niedermaier bei e-gun seine Saluterer damit bewirbt, das es ab 8. April keine mehr gibt!

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Die EU-Deaktivierungsverordnung wird nicht ins deutsche Waffenrecht umgesetzt, da sie so wie sie von der EU verabschiedet wurde in allen EU-Ländern gilt (Durchgriffswirkung und Umsetzungsverbot).

Und wie wird das sanktioniert?

Wie kann ich als Bürger gegen eine EU-Verordnung verstoßen?

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Wie kann ich als Bürger gegen eine EU-Verordnung verstoßen?

Und wie wird das sanktioniert?

Eine EU-Verordnung ist quasi ein Gesetz der EU ... also ein Gesetz, dass EU-weit Gültigkeit besitzt ... und du verstößt dagegen - wie bei jedem nationalen Gesetz - indem du dich nicht an die Regelungen dieser Verordnung hälst.

Mit der Sanktionierung ist das momentan so eine Sache.

Am 16.03.2016 fand im Innenministerium (BMI) eine Besprechung bezüglich der EU-Deaktivierungsverordnung statt, an der neben dem BMI die Beschussämter, das BKA und das Wirtschaftsministerium (zuständig für Kriegswaffen) teilgenommen haben. Die Ergebnisse dieser Besprechung wurden am 24.03.2016 in einem Schreiben den BMI niedergeschrieben. Dieses Schreiben soll den Exekutivorganen vorerst als "Handreichung" (also eine Art "Arbeitsanweisung") bei der Anwendung der EU-Deaktivierungsverordnung dienen, da es dem BMI zeitlich nicht möglich war, ergänzende Rechtsvorschriften zu erlassen.

Einige Zitate daraus:

"Es ist nicht abschließend geklärt, wie der Umgang mit nach altem Recht unbrauchbar gemachten Waffen nach dem 08.04.2016 insgesamt rechtlich zu behandeln ist."

"Es ist offensichtlich, dass diverse Bestimmungen insbesondere des Anhangs I der EU-Deaktivierungsverordnung zu den technischen Spezifikationen tatsächlich nicht durchführbar sind."

"Das BMI wird die Zweifelsfragen in Abstimmung mit der EU-Kommission klären."

"Die EU-Deaktivierungsverordnung selbst verzichtet auch eine Aussage zur Rechtsnatur (waffenerechtlichen Klassifikation dieser Gegenstaände, als auch auf ein Sanktionsregime. Diese Gegenstände dürfen jedenfalls nicht wie scharfe Waffen behandelt werden und die einschlägigen Straf- und Bußgeldvorschriften des WaffG und BeschussG nicht demgemäß angewendet werden. Deshalb ist davon auszugehen, dass mit dem Besitzwechsel oder Verbringen von nach bisherigem Recht ordnungsgemäß unbrauchbar gemachten Schusswaffen keine Sanktionen ausgelöst werden. Das schließt allerdings im gewerblichen Umgang mit Waffen Schlüsse hinsichtlich der waffen- bzw. gewerberechtlichen Zuverlässigkeit nicht aus. Möglichkeiten der Sicherstellung von in Verkehr gebrachten bzw. verbrachten Gegenständen etwa nach Polizei- oder Zollrecht bleiben unberührt. Mit dem Erlass ergänzender nationaler Rechtsvorschriften wird ein einschlägiges Sanktionsregime für die genannten Rechtsverstöße geschaffen werden."

Bearbeitet von Tintenkleckser
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Den Umgang mit Waffen, die Einstellung zu Waffen und dann eben auch die ständigen Verschärfungen des Waffenrechts muss man eigentlich im etwas übergeordneteren Rahmen sehen - nämlich in unserer Entwicklung hin zur rosa Schweinchen-Welt. Einer Gesellschaft auf Wolke 7, der langsam der Basisbezug zur realen Welt verloren geht. Schaut man mal in andere Bereiche unseres Lebens hinein, dann sieht man schon aus welcher krankhaften Angstdenke das alles kommt. Z. B. Kindheit heute:

- 1971 bewältigten ca. 80% der 7- 8 jährigen den Schulweg alleine, heute sind es ca. 10%

- nur jedes 5. Kind ist schon mal auf einen Baum geklettert

- der Bewegungsradius von Kindern (ums Elternhaus) hat seit den 70er Jahren um 90% abgenommen

- etc. etc.

Natürlich haben sich die Lebensräume gewandelt, aber im wesentlichen hat wohl die Angst im Kopf der Leute zugenommen.

Diese Angaben finden sich in diversen Untersuchungen, die Unterschiede in den klassichen EU-Ländern sind wohl gering.

Den Bogen kann man nun auf nahezu alle Lebensbereiche spannen, z.B. wieviel gibt jeder Deutsche/ Jahr für Versicherungen aus etc..

Kurzum - auf mich wirkt das wie eine Gesellschaft im Rückwärtsgang, vielleicht gar schon in der Dekadenz.

Man stelle sich vor ein wirklich organisierter Gegner greift dieses System an. Bevor die Krisensitzer in Brüssel entschieden haben, ob sie Tee oder Kaffee zur Besprechung möchten, klopft die Vorhut schon an die Tür.

Mir bereitet es Unbehagen zu sehen, wie sich unsere Lebensunfähigkeit explosionsartig vergrößert.

Einfachste Basics, wie ne Fahrradkette aufzulegen sind ja heute schon für viele unüberwindbare Herausforderungen. Ja, sogar die Luftpumpe ist für etliches eine fremdes Wesen. Gute Luft gibt´s für einen Euro an der Tankstelle. Dicke, gute Luft - die bleibt länger im Reifen :help:

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- 1971 bewältigten ca. 80% der 7- 8 jährigen den Schulweg alleine, heute sind es ca. 10%

- nur jedes 5. Kind ist schon mal auf einen Baum geklettert

- der Bewegungsradius von Kindern (ums Elternhaus) hat seit den 70er Jahren um 90% abgenommen

- etc. etc.

Da ist leider viel wahres dran.

Den Bewegungsmangel sieht man auch schon vielen Kindern an.

Was mich noch bei den Dekos interessieren würde wie sehen die denn nun in der "Neuauflage" aus?

Ist da der Lauf auch vorne zugelötet? Ist der Lauf bei langwaffen in Stücke zersägt (gab es wohl auch schon mal).

Ich hoffe bei den Salutwaffen ändert sich erstmal nichts.

Aber auch die werden wohl im Preis steigen.

Da überlegt man sich für was man sein Geld zukünftig ausgibt, wenn man etwas einigermaßen authentisches haben

möchte kann man ja auch zu einem direkt als LEP gebauten Revolver greifen zB. den Weihrauch Single Action in 4,5 oder 5,5mm

oder den Bull Barell den es bei "kanonen de" in versch.Ausführungen gibt beide aus Stahl gefertigt.

Kostenpunkt nicht höher als "bessere" Dekos.

Und bei den Langwaffen bringt Diana ein 98K Nachbau raus sicher nicht ganz realistisch aber gut gefertigt und das Teil

hat als guten nebeneffekt es ist als Druckluftwaffe schussfähig.

Vielleicht könnten Hersteller auch mal Pistolen als LEP herausbringen? (kosten 240-400 EUR oder ähnlich).

Es gibt zwar schon diverse Softaiers und 4,5mm BB 1911er die sehr realistisch wirken mit knapp 900,-EUR aber echt überteuert sind.

Im Vergleich zu den erhältlichen LEPs die dazu gezogene Läufe besitzen, wenn sich hier ein praktisches schießen allerdings

nicht besonders lohnt da die LEP Patronen recht teuer sind und oft schnell defekt gehen (Dichtungen müssen getauscht werden

alles ziemliche Fummelarbeit was für Sysyphus...)

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den Bull Barell den es bei "kanonen de" in versch.Ausführungen gibt beide aus Stahl gefertigt.

Der ist aus Zink wie die scharfen Versionen von

Weihrauch auch.

Vielleicht könnten Hersteller auch mal Pistolen als LEP herausbringen? (kosten 240-400 EUR oder ähnlich).

Lohnt sich wohl nicht, das ist nicht massentauglich.

Ausser Herrn Schlottmannn (Kanonen.de) kümmert sich

kaum jemand um diese interessante Technik.

Im Vergleich zu den erhältlichen LEPs die dazu gezogene Läufe besitzen, wenn sich hier ein praktisches schießen allerdings

nicht besonders lohnt da die LEP Patronen recht teuer sind und oft schnell defekt gehen (Dichtungen müssen getauscht werden

alles ziemliche Fummelarbeit was für Sysyphus...)

Heutige Patronen sind durchaus haltbar, eine Dichtung

kostet 6 Cent.

Für das Laden braucht man einiges Equipment, dann geht

das aber recht gut.

Kann man hier auch nachlesen: Link

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Der ist aus Zink wie die scharfen Versionen von

Weihrauch auch.

Nun die Trommel sollte beim Westernrevover sowie beim Bull Barell aus Stahl sein, ich hatte mal das allerdings schon gut 15 Jahre

her den Western Single Action in der Hand da war die Trommel magnetisch.

Aber wie du schon schreibst von den Teilen gibt es auch die scharfe Version.

Ja natürlich ist das eine interessante Technik Mitte der 90iger gab es sogar eine auf LEP (oder war es direkt ein LEP-Nachbau)

eine Winchester für LEP-Patronen.

Man braucht ist meine Meinung auf jeden Fall die Standpumpe die ist bequemer mit den dazugehörigen Adapter.

Für Pumpe,Adapter,Zubehör und für den Anfang wenigstens 2 Patronen Sätze kommen aber nochmal 300-400 EUR dazu.

Wer ein authentisches Feeling haben möchte kann auch zu den neuen Revolvern greifen die mit einzelnen Patronen arbeiten.

Das wären allerdings nicht so authentische Sammlerstücke da sich die CO2 Technik direkt in der Waffe befindet.

Das muss jeder halt selber entscheiden was er lieber möchte. <_<

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Thema Überlassung von Alt-Dekos (Deko-"Waffen" nach bisherigem Recht deaktiviert):

Während sich bei der EU-Durchführungsverordnung zum Thema noch trefflich streiten ließ, ob auch ein Inverkehrbringen der Alt-Dekos von Privat zu Privat erfasst ist (z.T. wurde auch hier die Auffassung vertreten, eine Handels-Verordnung betreffe nur den gewerblichen Warenverkehr), macht das deutsche BMI nun "Nägel mit Köpfen". Demnach ist auch die Abgabe der nach alten Vorschriften deaktivierten "Waffen" von Privat zu Privat nicht mehr zulässig. Unterschiede zur gewerblichen Abgabe gebe es allenfalls noch bei der Sanktionierung von Verstößen.

Auszug aus den Vollzugshinweisen:

"Jedenfalls jeder dauerhafte Besitzwechsel, auch von Privat zu Privat, setzt also ab 08.04.2016 das Deaktivierungsverfahren nach der EU-Deaktivierungsdurchführungsverordnung voraus. Selbst nach bisherigen Vorgaben ordnungsgemäß unbrauchbar gemachte Waffen dürfen ab Inkrafttreten der EU-Deaktivierungsdurchführungsverordnung ohne Deaktivierung nach deren Vorgaben nicht mehr in den Verkehr gebracht oder nach oder aus Deutschland verbracht werden. Der Besitz bleibt zulässig. Diese Deaktivierungsverpflichtung trifft beim rechtsgeschäftlichen Besitzwechsel den Veräußerer bzw. beim Verbringen den Verbringer. Die Deaktivierung muss Berlin, 24.03.2016 Seite 4 von 6 also vor einem Inverkehrbringen oder Verbringen durchgeführt worden sein. ....

Es ist noch nicht abschließend geklärt, wie der Umgang mit nach altem Recht unbrauchbar gemachten Waffen nach dem 08.04.2016 insgesamt rechtlich zu behandeln ist. Die EU-Deaktivierungsdurchführungsverordnung selbst verzichtet sowohl auf eine Aussage zur Rechtsnatur (waffenrechtlichen Klassifikation) dieser Gegenstände als auch auf ein Sanktionsregime. Diese Gegenstände dürfen jedenfalls nicht wie scharfe Waffen behandelt werden und die einschlägigen Straf- und Bußgeldvorschriften des Waffen- oder Beschussgesetzes nicht demgemäß angewendet werden. Das im Grundgesetz verankerte Prinzip der strikten Bestimmtheit verbietet eine entsprechende Vorgehensweise. Deshalb ist davon auszugehen, dass mit dem Besitzwechsel oder Verbringen von nach bisherigem Recht ordnungsgemäß unbrauchbar gemachten Schusswaffen keine Sanktionen ausgelöst werden. Das schließt allerdings beim gewerblichen Umgang mit Waffen Schlüsse hinsichtlich der waffen- bzw. gewerberechtlichen Zuverlässigkeit nicht."

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Bei Prolegal sind jetzt die Vollzugshinweise online: http://www.prolegal.de/

Während sich bei der EU-Durchführungsverordnung zum Thema noch trefflich streiten ließ, ob auch ein Inverkehrbringen der Alt-Dekos von Privat zu Privat erfasst ist (z.T. wurde auch hier die Auffassung vertreten, eine Handels-Verordnung betreffe nur den gewerblichen Warenverkehr), macht das deutsche BMI nun "Nägel mit Köpfen". Demnach ist auch die Abgabe der nach alten Vorschriften deaktivierten "Waffen" von Privat zu Privat nicht mehr zulässig. Unterschiede zur gewerblichen Abgabe gebe es allenfalls noch bei der Sanktionierung von Verstößen.

Vollzugshinweise verstehen sich als Erläuterung eines neu erlassenen Rechtsaktes und sollen dabei helfen, die bei der Anwendung des neuen Rechts auftauchenden Fragen und Probleme zu lösen und einen einheitlichen Vollzug zu ermöglichen bis ergänzende Verwaltungsvorschriften erlassen wurden.

Das Schreiben des BMI vom 24.03. fasst lediglich die Ergebnisse einer Abstimmung der betroffenen Institutionen in einer Besprechung im BMI zusammen ... nicht mehr und nicht weniger.

Es handelt sich bei den Vollzugshinweisen des BMI lediglich um rechtlich unverbindliche Empfehlungen/Stellungnahmen.

Rechtlich verbindlich ist einzig die EU-Deaktivierungsverordnung. Das BMI kann hierzu ergänzende (erläuternde) Verwaltungsvorschriften erlassen, diese dürfen die Regelungen der EU-Deaktivierungsverordnung jedoch in keiner Weise modifizieren (Umsetzungsverbot).

Der Begriff "Inverkehrbringen" ist weder in der EU-Deaktivierungsverordnung selbst noch im EU-Recht eindeutig definiert ... vielmehr variiert der Begriff von EU-Verordnung zu EU-Verordnung, von Produkt zu Produkt. Das BMI darf diesen im EU-Recht nicht definierten Begriff nicht einfach nach Belieben interpretieren, sondern muss die EU-Kommission um eine eindeutige Definition/Klarstellung bitten.

Bearbeitet von Tintenkleckser
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Ja, schon klar. Das BMI hat mit seinen Vollzugshinweisen lediglich eine Verwaltungsvorschrift erlassen. Diese bindet intern, zunächst ohne Aussenwirkung, die Behörden in ihrem Handeln.

Die Dekowaffenbesitzer haben ggf. trotzdem erstmal das praktische Problem.... Denn sie haben eben konkret nur die deutschen Behörden als Gegenüber, und diese wenden das Recht im Zweifelsfall im Sinne der Verwaltungsvorschrift (die sie intern im Ermessen bindet) an.

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Ja, schon klar. Das BMI hat mit seinen Vollzugshinweisen lediglich eine Verwaltungsvorschrift erlassen. Diese bindet intern, zunächst ohne Aussenwirkung, die Behörden in ihrem Handeln.

Die Dekowaffenbesitzer haben ggf. trotzdem erstmal das praktische Problem.... Denn sie haben eben konkret nur die deutschen Behörden als Gegenüber, und diese wenden das Recht im Zweifelsfall im Sinne der Verwaltungsvorschrift (die sie intern im Ermessen bindet) an.

N E I N ! ! ! ! !

Vollzugshinweise sind KEINE Verwaltungsvorschriften !!!!!!!!

Es sind rechtlich unverbindliche Empfehlungen für die Exekutivorgane, die nicht - wie eine Verwaltungsvorschrift - bindend sind.

Vollzugshinweise werden nicht erlassen, sondern lediglich veröffentlicht.

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Salopp gesagt,

ein PVB erscheint bei Dir in der Wohnung (erst einmal egal warum), sieht den Deko, bekommt "runde Augen" und beschlagnahmt ihn(wenn ohne DB anwesend, dann greift die Gefahr im Verzuge) und eine Anzeige wegen Verdacht einer Straftat wird eingeleitet.

Der Deko wird einem zuständigen Sachbearbeiter zur Prüfung vorgelegt, der die Waffe an einen Sachverständigen der Kriminaltechnik für Waffenuntersuchung weiterleitet.

Dieser wird dann im Zweifel in Absprache mit dem BKA ein waffenrechtliches Gutachten erstellen, was dann dem Sta zugeleitet wird, der dann auf Grund dieses Gutachtens entscheidet.

In der Regel wird dann selten eine Aushändigung erfolgen.

Wenn keine Zweifel bestünden, könnte schon der Sachbearbeiter in Absprache mit dem Kriminaltechniker (Sachverständigen) die Sache wieder aushändigen, wenn kein Verdacht einer Straftat mehr besteht.

Ist zwar etwas komplizierter, aber mal einfach dargestellt.

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ein PVB erscheint bei Dir in der Wohnung..., sieht den Deko, bekommt "runde Augen" und beschlagnahmt ih....und eine Anzeige wegen Verdacht einer Straftat wird eingeleitet.

Direkt gefragt: worin besteht bei dem aufgemachten Szenario der Zusammenhang zu der zuletzt geführten Diskussion?

(Oder willst du mit der Schilderung nun schlicht sagen: Steckt alle Dekos u.ä. in den großen Schmelzofen, denn die Dinger erzeugen eh nur Stress mit der Exekutive....?)

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Direkt gefragt: worin besteht bei dem aufgemachten Szenario der Zusammenhang zu der zuletzt geführten Diskussion?

Wer setzt denn die Empfehlungen letztendlich um und wie kommt es zur Feststellung, wer eine nicht der nach Richtlinie umgebaute Deko besitzt?

(Oder willst du mit der Schilderung nun schlicht sagen: Steckt alle Dekos u.ä. in den großen Schmelzofen, denn die Dinger erzeugen eh nur Stress mit der Exekutive....?)

Gewiss nicht! Ah, ich spüre es schon wieder an meinem Hacken! :hi:

Wer mit seinen Deko's nicht auffällt braucht doch auch in der Regel nichts zu befürchten.

Dieses "aufgemachte Szenario" kenne ich nur zu gut aus lange vergangenen Zeiten.

Das LKA kennt die Richtlinien und wird sie auch umsetzen, aber eben nur bei Bekanntwerden, zum Bsp. beim Handel damit, oder eben Feststellungen beim Besitzer.

LKA und BKA werden sich nach meiner Einschätzung auch an diese Richtlinien orientieren.

Nur darauf wollte ich hinweisen und so kann sich jeder die Frage mit der Umsetzung der EU-Richtlinien fast selbst beantworten.

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Für die Sehschwäche/den Grad der Diensttauglichkeit der Kontrollierenden, da kann der Deko-Besitzer allerdings nichts.

Stimmt, muss sich ev. aber erst mal der Sehschwäche unterordnen.

Vielleicht ist es ja ein guter Tipp, eine taugliche Beleuchtung und Lupe schon bereitzulegen.

Erinnere gern noch einmal an den Fall bei der Vorkontrolle der Salutwaffen bei einem Western-Schießen durch eine Waffenbehörde, wo eine Westernwaffe als illegal beschlagnahmt wurde.

Was meinst Du wie wütend die Sb'in der Waffenbehörde war, als wir die Waffe wieder aushändigten, weil der Waffensachverständige den Stempel unter dem Schaft erkannte.

Zugegeben, war ja auch nicht einfach!

Obwohl der Schaden für den Western-Schützen schnell abgewendet werden konnte, dürfte der Schaden, bzw. das Misstrauen der Western-Schützen gegen die Waffenbehörde größer gewesen sein.

Darf nicht passieren, kann aber, wichtig ist dass Fehler auch schnell eingesehen und korrigiert werden, das habe ich oft vermisst.

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