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EN 1143-1 vs. DIN EN 1143-1


miwob

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Guten Abend zusammen,

auf der Suche nach einem passenden Waffenschrank, bin ich jetzt endlich bei eisenbach-tresore.de fündig geworden. Der Schrank, den ich möchte, ist nicht explizit unter der Sparte 'Waffenschrank' (die sind dort mit DIN EN 1143-1 gelistet), sondern unter 'Geschäftstresor', bei welchen das DIN nicht explizit erwähnt wird.

Der Schrank, den ich ins Auge gefasst habe: http://www.eisenbach-tresore.de/Geschaeftstresor-17/Format-VDS-Wertschutztresor-Gemini-Pro-2-EN-1143-1-Grad-I-Widerstandsgrad-1-50.html

Gibt es da einen nicht geläufigen Unterschied zwischen 'EN 1143-1' und 'DIN EN 1143-1' ?

Kann ich den Schrank bedenkenlos nehmen?

Gruß,

Michael

Bearbeitet von miwob
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Die DIN ist im Grunde nur das, was die Deutschen aus der eigentlich übergeordneten EN-Norm gemacht haben. Meistens sind das nur 1:1 Übersetzungen. Interessanter wäre die Jahresangabe hinter der jeweiligen Norm, denn da kann es schon mal Unterschiede geben.

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Die DIN ist im Grunde nur das, was die Deutschen aus der eigentlich übergeordneten EN-Norm gemacht haben. Meistens sind das nur 1:1 Übersetzungen.

Genau so ist das. Die DIN EN ist eine in nationales Recht überführte EN. Sie enthält faktisch das Gleiche. Wenn man es genau nimmt, ist die EN hier sogar die "bessere" Norm, da eine EN immer nationale Normen sticht. Der Stand der Ausgabe kann von Interesse sein, aber ich weiß nicht, ob per Gesetz ein bestimmter Stand gefordert wird, idR wird ja immer nach aktuellster Fassung produziert, insofern sollte man mit einem neuen Modell auf der sicheren Seite sein.

Bearbeitet von BigMamma
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Eine DIN EN ist nur eine deutsche Übersetzung einer EN. Inhaltlich sind sie identisch, nur das Vorwort der nationalen Versionen darf sich unterscheiden. Solange EN und die richtige Nummer dabei steht ist es egal ob DIN, ÖN oder sonst was davor steht.

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Steht so bei Eisenbach:

"Jeder Tresor EN 11431-1, Wertschutztresor und Wertschutzschrank den Sie bei uns kaufen, ist nach der dargestellten Sicherheitsstufe und Widerstandsgrad nach EN 1143-1 oder VDS Klasse zertifiziert und hat an der Türinnenseite eine entsprechende Prüfplakette."

Wenn die Bezeichnung "VDS" NICHT dasteht (nur Zahl der Klasse), wurde nicht VDS-geprüft; aber die Klasse (nach EN) gilt für unsere Belange trotzdem ?

Es MUß nicht "VDS" davorstehen ?

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Schrott ist Schrott, egal mit welcher Nummer

Nachdem die Dinger primär dich von deinem Eigtum trennen und nur sekundär dessen Umverteilung verhindern sollen würde die Intention des Gesetzes auch mit einem EN-konformen Kleiderschrank umgesetzt.

Das an dem Behälter gesparte Geld investiert man besser in eine robuste Wohnungsaußenhaut.

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Format ist Massenware aus dem Ausland (Ungarn) Polen.

Kleine Korrektur.

Dieser Schrank,

lt. Herstellerangabe von Compact Tresore, ist ebenfalls FORMAT-Ware aus Polen.

Noch die alte Euro-Norm ISO 9001, VdS-Klasse B.

VdS (Verband der Sachversicherer) legt lediglich den maximalen Versicherungswert bei privater/gewerblicher Nutzung fest, in diesem Fall maximal 45.000,00 € bei privater Nutzung, bei gewerblicher Nutzung deutlich weniger.

Und mal so ganz nebenbei: auch diese Schränke erfüllen die Anforderungen des Gesetzgebers.

CM

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Noch die alte Euro-Norm ISO 9001, VdS-Klasse B.

Ich könnte jetzt deinen Spruch mit dem Blinden bringen... geschenkt.^^ Die ISO 9001 hat mit Stahlschränken aber nichts am Hut. Die ISO ist auch keine EN, sondern einen International Organisation for Standardization-Norm und beschäftigt sich mit QS/QM. Was die alten A und B Stufen angeht, das geht nach Richtlinie VDMA 24992 oder so (steht ja sogar drauf), die zwar mittlerweile zurückgezogen wurde aber von Behörden immer noch akzeptiert wird.

Bearbeitet von BigMamma
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Ich könnte jetzt deinen Spruch mit dem Blinden bringen... geschenkt.^^ Die ISO 9001 hat mit Stahlschränken aber nichts am Hut. Die ISO ist auch keine EN, sondern einen International Organisation for Standardization-Norm und beschäftigt sich mit QS/QM. Was die alten A und B Stufen angeht, das geht nach Richtlinie VDMA 24992 oder so (steht ja sogar drauf), die zwar mittlerweile zurückgezogen wurde aber von Behörden immer noch akzeptiert wird.

Hehe, "von Behörden akzeptiert wird".... Das lustige ist, dass sich die echt nur noch im Waffengesetz findet, fleißig Schränke verkauft werden und das ganze meines Erachtens ein "Graubereich" ist, da hier heute NEUE Schränke nach einer Norm gebaut werden die es garnichtmehr gibt...Einige Behörden kommunizieren das auch so (habe ich zumindest mal gelesen) und akzeptieren nur alte Schränke die damals gebaut wurden und keine neuen.

Das wird so wohl nicht haltbar sein, ist aber um ehrlich zu sein ein blöder Zustand...

Soll man halt das Gesetz anpassen und ab jetzt S1/S2 fordern für neue Schränke, Altbestand Bestandschutz und gut. Stattdessen wird bei Anpassung wohl übertrieben und irgendwas höheres gefordert...

Ich hab mir für die KW und die Schlüssel des LW Schranks (A-Schrank) einfach einen 1er Tresor von Rottner/Comsafe gekauft...Sollte der Threadersteller vielleicht auch mal danach schauen, die sind recht günstig.

Das gute (und wiederrum auch manchmal schlechte) an der EN Norm ist, dass sowas nun egal wo in Europa geprüft werden darf und das Zertifikat gültig ist. Gut gedacht, aber bei manchen Sachen die ich schon gesehen habe frägt man sich doch, ob das Testinsitut in der Tschechischen Republik genauso gewissenhaft prüft wie eines hier. Zumindest ist es billiger, wieso es immer mehr Produkte gibt mit ausländischen Zertifikaten :grin:

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das ganze meines Erachtens ein "Graubereich" ist, da hier heute NEUE Schränke nach einer Norm gebaut werden die es garnichtmehr gibt.

Das ist kein Graubereich.

Eine Norm ist kein Gesetz, niemand muß sich an irgend welche Normen halten. Wenn Du es nicht tust, mußt Du allerdings selbst beweisen, daß Deine Lösung mindestens genau so gut und sicher ist wie die Norm. Im Maschinenbau wird in vielen Bereichen nach zurückgezogenen Normen gearbeitet, z.B. weil eine neue noch nicht existiert. Das ist nicht unüblich.

Etwas anders ist es, wenn eine Norm in einem Gesetz als verpflichtend (oder wie im WaffG als ausreichend) benannt wird. Dann ist deren Anwendung verpflichtend (oder eben ausreichend), auch wenn sie technisch veraltet und nicht mehr Stand der Technik ist. Durch die explizite gesetzliche Forderung wird dieser Umstand geheilt.

Dazu kommt, daß die VDMA 24992 ein sogenanntes "Einheitsblatt" ist, und keine Norm. Sie werden von der VDMA (die keine Normungsorganisation ist) als "überbetriebliche Werksnorm" bezeichnet.

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Ok, ich meinte Graubereich deshalb, weil bis zum zurückziehen des Einheitsblattes der VDMA soweit ich weiß zumindest Stichproben durchgeführt hatte, heute obliegt das alleine dem Hersteller (gut ist bei EC und vielem anderen auch so) und sonst gibt es keine Überwachung...

Es ist jedenfalls nichtmehr Stand der Technik (Das ist in den Gesetzen ja oft die Zauberformel um Normen quasi Gesetzescharakter zu verleihen), da es für Wertschränke natürlich neue Normen gibt, ist halt ein Spezialfall...

Aber soll mir egal sein, ging ja um EN 1143-1 :yess:

Bearbeitet von keks
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Nachdem die Dinger primär dich von deinem Eigtum trennen und nur sekundär dessen Umverteilung verhindern sollen

Das an dem Behälter gesparte Geld investiert man besser in eine robuste Wohnungsaußenhaut.

Werde diese Denkweise nie nachvollziehen können.

Wenn ich meine Sachen komplett in der Wohnung habe, dann habe ich sie. Die paar Sekunden "Bereitmachzeit" habe ich wenn nötig auch noch.

Wenn, wie völlig korrekt im 2. Satz benannt, PRIMÄR in einer sicheren Bude investiert wurde.

Als Sicherheitsfreak habe ich dann den hochklassigen Schrank zusätzlich, weil ich Freude drann habe.

MUß ja nicht Klasse V, oder höher sein (wo dann 2 Schließsysteme Standart sind), wenns Geld aber da ist und der "Klotz" Spaß macht; warum nicht ?

VdS (Verband der Sachversicherer) legt lediglich den maximalen Versicherungswert bei privater/gewerblicher Nutzung fest

Wenn nicht VDS-geprüft, ist die PRÜFUNG (-sanforderung) aber "minderwertiger" ?

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