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WBK Dauer


Essener

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Vielleicht bin ich nur nicht so verbissen dadrauf wie du und diskutiere Seitenlang darüber ob der das darf oder nicht! Aber wenn du es jetzt eingesehen hast, ists ja klasse. Wenn du damit klar kommst ists doch super. Wenn jmd sagt, ne der nicht, der is nur Bulle, ich will zum Scheuermannsarzt wenns sein muss bitte, ist doch auch super.

Du verkennst dabei nur die Realität, denn WO ist eben nicht diese Realität.

Eingesehen habe ich nur eines, nämlich das es dir nur darum geht das es ein Polizist ist und du nur Querulantentum beweist.

Der normale Antragsteller auf eine WBK wird einen Termin mit dem Bezirkspolizist machen und mit diesem reden und dann seine WBK bekommen und nicht aus Wahnvorstellungen heraus mit einem Anwalt drohen und sonst was fordern. Im Gegenteil er wird sich bedeckt halten, denn er möchte ja die WBK bekommen und nicht einen jahrelangen Rechtsstreit vom Zaun brechen und ggfls. viel Geld für ein medizinisches Gutachten und Anwalt bezahlen.

Kämpfe also deinen Kampf gegen die Windmühlenflügel weiter, jedenfalls in NRW

Hier im Forum kannst du auch weiter dein totes Pferd reiten und den Applaus von den üblichen Claqueuren ernten.

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Es ist zwecklos.......du bist im Wahn.....mach dir mal Gedanken, warum du so viele Leute ignorierst! Ich habe nirgends geschrieben das ich was dagegen habe das ein Polizist vorbei kommt bei Erstantrag WBK. Nur dass es nicht in ganz NRW üblich ist so wie du behauptest! Und das kann ich für mehrere große und kleine Städte sagen. Ich bestreite nicht das es das gibt. Ich bete gerade zu Gott das du nicht den Beruf hast den ich hier im Forum meine herausgelesen zu haben.

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Ist dir mal aufgefallen das ich gar nichts gegen Behinderte schreibe oder habe ?

Es geht nur darum das in NRW der Bezirksbeamte kommt und den offensichtlichen körperlich und geistigen Zustand dokumentiert. Entschieden wird dann bei der Polizei als Waffenbehörde.

Es geht nur darum dass das in NRW so ist, sonst nichts.

Hat doch auch keiner behauptet, daß Du etwas gegen Behinderte hättest. Es ist aber wohl angemessen dazu dann anzumerken, daß es ein skandalöser Zustand ist, wenn sich jemand herausnimmt, den körperlichen Zustand von Schützen zu dokumentieren mit der Absicht Behinderten eine waffenrechtliche Erlaubnis zu versagen. Wer wirklich wegen einer Behinderung nicht schießen kann, der kommt wohl kaum auf die erforderlichen Übungseinheiten. Eher wird es so sein, daß jemand der durchaus könnte keinen entsprechend behindertengerechten Stand finden wird uns deshalb nicht zum Üben kommt. Insofern gibt es da einfach nichts nachzugucken.

Mag sein, daß ich da amerikanisiert bin, aber jemanden der, in der meisten Fällen ohne eigene Schuld, ein körperliches Gebrechen hat, deswegen amtlicherseits schikanös zu benachteiligen geht für mich gar nicht. Es muß ja gar nicht sein, daß jedes denkmalgeschützte Privatgrundstück mit einem Ladengeschäft gleich mit einem rollstuhlgerechten Zugang verhunzt wird, aber wenn z.B. so ein Bezirkstyp mit blöden Fragen käme, wie eine Mitschützin, die ich gelegentlich bei Matches sehe, mit ihrer verkrüppelten Hand ihre Waffe sicher bedient (ein Hebel zum Spannen hilft z.B. und wird in Open ja auch von vielen Nichtbehinderten genutzt), da müsste ich mich schon arg zurückhalten--soll er doch bei einem Match als Gast zugucken und staunen.

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Ich komme aus NRW und bei mir war auch keiner daheim. Wie bereits geschrieben scheut meine zuständige Behörde ohnehin den Kontakt zu seinen Kunden ugly.gif ... aber wie hier bereits oft genug geschrieben wurde, ist das von KPB zu KPB wohl unterschiedlich

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Es ist zwecklos.......du bist im Wahn.....mach dir mal Gedanken, warum du so viele Leute ignorierst! Ich habe nirgends geschrieben das ich was dagegen habe das ein Polizist vorbei kommt bei Erstantrag WBK. Nur dass es nicht in ganz NRW üblich ist so wie du behauptest! Und das kann ich für mehrere große und kleine Städte sagen. Ich bestreite nicht das es das gibt. Ich bete gerade zu Gott das du nicht den Beruf hast den ich hier im Forum meine herausgelesen zu haben.

Wenn ich eines nicht mag, dann die Formulierung: "Denk mal drüber nach oder mach dir mal Gedanken".

Es ist zwecklos und genau das ist es was ich dir schreibe.

Du machst Stimmung um der Stimmung willens und nicht weil du diskutieren willst.

Ich kann nichts dafür das du religiös bist, aber ich bin nicht gläubig und dein Glaube hat auch nichts mit meinem Beruf zu tuen und was du meinst im Forum heraus zu lesen.

Ich ignoriere viele User und das hat seinen Grund.

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Wenn du es dir verdient hast in meine Liste zu kommen wirst du es lesen können.

Wie wäre etwas mit einer "rechtslastigen Antwort zum Thema Flüchtlinge " oder etwas hetzerisches und ein bisschen Verleumdung ?

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  • 2 Wochen später...

Wenn man gut mitplant , kein Rüpel war , der SB und der Verband Top ist (das BL auch) könnte alles regulär also WBK / Bedürfnis / Kanone eingetragen in 5 Tagen über die Bühne gehen.

Gut das hilft nun dem TE nix aber egal ... ich versteh das schon wenn man unruhig in der Luft zappelt und auf die Pape wartet ... find sowas nicht gut.

Um nochmals den Deppeltest aufzuwärmen ... zufällig hab ich in den Weiten des www eine pdf von einem alten Spiegel Bericht gelesen , es ging um die damalige gr. überarbeitung des Waff § und zwar wer was damals gefordert hat und wie und warum es dann so kam wie es heute ist ... interessant war das wohl der damalige bay. Innenminister ein psych. Gutachten in den Ring geworfen hatte als Opition ... kaum zu glauben.

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Gibt es eigentlich über Einzelfälle hinausgehende Erfahrungen dazu, inwieweit ein seit längerem bestehender kleiner Waffenschein die WBK-Beantragung beschleunigt?

Eigentlich sollte da doch nur Sachkunde, Bedürfnis und Aufbewahrung neu zu prüfen sein, welches der SB durch Überfliegen der drei entsprechenden Nachweise binnen einer Minute erledigen könnte; der ganze Klimbim zu persönlicher Eignung und Zuverlässigkeit ist beim KWS schließlich identisch, inkl. Regelüberprüfung mind. alle drei Jahre.

Führen die Behörden trotzdem immer noch mal eine neue Überprüfung durch, auch wenn die letzte KWS-bedingte Regelüberprüfung vielleicht noch kein Jahr her war?

Hier im Forum hat vor einer Weile mal jemand geschrieben, er besäße seit langem einen KWS und hätte dann aber die WBK aufgrund von Vorstrafen verweigert bekommen, wobei dabei erst aufgefallen ist, dass er den KWS gar nicht hätte bekommen dürfen.

Wird beim KWS doch irgendwie schlampiger geprüft als bei der WBK?

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Führen die Behörden trotzdem immer noch mal eine neue Überprüfung durch, auch wenn die letzte KWS-bedingte Regelüberprüfung vielleicht noch kein Jahr her war?

Jede Behörde wird da ihrem speziellen Eigenarten haben, aufgrund dessen man keine pauschale Aussage treffen kann.

Mir wurde einmal gesagt, dass eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nicht älter als 6 Monate sein darf.

Möchte ich einen Voreintrag auf Grün haben und die Überprüfung war vor 7 Monaten, werde ich also erneut überprüft.

Es könnte ja sein, dass ich zwischenzeitlich etwas "böses" getan habe.

Letzten Sommer bin ich umgezogen und meine neue Waffenbehörde hat mir ein Willkommensschreiben geschickt und einige Formulare, in denen ich noch einmal alle Waffen auflisten musste und die Aufbewahrungssituation mittels Bildern dokumentieren sollte. OK......

Letzte Woche habe ich dort angerufen und gefragt, wie lange ich denn auf einen Voreintrag auf Grün rechnen muss, wenn ich ich ihn jetzt stelle. Die letzte Überprüfung ist über ein Jahr her. Da sagt man mir, dass meine Überprüfung noch 3 Monate gültig ist, da man mich anlässlich des Zuzugs noch mal komplett überprüft habe. Unglaublich, aber in diesem Fall gut für mich.

Du siehst also, es gibt einen groben Rahmen, in dem wir uns bewegen. Aufgrund der unterschiedlichen Handhabung der Behörden ergibt sich eine relativ große Schwankungsbreite. Und ich weiß....es gibt kaum etwas Schlimmeres, als das Warten auf eine waffenrechtliche Genehmigung ;)

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