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RSantiago

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  1. Woher sich die Grundlage ergeben sollte, war mir auch nicht klar..Ich bin eben beim suchen zu Infos über den KWS auf Beiträge gestossen in denen Personen von "Besuchen" durch die Polizei berichtet haben. Es war schlicht einfacher hier zu fragen, als den kompletten Gesetzestext des WaffG durchzuackern..zumal es ja trotzdem sein könnte dass die Pol. es einfach mal versucht weil man mit einem KWS in irgendein Raster fällt.
  2. Da steht aber nicht ob ich auch unangemeldete Inspektionen meiner Wohnung dulden muss... Dass ich die SSW ordnungsgemäß aufbewahren muss, heißt nicht, dass ich dies auch jederzeit gegenüber einer Behörde nachweisen muss.. Feuerwerkskörper müssen auch ordnungsgemäß aufbewahrt werden, aber keiner würde auf die Idee kommen, das durch das Ordnungsamt auch mal unangemeldet prüfen zu lassen.
  3. Moin, will einen KWS beantragen und frage mich welche "Pflichten" genau auf mich zukommen.. Habe in diversen Foren davon gelesen,dass solche Kontrollen wie bei scharfen Waffen auch bei Leuten vorkommen sollen die nur einen KWS haben (wollen). Eindeutige Antworten gab es keine, meist Unglauben oder Empörung. Weiß hier jemand, zu was genau ein KWS Inhaber gegenüber irgendwelcher Behörden verpflichtet ist? Danke!!
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