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IGNORED

Voreintrag geholt, beantragte Waffe nicht mehr zu haben. Was tun?


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Geschrieben

... was es dann letztlich wird, werden sie doch eh nie erfahren.

Und beim nächsten Wunsch nach Befürwortung legst Du Deinem Verband was vor? Deine WBK - Kopien? Das wird sooo nix werden.

soweit nicht bereits der Händler einen Teil der Eintragungen unmittelbar vor Ort vorgenommen hat (z.B. Firmenstempel).

Der Händler trägt alles ein, ansonsten sollte er mal in (W)Affengesetz schauen.

Bleiben also nur Sportschützen übrig, die Langwaffen auf grün mit Voreintrag kaufen müssen.

Ein Händler sollte das wissen.

Mir fallen da noch mehr Möglichkeiten mit Voreintrag LW auf grün ein. Ein Sachkundiger sollte das wissen.

Geschrieben

Und beim nächsten Wunsch nach Befürwortung legst Du Deinem Verband was vor? Deine WBK - Kopien? Das wird sooo nix werden.

Abgesehen davon, dass meinen Verband irgendwelche WBK-Kopien einen Cheyzdreck angehen, was soll passieren?

Da steht, dass, wie letztmals beantragt, von mir ein SL-Gewehr im Kaliber .223 mit der Modellbezeichnung "OA15" vom Hersteller Oberland Arms erworben wurde.

Und weiter? Nix weiter.

CM

Geschrieben (bearbeitet)

Entschuldigt bitte, wenn vielleicht nur ich das nicht richtig verstehe: Hier wird wegen einem Klapperatismus, der für gerade mal 400 Euronen Aufpreis problemlos neu erhältlich ist, ein Riesenfass - inklusive der üblichen Irrungen und Wirrungen - aufgemacht.

Insbesondere, zumal sich die grundlegende Frage jeder durch zwei Minuten Gehirnnutzung selbst beantworten kann.

Zum pekuniären Aspekt: Die 400 sind nichts, aber auch gar nichts im Vergleich zu dem, was Betrieb und Unterhalt von dem Stecken innerhalb kürzester Zeit in Anspruch nehmen wird. Da kann man schon mal das Zehnfache, auf jeden Fall aber das Doppelte ausgeben (im Jahr, wohlgemerkt).

Ist das jetzt schon das berühmte Sommerloch? Bin ich wirklich schon drin?

Fragende Grüße!

Bearbeitet von SeinePestilenz
Geschrieben

Abgesehen davon, dass meinen Verband irgendwelche WBK-Kopien einen Cheyzdreck angehen, was soll passieren?

und wenn genau das Bestandteil der Befürwortungsrichtlinien Deines Verbandes wäre und genau diese Befürwortungsrichtlinien Bestandteil der Anerkennung des Verbandes als Schießsportverband nach §15?

jaja.......

Geschrieben (bearbeitet)

@cartridgemaster

Die für die sportliche Nutzung verbotene Lauflänge von 14,5" taucht nirgendwo auf.

Kann sein. Aber sich da drauf verlassen, kann sehr gefährlich sein. Denn wenn der Händler korrekt ist, trägt er nicht OA-15 ein, sondern die exakte Modellbezeichnung, also z.B. OA15-Carbine.

Auf jeden Fall wird der Händler die exakte Bezeichnung dessen, was er da dem Schützen XYZ verkauft hat auch dem Amt melden.

Und wenn der Sachbearbeiter nicht gerade mit dem Klammerbeutel gepudert ist, kann das noch sehr spannend für den Käufer werden.

Wir haben inzwischen das NWR, und da stehen zu den jeweiligen Modellbezeichnungen eine ganze Daten zusätzlich drin.

Bearbeitet von alter_Opa
Geschrieben

Abgesehen davon, dass meinen Verband irgendwelche WBK-Kopien einen Cheyzdreck angehen, was soll passieren?

CM

und wie stellst du dir vor, dass dein verband prüft was du zur weiteren ausübung des schießsports zusätzlich benötigst, wenn den verband deine wbk kopien einen sch.... dreck angehen ?

machen das deine bearbeiter beim verband mit würfeln, losen, kaffeesatz oder knochenstückchen.............

by the way: welcher ist denn dein verband ?

beste grüsse aus franken

handgunner

Geschrieben

Da hat Handgunner Recht. Zum Antrag für eine neue Waffe gehört die aktuelle Kopie der WBK. Der Verband ist nämlich verpflichtet zu prüfen ob Du die Waffe überhaupt "benötigst". So sinnlos diese Prüfung ist, die Verbände müssen sie nunmal durchführen, und dazu brauchen sie den aktuellen Bestand.

Geschrieben

Leute, ich danke Euch für diesen Thread!!!

Folgende Situation:

Ich bin beim BSSB und habe eine Bedürfnisbescheinigung für "Sportrevolver .357 Mag" bekommen.

Dort wird explizit darauf hingewiesen, wie der zu erwerbende Revolver beschaffen sein muss.

  • Lauflänge nicht unter 100mm, nicht über 150mm
  • Abzugsgewicht nicht unter 1000g
  • zum Gewicht der Waffe steht da auch noch was, weiß ich jetzt aber nicht mehr...da müsst ich nachschauen
  • erlaubt sind keine orthopädischen Griffe
  • Waffe muss 6-schüssig sein

Den Antrag auf diese Bedürfnisbescheinigung hab ich - zusammen mit dem Antrag auf WBK gelb - im Hinblick darauf ausgefüllt,

später mal einen Single-Action-Revolver im Stil eines SSA zu erwerben. Also etwas "Cowboy-mäßiges".

Ich wusste, daß es eine entsprechende Disziplin im BSSB gar nicht gibt. Ich wusste aber auch, daß ich mir den entsprechenden Verband

mit der entsprechenden Disziplin suchen werde und mich bis dahin mit dem zu erwerbenden Revolver vertraut machen könnte.

(zugelassener Stand vorhanden)

Auch wusste ich, daß ich kein Interesse für "Sportrevolver Präzision im BSSB" haben würde, ergo also keinen weiteren Revolver vom BSSB

befürwortet bekommen muss.

ABER: Ich hatte natürlich (auch zuletzt wegen meines kleinen Gesetzesbüchleins, in dem ich regelmässig schmöckere) ganz klar eine gewisse

"Hemmschwelle", diesen SSA zu erwerben...bis jetzt hab ich noch keinen gekauft!

PS: Der Voreintrag in meiner WBK grün sagt übrigens Nichts über die Beschaffenheit der Waffe. Lediglich "Kategorie B, Revolver, .357 Mag"

Life´s good and like a Revolver...round and round it goes!

Josh

Geschrieben

und wie stellst Du Dir vor, dass Dein Verband prüft was Du zur weiteren Ausübung des Schießsports zusätzlich benötigst, ...

In dem Verband in seinen eigenen Unterlagen überprüft, welche Bedürfnisbescheinigungen er für mich in der Vergangenheit bereits ausgestellt hat.

Welche Waffen ich ggf. auf ein jagdliches oder sportliches Bedürfnis für einen anderen Verband bereits erworben habe, hat ihn dabei nicht zu interessieren.

Liebe Leute, die Sorglosigkeit, mit der ihr freizügig mit Euren Daten um Euch werft, ist beängstigend.

Von mir erhält jeder nur die Daten, die er zwingend zu Erledigung seiner Aufgaben benötigt.

CM

Geschrieben

In dem Verband in seinen eigenen Unterlagen überprüft, welche Bedürfnisbescheinigungen er für mich in der Vergangenheit bereits ausgestellt hat.

Welche Waffen ich ggf. auf ein jagdliches oder sportliches Bedürfnis für einen anderen Verband bereits erworben habe, hat ihn dabei nicht zu interessieren.

Liebe Leute, die Sorglosigkeit, mit der ihr freizügig mit Euren Daten um Euch werft, ist beängstigend.

Von mir erhält jeder nur die Daten, die er zwingend zu Erledigung seiner Aufgaben benötigt.

CM

so so, was du an sport - waffen im bestand hast, bzw. über einen anderen verband ( schon früher ) erworben hast, hat den verband, der dein aktuelles bedürfnis bestätigen soll NICHT zu interessieren............

was du früher mal von verband X bestätigt bekommen hast ( egal ob überhaupt gekauft oder nicht ) hat mit dem was AKTUELL in deinem besitz ist, doch wohl absolut nichts zu tun. entweder kannst du alles schon wieder verkauft haben, oder aber du hast über verband Y schon das doppelte zugekauft.

lies doch bitte mal die passagen des waffengesetzes und der ausführungsverordnungen zum thema sportschütze und bedürfnis durch....

die verbände sind verpflichtet VOR der erneuten bestätigung eines bedürfnisses zu überprüfen, ob die beantragte waffe notwendig......ist.

und das geht nur über eine sichtung des aktuellen bestands der jeweilgen person. - oder aber du kennst da was anderes, das funktiniert..... ?

handgunner

Geschrieben

In dem Verband in seinen eigenen Unterlagen überprüft, welche Bedürfnisbescheinigungen er für mich in der Vergangenheit bereits ausgestellt hat.

Welche Waffen ich ggf. auf ein jagdliches oder sportliches Bedürfnis für einen anderen Verband bereits erworben habe, hat ihn dabei nicht zu interessieren.

Das stimmt so nicht. Stimmte es, daß über einen anderen Verband erworbene Waffen "nicht zählen", also nicht verwendbar sind, müßte man für zwei Verbände die gleiche Waffe zweimal kaufen.

Geschrieben (bearbeitet)

fyodor, noch besser:

wäre man nach der von cm vorgetragenen logikin 2 / 3 / 4 verbänden dürfte man sich für jeden verband das material zusätzlich ( doppelt, dreifach, vierfach, usw. ) zulegen........

dass dem so nicht ist, sollte eigentlich jedem waffenbesitzer mit eigener wbk ( und damit auch wohl "sachkundig" ) klar sein.

handgunner

Bearbeitet von Handgunner
Geschrieben

Man müßte sogar. Schließlich sind die neuen Waffen notwendig, da man die vorhandenen nicht nutzen kann/darf.

Allerdings müßte man dann aufpassen, daß man nicht versehentlich mit der Glock 17 S/N ABC123 auf die DSB-Meisterschaft fahren darf, sondern nur zum BDMP. Für den DSB muß man die Glock 17 S/N DEF456 mitnehmen.

Geschrieben

ER ist Sachkundig, kennt die entsprechende Disziplin, aufgrund derer er eine Waffe erwerben durfte.

...

Leute!..... DESWEGEN hat der Sportschütze sachkundig zu sein!!!! ER hat das zu wissen, sonst keiner!

Genau, lieber Alzi, ER, der Sportschütze (man kann es gar nicht groß genug schreiben) muss das wissen und nicht der Verband... warum also wird dieser Stumpfsinn vom Glaskugel rubbeln vorab dann so mit Händen und Füßen verteidigt ?

Geschrieben

Man müßte sogar. Schließlich sind die neuen Waffen notwendig, da man die vorhandenen nicht nutzen kann/darf.

Ist jetzt ein bischen weit hergeholt, aber nicht unbedingt falsch.

Nach Handgunners Logik müsste ich mit der auf jagdliches Bedürfnis erworbenen SIG Sauer P226 im Kaliber 9 mm P (Jagdschutz u. Fangschuss) auch beim DSB die Disziplin Zentralfeuerpistole 9mm sowie beim BDMP e.V. die Diszplinen DP1, PP1/NPA und EPP bestreiten, da sie ja für alle genannten Zwecke und Disziplinen zugelassen wäre.

Die sich stellende Frage, ob sie dafür unbedingt auch die geeignete Wahl und für den sportlichen Erfolg dienlich wäre, bleibt natürlich unbeantwortet.

Es ist doch immer wieder schön zu lesen, dass die heftigsten Forderungen nach Restriktionen aus den eigenen Reihen kommen.

CM

Geschrieben (bearbeitet)

... die gleiche Waffe zweimal kaufen.

Was ja i.d.R. so nicht vorkommt.

Es ist aber durchaus realistisch, dass ich zur Abdeckung unterschiedlicher Bedürfnisse und zur Betätigung in verschiedenen schießsportlichen Disziplinen insgesamt 4 Pistolen Kal. 9 mm P sowie 4 Pistolen Kal. .22lfb. besitze.

CM

edit: Dreckfuhler korrigiert!

Bearbeitet von cartridgemaster
Geschrieben

Und beim nächsten Wunsch nach Befürwortung legst Du Deinem Verband was vor? Deine WBK - Kopien?

Der Händler trägt alles ein, ansonsten sollte er mal in (W)Affengesetz schauen.

1. Nöö, lege ich nicht, wurde auch noch nie verlangt. Und selbst wenn, denkst du ernsthaft, da nimmt dann nach x Monaten bis Jahren einer die Akten zur Hand und schaut, ob alle ehemals Jahre zuvor bearbeiteten Anträge nun mit der WBK übereinstimmen ? Da hätten die aber viel zu tun.

2. Der Händler trägt genau drei Dinge ein, so wie die Spalten der WBK es erlauben: Hersteller/Importeur + Typ-/Modellbezeichnung + S/N. Zu mehr ist auf dem Zettel eh kein Platz.

Es bleibt dabei, Waffenart + Munition, mehr will die Behörde nicht wissen, je andere Info ist nice to have. Warum macht man sich da so einen Kopf drum ?

Geschrieben

cartridgemaster,

das JAGDLICHE und das SPORTLICHE bedürfnis einer person haben nichts miteinander zu tun - DAS wurde auch nie hier behauptet. dise beiden bedürfniss ( gründe ) können problemlos nebeneinander bestehen und sich trotzdem nicht gegenseitig beschneiden ( dabei gehts eh nur um die kurzwaffen )

fakt ist aber, dass mehrfache mitgliedschaften in mehreren verbänden und die daraus erworbenen waffen in einen topf kommen und bei der beantragung von weiteren sport - waffen gerechnet, betrachtet, bewertet werden. ( MÜSSEN )

das hat mit restriktionsforderungen der verbände nichts zu tun.

( für den verband in dem ich aktiv bin und derexakt diese notwendigen angaben in den unterlagen der mitglieder fordert, ist das eine unverschämte unterstellung ! )

wobei ich aber auch zugebe, dass hier nicht alle verbände absolut gleich agieren, ( was in anderen verbänden abgeht weiss ich nicht ) deshalb zwei fragen an dich - um die sache einzugrenzen:

in welchem verband bist du ?

im grundkontingent oder drüber ?

handgunner

Geschrieben (bearbeitet)

1. Nöö, lege ich nicht, wurde auch noch nie verlangt. Und selbst wenn, denkst du ernsthaft, da nimmt dann nach x Monaten bis Jahren einer die Akten zur Hand und schaut, ob alle ehemals Jahre zuvor bearbeiteten Anträge nun mit der WBK übereinstimmen ? Da hätten die aber viel zu tun.

2. Der Händler trägt genau drei Dinge ein, so wie die Spalten der WBK es erlauben: Hersteller/Importeur + Typ-/Modellbezeichnung + S/N. Zu mehr ist auf dem Zettel eh kein Platz.

Es bleibt dabei, Waffenart + Munition, mehr will die Behörde nicht wissen, je andere Info ist nice to have. Warum macht man sich da so einen Kopf drum ?

hi big mamma,

es geht hier nicht um die behörde - es geht um die prüfung des jeweiligen bedürfnisses des antragstellers ( DU ) durch den verband.

diese aufgabe ist lt. gesetz an die zugelassenen verbände übertragen worden.

DEIN verband prüft, ob DU ein bedürfniss für eine weitere sportwaffe hast - DEIN verband braucht gegebenfalls die genaueren angaben der bestandswaffen um aufgrund von sportordnungs - definitionen festzustellen: "hat er schon" oder "braucht er noch "

diese aufgaben hat deine behörde nicht mehr ! deine behörde prüft das vorliegen der notwendigen unterlagen, deine zuverlässigkeit, eignung, usw....

handgunner

Bearbeitet von Handgunner
Geschrieben (bearbeitet)

Wird ganz schön umständlich....

ich persönlich schreibe ein paar kurze Zeilen an den Landesverband und lege es dem Bedürfnisantrag bei. Evtl. auch die beabsichtigte Waffe, Verkäufe, evtl. Disziplinwechsel. Bricht man sich keinen ab und gut.

Selbst wenn der LV die WBK verlangen würde....Diese muss ich auch bloß als Kopie bei (fast) jeder Munitionsbestellung versenden.

Oder: kurzes Telefonat

Bearbeitet von punisher1985
Geschrieben

DEIN verband prüft, ob DU ein bedürfniss für eine weitere sportwaffe hast - DEIN verband braucht gegebenfalls die genaueren angaben der bestandswaffen um aufgrund von sportordnungs - definitionen festzustellen: "hat er schon" oder "braucht er noch "

Du drehst dich jetzt aber im Kreis. Ds wissen wir, aber was hat das mit dem Schon-vorab-wissen-müssen zu tun, was man innert der nächsten 365 Tage dann mit dem VE wirklich zu kaufen gedenkt ?

Geschrieben
In welchem Verband bist Du ?

Im Grundkontingent oder drüber ?

Die erste Frage werde ich Dir selbstverständlich nicht beantworten, weil ich Dein Insistieren als impertinent empfinde und es Dich schlicht nichts angeht und aus dem, was du als "Grundkontingent" bezeichnest, war ich schon 1976 raus.

Damit beende ich für meinen Teil diese fruchtlose Diskussion.

CM

Geschrieben

Ich bin sowohl im BDS als auch im BDMP. Ich musste noch nie bei einem Antrag für eine Bedürnissbescheinigung den Hersteller und Modell angeben. Weder beim BDMP noch beim BDS. Ob ich eine DP nun von Walther oder Glock kaufe ist als Information sowohl für den Verband als auch für die Behörde für den Voreintrag schlicht wertlos. Das sieht man ja auch daran das die Behörde das in den Voreintrag dahingehend nicht beschränkt. Warum die Verbände meinen mehr wissen zu müssen als die Behörden liegt wohl eher daran das man dort die eigene Rolle bei dem ganzen etwas überbewertet.

Das sieht man auch sehr deutlich daran das es Richtlinien für die Bedürnisserteilung gibt welche strenger sind als die vom Gesetzgeber vorgesehenen.

Besonders traurig finde ich dann immer wenn selbige Verbände bei neuen Wünschen nach Gesetzesverschärfungen (Grüne etc.) mit genau dem Argument entgegentreten das die bestehenden Gesetze ja ausreichend sind.

Irgendwann werden die Grünen mal rausfinden das ihre Duskussionsgegner (Verbände) scheinbar nicht an ihr eigenes Argument glauben zu scheinen..

Geschrieben
Von mir erhält jeder nur die Daten, die er zwingend zu Erledigung seiner Aufgaben benötigt.

Ja, und dazu gehört die Vorlage Deiner sämtlichen WBK`s beim Verband, denn so ist es in Nr. 14.2.1 WaffVwV vorgegeben:

Der Verband hat sich vor Erstellung der Bedürfnisbescheinigung zu vergewissern, über welchen Waffenbestand der Antragsteller bereits verfügt. Hierfür ist es erforderlich, dass der Sportschütze dem Verband schriftlich sämtliche erlaubnispflichtige Schusswaffen angibt, die sich in seinem Besitz befinden, und dies mit der Kopie der WBK belegt.

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