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IGNORED

KWS beantragen. drohen verdachtsunabhängige Kontrollen?


RSantiago

Empfohlene Beiträge

Moin,

will einen KWS beantragen und frage mich welche "Pflichten" genau auf mich zukommen..

Habe in diversen Foren davon gelesen,dass solche Kontrollen wie bei scharfen Waffen auch bei Leuten vorkommen sollen die nur einen KWS haben (wollen).

Eindeutige Antworten gab es keine, meist Unglauben oder Empörung.

Weiß hier jemand, zu was genau ein KWS Inhaber gegenüber irgendwelcher Behörden verpflichtet ist?

Danke!!

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Da steht aber nicht ob ich auch unangemeldete Inspektionen meiner Wohnung dulden muss...

Dass ich die SSW ordnungsgemäß aufbewahren muss, heißt nicht, dass ich dies auch jederzeit gegenüber einer Behörde nachweisen muss..

Feuerwerkskörper müssen auch ordnungsgemäß aufbewahrt werden, aber keiner würde auf die Idee kommen, das durch das Ordnungsamt auch mal unangemeldet prüfen zu lassen.

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§ 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden.

Die Antwort auf deine Frage lautet also: nein

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Da steht aber nicht ob ich auch unangemeldete Inspektionen meiner Wohnung dulden muss...

Dass ich die SSW ordnungsgemäß aufbewahren muss, heißt nicht, dass ich dies auch jederzeit gegenüber einer Behörde nachweisen muss..

Feuerwerkskörper müssen auch ordnungsgemäß aufbewahrt werden, aber keiner würde auf die Idee kommen, das durch das Ordnungsamt auch mal unangemeldet prüfen zu lassen.

Woraus sollte sich eigentlich die Grundlage dafür ableiten (Nachschau) SSW dürfen auch ohne KWS besessen werden, es würde

an Diskriminierung grenzen wenn man jetzt ausgerechnet bei denen die so (mit Verlaub) dummehrlich sind und sich zum führen

einen Schein holen die Aufbewahrung kontrollieren würde.

Bei denen die keinen KWS haben käme auch niemand auf die Idee, wäre auch nicht hilfreich denn woher sollte eine Behörde von

einem Besitz ausgehen die SSW sind nicht registrierungspflichtig.

Man sollte auf jeden Fall dann dafür sorgen das Unbefugte (idr.KInder, vielleicht auch der demenzdebile Opa-keine Ahnung..).

An die Sachen nicht herankommen, daß gilt deffinitiv auch für bestimmte Werkzeuge wie etwa Kreissägen.

Ansonsten wenn du keinen Mitbewohner hast könntest du auch ein Salutgewehr an die Wand hängen.

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Woraus sollte sich eigentlich die Grundlage dafür ableiten (Nachschau) SSW dürfen auch ohne KWS besessen werden, es würde

an Diskriminierung grenzen wenn man jetzt ausgerechnet bei denen die so (mit Verlaub) dummehrlich sind und sich zum führen

einen Schein holen die Aufbewahrung kontrollieren würde.

Bei denen die keinen KWS haben käme auch niemand auf die Idee, wäre auch nicht hilfreich denn woher sollte eine Behörde von

einem Besitz ausgehen die SSW sind nicht registrierungspflichtig.

...

Mal wieder ein echter rüdiger 400.

"es würde an Diskriminierung grenzen wenn man jetzt ausgerechnet bei denen die so dummerlich sind und sich eine WBK holen...."

Jup, so ein bisschen Diskriminierung muss man halt abkönnen als Bürger...

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Mal wieder ein echter rüdiger 400.

"es würde an Diskriminierung grenzen wenn man jetzt ausgerechnet bei denen die so dummerlich sind und sich eine WBK holen...."

Jup, so ein bisschen Diskriminierung muss man halt abkönnen als Bürger...

Na ja was ist daran so falsch?!

Die SSW sind num mal freie Waffen wer sie kaufen und besitzen will, muss 18 Jahre alt sein, zum führen wird der KWS benötigt

und in der Wohnung muss nur darauf geachtet werden das sie nicht in die Hände von Kindern oder anderweitig zum Umgang

ungeeigneter Personen (zB.Demenz-Personen) fallen.

Wer alleine lebt kann die Waffe auch geladen (bezogen auf Magazin oder Trommel) zB. in einer Schublade aufbewahren.

Wo wäre denn (außer zum sammeln oder Silvester) der Sinn einer SSW wenn sie zur Verteidigung gedacht ist natürlich

griffbereit aufbewahrt werden muss, was nützt denn eine Gaspistole im Tressor entladen doch wohl gar nichts.

Ob eine SSW überhaupt zur Selbstverteidigung sinnvoll ist soll nicht das Thema sein, eine Eisenstange wäre wohl wesentlich

wirksamer, danach hat man aber auch gleich einen "auf dem Gewissen" da Schläge auf den Kopf mit so einem Instrument

oft tödlich verlaufen, um jemanden mit einer SSW zu töten muss man die "Waffe" auf bestimmte Körperteile wie Kopf oder Hals

direkt aufsetzen um eine tödliche Verletzung zu riskieren (was aber von versch.Umständen/Gegebenheiten abhängig ist).

Und klar ist es doch so nicht nur beim Waffenrecht der Ehrliche ist letztendlich immer der Dumme, war aber schon immer so.

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Beruhigt euch. Bald kommt die WBK-Pflicht für SSW usw. Dann haben alle nur noch erlaubnispflichtige Waffen, alle werden registriert und keiner wird mehr diskriminiert und von unangemeldeten Aufbewahrungskontrollen ausgenommen.

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Woher sich die Grundlage ergeben sollte, war mir auch nicht klar..Ich bin eben beim suchen zu Infos über den KWS auf Beiträge gestossen in denen Personen von "Besuchen" durch die Polizei berichtet haben.

Es war schlicht einfacher hier zu fragen, als den kompletten Gesetzestext des WaffG durchzuackern..zumal es ja trotzdem sein könnte dass die Pol. es einfach mal versucht weil man mit einem KWS in irgendein Raster fällt.

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Wenn es Berichte zu Kontrollversuchen gibt - OK....das kann durchaus sein. Übereifrige Sachbearbeiter kann es immer mal geben.

Ich habe 2009 nach Winnenden auch einen Brief von der Waffenbehörde aus Stuttgart bekommen in dem Ich aufgefordert wurde,meine Waffen ordentlich aufzubewahren und den Nachweis der Verwahrung zu erbringen.

Lustig an der Sache ist eigendlich nur, das ich zu dieser Zeit keinerlei EWB-Pflichtige Waffen incl. WBK hatte - nur den KWS für meine Gaspistole....

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Wenn es Berichte zu Kontrollversuchen gibt - OK....das kann durchaus sein. Übereifrige Sachbearbeiter kann es immer mal geben.

Ja, die gibt es - aber da muss man wohl halt "durch".

Lt. vieler Quellen ist es für den KWS z.b. nicht erforderlich einen Bedarf anzugeben.

Unsere örtliche Sachbearbeiterin wollte trotzdem, dass im Feld "Sonstiges" ein detailierter Grund für den Erwerb des KWS angegeben wird, weil "dieser für die Erteilung des Scheins wichtig sei"...

Ich würde also - nur weil es das Gesetz nicht verlangt - nicht ausschließen, dass jemand vorbei schaut um die ordnungsgemäße Verwahrung zu prüfen. "Nicht müssen" impliziert imho nicht "nicht dürfen". Klar kann man sich dann auf die Hinterbeine stellen - einfacher ist es aber das ganze einfach korrekt zu handhaben, den Guten 30 Sekunden in die Wohnung zu lassen und fertig ist die Laube.

Bearbeitet von realdognose
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