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IGNORED

Wurde gegen mich ermittelt?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo

nachdem die heutige Zeit eine gewisse Paranoia bei mir hervorgerufen hat, habe ich ein dringendes Bedürfniss (nein, ein Anderes) zu erfahren, ob und gegebenenfalls wie, schon gegen mich ermittelt wurde.

Es wurde hier schon mal abgehandelt, an welche Stelle ich die Anfrage stellen kann. Wäre aber trotzdem nett (Sufu findet nichts) wenn ich die noch mal genannt bekomme.

Wie stelle ich die Anfrage?

Ich möchte routinemäßig einmal im Jahr anfragen.

Ich weiss, das wird die Stelle nicht erfreuen, aber meine Paranoia....

Ist die betreffende Stelle verpflichtet, mir alle Ermittlungen zu nennen. Natürlich sind laufende Ermittlungen ausgeschlossen. Aber wenn die beendet sind, müssen die dann von sich aus mich anschreiben?

Gründe für meine Paranoia habe ich viele. Ein Aktueller: Ich fragte vor ein paar Tagen, welches Gewinde das auf meiner neu erworbenen Büchse ist. Und nach den Antworten ging ich zur Recherche auf Egun zu den Schallis. Sollte für einige wackere Ermittler Grund genug sein, mal zu lauschen, was ich so mitzuteilen habe.

Steven

Geschrieben
...

Gründe für meine Paranoia habe ich viele. Ein Aktueller: Ich fragte vor ein paar Tagen, welches Gewinde das auf meiner neu erworbenen Büchse ist. Und nach den Antworten ging ich zur Recherche auf Egun zu den Schallis. Sollte für einige wackere Ermittler Grund genug sein, mal zu lauschen, was ich so mitzuteilen habe.

Die haben wichtigeres zu tun als zu lauschen was du mitzuteilen hast.. so wichtig und vor allem gefährlich bist du dann auch wieder nicht.

Geschrieben

Hol als Frühwarnsystem einen Familienhund aus dem Tierheim und binde den vor der ersten Türe an.

Geschrieben

Hallo

nachdem die heutige Zeit eine gewisse Paranoia bei mir hervorgerufen hat, habe ich ein dringendes Bedürfniss (nein, ein Anderes) zu erfahren, ob und gegebenenfalls wie, schon gegen mich ermittelt wurde.

Steven

Ob gegen dich ermittelt wird, wurde oder ob du auf einer schwarzen Liste stehst und nun überwacht wirst, wird dir keiner sagen.

Man muss heute leider damit leben, dass man ständig elektronisch überwacht wird. PC, SmartPhone, Standort, auf der Autobahn, über elektronische Zahlungen, Kameras usw.

Am besten nichts rechtswidriges anstellen, eine schriftliche Tagesdokumentation führen (für Alibi Nachweis bei Falschanschuldigungen) und man sollte immer einen guten Anwalt samt Rechtsschutzversicherung haben um ungerechtfertigte Anschuldigungen abzuwehren.

Geschrieben

Kann mir in diesem Zuge mal jemand die Quelle nennen, worauf ich das Recht habe einen Auszug aus dem NWR mit allem getätigten Anfragen zu bekommen?

Habe letztens eine lächerliche Vorladung bekommen weil so nem Opa mein Auto verdächtig vor kam. Würde mich mal interessieren ob es in diesem Zuge eine Abfrage gab.

Gesendet von meinem ZTE Blade L3 mit Tapatalk

Geschrieben (bearbeitet)

Müsste § 19 Bundesdatenschutzgesetz sein auf welchen Du Dich beziehen kannst. Google hilft.......

Anschreiben an das LKA deines Bundeslandes, BKA und ggf. die örtliche Kreispolizeibehörde ( wird in NRW aber vom LKA an diese weitergeleitet, wenn Du beim LKA anfragst)

Andere Polizeibehörden in Deinem Bundesland werden in der Regel nicht einbezogen, ebenso wenig andere Bundesländer.

D.h. Schreib das LKA bzw. BKA an, bitte um Mitteilung der über Dich gespeicherten Daten. Wenn Du eine Ahnung hast, in welcher Polizeibehörde ggf. gegen Dich ermittelt wurde, schreib diese auch an. Mag ja sein, das zwar eine Anzeige aufgenommen, diese aber nicht weiter verfolgt wurde.

Gleiches kannst Du auch mit den Staatsanwaltschaften bzw. dem Generalstaatsanwalt machen.

Du benötigst ein formloses anschreiben ( Google hilft ) und eine beglaubigte Kopie deines Ausweises.

Solltest Du "nur" Sorge haben, dass gegen Dich staatsanwaltschaftlich ermittelt wurde, sprich bei Gericht vor und bitte um Einsicht/Auskunft in/aus dem staatsanwaltlichem Verfahrensregister.( hier sind die eingeleiteten Ermittlungsverfahren der letzten 2 Jahre bis zu deren Abschluß gespeichert.)

Inst


@Qnkel

http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_S/NWR/Auskunft_Betroffene/Auskunft_Betroffene_node.html

Bearbeitet von inst200
Geschrieben

Es mag Länder geben, wo es schlimmer zugeht, aber wie Volker Pispers sagte: "Das kleiner Übel muß nicht unbedingt klein sein"

Geschrieben

Bei der Auskunft vom NWR ist auch eine Auflistung dabei welche Behörde eine Auskunft eingeholt hat.

Bei mir war es die Polizei in Hagen, weil ich Auszieher für mein MKE T41 in egun gekauft habe. Der Verkäufer war aus Hagen und stand unter polizeilicher Beobachtung. Der verkauft heute noch größtenteils Dekomunition und vereinzelt freie Waffenteile. Er hat keinerlei waffenrechtliche Erlaubnisse. Wahrscheinlich ist man ihm immer noch auf der Spur.

Da hat die Polizei mal locker von Hocker geschaut wer ich bin und warum ich das wohl gekauft habe. Hätte ich kein T41 gehabt wäre ich wohl heute auf der Beobachtungsliste.

Egun gibt freudig und ohne Beschluss Auskunft über deinen Realnamen. Man wird darüber nicht in Kenntnis gesetzt.

Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk

Geschrieben

Wenn die nicht mit den Behörden kooperieren würden, dann wäre eGun vermutlich schon längst dicht

Geschrieben

Ich kann mir vorstellen, dass die Betreiber von eGun einfach keine Lust haben, dass die Strafverfolgungsbehörden auf den Trip kommen sie mal im Rahmen einer Razzia zu besuchen um sämtliche Serverprotokolle und Kundendatenbank sicherzustellen. Da reicht doch der Verdacht einer staatsgefährdenden Straftat aus um sowas rigoros durchzuziehen. In der Zeit ist der Betrieb von eGun erstmal für paar Monate lahmgelegt und das Feld für die Konkurrenz offen.

Geschrieben

Wenn eGun nichts zu verbergen hat, das bei einer Hausdurchsuchung als "Beifang" kassiert werden könnte, dann wartet die Geschäftsleitung einen entsprechenden Beschluß ab.

Die Kunden haben nämlich durchaus Bock auf ihre bürgerlichen Rechte!

Geschrieben

Das ist alles richtig, in der Realität aber kann so eine offizielle Ermittlung mit dem ganzen Popanz drumherum den Geschäftsbetrieb für Monate lahmlegen. eGun wäre anschließend praktisch weg vom Fenster. Dieser vorauseilender Gehorsam ist vermutlich ein fauler Kompromiss

Geschrieben

Das ist alles richtig, in der Realität aber kann so eine offizielle Ermittlung mit dem ganzen Popanz drumherum den Geschäftsbetrieb für Monate lahmlegen. eGun wäre anschließend praktisch weg vom Fenster. Dieser vorauseilender Gehorsam ist vermutlich ein fauler Kompromiss

Ich denke genau das es das ist.

Schade das egun nicht einfach darauf hinweist. Hätte ich mir nicht den Auszug aus dem NWR geholt wüsste ich es auch nicht.

Den Zusamnenhang musste ich selber herausfinden. Ich habe den Verkäufer angerufen und der erzählte direkt das gegen ihn ermittelt wird und sein Telefon überwacht wird.

Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk

Geschrieben

Das ist alles richtig, in der Realität aber kann so eine offizielle Ermittlung mit dem ganzen Popanz drumherum den Geschäftsbetrieb für Monate lahmlegen. ...

Und warum?

Zeitungsredaktionen wie die Augsburger Allgemeine weigern sich ja auch und warten bis der Beschluß kommt.

Ist der Beschluß dann tatsächlich da, gibt man genau das raus, was im Beschluß genannt wird.

Deshalb wird nix lahmgelegt.

Geschrieben

Hallo Steven,

der Ex-Alte von meiner Gattin hat uns jahrelang mit Strafanzeigen bombardiert.

Deshalb kann ich bezüglich deiner Fragestellung mit Praxiserfahrung dienen:

Von Ermittlungen bekommt man (fast) immer Wind.

Z.B während laufender Ermittlungen durch eine Vorladung durch die Polizei

zur Beschuldigtenvernehmung. In diesem Fall wird man zum Sachverhalt

befragt und kann sich den Anzeigeerstatter oft zusammenreimen.

Netter Nachbar, Schützenkollege oder auch Ex-Partner.

Es kann aber auch sein dass die Ermittlungen ohne Vernehmung abgeschlossen

wurden und eine Einstellungsverfügung der StA. nach §170/2 StPO in den

Briefkasten flattert. Dann erfährt man von der Sache erst wenn es schon wieder vorbei ist.

In solchen Verfügungen steht außer vom Tatvorwurf nix verwertbares drin.

Allerdings kann man jetzt über einen Anwalt Einsicht in die Ermittlungsakten machen.

Mit der Begründung dass man selber Maßnahmen wg. falscher Verdächtigung prüfen will.

Kostet um die 30 €. Die Gaudi beim Aktenstudium ist aber ein Vielfaches wert.

Kann aber auch sein dass die Polizei erst gar keine Ermittlungen aufnimmt.

Wenn dich z.B. jemand anzünden will dass du der Bahn eine Dampflokomotive

geklaut hättest.

Unterhalb dieser Schwelle wird der Vorwurf auch nicht in das Kriminalaktenregister

(KAR) aufgenommen. Sobald aber ermittelt wird, wirst du aber auch "eingeKARt"

Wird aber nicht gelöscht wenn die Sache im Sande verlaufen ist..

In diese Datei hat jeder Polizist Zugang. Da kann man dann bei Verkehrskontrollen

abfragen nach was man im Kofferraum suchen sollte. Drogen, Waffenteile oder Hehlerware.

Nach der ersten Anzeige waren wir überrascht. Nach der fünften waren wir belustigt

und ab der zehnten (von je insgs. 15) war es uns nur noch wurscht und wir haben uns

nur noch auf die Akteneinsicht gefreut.

Viele Grüße

oswald

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