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IGNORED

Wechselsystem beim Sachbearbeiter melden


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Geschrieben

Hallo zusammen!

Für mein AR15 möchte ich mir ein Kalibergleiches WS zulegen Also einen kompletten neuen Upper mit Lauf und Verschluss.

Wegen meinem WBK Eintrag für mein jetziges AR15 kann ich mir das ja einfach so kaufen und muss es danach innerhalb von 2 Wochen bei meinem Sachbearbeiter melden.

Jetzt die Frage: Was macht der mit der Meldung?

1) In die WBK eintragen? Dachte immer, dass Wechselsysteme nicht in die WBK kommen - also keinen Platz wegnehmen.

2) Irgendwo anders sie Seriennummer vom Lauf und Verschluss notieren / eintragen?

3) Es einfach nur zur Kenntnis nehmen, ohne es irgendwo zu vermerken so, wie beim Munitionskauf?

Letzeres kann ich mir in unserem Staat irgendwie nicht vorstellen....

Geschrieben

melden musst Du garnix. Du hast Deiner zuständigen Behörde den Erwerb anzuzeigen.

und selbstverständlich wird ein WS in die WBK eingetragen!... wo kämen wir denn dahin! das ist schließlich Deutschland und wir haben ein Waffengesetz!

"keinen Platz wegnehmen"... oh Leute macht Euch endlich mal schlau, das spart so blöde Sprüche aufgrund von Minderwissen!

JEDER Eintrag in einer WBK nimmt Platz weg! irgendwo muss man die Buchstaben und Stempel ja unterbringen!!

"wie beim Munitionskauf". was, Du meldet Deinen Munitionskauf Deiner Behörde?

...ich plädiere nochmals, und ausdrücklich, für eine halbjährliche Sachkundewiederholungsprüfung!....

Sachen gibts.........unglaublich.

Geschrieben

Hallo

nachdem alles Relevante gesagt wurde, von mir etwas off Topic:

Ich kann mich an Zeiten erinnern (zwischen 2003 und 2009) da konnte man ein Wechselsystem kaufen und es wurde nicht eingetragen. Da eine gewisse Diskrepanz zwischen Erwerb von WS und späteren geforderten nachträglich Eintrag von WS besteht, ist es doch verwunderlich, dass keine marodierenden Banden von WS-Besitzern gen Berlin marschieren.

Steven

Geschrieben (bearbeitet)

Oh alzi, gerade der erste Satz..........päpstlicher als der Papst........

der richtige Wortschatz ist nicht zu unterschätzen, ebenso die richtige Wortwahl!

Beispiel?...ok.

Verein will genehmigte Schießzeiten für eine Vereinsveranstaltung überschreiten. Imissionsschutzgesetz, Lärm blablabla..... Abstimmung mit dem zuständigen Amt...... kann für ne bestimmte Anzahl an Terminen ( pro Jahr) beim Amt angezeigt werden....... Fall erledigt!

was macht das kleine alzilein?....... gibt der Vorstandschaft die Empfehlung "zeigt die Schießzeitüberschreitung, wie mit dem Amt vereinbart!!!, an"

was machen die Helden?....... sie BEANTRAGEN ....... also prüft das Amt.....und das Ende vom Lied war..... eine zeitliche Beschränkung....und eine Beschränkung der Gesamtschußzahl für diesen Zeitraum. tja!

drum melde ich dem Amt kein WS, ich zeige den Erwerb desselben an!

q.e.d.

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

Edit....weil eh für die Katz...

Wie so oft hier und verbunden mit dem Vorwurf alles besser zu wissen, den falschen Ton zu wählen, diverse Beleidigungen dazu und bei mir immer ein privilegierter Mützenträger zu sein usw usw.

Geschrieben

.......päpstlicher als der Papst........

Das hat damit überhaupt nichts zu tuen. Alzi hat einfach Recht und ist ein riesiger Unterschied u.U. mit großen Kosten verbunden zumal ein WS nicht beantragt werden muss. Da könnte glatt die Vermutung aufkommen das der Antragsteller Probleme hat und doch nicht so richtig sachkundig zu sein und mal in seine Akte zu schauen wie er diese erlangt hat.

Geschrieben (bearbeitet)

Alzi hat einfach Recht und ist ein riesiger Unterschied u.U. mit großen Kosten verbunden zumal ein WS nicht beantragt werden muss.

Wobei im Ausgangspost auch nicht von "beantragen" gesprochen wurde, sondern von "melden".

in wie weit jetzt umgangssprachlich zwischen "melden" und "anzeigen" ein Unterschied besteht ist schon fraglich. Daher finde ich die Korrektur in diesem Fall nicht wirklich angebracht.

Wo ist denn der Unterschied zwischen "Ich melde den Erwerb einer Waffe bzw. eines Wechselsystems" und "Ich zeige den Erwerb einer Waffe bzw. eines Wechselsystems an"?

Bearbeitet von HBM
Geschrieben

Wobei im Ausgangspost auch nicht von "beantragen" gesprochen wurde, sondern von "melden"....

Bezogen auf den Anfang hast du Recht. Mein Post war eine Antwort auf den Post von alzi und sein Beispiel aus #6. Das hätte ich besser formulieren oder zitieren sollen. :drinks:

Eine Meidung ist formlos, die Anzeige muss innerhalb einer festgelegten Zeit mit bestimmten Daten gemacht werden. Manche Behörden bestehen sogar auf Formulare die von der Behörde entworfen wurden. Das halte ich allerdings für übertrieben und letztendlich auch für nicht durchsetzbar

Geschrieben

Wie schon erwähnt, werden Wechselsysteme in die WBK eingetragen.

Wenn die WBK voll ist, dann gibts einfach eine neue. Das kostet zwar wieder Geld aber das ist man ja mittlerweile gewöhnt.

Was nicht in die WBK eingetragen wird sind Einsteckläufe.

Prozedere:

WS beim Händler kaufen, der trägt es ein, zur Behörde gehen, Stempel holen, glücklich sein.

Dabei gibt es die 14 Tage und den evtl. Munitionserwerb zu beachten. (Da gleiches Kaliber wohl eher keinen Munitionserwerb, hey Geld gespart :yahoo: )

Geschrieben (bearbeitet)

Darum gehts doch gar nicht! Was ich der Behörde anmelde, anzeige oder sonst was, mache ich mit dem entsprechenden Formular! Wenn ich das nicht weiß, wird mir der SB ein solches in die Hand drücken und mich nicht verhaften! Hier im Forum muss ich mich nicht korrekt in jedem kleinscheiss ausdrücken. Das ist einfach nur kleinlich und klugscheisserisch und vergrault auch Leute.

Ebenso muss man nicht immer sagen das man halbjährlich die Sachkunde wiederholen soll. Man muss nicht jeden scheiss ein Leben lang behalten. Die Behörde ist schließlich ein Dienstleister den ich mit meinen Steuern bezahle und die haben mir dementsprechend zu helfen. Genau das tut meine hier auch. Der liebe Alzi wird sich sicher auch nicht in jedem Bereich des Lebens auskennen und schon Fehler durch Unterlassen begangen haben. Auch er wird nicht glücklich sein, wenn er irgendwo nachfragt und dan neunmalklug angemacht wird. Wenns so nervt, sollte man sich einfach raushalten!

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben

:rtfm: hola amigos,

dieses ganzes Palaver hätte man sich sparen können...wenn der Treadstarter eine Suchmaschine mit den Worten:WaffG kalibergleiches WS eintragungspflichtig?,gefüttert hätte...oder bei der Sachkunde besser aufgepasst hätte...wenn hätte Fahrradkette, aber es ist auch gut dass wir drüber gesprochen haben...

sdaludos de pancho lobo :hi::drinks:

Geschrieben

Dann waren der Händler und Du halt sehr eifrig und ich kenne SBs die jammern schmerzerfüllt wenn der Händler Sachen einträgt die nicht seine "Baustelle" sind, also: Ich schließe mich dem user Alzi in Beitrag #3 Satz 2 an - aber deswegen muß man kein Fass aufmachen, das war nicht beabsichtigt. Gut Schuß! VP70Z

Geschrieben

Wie ist das eigentlich mit Einsteckläufen? Soweit ich weiß, werden die normalerweise nicht eingetragen, können aber nur gekauft werden, wenn man beim Waffenhändler die WBK/Jagdschein vorweisen kann. Erfolgt dabei irgendeine andere Art von Registrierung, Eintrag ins Waffenhandelsbuch o.ä.?

Oder werden die wirklich wie in den USA einfach unregistriert abgegeben, mit der Einschränkung, dass der Kunde eine entsprechende WBK/Jagdschein vorgezeigt haben muss?

Geschrieben

Wie ist das eigentlich mit Einsteckläufen? Soweit ich weiß, werden die normalerweise nicht eingetragen, können aber nur gekauft werden, wenn man beim Waffenhändler die WBK/Jagdschein vorweisen kann. Erfolgt dabei irgendeine andere Art von Registrierung, Eintrag ins Waffenhandelsbuch o.ä.?

Oder werden die wirklich wie in den USA einfach unregistriert abgegeben, mit der Einschränkung, dass der Kunde eine entsprechende WBK/Jagdschein vorgezeigt haben muss?

Nach WaffG werden sie auf Wunsch eingetragen in damit z.B. den Munerwerb zu bekommen - bleibt aber freiwillig.
Geschrieben

Wie ist das eigentlich mit Einsteckläufen? Soweit ich weiß, werden die normalerweise nicht eingetragen, können aber nur gekauft werden, wenn man beim Waffenhändler die WBK/Jagdschein vorweisen kann. Erfolgt dabei irgendeine andere Art von Registrierung, Eintrag ins Waffenhandelsbuch o.ä.?

Oder werden die wirklich wie in den USA einfach unregistriert abgegeben, mit der Einschränkung, dass der Kunde eine entsprechende WBK/Jagdschein vorgezeigt haben muss?

und wie müssen diese verwahrt werden... ;)
Geschrieben

Dann waren der Händler und Du halt sehr eifrig und ich kenne SBs die jammern schmerzerfüllt wenn der Händler Sachen einträgt die nicht seine "Baustelle" sind,

Mein WS für die 9mm hat der Händler eingetragen und das Amt nur gestempelt . Kostet in dem Fall auf dem Amt genau : NIX

gehe ich mit der WBK zum Amt und zeige den Erwerb an und die tragen ein kostet es : 12,78 Euro ( ohne Munitionserwerb )

Deswegen lasse ich alles vom Händler eintragen.............

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