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IGNORED

Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


Balu der Bär

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Schade, dass unsere Bundesregierung solche EU-Vorschläge eingebracht haben soll:

Zitat
It seems that people (connected with FU, I believe) have a document that they are not supposed to have. Sounds like an attempt to fix a Council Proposal within a few days.

Some content:

Member States may issue permits for category A7 firearms and A9 loading devices (magazines) to sport shooters, if a recognized sports organization recommends it and confirms that:

a) the person is a member of the organisaton and has been engaged in sport shooting for at least one year

b) such a firearm is needed in a sport that the person practices and the person's reliability has been assessed according to (???)

The Category A and B permits of a person who is found in possession of Category A9 magazines shall be revoked

A6) automatic firearms converted to semi-auto

A6a) semi-auto firearms that can be converted to automatic with common tools

A7)

a) short semi-auto firearms that can fire more than 21 rounds when a magazine of more than 20 rounds is attached.

b) long semi-auto firearms that can fire more than 11 rounds when a magazine of more than 10 rounds is attached.

A8) long firearms that can be fired when their length is less than 60 cm, or have butt stocks that can be removed without tools.

A9) Loading devices (magazines) for centerfire semi-automatic firearms that:

a) have a capacity of more than 20 rounds

b) are used with long firearms and have a capacity of more than 10 rounds

 

Es hieß doch immer, unser WaffG sei streng genug etc.!

Ich wüßte nicht, bei welcher Straftat in D mit legalen Waffen solche Magazine eine Rolle gespielt haben sollten, selbst bei Amoktaten m.W. nicht.

Durch Kategorisierung von Magazinen schafft man aber eine weitere enorme Bürokratie, die NULL Sicherheit schafft.

Den 1.000 IS-Leuten, die mit der Einladungspolitik nach D geholt wurden, wird es an Kaschi-Magazinen sicher nicht mangeln. Wer es logistisch schafft, illegales Kriegsgerät hierher zu verbringen, der wird an ein paar kleinen Magazinen nicht scheitern.

Obendrein gibt es heute 3D-Drucker, die jeden Magazinkörper passend drucken könnten. Und Federn bleiben frei.

Ich sehe bei dem Ansatz stattdessen wieder eine Vielzahl neuer Detailprobleme und wehe man verstolpert sich an einem, dann sind gleich alle A+B-Waffen weg:

 

  1. Wenn jemand z.B. ein Magazin (Glock, UZI etc.) hat, das gleichzeitig in Kurz- und Langwaffen passt, und er Kurz- und Langwaffe hat: Muss er dann sein (z.B.) 17-Schuss-Glockmagazin wegwerfen, weil es auch in eine HA-LW passt?
  2. Wenn jemand sein 20er Magazin auf 10 Schuss blockiert hat (z.B. durch Einlagen etc. von Magpul), könnte er es ja jederzeit wieder deblockieren. Gilt das dann auch als 20er und muss weggeworfen werden?
  3. Angenommen, ein Sportschütze besitzt eine DEKOwaffe mit 30er Mag, das aber nirgends in seine Sport-/Jagdwaffen reinpasst: muss er das dann trotzdem vernichten?
  4. Angenommen, das Mag besitzt zwar nur 10/20 Schuss, es gibt aber frei verfügbare Bodenplatten "+2" und damit besäße man dann 21/22 Schuss: heißt das, dann gilt auch das 10er als 12er etc. und wird verboten?
  5. Wie weißt man die Vernichtung großer Magazine nach? Sind ja dann verbotene Waffenbestandteile, die man nicht irgendwo entsorgen darf.
  6. Angenommen, es gibt für die Waffe keine kruzen Magazine, sondern nur blockierte lange, die als lang gelten: dann fällt das Bedürfnis für die Waffe gleich mit weg, d.h. man darf die Waffe abgeben.
  7. Angenommen, die Behörden sind der Meinung, man habe irgendwann irgendwo größere Mags erworben und nicht vernichtet (der Verdacht könnte bei allen EGUN-Bietern, Messebesuchern etc. auch auch bei jedem zufälligen Foto im netz, das einen mit einem vermeintlich etwas längeren Magazin zeigt, und sei es nur eine BB- oder Luftdruckwaffe, bestehen): Wie erfolgt dann die Kontrolle? In D ganz klar: SEK-Einsatz, alle Hunde/Haustiere tot, Kinder traumatisiert, Haustür+Wohnungseinrichtungen zerstört und immer häufiger auch selber halbtot. Anders geht es ja nicht, der Souverän, das Volk, will solche Massnahmen ja genau so. Nicht auszuschliessen, dass es allein deswegen mehr Verletzte+Tote in D geben wird, als es jemals durch Legalwaffenbesitzer mit solchen Mags geben würde!

Hier rollt ein neues Riesengängelinstrument und Bürokratiemonster an, das NULL (0) Sicherheit schaffen wird, aber ganz vielen das Leben noch schwerer macht.

Warum verhindert die Geheimdiplomatie solche Geheimvorschläge der deutschen Regierung nicht??

 

Bearbeitet von Schwarzwälder
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vor 3 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Hier rollt ein neues Riesengängelinstrument und Bürokratiemonster an, das NULL (0) Sicherheit schaffen wird, aber ganz vielen das Leben noch schwerer macht.

Warum verhindert die Geheimdiplomatie solche Geheimvorschläge der deutschen Regierung nicht??

 

 

Ich sehe das auch als Riesenproblem, weil es ein Minenfeld für Legalwaffenbesitzer fabriziert.

 

Millionen besessene Magazine durch Leute ohne entsprechende Lizenz, Kompatibilität von Magazinen mit Waffen mehrerer Kategorien, Unklarheit bei zerlegten Magazinen, Aufbewhrungspflicht für Magazine etc.

 

Beste Grüße

Empty8sh

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Der Vorschlag ist mit einem Wort zu beschreiben: SCHWACHSINN

 

Millionen Magazine sind (bisher) in freiem Umlauf. Wieviele Leute sollen denn nichtsahnend kriminalisiert werden? Wieviele Magazine schlummern irgendwo vergessen auf Dachböden, weil sich der BW-Resi im Military-Shop ein G3-Magazin als Andenken gekauft hat?

Soll jedes Magazin eine Seriennummer erhalten und in eine WBK eingetragen werden? Bürokratischer Mega-Unsinn.

Magazine sind Verbrauchsgegenstände!

Seit Jahrzehnten waren solche Magazine NIE ein Problem und plötzlich sollen sie der Untergang des Abendlandes sein. Ich kann gar nicht so viel fressen...

Bevormundung, wo man hinsieht.

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Der ganze Vorschlag ist wieder ein "am deutschen Wesen soll die Welt genesen". Das ist Einführung von AWaffV §6 und Bedürfnisprinzip nach ganz Europa.

 

Ich bin ja gespannt, wenn IMCO-Vorschlag und Council-Vorschlag aufeinandertreffen. Die müssen sich nämlich einigen. Wenn das nicht der Fall ist, geht der Gesetzesvorschlag zurück in Bearbeitung.

 

Beste Grüße

Empty8sh

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@Empty8sh   ja ja ,so schreitet die Entwaffnung der Legalwaffenbesitzer voran und kein Kommunalpolitiker oder Landespolitiker, muß befürchten ,daß ihm seine Wählerschaft das Haus einrennt.

(bildlich gesprochen) In USA könnten sich solche Politiker in Bälde von der politischen Plattform verabschieden ,bei solch einen Eingriff in die persönliche Freiheit und in geltendes Recht in der Verfassung .

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vor 6 Minuten schrieb Sharpsshooter 70:

@Empty8sh   ja ja ,so schreitet die Entwaffnung der Legalwaffenbesitzer voran und kein Kommunalpolitiker oder Landespolitiker, muß befürchten ,daß ihm seine Wählerschaft das Haus einrennt.

(bildlich gesprochen) In USA könnten sich solche Politiker in Bälde von der politischen Plattform verabschieden ,bei solch einen Eingriff in die persönliche Freiheit und in geltendes Recht in der Verfassung .

 

Ja, in Deutschland werden die Verbände und Lokalpolitiker stolz sein, das Schlimmste abgewendet zu haben.

 

Ich bin gespannt, wie Länder wie Finnland, das Baltikum oder Tschechien und Slowakei auf diese Vorschläge reagieren. Ich kann mir nicht vorstellen, das der Vorschlag ohne Widerstand durchgeht.

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Niemand kann diese Länder zwingen, irgendeine Richtlinie in Gesetzesform zu gießen. Von daher können die das ganz entspannt sehen. Wieviele Länder haben gleich nochmal das geforderte zentrale Feuerwaffenregister eingeführt? Eben.

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@Empty8sh Danke für das Zitat von dem Vorschlag. Gibt es dazu Details oder ein Gesamtdokument? In welchem Kontext und wann wurde das eingebracht? Für mich hat das nämlich ziemlich viele Überschneidungen mit der Position von GENVAL. Allerdings wurden hier die Verbote von verkützbaren Waffen von der allgemeinen Form auf die deutschen 60 cm konkretisiert.

Im Prinzip aber sehr ähnlich zu deutschem "Recht", mit der Ausnahme der Magazine. Die Schnapsidee kommt ursprünglich von der Kommission und Genval. Auch nett ist die zwingende Vorschrift, dass bei jeder Person, bei der falsche oder zu große Magazine gefunden werden, sofort die Erlaubnisse wiederrufen werden müssen. Ich will nicht wissen, wie oft dann bei Durchsuchungen zufällig solche Teile auftauchen...

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Hi Kappa,

ich habe das von einem finnischen Kollegen mit Kontakt zu Firearms United bzw. einer deren Untergruppen bekommen. Link zur Originalquelle leider nicht mehr vorhanden, aber der Kollege war bisher vertrauenswürdig.

Ja, es ist die weiterentwickelte GENVAL-Idee mit ein paar deutschen Ideen. Also Bedürfnisprinzip in Verbindung mit AWAFFV6.Als Datum des Dokuments bzw. Diskussion war der 27. Mai genannt.

Wenn ich mehr weiß, gebe ich Bescheid.

Beste Grüße

Empty8sh

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Danke, da Datum war für mich das wichtigste. Dann ist es ein aktueller Entwurf, den man im Auge behalten sollte.

An der Magazinregelung sollte man Kritik üben. Sie können es so formulieren, dass eine Waffe illegal ist, wenn ein zu großes Mag eingesetzt ist (wenn sie schon nach der 6er AWaffV gehen wollen). Der Ansatz, alle Magazine generell zu registrieren, ist absolut nicht praktikabel. Und jeder, der doch Unsinn machen will, findet eines der x Millionen unregistrierten 30er, 50er oder 100er Beta-C Magazine bei Opa hinterm Sofa.

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Wenn die Mags weder registriert noch erlaubnispflichtig sind (was an der bloßen Praktikabilität scheitern dürfte), sind sie für jeden erhältlich und besitzbar.

Restritkonen speziell für Waffenbesitzer wären dann in der Tat völlig sinnlos.

 

Denn werden dann z.B. im Haushalt eines LWB, der aus mehreren Personen besteht, welche (zu) "hoher Kapazität" gefunden, besagt dies gar nichts.

Die Mags könnten die Ehefrau, Tochter oder Sohn gekauft und sich zur Deko aufs Regal gestellt haben. Mit dem LWB müssen sie nichts zu tun haben.

 

 

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vor 15 Minuten schrieb karlyman:

Mit dem LWB müssen sie nichts zu tun haben.

Schön wär's.

 

Für den Verwaltungsakt eines Erlaubniswiderrufs gilt nicht die Unschuldsvermutung, wie bei Gericht. Deshalb ja auch die Gummi-Formulierung "Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen..." In dem von Dir konstruierten Fall ist der Verwaltungsakt so sicher wie das Amen in der Kirche. Anders sieht es dann bei Bußgeldern entsprechend der Strafvorschriften aus, da ist man wieder vor dem Richter. Der allerdings auch zum Wohle des Volkes den Waffennarren mit voller Härte des Gesetzes treffen wird...

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Da geht es auch verwaltungsrechtlich nicht um Vermutungen, hin oder her. 

Spätestens die Aussage eines sonstigen Haushaltsangehörigen, er/sie habe sich das Mag. aus Liebhaberei "für die Schublade" zugelegt, zerstört ja (wenn das Mag. nicht an oder in der Waffe ist) den Zusammenhang zur gegenständlichen Waffe und ihrem legalen, registrierten Besitzer.

 

Aber das ist alles müßig. Mir ging es nur darum, den haltlosen Blödsinn einer solchen Regelung (verwaltungsrechtliche Sanktionierung freier Teile) aufzuzeigen.

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Zitat

Member States may issue permits for category A7 firearms and A9 loading devices (magazines) to sport shooters, if a recognized sports organization recommends it and confirms that:

a) the person is a member of the organisaton and has been engaged in sport shooting for at least one year

b) such a firearm is needed in a sport that the person practices and the person's reliability has been assessed according to (???)

The Category A and B permits of a person who is found in possession of Category A9 magazines shall be revoked

A6) automatic firearms converted to semi-auto

A6a) semi-auto firearms that can be converted to automatic with common tools

A7)

a) short semi-auto firearms that can fire more than 21 rounds when a magazine of more than 20 rounds is attached.

b) long semi-auto firearms that can fire more than 11 rounds when a magazine of more than 10 rounds is attached.

A8) long firearms that can be fired when their length is less than 60 cm, or have butt stocks that can be removed without tools.

A9) Loading devices (magazines) for centerfire semi-automatic firearms that:

a) have a capacity of more than 20 rounds

b) are used with long firearms and have a capacity of more than 10 rounds

 

Entweder ich steh grad auffm Schlauch oder es ist irgendwie komisch:

 

Aber da steht doch, dass Mitgliedsstaaten Erlaubnisse für A7 Waffen und A9 Magazine an Sportschützen geben können wenn die Sportordnung dies erfordert...

 

Dann, dass A und B Erlaubnisse entzogen werden wenn jemand mit A9 Magazin erwischt wird ?! Aber je nach Sportordnung darf er doch sowas haben steht obendrüber...Oder ist geplant diese A9 Erlaubnisse eh keinem zu gewähren ?!

 

Und A7 Firearms für Jäger ? Überhauptnicht vorgesehen ?

 

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vor 43 Minuten schrieb keks:

 

Entweder ich steh grad auffm Schlauch oder es ist irgendwie komisch:

 

Aber da steht doch, dass Mitgliedsstaaten Erlaubnisse für A7 Waffen und A9 Magazine an Sportschützen geben können wenn die Sportordnung dies erfordert...

 

Dann, dass A und B Erlaubnisse entzogen werden wenn jemand mit A9 Magazin erwischt wird ?! Aber je nach Sportordnung darf er doch sowas haben steht obendrüber...Oder ist geplant diese A9 Erlaubnisse eh keinem zu gewähren ?!

 

Und A7 Firearms für Jäger ? Überhauptnicht vorgesehen ?

 

 

Ich bin der Meinung, dass keiner der aktuellen Halbautomaten für Jäger oder Sportschützen in D unter die entsprechende Regelung fallen wird. Die bleiben alle bei B1, B4 oder B5.

 

A7 werden die nämlich gemäß dem Text nur durch das Einführen eines Magazins größer als 10 bzw. 20 Schuss bei LW bzw. KW.  Die einzige Sportwaffe, die mir spontan einfallen würde, wären IPSC Standard- und Open-Pistolen, da die 23-27 Schuss oder so aufnehmen dürfen.

 

Ein Bedürfnis für A7 wirst du in D nie bekommen, da du sowas für Sport nie brauchst, laut AWaffV §6. Jagd genauso nicht, da du dort auf 2 Schuss begrenzt bist.

 

Was evtl. auch noch ein Sonderfall werden würde, sind halbautomatische KK-Waffen. A9 betrifft nämlich Magazine für Zentralfeuer, nicht Randfeuerwaffen. Komischerweise fallen aber alle Halbautomaten unabhängig vom Kaliber unter A7a), wenn ein größeres Magazin eingesetzt ist.

 

Uns hier in D würde v.a. eine Magazinverbot treffen, da viele Magazine größerer Kapazität rumliegen haben. Ein Schießen außerhalb der Sportordnung wäre damit passé und ich bin mir sicher, da werden einige Konservative jubeln drüber.

 

Aber auch da gibt es Schlupflöcher, wenn ein Ar15 Magazin z.B. in eine Remington 7615 oder eine Mossberg MVP (beides Kat.C Repetierbüchse) passt. Vermutlich wird der Trend zum Repetierer in .223Rem gehen, damit man den Besitz von Ar15-Magazinen über 10 Schuss rechtfertigen kann. Oder plötzlich kommen bei uns die .50 Beowolf-Konversions. Die Magazine fassen als 5er nämlich lustigerweise 14 Schuss .223Rem/.300 Whisper. Ein 10er damit fast volle Kapazität. Da wird es bestimmt den ein oder anderen findigen Geschäftsmann geben, der .50 Beowolf statt .223Rem auf seine Magazine drucken lässt.

 

Beste Grüße

Empty8sh

Bearbeitet von Empty8sh
Habe schneller getippt als gedacht, deshalb paar Ergänzungen dazu.
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vor 13 Minuten schrieb Empty8sh:

 

Ich bin der Meinung, dass keine der aktuellen Halbautomaten für Jäger oder Sportschützen in D unter die entsprechende Regelung fallen wird. Die bleiben alle bei B1, B4 oder B5.

 

A7 werden die nämlich gemäß dem Text nur durch das Einführen eines Magazins größer als 10 bzw. 20 Schuss bei LW bzw. KW.  Die einzige Sportwaffe, die mir spontan einfallen würde, wären IPSC Standard- und Open-Pistolen, da die 23-27 Schuss oder so aufnehmen dürfen.

 

Beste Grüße

Empty8sh

 

Das hatte ich dann anders aufgefasst und es als : "Halbautomaten die mehr als 11 Schuss machen können wenn man ein entsprechendes Magazin einführt" im Sinne von Halbautomaten die die Möglichkeit bieten weil kein festes Magazin gedeutet..Das würde natürlich alle mit wechselbarem Magazin betreffen...

 

Hätte man gemeint was du schreibst hätte es auch der Satz

A7)

b) long semi-auto firearms when a magazine of more than 10 rounds is attached.

getan...

 

Naja, mal sehen :closedeyes:

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vor 13 Minuten schrieb keks:

 

Das hatte ich dann anders aufgefasst und es als : "Halbautomaten die mehr als 11 Schuss machen können wenn man ein entsprechendes Magazin einführt" im Sinne von Halbautomaten die die Möglichkeit bieten weil kein festes Magazin gedeutet..Das würde natürlich alle mit wechselbarem Magazin betreffen...

 

Hätte man gemeint was du schreibst hätte es auch der Satz

A7)

b) long semi-auto firearms when a magazine of more than 10 rounds is attached.

getan...

 

Naja, mal sehen :closedeyes:

 

 

Hmmm, ich müsste nochmal urprüngliche Originalversion lesen, die schien zuletzt noch logischer...(EDIT: ja, da stand dort was von Konfiguration...also eine Kombination aus Waffe und Magazin...)

 

Was ich defitniv sagen kann, die sind sich selber noch nicht sicher. In einem Protokoll zu einer Ratssitzung ist genau dieses Problem aufgekommen.

 

In einem Fall wäre keine Waffe verboten, solange Sie nicht mit einem größeren Magazin ausgestattet ist. In dem anderen Fall wären es generell alle Halbautomaten mit Wechselmagazin.

 

Bin auch gespannt -.-

 

Bearbeitet von Empty8sh
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Mit welch unvorstellbar schwachsinnigem Schxxxss sich Heerscharen von angeblich

demokratisch legitimerten Herrenmenschen über Monate beschäftigen, um die sie

vollumfänglich finanzierenden, bestüberwachten und hochlegalen Steuerbürger maximal

zu schikanieren, zu drangsalieren, und zu kriminalisieren.... es dreht einem den Magen um.

 

Je länger ich mich mit diesen kranken Vorgängen in einer offenbar weitestgehend

verselbsständigten Politmafia beschäftige, umso mehr frage ich mich, ob diese Bestrebungen

der "Legalwaffenillegalisierung" nicht nur eine Art von Zustandsanzeige unseres gesamten

(Europäischen) Un-Systems ist.

Und unsere tatsächlichen Probleme demnächst ganz woanders liegen werden...

 

In jedem Fall- meine größte Hochachtung vor den Machern auf diesen Seiten-

und im Namen aller, die hier nur kopfschüttelnd zusehen und gelegentlich eine

Protestmail an die erlauchten Herrschaften schreiben, meinen allerherzlichsten Dank!

 

Grüße,

NTlate

 

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Können wir mal über diese zwei Punkte diskutieren:

 

Zitat

a) short semi-auto firearms that can fire more than 21 rounds when a magazine of more than 20 rounds is attached.

b) long semi-auto firearms that can fire more than 11 rounds when a magazine of more than 10 rounds is attached.

 

 

Wie soll das Sinn machen? Gibt es eine halbautomatische Waffe, die weniger als 21 Schuss abfeuern kann, wenn ein Magazin größer 20 Schuss eingesetzt ist? Mir fielen noch zuschießende Systeme ein, die ja keine Patrone in der Kammer haben, aber trotzdem....

 

 

Die aktuellere Version aus GENVAL ist nämlich eigentlich die hier:

 

Zitat

The classification now mentions the term configuration. Configuration refers to a firearm together with either a fixed or detachable magazine or a feeding belt.

 

a)[short]2firearms the configuration of which allows the firing of more than [21] rounds without reloading;


[b)long firearms the configuration of which allows the firing of more than [11] rounds without reloading;]

 

@keksDeshalb bin ich mit meinem vorherigen Post auch so sicher gewesen...

 

Beste Grüße

Empty8sh

 

 

Bearbeitet von Empty8sh
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Der Vorschlag ist sicherlich S******e aber keine Katastrophe für uns Deutsche. Immerhin werden keine Waffen verboten bzw. keine Kriterien (z.B. Pistolengriff, etc. ) für HAs eingeführt, die diese zu verbotene Waffen machen (Ausnahme:  Magazinkapazität). Bitte vergesst nicht, dass selbst in den USA Magazine nicht frei verkäuflich sind und zudem ist ihre Kapazität in einigen Bundesstaaten noch begrenzt (Californien, Colorado, etc.).

Auch ein (waffenfreundliches) Land wie Canada hat eine 5 (!) Schuß-Begrenzung für HAs.

 

vor einer Stunde schrieb Empty8sh:

 Oder plötzlich kommen bei uns die .50 Beowolf-Konversions. Die Magazine fassen als 5er nämlich lustigerweise 14 Schuss .223Rem/.300 Whisper. Ein 10er damit fast volle Kapazität. Da wird es bestimmt den ein oder anderen findigen Geschäftsmann geben, der .50 Beowolf statt .223Rem auf seine Magazine drucken lässt.

 

...wobei dies wieder legal ist in Canada.

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vor 3 Minuten schrieb zickzack:

...wobei dies wieder legal ist in Canada.

 

Ja, die hoffen dort sehnlichst auf die Einführung einer .50-Beowulf Pistole, also AR15 mit Stummellauf ohne Schaft. Für Pistolen gelten nämlich 10 Schuss als Begrenzung, statt 5 für Langwaffen.

 

Die RMCP hat ja sogar bestätigt, dass Magazine nur gemäß dem Aufdruck/Zuordnung einzuordnen sind. Viele Glockbesitzer nutzen deshalb 10-Schussmagazine in .40S&W, um dann in 9mm entsprechend 13 Schuss zu haben.

 

Beste Grüße

Empty8sh

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vor 23 Minuten schrieb zickzack:

Der Vorschlag ist sicherlich S******e aber keine Katastrophe für uns Deutsche.

Du musst das anders sehen. Es ist eine große Katastrophe für die Menschheit, wenn eine kleine "Elite" ihren Untertanen ihren Willen aufdrückt und somit die Freiheit der Menschen beschneidet.

 

Zitat

Bitte vergesst nicht, dass selbst in den USA Magazine nicht frei verkäuflich sind und zudem ist ihre Kapazität in einigen Bundesstaaten noch begrenzt (Californien, Colorado, etc.).

Kannst du das näher erläutern? Kenne mich nicht allzusehr im us-amerikanischen Waffenrecht aus und bin bisher davon ausgegangen, daß Magazine dort freiverkäuflich sind.

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vor 23 Minuten schrieb John Marston:

 

Kannst du das näher erläutern? Kenne mich nicht allzusehr im us-amerikanischen Waffenrecht aus und bin bisher davon ausgegangen, daß Magazine dort freiverkäuflich sind.

 

Das war etwas ungünstig von mir formuliert. Ich meinte damit dass einige Bundesstaaten Magazine regulieren =>  high-capacity magazine ban

 

Bearbeitet von zickzack
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