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IGNORED

Jagdprüfung und frühere NPD-Mitgliedschaft


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Geschrieben

Servus die Damen,

meine Kollege hat gerade am Mittagstisch erzählt sein Nachbarssohn hätte vor Kurzem erfolgreich die Jagdprüfung abgelegt.

Nun würde ihm die Behörde verweigern sich für die Ausübung der Jagd eine Waffe zuzulegen, weil er vor Jahren mal "passives" Mitglied bei der NPD war.

Das erscheint mir doch etwas zu spektakulär um wahr zu sein.

Die sind ja zwar noch nicht verboten und in vielerlei Hinsicht wohl auch etwas seltsam, aber so ne Begründung müßt doch jeder Anwalt mit nem Vordruck aus der Welt schaffen können oder?

Ich vermute eher er war entweder kein so richtig passives Mitglied und hat deshalb Vorstrafen die zum Jagen nicht passen.

Oder er war zu blöd für die Prüfung und versucht nun das abzuwälzen.

Unsere Regierung ist doch noch nicht soweit deshalb vorbeugend einzuschreiten (hoffe ich).

Und vorallem, warum hat man ihn (oder er sich) da nicht vorab informiert?

Schöne Grüße,

Hannes

Mooin.Ich kann den ganzen Schmarrn ,rechte verbieten,nicht mehr hören. Da platzt mir der Kragen. Linke und Grüne gehören weg. Die sind dabei dieses Land auf "legale"Art zu zerstören. Das hat der mit dem Nasenbart ja nicht ganz geschafft. MfG Likedeeler

Geschrieben

Der mittlerweile tatterige Herr Fischer pilgert durch die USA und lässt sich als der alterweise Besserwisser feiern (und bezahlen).

Und seine treusorgene (?) Ehefrau pilgert durch alle angesagten Partys, lässt die Sau raus und macht ihn dabei zum Affen.

Könnte man sicher auch cineastisch, zumindest als deutschen TV-Film, schön umsetzen...

Geschrieben

... und vergleichbares Geschwurbel" verwiesen, er kann aber durchaus waffenrechtliche Schwierigkeiten bekommen.

Letzteres nicht unverdientermaßen. :-)

was hier aber Moderatoren mit Dr.Titel oder Moderatoren mit Gewalt kraft Vereinsamtes nicht abhält zu glauben kugelfest und davon betroffen zu sein Was sie aber nicht sind. Die Sta Köln ist sehr umgängig und hilfreich bei der Ausstellung entsprechender Papiere zur Durchsuchung eines Servers.

Kugelfest im Sinne von angreifbar und nicht von angedrohter Gewalt

Geschrieben

NPD und Waffe geht gar nicht.

Die NPD gehört verboten, und gegen die Mitglieder und ehemaligen entsprechende Verfahren eingeleitet.

Wenn ich mir einige Sprüche und Bilder der Afd ansehe sind die nur eine Haaresbreite davon weg, ich habe Probleme Leuten die Häuser anzünden oder das für gutheißen, den Zugang zu Waffen zu ermöglichen.

Geschrieben

Kann die Aufregung nicht verstehen, Die NPD wird doch vom Bundesamt für Verfassungsschutz an straffer Leine geführt, wieso sollte also ausgerechnet eine Mitgliedschaft in selbigem Debattierclübchen eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit begründen? SCNR

Geschrieben

NPD und Waffe geht gar nicht.

Die NPD gehört verboten, und gegen die Mitglieder und ehemaligen entsprechende Verfahren eingeleitet....

Sagen wir es allgemein:

Extremisten und Waffen geht nicht!

Ob Links -oder Rechtsextremisten, ist nämlich völlig egal.

Verbieten würde ich die NPD aber nicht und was du mit einem Verfahren meinst, ist mir noch unklar.

Beurteilt wird jemand danach, was er getan hat, nicht danach, was er denkt.

Dennoch ist es ein Irrtum zu glauben, als Rechtsrextremer könne mann dann auf einer Online-Plattform seinen Mist loswerden, wenn man nicht in der Partei ist (da diese schließlich nicht verboten se).

Denn dann hat man etwas getan.

Die Bedeutung des Wortes "einzeln" in §5 WaffG sollte nun jedem klargeworden sein.

Geschrieben

Ob Links -oder Rechtsextremisten, ist nämlich völlig egal.

Tja.

"Diktatur des Dolchs vs. Diktatur des Säbels."

(Mit schicklicher Verbeugung ggü. Julius Corrino, der das Zitat genauso kennt wie ich :-) )

Carcano

Geschrieben

Dieses Klientel wie von Carcano beschrieben ist im ureigensten Sinn des Begriffes einfach dumm.

Und ohne formvollendete Dummheit würde wohl niemand die Verlierer - Ideologie des

Verlierer -Regimes anbeten. Und einem Tausendjährigen Reich hinterher heulen welches

dann doch schon nach 12 Jahren wieder futsch war.

Widerliche Typen die darauf stolz sind dass sie an einem Abend eine Kiste Bier leer saufen können

und noch nie im Leben eine Frau zum Höhepunkt gebracht haben.

So ein Gesocks solten keinen Zugang zu legalen Waffen haben

oswald

Das ist doch mal eine ehrliche Meinung. Du bist der Held!

Darf denn Deiner Meinung nach noch die "Gegen Nazis"-Flagge , die hinter mir an der Wand tront,hängen bleiben, oder sollte ich sie bei der "Aufbewahrungsprüfung" schnell runterreißen? :tease: Und die unaufgeräumte Wohnung.... ohh Schande, ist in ihren Augen, meine Zuverlässigkeit bedroht oder gar schon versagt? :rtfm:

Mal abwarten... seit 4/09 das "grüne Abitur" und seit ca.4 Monaten den "Wiederlader-Schein"...blablabla...

Bis heute habe ich keinen Besuch vom Amt gehabt. Die sichere Aufbewahrung ist natürlich auch gegeben.

@Merkava, wow, Du hast ja "Richtlinien".... Bier...Frauen und Sex.... oh oh... Du bist natürlich ganz anders.

Wer sagt mir denn, ob DU "Zugang" zum LWB "verdient" hat?

Ansonsten scheinst Du ja auch recht aufgeschlossen zu sein.

Geschrieben (bearbeitet)

Wobei er eine buddhistische, merkantilistische, vegane, christdemokratische, liberale etc. Gesinnung haben darf.

Er bekommt "auf die Finger", wenn er eine gewisse Bandbreite verlässt....

Und wo deren Grenzen liegen, da wird es "interessant".

Solange diese, die du genannt hast, nicht gegen irgendwelche andere öffentlich hetzen, gibt es auch kein Grund sie waffenrechtlich in Frage zu stellen. Wenn ein Veganer z.B. gegen Fleischfresser hetzt und öffentlich zur Gewalt gegen die aufrufen würde, dann wäre auch seine Zuverlässigkeit nach §5 betroffen. Genauso wie der Antifa der auf Facebook gegen Polizisten usw. gewalthaltige Parolen um sich schwadroniert.

Dieses wehmütige "es betrifft ja nur die armen Nazis" ist einfach Unsinn

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

...

Dieses wehmütige "es betrifft ja nur die armen Nazis" ist einfach Unsinn

Das ist treffend ausgedrückt!

Vom Prinzip her vergleichbar ist dieser aktuelle Fall:

Die "Nazi-Devotionalien" (wie manches Medium sowas nennt) waren nicht von der Straße einsehbar (bei der Reichskriegsflagge gibt es wohl gar keine Beschränkung, jedenfalls wenn sie aus dem Kaiserreich stammt?), er hat offenbar keine öffentliche Hetze betrieben.

Er könnte also einfach ein Sammler sein.

Ob man nach Prüfung der Waffen und Waffenteile erfahren wird, ob es Dekoteile oder scharfe waren?

Vermutlich eher nicht.

Geschrieben

Solange diese, die du genannt hast, nicht gegen irgendwelche andere öffentlich hetzen, gibt es auch kein Grund sie waffenrechtlich in Frage zu stellen. Wenn ein Veganer z.B. gegen Fleischfresser hetzt und öffentlich zur Gewalt gegen die aufrufen würde, dann wäre auch seine Zuverlässigkeit nach §5 betroffen. Genauso wie der Antifa der auf Facebook gegen Polizisten usw. gewalthaltige Parolen um sich schwadroniert.

Wenn es denn so ist, dann ist (hoffentlich) alles gut. Persönlich habe ich zu wenig Infos, welche Gründe bisher zur Aberkennung der Zuverlässigkeit herangezogen wurden. Ich habe aber auch ein Problem, wenn eine "unbedachte" Äußerung gleich zur Aberkennung führt.

Geschrieben

Wenn es denn so ist, dann ist (hoffentlich) alles gut. Persönlich habe ich zu wenig Infos, welche Gründe bisher zur Aberkennung der Zuverlässigkeit herangezogen wurden. Ich habe aber auch ein Problem, wenn eine "unbedachte" Äußerung gleich zur Aberkennung führt.

Ich denke, dass da auch das Gesamtbild eine Rolle spielt. Nur weil einer die grüne Farbe bei seiner Äußerung vergessen hat usw. sollte da selbstverständlich nicht gleich die Keule geschwungen werden. Da muss defintiv differenziert werden und man sollte auf keinen Fall gleich übertreiben. Da die Grenze zu finden ist natürlich sehr schwer.

Wer aber regelmäßig in der Öffentlichkeit seine Menschenfeindlichkeit offen zelebriert, der muss nach Ansicht des Gesetzgebers nicht unbedingt etwas staatlich legitimiert erhalten, womit er in kürzester Zeit seine Menschenfeindlichkeit durch Tatsachen zum Ausdruck bringen kann. Es obliegt jedem selbst sich im Griff haben. Wer aber nicht mal seine Emotionen und sein Mundwerk im Griff hat, bei dem stellt sich dann auch die Frage ob er den Finger am Abzug "im Griff" haben kann, wenn es Hart auf Hart kommt.

Vergessen wir nicht, dass es durchaus auch eine Schutzfunktion uns LWB's ggü sein kann eben gewisse offensichtlich hasserfüllte Persönlichkeiten mit offensivem Drang, im Vorfeld auszusieben.

Man mag es sich nicht ausmalen was das für einen medialen Shitstorm gibt, wenn hier der nächste Breivik einen Amoklauf startet und anschließend festgestellt wird, dass dieser NPD Mitglied war, öffentlich jahrelang sein hasserfülltes Gedankengut auf Facebook und in diversen Waffenforen unter Gleichgesinnten ausbreitete und trotz Kenntnis der Behörden eine WBK ausgestellt bekam.

Oder nehmen wir mal als Beispiel einen Islamistenhassprediger der anschließend dann einen auf Parisattentäter macht.

"Ja sorry, wir müssen halt auch solche offensichtlich Verrückten eine WBK ausstellen, da sie nach WaffG als Zuverlässig gelten"

Auf der anderen Seite werde ich das Gefühl nicht los, dass einige, die hier ja so sehr auf rechtsstaatliche Prinzipien pochen, es sich unheimlich schwer tun würden, wenn es um die Frage der Zuverlässigkeit nach §5 bei einem Typen wie Pierre Vogel und seiner Anhängerschaft ginge.

Geschrieben

Wird nicht sogar bei jedem m.o.w. auf frischer Tat ertapptem Täter so lange vom "vermutlichen" gesprochen, bis er von einem ordentlichen Gericht verurteilt wurde?

Und bei einer nicht erwünschten Parteimitgliedschaft oder Gesinnung soll das nicht gelten?

Wer aber regelmäßig in der Öffentlichkeit seine Menschenfeindlichkeit offen zelebriert, der muss nach Ansicht des Gesetzgebers nicht unbedingt etwas staatlich legitimiert erhalten, womit er in kürzester Zeit seine Menschenfeindlichkeit durch Tatsachen zum Ausdruck bringen kann.

bei Überschreitung einer VORHER festgelegten Grenze in einem ordentlichen Gerichtsverfahren dafür bestraft werden.

Alles andere wäre Willkür - das hatten wir in D lange genug.

Es obliegt jedem selbst sich im Griff haben. Wer aber nicht mal seine Emotionen und sein Mundwerk im Griff hat, bei dem stellt sich dann auch die Frage ob er den Finger am Abzug "im Griff" haben kann, wenn es Hart auf Hart kommt.

Ist das zwangsläufig so?

Jemand, der sich verbal nicht beherrscht, wird das beim Waffengebrauch auch nicht tun?!

Deine Argumentation ist seeehr zweischneidig (besser: DU lieferst unseren Gegnern Argumente!):

Was ist, wenn jemand mit der "Schutzfunktion" gegenüber der Bevölkerung argumentiert?

Nicht jeder, dem Du unterstellst, dass er nicht "den Finger am Abzug 'im Griff'" hat wird sich ja zwangsweise vorher entsprechend (verbal) zu erkennen geben.

Da gibt's dann nur eine Möglichkeit zum Schutz der Bevölkerung: Das F im Fünfeck.

Vergessen wir nicht, dass es durchaus auch eine Schutzfunktion uns LWB's ggü sein kann eben gewisse offensichtlich hasserfüllte Persönlichkeiten mit offensivem Drang, im Vorfeld auszusieben.

Spricht nichts dagegen - so lange das in einem ordentlichen Verfahren geschieht und nicht als Willkürentscheidung.

Das Beispiel mit dem schwarzen Polizisten, der den KKK-Aufmarsch beschützt trifft den Anspruch an einen Rechtsstaat m. E. sehr gut.

Geschrieben

Auf der anderen Seite werde ich das Gefühl nicht los, dass einige, die hier ja so sehr auf rechtsstaatliche Prinzipien pochen, es sich unheimlich schwer tun würden, wenn es um die Frage der Zuverlässigkeit nach §5 bei einem Typen wie Pierre Vogel und seiner Anhängerschaft ginge.

Das ist doch vollkommen klar: Entweder er hat etwas auf dem Kerbholz, das ihn vor den Kadi oder den Psychiater gebracht hat, oder eben nicht.

Gut, man kann jetzt natürlich einwenden, daß eine Gesellschaft ihre Feinde nicht auch noch zu bewaffnen braucht. Das läuft dann aber auf ein Feindstrafrecht hinaus, und das verträgt sich erfahrungsgemäß mit der Demokratie gar nicht. Man kann das eine oder das andere haben, aber nicht beides. Dementsprechend wäre die sinnvollere Alternative, den Zuzug entsprechender Leute zu begrenzen, solange sie noch Fremde sind, also nicht die gleichen Rechte haben wie die Deutschen. Vogel ist natürlich kein Zuwanderer, aber die Gefahr die von ein paar spinnerten Konvertiten ausgeht, dürfte überschaubar sein.

Geschrieben

Wird nicht sogar bei jedem m.o.w. auf frischer Tat ertapptem Täter so lange vom "vermutlichen" gesprochen, bis er von einem ordentlichen Gericht verurteilt wurde?

Und bei einer nicht erwünschten Parteimitgliedschaft oder Gesinnung soll das nicht gelten?...

Eigentlich müßte doch schon lange klargeworden sein, daß eine Parteimitgliedschaft allein nicht ausreicht?

Warum fängst Du wieder davon an?

Auch geht es nicht um "Gesinnung"!

Gesinnung kann einer haben wie er will.

Sondern es geht um denjenigen, der eine Menschenverachtende Gesinnung in menschenverachtenden Posts in der Öffentlichkeit zum Ausdruck bringt!

Außerdem gilt die Unschuldsvermutung nur vor Gericht.

Der SB, der hier mitliest und vom Verein FvLW die Adresse desjenigen bekommt, der Haßkommentare gepostet hat, erkennt in einem einfachen Verwaltungsverfahren die Zuverlässigkeit ab, widerruft die WBK, ordnet Sofortvollzug an und schon kommen freundliche Polizeibeamte, die die Waffen abholen. Die sind also erstmal weg.

In NRW gab's auch schon Razzien deswegen, nicht nur Einzelfälle.

Das Gericht kommt erst ins Spiel, wenn der Haßposter dagegen vorgehen will.

Erst da gilt dann die Unschuldsvermutung.

Geschrieben

Sondern es geht um denjenigen, der eine Menschenverachtende Gesinnung in menschenverachtenden Posts in der Öffentlichkeit zum Ausdruck bringt!

Na ja, die Schwierigkeit liegt halt darin, daß sich die Leute nicht einig sind, was "menschenverachtend" ist. Ganz abgesehen von Broders guter Frage, wen man denn sonst verachten soll, wenn nicht gewisse Menschen. Es sind z.B. manche Leute, vielleicht gar nicht wenige, der Ansicht, daß die Befürwortung der Marktwirtschaft "menschenverachtend" sei. Andere würden z.B. die Ansicht, daß das Unternehmen Monsanto einen großen Beitrag zur Stillung des Hungers der Menschheit leiste, als "menschenverachtend" ansehen, vielleicht auch gar nicht wenige. Dieses Wort ist einfach ein Totschlagargument, mit dem sich jemand eine Begründung seiner eigenen Verachtung für die so benannte Person erspart und vielmehr voraussetzt allen gesund denkenden Menschen müsste schon an und für sich klar sein warum die so bezeichnete Person, oder jedenfalls ihre Ansichten, verachtenswert seien. Als Begründung für eine Verwaltungshandlung ist dieses Wort jedenfalls eher dünn.

Und was die "Haßpostings" oder auch den von der Bundeskanzlerin diagnostizierten Haß in den Herzen angeht, könnte man es sicher auch mit Barry Goldwater halten und sagen:"I would remind you that extremism in the defense of liberty is no vice! And let me remind you also that moderation in the pursuit of justice is no virtue!" Es ist sicher wahr, daß Haß oft ein schlechter Ratgeber ist, aber mit dem Satz "Ich liebe doch alle Menschen" verbinden wir auch eher ungute Erfahrungen.

Geschrieben

Der § 130 StGB bietet ganz gute Anhaltspunkte dafür, was gemeint ist.

Er hat aber recht enge Grenzen und für die Feststellung seiner Verletzung, oder eben nicht, gibt es ein geregeltes Verfahren. Er verbietet weder eine robuste Debatte über religiöse Ansichten noch über Einwanderungspolitik.

Geschrieben

Der SB, der hier mitliest und vom Verein FvLW die Adresse desjenigen bekommt, der Haßkommentare gepostet hat, erkennt in einem einfachen Verwaltungsverfahren die Zuverlässigkeit ab, widerruft die WBK, ordnet Sofortvollzug an und schon kommen freundliche Polizeibeamte, die die Waffen abholen. Die sind also erstmal weg.

Kenne ich auch anders:

1. Waffenbesitzerlaubnis wird widerrufen und der Besitzer mit Fristsetzung zur Abgabe der Waffen und WBK aufgefordert.

2. Ist der Widerruf rechtskräftig geworden und der LWB hat nicht reagiert, erfolgt Strafanzeige wegen illegalen Waffenbesitz und der Vorgang wird der

Polizei übergeben, die dann entsprechend reagiert.

Da es dann hier um den Besitz von "scharfen" Waffen und Munition geht, die aus unerklärlichen Gründen trotz Aufforderung nicht abgegeben werden, kann sich für die meisten Fälle jeder ausrechnen, dass hier keine Einzelstreife klingeln kommt.

Geschrieben

Solange diese, die du genannt hast, nicht gegen irgendwelche andere öffentlich hetzen, gibt es auch kein Grund sie waffenrechtlich in Frage zu stellen. Wenn ein Veganer z.B. gegen Fleischfresser hetzt und öffentlich zur Gewalt gegen die aufrufen würde, dann wäre auch seine Zuverlässigkeit nach §5 betroffen. Genauso wie der Antifa der auf Facebook gegen Polizisten usw. gewalthaltige Parolen um sich schwadroniert.

Dieses wehmütige "es betrifft ja nur die armen Nazis" ist einfach Unsinn

Ich habe den Eindruck, du hast nicht verstanden - oder missinterpretiert -, was ich geschrieben habe.

Es ging nicht um "Hetze" - das ist ohnehin klar - sondern es ging um die Verbreitung der "Grundauffassung" dieser Gruppen.

"Vegan" und "christdemokratisch" geht eben, "Braun" geht eben nicht. Einfaches Statement.

"Wehmütig" und eine Wertung bezüglich "armer Nazis" war da im übrigen nichts.

Geschrieben

Es ging nicht um "Hetze" - das ist ohnehin klar - sondern es ging um die Verbreitung der "Grundauffassung" dieser Gruppen.

Da wird es aber auch schon wieder schwierig, diese "Grundauffassung" näher zu definieren, zumal bei den Nazis, die nie eine theoretische Grundlage oder eine Art Glaubensbekenntnis (außer dem "Führer" zu folgen) zustande gebracht haben. Die bloße Empfindung von Antipathie gegenüber gewissen Leuten, auch wenn das in gewissem Maße nach außen sichtbar wird, kann auch kaum eine juristische Grundlage für irgendetwas sein.

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