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Sharpsshooter 70

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  1. Hi,6/373: Und wir bezahlen auch noch kräftig dafür . In der Privaten Wirtschaft würden solchene Blender nicht eine Woche im Betrieb überleben. Sie müßten dann zum stempeln gehen und nichts bekommen ,und vorher alles was sie aus dem Volksvermögen erhalten , rausgesogen haben wieder zurück zahlen . Aber das sind leider nur fiktive Gedanken . Wir können sichersein wenn denen der Arsch auf Grundeis geht sind sie weg in der Sonne und wir baden in der von denen gemachten Sch.............. Als sichtbare Zeichen die Anfrage von Fr.Ford zu dem Thema,dies zeugt von totalem Unwissen und damit ist sie sicherlich nicht allein im Rat der EU mit den von uns bezahlten Volksvertretern . Herrgott lass Hirn vom Himmel regnen und voran viel guten Geist für die Wohlgesinnung für uns Deutsche Mitbürger und Schützen. let us never stop the hope Sharpsshooter70
  2. Hi Uwewittenburg , bitte klär mich kurz auf was mit dem " U-Boot " gemeint ist .sorry ich steh diesbezüglich mit meinen siebzig Jährchen auf dem Schlauch. m.f.G Sharpsshooter70
  3. Hallo Markf ,informier dich mal beim BSSB über deine Frage bezüglich Oktoberfest und Schützenzelt und den Transport dort hin mit Schußwaffen, dann hast die aktuelle Lagebeschreibung für deine Frage. m.f.G. Sharpsshooter
  4. Hallo Markf: ist denn jetzt wirklich der rechtliche Unterschied so kompliziert geworden daß man eine fast juristische Abhandlung benötigt um den normal sterblichen Bürger den Unterschied zwischen Führen und Transportieren einfach zu erklären . Ich war immer der Meinung , das was ich vor Jahrzehnten gelernt und auch Unterichtet habe, immer noch in den Grundausagen im Gesetz Güligkeit hat. Das was sich jetzt hier gestaltet ist doch nur noch die komplizerte Version des Gesetzgebers mit Mitwirkung der etablierten Verbände um den legalen waffenbesitzenden Bürger nochmehr die Freude an seinem Sport oder auch nur Hobby zu erschwehren und zu vermiesen. m.f.G. Sharpsshooter70
  5. Hallo treif68, meine Aussage bezüglich Waffen auf Volksfesten basiert auf den gültigen Rechtsgrundlagen , wie WaffG und Versammlungsgesetz ,wo explizit und allgemein das Mitführen von Waffen jeglicher Art bei solchen Festen Verboten ist,und nur durch Einzelüberprüfung des Bedüfnisses des Antragstellers erteilt werden kann (könnte) Frage : warum so sensibel auf meine Ausage reagieren, ich sprach nicht dich perönlich an ,sondern allgemein das Thema betreffend .Selbst andere an der Diskusion beteiligte Personen bestätigen meine Einschätzung eines Personenkreises mit diesem deinem Ansinnen .Zitat : welcher normal denkende Bürger würde ein solches Teil auf einem Volksfest mitschleppen. : Zitatende. also lass es Gut sein und akzeptier einfach die Meinung anderer und fühl dich nicht gleich immer persönlich angesprochen, glaub mir es lebt sich leichter und interesanter ( auch im WO ) m.f.G. Sharpsshooter70
  6. HI uwewittenburg, Ist der Koffer verschlossen ,ist es kein Führen,sondern ein transportieren, da der Zugriff nicht mit wenigen Handgriffen möglich gemacht werden Kann. Das Verbringen in einem verschlossenem Behältnis zu einem anderen Ort ist absolut kein Führen . Ansonsten bin ich durchaus deiner Meinung, das auf solchen Festen der Gedanke an einem solchem Verhalten wie beschrieben , man müßte eine SSW mitnehmen ,,sowieso ein gestörtes Verhältnis zu seinen Mitmenschen zeigt. nix für ungut für meinem Widerspruch im ersten Satz. m.f.G.
  7. Hallo Ballerino , Aus deiner Anfrage , kann mann überwiegend nur eines herauslesen nämlich immer nur "ICH ICH ICH" Hast du Dich vieleicht auch mal hinterfragt und bist dir sicher daß deine Schützlinge deinen Wunsch auch in ihrer Vorstellung so teilen. Dein Landesverband hat durchaus Recht Dir diese Frage zu stellen ,da du ja der Antragsteller bist. Die Behörde könnte ebenfalls Zweifel anmelden beim erlangen der Information von Deinem Ansinnen bezgl. der zum Erwerb gedachten Waffen für 14 und 15 minderjährige Schützlinge (Familienmitglieder)um mit diesen Actionschießen zu betreiben. Mit der heute üblichen Meinung der Öffentlichkeit und Behörden machst du Dir mit großer Wahrscheinlichkeit mit deinem Posting hier im WO keinen all zu gro0en Gefallen. m. f.G. Sharpsshooter70
  8. Hi Micky , Und das mit Duldung oder sogar auf Anweisung der Politiker unserer Regierung und deren Parteien ,man kanns einfach nicht glauben, was hier in unserem Deutschen Land alles möglich gemacht wird ,nur um sich Wählerstimmen zu erhalten .Es ist ja völlig egal ob die andere Mehrheit der Bevölkerung sich dagegen äussert, weil die mit logischen Denken erkennt ,auf was für unsere Lebensweise und Kultur und finanzielle Situation dies alles Einfluß nimmt in naher Zukunft. Und die hat bereits schon begonnen.
  9. HI , ED2 eigentlich gar net .davon abgesehen es geht ihm grundsätzlich nichts an, es sei denn er hätte zweifelsfrei einen oder auch eventuell mehrere Schüße vernommen,und hierdurch den Verdacht auf eine Straftat vermutet. dann kann man sein Verhalten noch erklären .
  10. Hallo Habakuk, auf diesem Wege alles Gute für dich zu Deinem 71 Geburtstag ,wußte nicht wie ich zu Dir per PN rüberkommen konnte mit meiner Mail, habs mit dem Computer immer noch nicht so Drauf .have a good time and stay heallty Sharpsshooter70
  11. Hi alzi, ich geb nur die neuere Praxis in den Verwaltungs-Waffenbehörden wieder.Ich bin doch nicht euer Gegner sondern will nur meine Erfahrung und Erkentnisse im Bezug auf die Verwaltungspraxis hinweisen.
  12. Ich werde jetzt doch noch mal bei meinem SB nach fragen ,bei meinem letzten Besuch in der Behörde, war dies auch bestätigt worden," kein Munierwerb bzw.besitz für nicht eingetragene Waffe in der WBK." mein SB wies mich so gar darauf hin das selbst das laden von Kalibern die nicht durch Waffen in der WBK eingetragen sind nicht erlaubt ist.
  13. Hi Petman ,mir fehlte bei der Frage die genaue Location des Ansinnens von Hephaistos , du hast natürlich Recht, an Orten an denen es keiner waffenrechtlichen Genehmigung bedarf(zB.Schießstand )ist es selbstverständlich erlaubt.
  14. Kurz und Bündig ,dein SB hat Recht. Die Auskunft ist korrekt
  15. Hi Blei, zu deinen Ausfürungen ist nichts mehr von meiner Seite aus hinzuzufügen, geb Dir wenn du so genau nachgeschaut haben solltest durchaus Recht,für mich aber war das exakte Nachforschen für das kindliche Ansinnen von Zsa Zsa, wegen seinem oder ihrem Cosplay, nun doch zu aufwändig . Zu deinem letzten Satz,ich habe das WaffG wohl verstanden. m.f.G Shapsshooter70
  16. Hi heletz , die wissen gleich gar nix über das was sie ( EU Kommision ) bestimmen wollen ,aber wir müssens letztendlich ausbaden. In der freien Wirtschaft würde ein solches Statement wie dieses von der EU Kommisarin ,das von solchem Unsinn nur so leuchtet ,den Verlust des Arbeitsplatzes nach sich ziehen, mit Recht. Denn kein Betrieb würde solch unkompetente Mitarbeiter sich leisten können,diese weiterhin durchzufüttern. m.f.G. Sharpsshooter70
  17. Hi Blei , nun nochmal zum Mitschreiben, Definition Paragrph 1 WaffG Schußwaffen sind Geräte die zu.........bei denen ein Geschoß durch einen Lauf getrieben wird. Der Bogen fällt nicht unters Waffengesetz,zählt obwohl damit ja auch geschossen werden kann,als Sport -und Spielgerät. Die Armbrust zählt auf Grund ihrer Eigenschaft die Energie zu speichern ,unter das Waffengesetz. Somit sind die Vorschriften bezüglich Führen ausserhalb meines ;eines; befriedeten Besitztums zu beachten. mfG Sharpsshooter70
  18. HI Blei, wenn du meinst das ich Quatsch schreibe,versuch doch mal in München an einem Einkaufssamstag mit deiner Armbrust spazieren zu gehen. Schön geschultert so daß sich ja keiner daran stößt . Ich provezei Dir einen actionsreichen anregenden Tag. Viel Spass dabei !!!! Sharpsshooter70
  19. @ SC , Würde mich auch interessieren. Anzeige wegen versuchten Betrug ? versuchten Diebstahl ? eventuell Standverbot ? StGB 263 Abs.2 StGB 242 Abs.2 (der Versuch ist strafbar Abs.2) m.f.G Sharpsshooter70
  20. Hallo Wuni . Danke für dein freundliches Angebot ,werde rechtzeitig Kontakt zu Dir aufnehmen. Bespreche mit meinen Sharpskameraden den Zeitpunkt unseres Besuchs in Oschenberg bei Bayreuth . Ps: deine Mailadresse oder Phone Nr. über PN wäre Hlifreich für mich mit freundlichem Schützengruß Franz
  21. @ZsaZsa Also ich versuchs mal ganz freundlich zu formulieren, punkt eins ,die Armbrust fällt unter das Waffengesetz § 1 " Erklärung " weil die Energie gespeichert wird.Der Energiewert spielt keine Rolle,somit darfst du die nicht ausserhalb deines befriedeten Besitzes führen, vereinfacht," dabei haben. " Ein freundschaftlicher Rat eines älteren Schützen, für die Preisvorstellung die in deinem Post zuerkennen ist, bekommst du eine Ausrüstung für einen Recurve Bogen, mit dem du in einem Verein garantiert mehr Freude an gemeinsamen Trainigsstunden mit Freunden haben wirst. m.f.G Franz Ps: vergiß den Gedanken an die Armbrust einfach , glaub mir es ist für dich besser so. bitte nicht böse sein
  22. Hi wuni, Hab mich auf deine Seite verirrt,und stell fest, Ihr macht ja für ziemlich ausgefallene Caliber Schießveranstalltungen. Ich beglückwünsche euch für diese Möglichkeit. Wäre es im Bereich des Möglichen , mal eine Veranstaltung für die wachsende Zahl der Black Powder Catridge Rifle - Schützen im Süddeutschen Raum zu organi- sieren. Ich könnt mir vorstellen daß eine Vielzahl der Schützenkameraden, für die Möglichkeit des mal auf bis zu 300 meter long Range Schießens ,dich ins Nachtgebet einschliesen würden. Aber nicht nur das, für deinen veranstaltenden Standeigentümer oder pachtenden Verein ,denke ich ,würde sich so ein Schieß- tag auch finanziell rentieren. Zum BPCR Schießens wäre zu sagen,die Waffen sind alles Großcaliber Einzelader nach historischen Vorbild und werden mit Black - powder Patronen geladen. Die Schützen sind alles gstandene Manner die ihr Hobby und Passion verantwortungsbewust leben. mitfreundlichem Schützengruß Franz
  23. Fa.ludwig Hallhuber Jr. kann ich bestätigen ,guter kompetenter BÜMA und Händler, und hervoragender langjähriger Wettkampfschütze. m.f.G. Sharpsshooter70
  24. @Sharpsshooter ich ergänze das Zitat " lediglich durch betätigen des Abzugmechanismus (x!!)
  25. @ Glückspieler Passus im Waffengesetz definert Unterschied Single action zu Repetier-beziehungsweise halbautomatischen Handfeuerwaffen ich zitiere "nach einem Schuß weitere Schüsse aus dem selben Lauf abgefeuert werden können. m.f.G Sharpsshooter70
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