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IGNORED

Sicherstellung der Waffen und Sperrung wegen eV der Ex-Frau


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

ich habe keinen entsprechenden Thread gefunden, daher frage ich hier einmal nach :

Warum darf die zuständige Behörde bei einer eidesstattlichen Versicherung der Ex-Frau, sie fühle sich bedroht, ohne einen einzigen Beweis für eine tatsächliche Bedrohung die legalen Waffen einziehen und einen Sperrvermerk erstellen, der es verbietet, die nächsten fünf Jahre wieder eine WBK zu beantragen ? Nach dieser Logik müßten sie auch den Führerschein sperren und den Wagen konfiszieren, weil damit ja auch Menschen überfahren werden könnten ?!

Nein, ich selbst bin nicht betroffen, aber jetzt schon das zweite Mitglied aus meinem Schützenverein. Wie also kann man sich dagegen schützen ? Was macht die eidesstattliche Versicherung einer Ex-Frau ( die jetzt 80 km vom Ex-Mann wohnt ) so schwerwiegend, dass dann schon eine Unzuverlässigkeit angenommen werden kann ?? Kann man dann dagegen vorgehen ? Es gibt ja auch die Möglichkeit mittels eines Gutachtens nachzuweisen, dass man zuverlässig ist. Warum dann nicht auch in diesem Fall ? Wieso ist man bis zum Beweis der Schuld unschuldig, aber schon bei einer eidesstattlichen Versicherung, dass man sich bedroht fühlt ( Gefühle können ja auch täuschen ), wird man "verurteilt", in dem einem die legalen Waffen abgenommen werden und man sogar für die Zukunft gesperrt wird ??

Wer kennt sich mit dieser Thematik aus und kann helfen ?

Liebe Grüße

Apex

Geschrieben

Rechtsgrundlage für dieses Handeln ist u.U. das Gewaltschutzgesetz. Allerdings klingt der Entzug der WBK schon nach mehr, nämlich nach abgeschlossenen Strafverfahren.

Helfen kann nur ein kompetenter Rechtsanwalt.

Familienstreitigkeiten rund um Trennung und Scheidung sind hochemotional, das verhindert oft ein klare Sicht auf die Realität, eventuell auch bei beiden Betroffenen. An deiner Stelle würde ich auch den Kollegen nicht alles glauben, meist sind solche Probleme vielschichtig.

Geschrieben (bearbeitet)

Die Eidesstattliche Versicherung IST der Beweis!

Gesetzefanatiker heletz :rtfm: wie er schreit und bebt, meine natürlich leibt und lebt.

P.S. heletz, nur noch 523 Beiträge und 18.000 sind voll! :yess:

Bearbeitet von trader
Geschrieben

Hallo zusammen,

ich habe keinen entsprechenden Thread gefunden, daher frage ich hier einmal nach :

Warum darf die zuständige Behörde bei einer eidesstattlichen Versicherung der Ex-Frau, sie fühle sich bedroht, ohne einen einzigen Beweis für eine tatsächliche Bedrohung die legalen Waffen einziehen und einen Sperrvermerk erstellen, der es verbietet, die nächsten fünf Jahre wieder eine WBK zu beantragen ? Nach dieser Logik müßten sie auch den Führerschein sperren und den Wagen konfiszieren, weil damit ja auch Menschen überfahren werden könnten ?!

Nein, ich selbst bin nicht betroffen, aber jetzt schon das zweite Mitglied aus meinem Schützenverein. Wie also kann man sich dagegen schützen ? Was macht die eidesstattliche Versicherung einer Ex-Frau ( die jetzt 80 km vom Ex-Mann wohnt ) so schwerwiegend, dass dann schon eine Unzuverlässigkeit angenommen werden kann ?? Kann man dann dagegen vorgehen ? Es gibt ja auch die Möglichkeit mittels eines Gutachtens nachzuweisen, dass man zuverlässig ist. Warum dann nicht auch in diesem Fall ? Wieso ist man bis zum Beweis der Schuld unschuldig, aber schon bei einer eidesstattlichen Versicherung, dass man sich bedroht fühlt ( Gefühle können ja auch täuschen ), wird man "verurteilt", in dem einem die legalen Waffen abgenommen werden und man sogar für die Zukunft gesperrt wird ??

Wer kennt sich mit dieser Thematik aus und kann helfen ?

Liebe Grüße

Apex

Erfahrungsgemäß erzählen "Betroffene" dieser Art immer nur die Hälfte der Wahrheit, und dann auch noch in der geschönten Version.

Lass Dir doch einfach mal die Telefonnummer seiner Ex-Frau geben und Dir ihre Version der Geschichte erzählen.

Würde mich freuen, wenn Du auch davon berichten könntest. Dürfte dann ziemlich spannend werden.

Geschrieben (bearbeitet)

heletz, Du meinst die Frage ernst, das ist dein Problem!

Die "Eidesstaliche" ist eine Aussage, nicht mehr und nicht weniger. "Ich gebe ihnen mein Ehrenwort...", "die Silvesterfeier vor dem Dom ist weitgehend friedlich verlaufen..." u.s.w., capische?

Bearbeitet von trader
Geschrieben

Dann hältst Du eine Eidesstattliche nicht für einen Beweis? :confused:

Gilt das auch umgekehrt? Jemand gibt eine eidesstattliche Versicherung ab, dass er mehr als die Allgemeinheit bedroht ist und die Bedrohung nur mit einer Schusswaffe abwenden kann. Bekommt der dann einen Waffenschein? Dass die Voraussetzungen vorliegen wäre ja bewiesen.

bye knight

Geschrieben

Dann hältst Du eine Eidesstattliche nicht für einen Beweis? :confused:

Es geht nicht um "halten für...".

Die Versicherung an Eides statt gilt nur im Zivilverfahren als Möglichkeit zur Glaubhaftmachung. Im Strafrecht, das ja hier Auslöser für das Handeln der Behörde sein müsste, ist sie für die Füße.

Geschrieben

Es geht nicht um "halten für..."....

Eben!

Sollte wirklich eine Eidesstattliche abgegeben worden sein, dann wäre es schon heftig weit gekommen.

Ansonsten reicht eine einfache Zeugenaussage und wenn das Gericht die Person für glaubwürdig hält, dann ist es per Zeugenbeweis bewiesen.

Die Wirklichkeit paßt nicht zu der Aussage des TE:

... ohne einen einzigen Beweis ...

Nun weiß ich nicht, was die sich gegenseitig im Verein erzählen, was ein Beweis ist.

Aber offenbar mangelt es der Behörde an Beweisen nicht.

Geschrieben

Ich habe vor Jahren von einem Kunden von mir 2 Waffen gekauft. " Die müssen hier weg, sonst gebe ich sie auf dem Amt ab " meinte er. Ich habe den Waffen für kleines Geld Asyl bewillgt. Monate später ein Anruf " Kommisar XYZ, wir haben Unterlagen gefunden anhand derer sie von Herrn XXXX Waffen gekauft haben. Stimmt das und seit wann haben sie diese Waffen im Besitz?" Nachdem ich fertig mit Lachen war verlangte ich seine Telefonnummer, verifizierte diese und rief zurück . Was war passiert? Dem seine Frau hat ihn angezeigt, er hätte sie mit einer Waffe bedroht! Als die Polizei dann bei ihm einrückte zückte er den Kaufvertrag und seine leere WBK die belegten, das er schon Monate vor der angeblichen Bedrohung seine Waffen veräussert hatte.

Der Waffenbesitz wird also sehr oft benutzt dem anderen bei Scheidungen eins auszuwischen. Dem seine Frau hatte halt Pech und dann selber eine Anzeige am Arsch.

Kollege von mir hat während der Scheidung seine Waffen ausgelagert. Der Verwandte der die dann zu hause hatte hat ihm die immer mit zum Schiessen mit gebracht und anschliessend wieder mit geholt. Auch da gabs angeblich ein "Bedrohungsszenario " das durch die Aussage dieses Verwandten ebenfalls widerlegt werden konnte.

Kommt man in die Situation der Scheidung und sieht es nach Rosenkrieg aus sollte man darauf vorbereitet sein.

Peter

Geschrieben (bearbeitet)

Das ist wirklich ein großes Problem in Deutschland. Die Waffenbehörden entscheiden per se zu ungunsten der Waffenbesitzer. Wir hatten einen Fall, da hat ein Ehemann ein DECT-Telefon im Streit auf seine Frau geworfen, durch das Geschrei haben die Nachbarn die Polizei gerufen, die ist dann mit mehreren Mann in die Wohnung (nicht gestürmt, geklingelt und normal geöffnet) gekommen und hat ein Rückkehrverbot nach Gewaltschutzgesetz gegen den Ehemann ausgesprochen.

Davon hat dann die zuständige Waffenbehörde Wind bekommen, dazu sei gesagt, dass die für jeden eingetragenen Waffenbesitzer eine "Dauerabfrage" haben und zwar automatisiert. Taucht bundesweit die Kombination Vorname, Nachnahme, Geburtsdatum im Polizeicomputer auf, dann wird das generell im Sinne des WaffG überprüft, dahingehend dass die Zuverlässigkeit eventuell nicht mehr gegeben ist.

Unterm Strich wird das Ganze mindestens richtig teuer wegen Verwaltungsrechtsstreit und bis das abgeschlossen ist ca. 1 Jahr.

Bearbeitet von Detroit
Geschrieben (bearbeitet)

Noch besser, wer vorher nen Ehe-VERTRAG abgeschlossen hat.

Hilft auch nicht. Das ist ein brisanten Thema. Bei den meisten Scheidungen wollen die Ex-Partner häufig (aus Rache) den größtmöglichen Schaden anrichten. Dann zu behaupten, es würden Gewalt- oder gar Sexualstraftaten vorliegen ist zweifelsfrei geegnet, diese Wirkung zu erziehlen, auch ohne vorliegende Beweise. Die Behauptung, es wurde Gewalt angedroht reicht der Behörde zur Versagung der Zuverlässigkeit bereits aus.

Keine Rechtsberatung: Verwaltungsrecht ist leider kein Strafrecht. Der Grundsatz 'in dubio pro reo' gilt hier nicht; häufig zum Nachteil der Waffenbesitzer. Es gibt also keine Unschuldsvermutung.

Bearbeitet von Detroit
Geschrieben (bearbeitet)

Hilft auch nicht. Das ist ein brisanten Thema. Bei den meisten Scheidungen wollen die Ex-Partner häufig (aus Rache) den größtmöglichen Schaden anrichten. (...)

Da mache ich mir bei meiner Frau wenig Sorgen. Mit nen Eintrag im Führungszeugnis ist die ihren Job los, das triff sie härter, als wenn ich mein Waffen abgeben muss. Gibt noch andere Hobbys.....zumal man bei dem EU-Gedöns eh die Lust am Sport verliert.

Bearbeitet von sniper-k98
Geschrieben

heletz, Du meinst die Frage ernst, das ist dein Problem!

Die "Eidesstaliche" ist eine Aussage, nicht mehr und nicht weniger. "Ich gebe ihnen mein Ehrenwort...", "die Silvesterfeier vor dem Dom ist weitgehend friedlich verlaufen..." u.s.w., capische?

Erinnere dich:

In dem bestimmten anderen Fred hat (u.a) er einen Maulkorb bekommen.

Also muß die konzentrierte Inkompetenz sich anderweitig Bahn brechen.

Geschrieben

Noch besser, wer vorher nen Ehe-VERTRAG abgeschlossen hat.

Wem sagst du das? Meine blinde Liebe zu meiner damaligen Frau, demnächst Ex-Frau, hast mich wegen eines fehlenden Ehevertrags eine mittlere fünfstellige Euro-Summe gekostet.

(...)...zumal man bei dem EU-Gedöns eh die Lust am Sport verliert.

Die Lust am Schießsport vielleicht, aber doch nicht die Lust am Waffenbesitz, oder? ;)

Geschrieben

Wenn der Ehevertrag einen Partner stark einseitig benachteiligt ist er sittenwidrig. Dann kann man wieder klagen und der Ausgang ist dabei erneut offen.

Die "ganz tollen " Eheverträge sind also meist ihr Geld nicht wert.

Geschrieben

Ein Guter Freund von mir ist zwar kein Waffenbesitzer aber seine Frau war Anwältin. Kurz die Geschichte, die hatten gemeinsam zwei Kinder, im Nachhinein hat mein Freund gemerkt das sie ihn Jahrelang betrogen hat und eins der Kinder nicht mal seins ist!!!!!!!

Er hat also die Scheidung eingereicht. Und die Vaterschaft angefochten, daraufhin hat seine Frau ihn des sexuellen Misbrauchs seiner Kinder im Babyalter bezichtigt. Die Polizei hat seine Wohnung durchsucht und alle PCS usw. mitgenommen. Man konnte nix finden, da er das auch nicht gemacht hat. Begründet wurde der Vorwurf mit angeblichen Aussagen des Kleinkindes. Ein Gutachter hat dann nachgewiesen, dass das Kind auf Grund des Alters zur angeblichen Tatzeit, keine Erinnerungen an eine Tat haben könnte, die Aussagen dem Kind also auf die Zunge gelegt wurden.

Trotz dieser Beweise dass die Mutter das dem Kind diktiert hat und noch anderer Details wie dahingehende Drohungen der Frau etc. wurde dem Vater das Umgangsrecht entzogen, da die Mutter bedenken hatte.... Kein Scheiß der durfte die dann nur noch alle paar Wochen unter Aufsicht sehen... Weil die Mutter Sorgen hatte und seine Unschuld ja nicht zweifelsfrei bewiesen werden konnte.

Ist echt unglaublich was bei uns so läuft.

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