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IGNORED

Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


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Geschrieben

Ist es denn rechtlich möglich, dass man uns die unbefristete Erlaubnis nimmt und diese gegen eine 5-Jahres Erlaubnis mit dem Vorbehalt der gesundheitlichen Eignung tauscht?

Haben hier alle die drei Säulen vergessen auf denen unser legaler Waffenbesitz basiert?

1ste Säule: Zuverlässigkeit

2te Säule: Bedürfnis

3te Säule: persönliche Eignung

Diese 3te Säule lässt doch heute schon zu das bei der Regelüberprüfung (und das alle 3 Jahre, nicht erst 5)

die "persönlichen Eignung" zu überprüfen.

Dass das in aller Regel nicht passiert bedeutet doch nicht das der Gesetzgeber das nicht schon bei der letzten

Gesetzesänderung berücksichtigt hat. Um dort die Schraube anziehen zu können muss noch nicht einmal das

Gesetz angepasst werden, nur die Verordnung zu Durchführung des Waffengesetztes.

Aus dieser Sicht von einer unbefristeten Erlaubnis zu sprechen ist genauso fraglich, sie ist nämlich nur

vorbehaltlich unbefristet, auch unter dem Aspekt des andauernden Bedürfnisses.

Von daher kommt nicht wirklich etwas Neues auf uns zu, auch wenn es oberfrech ist was sich die eigentlich

"nicht zuständige EU" da erlaubt.

GKBubi

Geschrieben

Aber im Moment ist das Grundprinzip so, dass wir eine unbefristete Erlaubnis haben die erst widerrufen wird, wenn die Behörde Tatsachen findet, die den Erlaubnisgründen entgegenstehen. Solange der Inhaber nichts an den Begründungen und Bedürfnissen ändert, bleibt ihm auch alles erhalten.

Das sehe ich dann umgedreht, wenn die Erlaubnis von vorne herein befristet wird und der Inhaber tätig werden muss und Gutachten beibrigen muss, um die Erlaubnis aufrecht zu erhalten.

Darin sehe ich eine Umkehrung des bisherien Prinzips.

Geschrieben

.... in den USA genauso. .... den Umweg der interstate commerce clause - also die Regulierung des Handels zwischen den einzelnen Bundesstaaten - .

....man untersagt Erwerb und Veräußerung. Was nicht mehr handelbar ist, kann in der Folge natürlich auch keiner mehr besitzen...

Aber letzteres gilt nur auf lange Sicht. Denn auch eine lt. Gesetz nicht mehr handelbare Ware (kein Erwerb, keine Veräußerung) ist zumindest immer noch legal im Bestand der aktuellen Besitzer.

Daher gilt in USA in der Regel Bestandsschutz ("grandfathering"...).

Was für einen Rechtsstaat eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte (da ist es schon wieder, dieses "eigentlich").

Geschrieben

Denn auch eine lt. Gesetz nicht mehr handelbare Ware (kein Erwerb, keine Veräußerung) ist zumindest immer noch legal im Bestand der aktuellen Besitzer.

Daher gilt in USA in der Regel Bestandsschutz ("grandfathering"...).

Ist aber auch nicht sonderlich tröstlich.

Da kaufst du dir einen Barren Gold für 40 Mille und dann wird Erwerb und Veräußerung verboten, aber du hast ja Bestandsschutz.

Mit dem Bewusstsein kannst du dann für den Rest deines Lebens jeden Abend deinen Goldbarren streicheln.

Geschrieben

Aber letzteres gilt nur auf lange Sicht. Denn auch eine lt. Gesetz nicht mehr handelbare Ware (kein Erwerb, keine Veräußerung) ist zumindest immer noch legal im Bestand der aktuellen Besitzer.

Daher gilt in USA in der Regel Bestandsschutz ("grandfathering"...).

Was für einen Rechtsstaat eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte (da ist es schon wieder, dieses "eigentlich").

Unbestritten. Sogar per Verwaltungsakt irrtümlich genehmigte Schießeisen bleiben dort nicht nur Eigentum, sondern auch Besitz der Betroffenen.

Geschrieben

S 8/63: Wesentliche Bestandteile er Feuerwaffe. Demnach wären alle Zubehörteile, die nicht unmittelbat zum Funktionieren einer Feuerwaffe nötig sind, keine wesentlichen Bestandteile.

Meinen die damit wirklich alles, was zum Funktionieren nötig ist? Auch Schlagbolzen? Hammer? Federn? Abzugszüngel?

Geschrieben

Warum nur darf man dann ohne Gesundheitsnachweis wählen oder gar Kinder zeugen? Sollte da nicht viel eher der Gebärschein eine sinnvolle Ergänzung sein? Und wenn man dement wird, dann erhält man den Lebensendbescheid?

Wirklich Demenzkranke sind eben nicht (mehr) mündige Bürger. Warum, muss ich wohl kaum erläutern.

Und zwischen der totalen Freiheit und "Lebensendbescheid" bestehen zum Glück noch paar Grauzonen. Einem Demenzkranken jedenfalls würde ich weder Auto noch Waffe anvertrauen.

Geschrieben

Da kaufst du dir einen Barren Gold für 40 Mille und dann wird Erwerb und Veräußerung verboten, aber du hast ja Bestandsschutz.

Mit dem Bewusstsein kannst du dann für den Rest deines Lebens jeden Abend deinen Goldbarren streicheln.

Ein ziemlich "hinkender" Vergleich.

Denn den nicht mehr veräußerbaren Goldbarren kann ich den Rest des Lebens wirklich nur noch "streicheln".

Die nicht mehr veräußerbare Schusswaffe kann ich den Rest des Lebens für diverse Zwecke nutzen; ggf. bis das Rohr glüht.

Geschrieben

Meinen die damit wirklich alles, was zum Funktionieren nötig ist? Auch Schlagbolzen? Hammer? Federn? Abzugszüngel?

Das weiß Vicky Ford ebensowenig wie die Kommission oder sonstwer. Wer sich den Originaltext des Draft Report anschaut, dem müssen die Zähne aus dem Mund fallen.

Amendment 4:

(3c) Essential components should be defined as those components which are necessary for the operation of a firearm. Accessories, such as devices designed or adapted to diminish the sound caused by firing a firearm, should not fall within the definition of an essential component, as the firearm can still be operated without

"necessary", "accessories", alles völlig vage und nebulös. Ist ein Schlagbolzen "notwendig" für den "Betrieb" einer Feuerwaffe? Siehst.

Amendment 25:

1b. For the purposes of this Directive, "essential component" shall mean the barrel, chamber, frame, body, receiver, slide or cylinder, bolt or breach block or other mechanism for containing the pressure of discharge at the rear of the chamber of a firearm which, being separate objects, are included in the category of the firearms on which they are or are intended to be mounted.

Ihr habt richtig gelesen, jedwede Art von Gehäuse wäre diesem Draft zufolge eine neue Klasse von "wesentlichem Teil". Ob mit "bolt" und "breach block" jetzt en détail auch noch Verschlußträger und die an ihnen angebrachten Teile gemeint sind, darf sich jeder an seinen fünf Fingern abzählen.

Wenn dieser Müll drinbleibt, wird's zappenduster.

Geschrieben
Wenn dieser Müll drinbleibt, wird's zappenduster.

Sehe ich auch so.

Insbesondere wird, wenn die nebensächlichsten Teile von diesen Laien noch zu erlaubnispflichtigen "essentials" erklärt werden, die Gefahr groß, dass Leute ohne jedes bewusste Zutun kriminalisiert werden.

Relevanz für die "öffentliche Sicherheit" in Europa? Kann man vergessen. Das Ding ist "Bürger-Gängelung de Luxe".

So wir sie weiter nutzen dürfen.

Es ging bei der Fragestellung nur um ein Veräußerungs-Verbot.

Geschrieben

Die nicht mehr veräußerbare Schusswaffe kann ich den Rest des Lebens für diverse Zwecke nutzen; ggf. bis das Rohr glüht.

Präzisiere bitte. Wie meinst du das? uglyparanoid.gif

:rotfl2:

Geschrieben (bearbeitet)

Insbesondere wird, wenn die nebensächlichsten Teile von diesen Laien noch zu erlaubnispflichtigen "essentials" erklärt werden, die Gefahr groß, dass Leute ohne jedes bewusste Zutun kriminalisiert werden.

Tja nun. Expertenwissen wird in der Regierungsform der Moderne nun einmal als höchst störend und anrüchig empfunden. Jeder Hinz und Kunz soll schließlich allen anderen in allem und jedem hineinregieren dürfen. Mit sehr wenig Ahnung, dafür umso mehr Meinung. Und Meinungsfreiheit ist schließlich Trumpf. Sonst Ungleichheit. Und somit Untergang.

Bearbeitet von Julius Corrino
Geschrieben (bearbeitet)

Man fragt sich, wann diese Leute das letzte Mal ins WaffG geschaut haben. Oder einen Repetierer in der Hand hatten. An meiner Savage z.B. ist kein wesentliches "Gehäuse". Komischerweise funktioniert der Püster aber einwandfrei.

Aus technischer Sicht sind nur der Lauf, der Verschluss, das Patronenlager und das Gehäuse (Receiver) als wesentliche Teile anzusehen.
Bearbeitet von Julius Corrino
Geschrieben

Präzisiere bitte. Wie meinst du das? uglyparanoid.gif

Dududu....

Immer diese Schweinigeleien!

:fkr:

Man fragt sich, wann diese Leute das letzte Mal ins WaffG geschaut haben.

Diese Leute sollten am besten ganz die Finger vom Waffenrecht lassen.

Zumal sie als EU ohnehin keine Zuständigkeit dafür haben.

Geschrieben

Das ist sowieso klar, ich meinte damit eigentlich eher den VDB und seinen Wahnsinnsjubel zur Aufnahme von "Gehäusen" in die Liste wesentlicher Waffenteile. Von wegen "In Amerika ist das auch so" und "International einheitlich".

Geschrieben

Das am 11.4.2016 ist kein Treffen der Innenminister sondern der Arbeitsgruppe "Allgemeine Angelegenheiten einschließlich Bewertung" (GENVAL) , die dem EU-Rat zuarbeitet. Das ist eines von über 150 sogenannten Vorbereitungsgremien des Rates. http://www.consilium.europa.eu/de/council-eu/preparatory-bodies/?p=2

Hier soll der niederländische Vorschlag geprüft werden.

http://data.consilium.europa.eu/doc/document/CM-1962-2016-INIT/en/pdf

Gruß Micha

Weis man schon was?

Geschrieben

Gehäuse zur Aufnahme der Abzugeinheit, Griff, Mag usw. = unteres Gehäuseteil mal auf die Schnelle gesagt.

Und zur anderen Frage. Ja, eine Laufverlängerung oder Verkürzung soll registriert werden. Ob eine Eloxierung dazu gehört keine Ahnung. Wenn die Böse!!!! aussieht darf die garnicht gemacht werden.

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