Zum Inhalt springen

Sharpsshooter 70

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    126
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Sharpsshooter 70

  1. Hi,6/373: Und wir bezahlen auch noch kräftig dafür . In der Privaten Wirtschaft würden solchene Blender nicht eine Woche im Betrieb überleben. Sie müßten dann zum stempeln gehen und nichts bekommen ,und vorher alles was sie aus dem Volksvermögen erhalten , rausgesogen haben wieder zurück zahlen . Aber das sind leider nur fiktive Gedanken . Wir können sichersein wenn denen der Arsch auf Grundeis geht sind sie weg in der Sonne und wir baden in der von denen gemachten Sch.............. Als sichtbare Zeichen die Anfrage von Fr.Ford zu dem Thema,dies zeugt von totalem Unwissen und damit ist sie sicherlich nicht allein im Rat der EU mit den von uns bezahlten Volksvertretern . Herrgott lass Hirn vom Himmel regnen und voran viel guten Geist für die Wohlgesinnung für uns Deutsche Mitbürger und Schützen. let us never stop the hope Sharpsshooter70
  2. Hallo Ballerino , Aus deiner Anfrage , kann mann überwiegend nur eines herauslesen nämlich immer nur "ICH ICH ICH" Hast du Dich vieleicht auch mal hinterfragt und bist dir sicher daß deine Schützlinge deinen Wunsch auch in ihrer Vorstellung so teilen. Dein Landesverband hat durchaus Recht Dir diese Frage zu stellen ,da du ja der Antragsteller bist. Die Behörde könnte ebenfalls Zweifel anmelden beim erlangen der Information von Deinem Ansinnen bezgl. der zum Erwerb gedachten Waffen für 14 und 15 minderjährige Schützlinge (Familienmitglieder)um mit diesen Actionschießen zu betreiben. Mit der heute üblichen Meinung der Öffentlichkeit und Behörden machst du Dir mit großer Wahrscheinlichkeit mit deinem Posting hier im WO keinen all zu gro0en Gefallen. m. f.G. Sharpsshooter70
  3. HI , ED2 eigentlich gar net .davon abgesehen es geht ihm grundsätzlich nichts an, es sei denn er hätte zweifelsfrei einen oder auch eventuell mehrere Schüße vernommen,und hierdurch den Verdacht auf eine Straftat vermutet. dann kann man sein Verhalten noch erklären .
  4. Hi Blei, zu deinen Ausfürungen ist nichts mehr von meiner Seite aus hinzuzufügen, geb Dir wenn du so genau nachgeschaut haben solltest durchaus Recht,für mich aber war das exakte Nachforschen für das kindliche Ansinnen von Zsa Zsa, wegen seinem oder ihrem Cosplay, nun doch zu aufwändig . Zu deinem letzten Satz,ich habe das WaffG wohl verstanden. m.f.G Shapsshooter70
  5. Hi heletz , die wissen gleich gar nix über das was sie ( EU Kommision ) bestimmen wollen ,aber wir müssens letztendlich ausbaden. In der freien Wirtschaft würde ein solches Statement wie dieses von der EU Kommisarin ,das von solchem Unsinn nur so leuchtet ,den Verlust des Arbeitsplatzes nach sich ziehen, mit Recht. Denn kein Betrieb würde solch unkompetente Mitarbeiter sich leisten können,diese weiterhin durchzufüttern. m.f.G. Sharpsshooter70
  6. Hi Blei , nun nochmal zum Mitschreiben, Definition Paragrph 1 WaffG Schußwaffen sind Geräte die zu.........bei denen ein Geschoß durch einen Lauf getrieben wird. Der Bogen fällt nicht unters Waffengesetz,zählt obwohl damit ja auch geschossen werden kann,als Sport -und Spielgerät. Die Armbrust zählt auf Grund ihrer Eigenschaft die Energie zu speichern ,unter das Waffengesetz. Somit sind die Vorschriften bezüglich Führen ausserhalb meines ;eines; befriedeten Besitztums zu beachten. mfG Sharpsshooter70
  7. HI Blei, wenn du meinst das ich Quatsch schreibe,versuch doch mal in München an einem Einkaufssamstag mit deiner Armbrust spazieren zu gehen. Schön geschultert so daß sich ja keiner daran stößt . Ich provezei Dir einen actionsreichen anregenden Tag. Viel Spass dabei !!!! Sharpsshooter70
  8. @ZsaZsa Also ich versuchs mal ganz freundlich zu formulieren, punkt eins ,die Armbrust fällt unter das Waffengesetz § 1 " Erklärung " weil die Energie gespeichert wird.Der Energiewert spielt keine Rolle,somit darfst du die nicht ausserhalb deines befriedeten Besitzes führen, vereinfacht," dabei haben. " Ein freundschaftlicher Rat eines älteren Schützen, für die Preisvorstellung die in deinem Post zuerkennen ist, bekommst du eine Ausrüstung für einen Recurve Bogen, mit dem du in einem Verein garantiert mehr Freude an gemeinsamen Trainigsstunden mit Freunden haben wirst. m.f.G Franz Ps: vergiß den Gedanken an die Armbrust einfach , glaub mir es ist für dich besser so. bitte nicht böse sein
  9. Fa.ludwig Hallhuber Jr. kann ich bestätigen ,guter kompetenter BÜMA und Händler, und hervoragender langjähriger Wettkampfschütze. m.f.G. Sharpsshooter70
  10. @Sharpsshooter ich ergänze das Zitat " lediglich durch betätigen des Abzugmechanismus (x!!)
  11. @ Glückspieler Passus im Waffengesetz definert Unterschied Single action zu Repetier-beziehungsweise halbautomatischen Handfeuerwaffen ich zitiere "nach einem Schuß weitere Schüsse aus dem selben Lauf abgefeuert werden können. m.f.G Sharpsshooter70
  12. @ karlyman , Man müste der Mrs Ford mal zeigen was in den Nachrichten der Europäischen Fernsehsender zur Zeit zu Sehen ist , dann sollte und müßte Sie erkennen von wo eine wirkliche Gefährdung der inneren Sicherheit in der EU ausgeht ,und nicht von bestens überprüften Mitbürgern ,wie es die Schützen ,Jäger, Sammler sind. ich hoffe auf eine Entscheidung die für alle Betroffenen zeigt,daß die Parteien die darüber tagen,uns bestätigen daß sie wirklich nur das Wohl der Bevölkerung in ihren Statements erkennen lassen. man soll die hoffnung nicht aufgeben m.f.G.
  13. @Empty8sh ja ja ,so schreitet die Entwaffnung der Legalwaffenbesitzer voran und kein Kommunalpolitiker oder Landespolitiker, muß befürchten ,daß ihm seine Wählerschaft das Haus einrennt. (bildlich gesprochen) In USA könnten sich solche Politiker in Bälde von der politischen Plattform verabschieden ,bei solch einen Eingriff in die persönliche Freiheit und in geltendes Recht in der Verfassung .
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.