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IGNORED

Dekowaffen nach dem 8.04.2016


rüdiger400

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Der Erwerb ist erlaubnisfrei (noch), fällt doch erst auf wenn ein Händler mit Deko's auffällig wurde, weil er unsachgemäß unbrauchbar gemachte Waffen verkaufte, dann wird die Käufer-Liste "abgearbeitet". Nicht selten das dann ev. bis zu 50 Deko's bei einem Besitzer "eingesammelt" werden, wo es dann die Sachverständigen schwer haben, um rauszufinden nach welcher Rechtsnorm aus welchem Jahr hier der Altbesitz unbrauchbar gemacht wurde.

Bildet sich irgendjemand ernsthaft ein, dies mache das Land sicherer?

Wenn die staatlichen Ressourcen für tatsächlich sicherheitsrelevantes Vorgehen der Behörden eingesetzt würden, wäre schon viel gewonnen (Stichwort z.B. "offene" und unkontrollierte Grenzen, die angeblich mit vorhandenem Personal nicht kontrollierbar sind).

Bearbeitet von karlyman
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Bildet sich irgendjemand ernsthaft ein, dies mache das Land sicherer?

Scheint wohl so zu sein! Aber der Staat, bzw. die Polizei reagiert (muss) auf Anzeigen. Wie sonst wird denn ein Handel mit irgendetwas bekannt? Neid, Streit um den Preis u.s.w.!

Wenn die staatlichen Ressourcen für tatsächlich sicherheitsrelevantes Vorgehen der Behörden eingesetzt würden, wäre schon viel gewonnen (Stichwort z.B. "offene" und unkontrollierte Grenzen, die angeblich mit vorhandenem Personal nicht kontrollierbar sind).

Grenzkontrollen wurden abgeschafft, Personal abgebaut, für andere Aufgaben umverteilt.

Plötzlich merkte man dass mehr Beamte pensioniert werden, als "nachwächst".

Es wurde eingespart, eingespart und eben nochmals, weil angeblich kein Geld da war.

Plötzlich schwimmen wir im Geld und schaffen alles?

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Bei strittigen Fällen wird er dann verurteilt bei einzelnen Deko's den gesetzlichen Zustand herstellen zu lassen, was er dann in der Regel aus Kostengründen sein läßt, da ein Neuerwerb billiger ist.

Im Zweifel für den Angeklagten war gestern.

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Manche können/wollen es nicht begreifen.

Verzeihung, ich vergaß daß Du - möglicherweise - nichts anständiges zum Recht lernen durftest als Vopo. Soll nicht wieder vorkommen.

Bearbeitet von Gast
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Ich vermute, Uwe spielte auf den Unterschied zwischen Strafrecht (Unschuldsvermutung) und Verwaltungsrecht/Waffenrecht an (wo es nicht um "Schuld oder Unschuld" geht. Damit hat er ja recht.

Was jetzt aber viel wichtiger ist: Aktuell versucht die EU-Kommission auf übelste Weise, "befeuert" von den Brüsseler Anschlägen ihre Verschärfungs-Richtlinie durchzupeitschen.

Bitte unter "Waffenlobby" nachlesen, und jetzt aktiv werden!

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Bei strittigen Fällen wird er dann verurteilt(bekommt die Auflage) bei einzelnen Deko's den gesetzlichen Zustand herstellen zu lassen, was er dann in der Regel aus Kostengründen sein läßt, da ein Neuerwerb billiger ist.

P.S.:

Für die die mich nicht verstehen können/wollen geändert.

Das Verfahren wird dann ev. mit dieser Auflage eingestellt.

Ja, so hatte ich Dich schon verstanden.

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Was er will und was dann durchgesetzt wird sind 2 paar Schuhe.

Ich persönlich war schon immer ein Gegner von Bargeld, entweder habe ich im Ausland zu wenig getauscht, bin über das Ohr gehauen worden u.s.w., von daher bin ich ein Freund von Plastikkarten, wobei ich das Bargeld trotzdem nicht missen möchte.

Ich bin doch nicht bekloppt und reise mit tausenden von € in der Tasche von x nach Y um irgendwo ein Auto, oder andere Dinge zu kaufen.

Na gut ich "wasche" ja auch kein Geld! :hi:

Das sollte letztlich jeder selbst entscheiden wie er bezahlt, es gibt viele händler auf dem Flohmarkt, da wird alles in Bar abgewickelt.

Oder auch auf dem Markt bei Gemüsekauf.

Und wie soll man paar Eur Trinkgelder geben, a ja das wird auch verboten, das holt sich dann das Finanzamt....

Die kleinen Leute werden doch ohnehin schon geschröpft wos nur geht!

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Und wenn die EU dann eh nach deinen Ausführungen in Kürze erledigt ist brauchen wir uns wohl um die "Enteignung" von Dekowaffen keine Sorgen zu machen.

Genau, da haben wir hier ganz andere Probleme!

Nur wer naiv genug ist glaubt im Ernst das,daß hier noch Jahre so weiter geht, nach den Terroristen kommen die Bürger die,die

Schnauze ziemlich voll haben von der EU-Bürokratie alles schon vor Jahren und Jahrzehnten (ohne Glaskugel) vorhergesagt worden.

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Genau, da haben wir hier ganz andere Probleme!

Nur wer naiv genug ist glaubt im Ernst das,daß hier noch Jahre so weiter geht, nach den Terroristen kommen die Bürger die,die

Schnauze ziemlich voll haben von der EU-Bürokratie alles schon vor Jahren und Jahrzehnten (ohne Glaskugel) vorhergesagt worden.

Na dann nützen doch Dekowaffen überhaupt nichts- ich versteh die Aufregung nun nicht mehr?

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Na dann nützen doch Dekowaffen überhaupt nichts- ich versteh die Aufregung nun nicht mehr?

Richtig erkannt die nützen dann nichts, deshalb profitirt der Schwarzmarkt wo sich die Leute lieber unkastriertes Zeug besorgen werden.

Wie war das jetzt mit den Trauerveranstaltungen wo trotz massiven Polizeiaufgebotes Hooligans auftauchten?

Reiner Zufall natürlich wers glaubt. :crazy:

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Da das "In Verkehr bringen" der (auch privaten) Altbesitze nach dem Stichtag nicht mehr erlaubt ist, ist es definitiv eine Enteignung.

Was nützt es wenn man einen Gegenstand, den man mal teuer gekauft hat, zwar weiter besitzen aber nie mehr verkaufen darf.

Sie dürfen bis 8.4. noch ***** erwerben, danach auch behalten aber nie mehr in Verkehr bringen.

Das der private Altbesitz mit Inkraftreten der EU-Deaktivierungsverordnung am 08.04.2016 nicht mehr erlaubt ist, ist definitiv falsch.

"In Verkehr bringen" betrifft nur den gewerblichen Handel ...

„Inverkehrbringen“ bedeutet: Die erstmalige Bereitstellung eines neuen Produkts auf dem europäischen Binnenmarkt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit

Privatleute dürfen nach der Deaktivierungsverordnung ihre Dekowaffen weiter besitzen und auch weiterhin verkaufen und kaufen.

Diesbezügliche Änderungen wird es höchstwahrscheinlich geben, wenn die neue EU-Feuerwaffenrichtlinie in das deutsche Waffenrecht umgesetzt wird. Dort soll nämlich die Definition von "deaktivierten Feuerwaffen" nur noch auf deaktivierte Feuerwaffen anwendbar sein, die den Vorschriften der Deaktivierungsverordnung entsprechen.

Bearbeitet von Tintenkleckser
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Das der private Altbesitz mit Inkraftreten der EU-Deaktivierungsverordnung am 08.04.2016 nicht mehr erlaubt ist, ist definitiv falsch.

"In Verkehr bringen" betrifft nur den gewerblichen Handel ...

„Inverkehrbringen“ bedeutet: Die erstmalige Bereitstellung eines neuen Produkts auf dem europäischen Binnenmarkt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit

Privatleute dürfen nach der Deaktivierungsverordnung ihre Dekowaffen weiter besitzen und auch weiterhin verkaufen und kaufen.

Dein Wort in Gottes Ohr!

Soll heißen, ich glaube das nur allzu gern...

Ich habe allerdings auch schon andere Rechtsauffassungen hierzu gehört ("in Verkehr bringen" = jegliche Überlassung, auch nicht gewerblicher Verkauf als Privatperson, oder Schenkung etc.).

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Aber mal eine blöde Frage. Nehmen wir an ich biete nach dem 08.04 eine Dekowaffe bei eGun zum kauf an (zb. AKM oder was in der art), dann bringe ich diese Dekowaffe doch als Privatmann auch in Verkehr, oder etwa nicht?

Bearbeitet von Dave77
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Aber mal eine blöde Frage. Nehmen wir an ich biete nach dem 08.04 eine Dekowaffe bei eGun zum kauf an (zb. AKM oder was in der art), dann bringe ich diese Dekowaffe doch als Privatmann auch in Verkehr, oder etwa nicht?

Tintenkleckser kann es ja zum Wohl der Allgemeinheit ausprobieren.

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Blöde Frage!

Was ist eigendlich mit den Salut-Umbauten???

Zur Zeit (warten wir die kommenden Jahre ab) nicht betroffen sonst hätte CDS-Ehrenreich (Händler nur als Beispiel) darauf hingewiesen.

Ich denke das es bei diesen bereits Verschärfungen gegeben hat, denn warum werden die meisten nur noch in 6mm Platz angeboten?

Lediglich die Flinten egal ob Doppelläufig oder PumpGun werden auf 9mm Knall ausgelegt.

Das ganze ist alles für den normalen Menschenverstand nicht nachvollziehbar, da werden auf der einen Seite schon unbrauchbar

gemachte Dekos noch weiter unbrauchbarer gemacht.

Auf der anderen Seite bringt man eine neue MP40 in 9mmPA als "Schreckschußwaffe" heraus (gut da ist Zamak verbaut die wird

sich wohl nicht scharf machen lassen) aber sonst regt man sich doch immer über milit.Anscheinswaffen auf.

Da wirds wohl nicht lang dauern bis son Hirni (das Teil hat 25 Schuss) ballernd auf ne Polizeistreife zu rennt um unmittelbar von

Schüssen aus den Dienstwaffen niedergestreckt zu werden (die sind scharf...). :ninja:

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Warum zum Teufel sollte jemand genau auf das Erscheinen des MP40-Teils gewartet haben um damit ballernd in eine Polizeiwache zu rennen?

Das ist doch genau die Argumentation der Gegenseite, die alles was gefährlich ist oder aussieht verbieten möchte weil es könnte ja jemand damit......

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Warum zum Teufel sollte jemand genau auf das Erscheinen des MP40-Teils gewartet haben um damit ballernd in eine Polizeiwache zu rennen?

Das ist doch genau die Argumentation der Gegenseite, die alles was gefährlich ist oder aussieht verbieten möchte weil es könnte ja jemand damit......

Ich gebe Dir recht, das ist die Argumentation der Gegenseite, irgendwo habe ich das ungute Gefühl das dies nicht mal

ungewollt ist und man auf so einen Vorfall spekuliert, anderseits kann ich mir die Zulassung nicht erklären.

Da musste doch mit Behörden verhandelt werden usw. auch wenn das jetzt alles ein bissel nach Verschwörungstheorie

gilt- mal ehrlich gerade ausgerechnet jetzt (Anschläge,etc) kommt eine schussfähige millit.Anscheinswaffe heraus und nicht

mit sagen wir 5 Schuss sondern gleich 25?

Auf der anderen Seite gibts doch sonst keine Langwaffen mit Platzpatronen, die letzten waren Erma M1, Erma Winchester

Nachbau und vielleicht noch 1-2 andere von anderen Herstellern, daß andere alles Salut also umgebaute Originalwaffen

mit höchstens 2 Schuss.

Warum gibt es keine PumpGun mit sagen wir 10 Schuss 9mmPA oder in Kal. 16 Knallpatronen sowie früher für dieses "Böllergerät"?

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