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IGNORED

Rechtsfrage Pfefferspray


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn auf einem Pfefferspray das falsche Etikett klebt, setzt es eine Anzeige:

http://www.20min.ch/schweiz/zentralschweiz/story/-Wir-wurden-wegen-einem-Pfefferspray-angezeigt--17567232

Nun werden identische amerikanische Produkte sowohl in Deutschland als auch der Schweiz vertrieben, die Importeure kleben lediglich ein der jeweiligen nationalen Gesetzgebung entsprechend formuliertes Etikett über das Originaletikett. Dieses Zweitetikett löst sich mit der Zeit ab, genauso wie das originale, wenn man den Spray regelmässig mitführt. Heisst das tatsächlich, dass die Dose ab dem Zeitpunkt, ab dem das nationale Etikett nicht mehr lesbar oder vorhanden ist, sozusagen illegal wird? Mir war bislang nicht bewusst, dass das so heikel ist, zumindest in Deutschland...

Wie löst man das Problem praktisch? Vom Verkäufer Ersatzetiketten ordern?

Bearbeitet von Bergler
Geschrieben

Das Spray ist frei, wenn es "zur Tierabwehr und nicht gegen Menschen" gekennzeichnet ist, nur dann unterliegt es als Reizstoffsprühgerät nicht dem WaffG, bzw. es gilt die Ausnahme, die Form der Kennzeichnung unterliegt keinen Vorschriften.

Von daher wurden Spray's mit abgenutzte Beschriftungen oft eingezogen, wenn sich dann später bei der genaueren Untersuchungen herausstellte dass es sich um Tierabwehrspray handelte, wurden die Verfahren auch eingestellt.

Von daher halte ich den Rat von Helmut für richtig, oder wenn zu spät, eben ein neues besorgen, so teuer ist das nun auch wieder nicht.

Geschrieben

Selbstklebende transparente Folie drüber und gut ist.

Das hatte ich anfangs sogar, aber dann passt er nicht mehr in mein Blackhawk- Holster. Er steckt da so saugend drin, dass er auch upside down nicht herausfällt.

Wenn der Satz "Nur zur Tierabwehr" entscheidend ist, kann ich den ja auch selbst auf ein Etikett drucken, und dann ist der Spray wieder i.O.?

Geschrieben

da müßte noch der BKA Stempel drauf sein

Ersthaft, oder das Grün vergessen?

Neuere, in D über den Fachhandel verkaufte OC-Sprays namhafter Hersteller, haben auf der Dose groß ein "Nur zur Tierabwehr", "Tierabwehr-Spray" u.ä. aufgedruckt, und das war's.

Geschrieben

Früher wurde man an deutschen Grenzen nach seinen Ausweispapieren gefragt. Heute zu Tage wird nicht gefragt, ob man illegal einreist, nein, ob man Pfeffersprays dabei hat scheint viel wichtiger zu sein.

Geschrieben

Na tendenziell wohl eher nur vom Hersteller.

Es muss nach dem gesetzgeberischen Willen wohl rasch bei einer Kontrolle erkennbar sein, ob die Vss. erfüllt sind bzgl. des Aufdrucks.

Man will sich ja - sowohl aus staatlicher Sicht als auch als Nutzer - rasch davon überzeugen ob das Spray den gesetzlichen Anforderungen genügt und nicht erst das Spray beschlagnahmen und hinsichtlich des Wirkstoffs, Konzentration usw. untersuchen.

Geschrieben

Besonders witzig ist das im Grenzverkehr d-->CH

Das deutsche ist in der Schweiz verboten und das schweizer in Deutschland.

Herr Jesus, bin ich froh, dass mein Stubai-Eishammer anscheinend in der Schweiz und in Deutschland erlaubt ist... http://www.ebay.at/itm/Eispickel-Pickel-Eishammer-Stubai-Tirol-Lange-ca-39-cm-/262238072533?hash=item3d0e9b6ed5:g:WxsAAOSwJkJWleem Er funktioniert bestimmt auch zur "Tierabwehr". :hi:

Geschrieben

Niemand, nicht ein einziger, der dieses "Nur zur Tierabwehr"-Spray dabei hat, hat es zur Tierabwehr dabei.

Jeder weiß es, jeder toleriert es aber wehe da steht nicht "Nur zur Tierabwehr" drauf. Typisch deutsch.

Konsequent wäre es wenn man 38er-Lady-Smith freigeben würde, solange "Nur zur Tierabwehr" drauf graviert ist.

Geschrieben

Es gibt einen Hersteller für Pfefferspray....nennen wir ihn XXX.

Der vertreibt sein Spray in verschiedenen Verpackungsgrößen mit dem Hinweis, dass es nur zur Tierabwehr gedacht ist.

Selbiger Hersteller verkauft sein Spray in gleicher Verpackungsform auch an Polizeibehörden.

Natürlich ohne den Hinweis auf die Tierabwehr, dafür mit dem zusätzlichen Aufdruck RSG-5 (Reizstoffsprühgerät)

Da die Poliziebehörden vom WaffG ausgenommen sind, kann das gleiche Pfefferspray als dienstlich zugewiesene Waffe gegen Personen eingesetzt werden.

Geschrieben

Niemand, nicht ein einziger, der dieses "Nur zur Tierabwehr"-Spray dabei hat, hat es zur Tierabwehr dabei.

"Die Gedanken sind frei, wer kann sie erraten...".

Ich kenne durchaus Leute, die (Jogger, Radfahrer, Spaziergänger...) ein Spray gegen bissige/aggressive Hunde mitführen.

Soll jeder machen, was er vertreten kann. "It's none of my business".

Geschrieben

Es gibt einen Hersteller für Pfefferspray....nennen wir ihn XXX.

Der vertreibt sein Spray in verschiedenen Verpackungsgrößen mit dem Hinweis, dass es nur zur Tierabwehr gedacht ist.

Selbiger Hersteller verkauft sein Spray in gleicher Verpackungsform auch an Polizeibehörden.

Natürlich ohne den Hinweis auf die Tierabwehr, dafür mit dem zusätzlichen Aufdruck RSG-5 (Reizstoffsprühgerät)

Da die Poliziebehörden vom WaffG ausgenommen sind, kann das gleiche Pfefferspray als dienstlich zugewiesene Waffe gegen Personen eingesetzt werden.

und das ist der feine Unterschied

Tom

Geschrieben

Selbst in Ländern, wo man problemlos mit Schusswaffen rumlaufen kann, ist Pfefferspray etwa als Bärenabwehrspray gegen div. wilde Tiere populär.

Man will ja so ein Tier auch nicht unnötig verletzen, wenn es noch irgendwie möglich ist, es unblutig zu vertreiben.

Ich denke, jeder, der sich jetzt ein Pfefferspray kauft, ist sich zumindest bewusst, dass es ihm gegen jedwedes aggressive Lebewesen helfen kann und die zunehmende Verbreitung von Pfefferspray in der Bevölkerung wird zukünftig auch bei vielen Hundeattacken einen Nutzen zeigen.

Vielleicht schon indirekt dadurch, dass die Hundehalter weniger gegen die Leinenpflicht verstoßen und ihre Tiere im Zaum halten, weil sie damit rechnen müssen, dass jetzt mehr Menschen auf eine Bedrohung durch den Hund entsprechend reagieren.

Dass ihr Hund einen Menschen verletzen könnte, ist vielen ja egal - doch wehe dem Hund könnte etwas zustoßen ...

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