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Waldkauz

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  1. Kann man da auch als Zuschauer vorbeikommen?
  2. Der Fall zeigt auch, dass es, besonders auch bei einer unberechtigten Hausdurchsuchung, nicht lohnt, irgendwie zu kooperieren. Nichts unterschreiben, die Nicht-Zustimmung protokollieren lassen, nichts freiwillig herausgeben, außer ggf. geforderter Personalien keinerlei Angaben machen, insbesondere keinerlei Einlassungen zur Sache. Stattdessen den Beschluss genau lesen und aufpassen, dass nur die im Beschluss genannten Räume betreten werden, dass der als Zeuge fungierende Staatsvertreter nicht selbst mitsucht, dass vertrauliche Schriftstücke nicht von den Polizeibeamten durchgelesen werden (darf nur die Staatsanwaltschaft oder Richter), versuchen einen neutralen Zeugen hinzuziehen, und dass der eigene Anwalt schnellstmöglich vor Ort auftaucht. Das senkt dann auch die Wahrscheinlichkeit, dass irgendwelche Leichen gefunden werden, nach denen laut Beschluss gar nicht gesucht werden sollte. Die wollen ja vermutlich schnell abarbeiten, was sie laut Durchsuchungsbeschluss einsacken müssen, und dann wieder nach Hause oder an den Schreibtisch. Hätten die Betroffenen nichts gesagt, hätte vielleicht nur ein Beamte den fraglichen Schrank durchsucht, und weil das Gesuchte nicht drin war und er persönlich irgendwelche alten Luftdruckwaffen nicht als prüfenswert im Kopf hat, diese gar nicht weiter beachtet. Wie lässig die offenbar drauf waren, zeigt sich ja schon daran, dass sie nach Erzählung der Frau den Sohn(!) zum Waffenholen(!) in den Keller geschickt haben. Aber nachdem dann offenbar nichts gefunden wurde, nur anfangs die Luftdruckwaffen sichergestellt worden waren, hat sich wahrscheinlich der Oberindianer diese eben genauer angeschaut... Warum der Sohn mit Kamerateam zum Gerichtstermin erscheint, aber niemand daran denkt, dass die Angeklagte bei gesundheitlicher Verhinderung zumindest ein ärztliches Attest mitgeben sollte, ist aber auch komisch. Gut finde ich jedoch, dass durch solche Berichte vielleicht mancher zum Nachdenken angeregt wird, der etwa meint "ein strenges Waffengesetz" oder gar "unser Waffengesetz" wäre per se gut oder "eine erneute Verschärfung des Waffenrechts" wäre überfällig und träfe "ja eh nur bekloppte Waffennarren" o.ä. Vortrag zum Thema Hausdurchsuchung, den man gesehen haben sollte:
  3. Wie ist das eigentlich mit Einsteckläufen? Soweit ich weiß, werden die normalerweise nicht eingetragen, können aber nur gekauft werden, wenn man beim Waffenhändler die WBK/Jagdschein vorweisen kann. Erfolgt dabei irgendeine andere Art von Registrierung, Eintrag ins Waffenhandelsbuch o.ä.? Oder werden die wirklich wie in den USA einfach unregistriert abgegeben, mit der Einschränkung, dass der Kunde eine entsprechende WBK/Jagdschein vorgezeigt haben muss?
  4. Im Gegensatz zu vielen anderen waffenrechtlichen Regelungen bzw. Sicherheitsgedöns, finde ich die Bleistaubgeschichte schon bedenklich. Jedenfalls sollte man doch unnötige Gefährdung möglichst vermindern, zumal wenn es ggf. nur um ästhetisches Reinlichkeitsdenken geht ("der Stand soll immer rundum schön sauber sein"). Statt zu kehren, könnte man wohl einen für diese Art von Stäuben geeigneten Industriestaubsauger (Staubklasse H) anschaffen. Der kostet zwar ggf. an die 1000 Euro, bei dem geringfügigen Gebrauch wird ein Markengerät aber bestimmt so lange halten, dass das als einmalige Anschaffung zu sehen ist. Oder man macht hinter den Scheiben z.B. nur noch ein Mal im Monat sauber, vorzugsweise nass und mit Filtermaske / Einwegoverall. Den Bereich betritt normalerweise niemand, dadurch gäbe es auch keine Verschleppung, wenn sich dort Dreck ansammelt, zumal die Absaugung hinten ggf. durch Luftströmung aufgewirbelten Feinstaub abführt. Den Bereich vor den Scheiben, der weniger verschmutzt wird, jedoch zur Trefferaufnahme ständig betreten wird, könnte man nach dem Schießen kurz mit einem feuchten Einwegbodentuch wischen. So ein Tuch kostet etwa so viel eine Patrone 9mm para, im Großhandel wohl noch weniger; das sollte also zu verkraften sein. Das sind jetzt meine Ideen dazu. Es wird nicht der Kugelfang geleert, sondern nur unten am Boden sauber gemacht. Der Großteil der Geschosse landet zwar in den Kugelfängen, aber nicht nur durch daneben gegangene Geschosse sammelt sich in dem Bereich einiges an Bleipartikeln und feinem Bleistaub, dazu eben die Papierfitzel der Scheiben.
  5. Hallo, ich trainiere in einer Raumschießanlage, wo es üblich ist, dass man nach jedem Schießende zu den Scheiben bzw. Trichtergeschossfängen vorgeht und aufkehrt, was dort durchs Schießen am Boden gelandet ist. Neben Papierfitzeln von den Scheiben und gelegentlich größeren Geschossfragmenten, sammelt sich dort eine deutlich sichtbare Menge Bleiabrieb bzw. Bleistaub. Das wird alles aufgekehrt, auf der Schaufel zurück durch die Schützenstände getragen und in einen Mülleimer geworfen. Ist das eine übliche Vorgehensweise auf solchen Schießständen? Ich kann mir vorstellen, dass trotz laufender Lüftung beim Kehren eine bedenklich große Menge feinster Bleistaub so aufgewirbelt wird, dass die Betroffenen ihn einatmen. Durch das offene Herumtragen auf der Kehrschaufel und Anhaftungen an Schuhen / Kleidung dürften auch noch weitere Bereiche des Schießstandes unnötig kontaminiert werden. Wie wird das anderswo gehandhabt? Da wir schließlich in Deutschland sind: Gibt es konkrete Vorschriften dazu? Gruß, Waldkauz
  6. Deshalb sind Waffenhändler verpflichtet, den Kunden aufzuklären: § 35 Abs. 2 WaffenG "Dürfen Schusswaffen nur mit Erlaubnis geführt oder darf mit ihnen nur mit Erlaubnis geschossen werden, so hat der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 bei ihrem Überlassen im Einzelhandel den Erwerber auf das Erfordernis des Waffenscheins oder der Schießerlaubnis hinzuweisen. Beim Überlassen von Schreckschuss-, Reizstoff oder Signalwaffen im Sinne des § 10 Abs. 4 Satz 4 hat der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 überdies auf die Strafbarkeit des Führens ohne Erlaubnis (Kleiner Waffenschein) hinzuweisen und die Erfüllung dieser sowie der Hinweispflicht nach Satz 1 zu protokollieren."
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