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IGNORED

WBK Dauer


Essener

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Nun ja, genau wird dir das tatsächlich nur die Behörde sagen. Bei mir hat es seinerzeit etwas mehr wie zwei Monate gedauert, da die da viel zu tun hatten. Auch Einträge oder Austräge dauerten so lange. Mittlerweile geht das deutlich schneller.

Da du beim Erstantrag aber völlig durchleuchtet wirst, sind vier Wochen locker normal. Wenn du in ein bis zwei Wochen nix hörst, würde ich mal freundlich nachfragen.

Wenn du die WBK selbst abholst, nach Absprache, sparst du nochmal 3- 4 Tage.

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Die WBK muss ich sowieso abholen (wurde mir von der Sachbearbeiterin bei der Beantragung mitgeteilt). Bei Abholung kriegt man auch direkt den passenden Überweisungsträger in die Hand gedrückt.

Beim Amt wollte ich noch nicht nachfragen (nicht das der Antrag plötzlich wieder unten im Stapel landet).

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Spar dir einfach die blöden Kommentare im Forum und geh mit der gesparten Zeit auf den Stand oder mit deiner Frau essen (wenn du privat wie im Forum drauf bist, wird die wohl bereits über alle Berge sein...).

Sicherlich kann hier zufällig ein Mitbürger aus Essen Mitglied sein, aber deine Frage ist so spezifisch das hier selbst ein Schütze aus Essen nur einen ungefähren Anhalt geben könnte.

Im übrigen was sind denn vier Wochen, jenachdem wie die Essener Behörde dein Führungszeugnis nachfragt (online = 5 Minuten, per Post = locker bis zu sechs Wochen) und wie lange die letzte Abfrage her ist (bis zu einem 1/2 Jahr gültig) kann ggfls auf diese zurückgegriffen werden.

Das kann alles von 2 Tagen bis zu Monaten dauern wegen Krankheit, Urlaub, zu wenig Sachbearbeitern, Erst oder Folgeantrag.

Bei Erstantrag kommt in NRW auch noch häufig der Check vom Ortssheriff dazu ob du geistig und körperlich fit bist.

Bearbeitet von Winzi
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Mir ging es auch um Erfahrungswerte anderer Mitglieder... Wer die unverschämten/unnützen Kommentare schreibt, kann ich bei Alzi seht gut nachvollziehen...

Wenn einen ein Thema nicht interessiert, einfach überlesen... Nicht aber um jeden Preis einen dummen Kommentar abgeben...

Wie lautet das Sprichwort? Reden ist Silber, Schweigen ist Gold...

Wenn ich mir Alzis Beiträge so anschaue und dann den Großteil der belanglosen Beiträge/Kommentare lese, dann stellt sich mir doch die Frage ob ein öffentliches Forum (wo auch Neulinge unterwegs sind) das richtige für solche "angespannten" Mitglieder ist?

Bearbeitet von Essener
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Und die Stasi-Überprüfung nicht vergessen. Achso, sorry, Stasi heißt ja heute BND ...

Das findet nicht statt oder war das in grün. Das kann ich auf dem Schmartfone nicht sehen....

Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk

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Die Stasi hat Leute in die Keller gezerrt und dort bis zur unkenntlichkeit verprügelt und zwar ex officio, also nicht mal eben so.

Manchmal glaub ich, das manche nicht wissen was die Stasi war.

PS: Auch ich finde es affig wenn ich bei einem Voreintrag warten muss, weil die letzte Sicherheitsüberprüfung 6 Monate her ist, ich aber auf Gelb problemlos zwei 50 BMG repetieres kaufen könnte. Alles halt seltsam.

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Spar dir einfach die blöden Kommentare im Forum und geh mit der gesparten Zeit auf den Stand oder mit deiner Frau essen (wenn du privat wie im Forum drauf bist, wird die wohl bereits über alle Berge sein...).

In diesem Sinne...

oh weh... jetzt hat mich meine Alte verlassen......ganz plötzlich..........sie hat sich einfach totgelacht!

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Du vielleicht, Thrawen aber ein 20 Jähriger bekommt ganz bestimmt keine .50er BMG Puste auf gelb.

(Das schreibe ich nur um auf der OT Schiene, die hier installiert wird, weiterzufahren. ... und nicht um dich zu ärgern :s75: ).

Hier mal was zum schmökern..:

http://www.co2air.de/wbb3/index.php?page=Thread&threadID=95045

http://www.co2air.de/wbb3/index.php?page=Thread&threadID=89190

P.S. bei mir hats < 5 Wochen gedauert in Berlin...nachdem ich ALLE unterlagen persönlich beim BDS abgegeben habe. Aber 10 Wochen sollen auch keine Seltenheit sein.

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In der Essener Verwaltungsordnung zu Waffenrechtsangelegenheiten steht unter Nr. 42 das ein Antrag auf eine WBK spätestens nach 12 Tagen bearbeitet und beschieden sein muss.

Die WBK wird zur Abholung bereit gelegt und muss innerhalb von 12 Wochen bezahlt werden.

Dauert es länger darf man eigenmächtig die Gebühr um 50% kürzen!

Weigert sich Dein SB berufe dich beim Amtsleiter auf Nr. 42!!

PS.: Salat ist grün.

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Alzi hat aber absolut Recht.. nur die Behörde in Essen kann dir deine Frage beantworten. Wenn du freundlich fragst wirst du auch eine freundliche Antwort bekommen.. alles andere ist reine Zeitverschwendung!

... und wenn die SBin den Antrag zufällig in der Hand hat, kann sie ihn auch gleich bearbeiten - durch netten, freundlichen Kontakt habe ich noch nie eine Verzögerung erlebt - 4 Wochen finde ich auch lang, obwohl gerade die Urlaubszeit ausklingt.

Viele Grüße

sundance

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Bei mir hat die WBK ca. 6 Wochen gedauert. Allerdings war auch Urlaubszeit und auf persönliche (und freundliche!) Nachfrage nach 3 Wochen wurde mir - ziemlich barsch - mitgeteilt, dass das immer so 5-7 Wochen dauert.

Nach gut 5 Wochen war das ersehnte Papier dann da. Alles richtig eingetragen und fertig ausgefüllt (könnte schon Waffen und Vorbesitzer und Seriennummern beim Antrag angeben), so dass ich nicht noch mal zur Eintragung musste.

Abgesehen davon, dass ich mir mehr Freundlichkeit gewünscht hätte, bin/war ich sehr zufrieden.

Ich könnte mir vorstellen, das der barsche Ton eine Art Schutz gegen sehr fordernd auftretende Antragsteller gedacht war... Ich finde das verzeihlich, und mein Wunsch nach Freundlichkeit ist eben ja auch nur ein Wunsch und keine Verpflichtung.

Die eigentliche Arbeit war aber professionell und einwandfrei, und ohne unnötige Behinderung, so das ich "Waffenbehörde" und meiner "SBin" hier eine gute Note ausstellen möchte.

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Das findet nicht statt oder war das in grün. Das kann ich auf dem Schmartfone nicht sehen....

Nicht?

5.5 § 5 Absatz 5 enthält eine Regelung zu den Erkenntnisquellen, die nach Bundesrecht verpflichtend bei der Zuverlässigkeitsprüfung heranzuziehen sind. Diese Regelung nennt die nutzbaren Erkenntnisquellen nicht abschließend. Beispielsweise bietet sich ergänzend zur Anfrage bei der örtlichen Polizeidienststelle im Einzelfall eine Anfrage bei der zuständigen Landesbehörde für Verfassungsschutz nach dort vorhandenen Erkenntnissen im Hinblick auf Unzuverlässigkeitsgründe nach § 5 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b und Nummer 3 in Verbindung mit § 43 Absatz 2 an. Diese sollte insbesondere dann erfolgen, wenn sich entsprechende Hinweise aus den Stellungnahmen der nach § 5 Absatz 5 zwingend anzufragenden Stellen ergeben. Die Landesbehörde für Verfassungsschutz darf auf eine entsprechende Anfrage bei ihr vorhandene Erkenntnisse einschließlich personenbezogener Daten an die Waffenbehörde auf der Grundlage der Übermittlungsvorschriften des Landesverfassungsschutzgesetzes übermitteln; auf § 43 Absatz 2 wird hingewiesen.

http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Aktuelles/1_Waffenverwaltungsvorschrift_22_03_2012.pdf

OK, nicht BND, sondern Verfassungsschutz. Knapp daneben von mir.

Bearbeitet von Sal-Peter
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Nicht?

http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Aktuelles/1_Waffenverwaltungsvorschrift_22_03_2012.pdf

OK, nicht BND, sondern Verfassungsschutz. Knapp daneben von mir.

Der Verfassungsschutz wird bei einer Erlaubnis nach Paragraph 27 SprengG beteiligt, aber nicht bei einer WBK Erteilung.

M.W.n. ist oder war das mal geplant.

Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk

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