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IGNORED

P08 Problem


Vizefeldwebel

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Hallöchen zusammen,

bei meiner 08 ist mir heute auf dem Stand vom Verschluss (Kammer) hinten 12Uhr Position ein kleines Stück weggebrochen. Dadurch hält das Bodenstück nicht mehr. Wechseln kann ich das ja selber, aber darf ich das auch? Ist doch ein EWB Teil. Ist der Wechsel meldepflichtig? Was mache ich mit dem Altteil? Vielen Dank!

Gruss VFW

Bearbeitet von Vizefeldwebel
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Marke Eigenbau ginge so:

Du gehst mit Deiner WBK zum Teilehöker (z.B. CDS), der trägt die neue Verschlusskammer als solche in dieselbe ein. Erwerb muss der Behörde angezeigt werden.

Selbsteinbau ist legal, wenn dafür kein oder nur haushaltsübliches Werkzeug benötigt wird. Spanabhebende Arbeiten und alles, was das wesentliche Teil irgendwie schwächen könnte, darf nur der Büchser. Den Bolzen zum Vordergelenk vermittelst Durchschlags raus- und wieder rein zu kloppen, sähe ich jetzt noch im grünen Bereich (aber bitte: ohne Gewehr!).

Dann muss die Waffe zum Beschussamt Deines Vertrauens. Wenn Du etwas selbst gemacht hast, was nur der Büchser darf, werden die Jungs dortselbst böse.

Das kaputte Teil muss aufbewahrt werden, damit Du nicht bei der nächsten Kontrolle in Verdacht gerätst, militante dänische Nudisten oder andere Unberechtigte mit wesentlichen Waffenteilen versorgt zu haben.

Hope, this helps. :sleep:

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Da sich dass WaffG nicht allzu präzise darüber auslässt, was unter Herstellen und Bearbeiten verstanden wird, hilft ein Blick in die Verwaltungsvorschrift.

"21.2 Herstellen ist das Anfertigen wesentlicher Teile von Schusswaffen, von Schalldämpfern für Schusswaffen und das Zusammensetzen fertiger Teile zu einer Schusswaffe, es sei denn, dass die Schusswaffe nur zur Pflege, zur Nachschau oder zum Austausch von Wechsel- oder Austauschläufen sowie Wechselsystemen auseinandergenommen wird. Das Zusammenfügen von Bausätzen erlaubnisfreier Schusswaffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.7 bis 1.9 ist kein Herstellen. Eine Schusswaffe wird bearbeitet, wenn ihre Funktionsweise geändert wird (z. B. Umarbeitung einer Schreckschusswaffe in eine Waffe für Patronenmunition, einer Repetierwaffe in eine halbautomatische Waffe, einer Schusswaffe für Einzelfeuer in eine für Dauerfeuer), wenn wesentliche Teile der Waffe (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3) ausgetauscht, geändert oder in ihrer Haltbarkeit beeinträchtigt werden (z. B. Verkürzung des Laufs, Änderung des Patronenlagers) oder wenn das Aussehen der Waffe wesentlich geändert wird (z. B. Abänderung einer Langwaffe in eine Kurzwaffe durch Verkürzung des Schaftes, Montieren von Kühlrippen, Anbringung eines Zielfernrohrs durch mechanische Veränderung an der Waffe). Auch das Umarbeiten erlaubnispflichtiger Schusswaffen in Zier- oder Sammlerwaffen bzw. Schnittmodelle ist ein Bearbeiten. Keine Bearbeitung ist es, einen Einsteck- oder Austauschlauf einzusetzen. "

Ich würde solch abenteuerliche Vorschläge tunlichst unterlassen, falls du keine Herstellungserlaubnis besitzt.

Bearbeitet von Raiden
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Warum?

Sehe ich genau so. Die Kammer (Verschluss) ist zwar ein erlaubnispflichtiges Teil, aber dies wird serienmäßig hergestellt und zum Einbau wird auch nichts verändert, ausser, dass die Nummer eine andere ist. Zum Beschussamt allerdings mußt Du.

Aber alles ohne Gewähr!

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Hallöchen zusammen,

bei meiner 08 ist mir heute auf dem Stand vom Verschluss (Kammer) hinten 12Uhr Position ein kleines Stück weggebrochen.

...

Hast Du normale Fabrikmunition geschossen?

Wenn ja, dann isses kein Wunder, weil bekanntermaßen die 08 die HEUTIGE Fabrikmun. nicht dauerhaft abkann.

Ergo selber laden oder spez. schwach geladene Mun. verwenden, die die alten Schätzchen dauerhaft am Leben läßt.

Ob es die heute noch gibt, weiß ich nicht, es gab zumindest mal eine spez. Mun. für "Alteisen". ;-)

Grüße

Iggy

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115gr. sind idR mit schnelleren Pulvern geladen als bei 124gr oder schwerer.

HP geben eine knackigere Rückmeldung..... ich würde bei empfindlichen Waffen ( wie der 08) eher schwerere Geschosse schießen mit langsameren Pulvern und schwächeren Ladungen, und auf jeden Fall keine HP!

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Speziell für die 08 gibt es von Lapua eine 8g/123gr FMJ mit einer Vo von 320 m/s. Lab.-Nr. 4319177

Lapua gibt dafür folgende Ladung an: 0,37g/5,7gr N 330 vor CCI 500

Ladedaten ohne Gewähr zitiert.

sicher dass da kein Fehler drin ist?

zum einen ohne OAL, nicht wirklich aussagefähig, aber mit Blick auf die aktuellen Ladedaten von VV....... wäre das jenseits von Gut und Böse!!!!!!

entweder passt die Pulvermenge nicht (evtl. 4,7gr ?), oder das Pulver ( evtl. N350 ? )

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Guter Tipp! Die Ladedaten sind ohne weitere Parameter kaum brauchbar. Insbesondere ist aber das Erscheinungsjahr der Auflage interessant und ob eventuelle Neuauflagen angepasst wurden. Stammt meines Wissens nach aus dem Jahre 1985. Da muss man sich mal fragen weshalb Pulverhersteller ihre Ladedaten immer mal wieder aktualisieren...

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...

... in Verdacht gerätst, militante dänische Nudisten ... mit wesentlichen Waffenteilen versorgt zu haben.

Hope, this helps. :sleep:

Gibt es ein Gesetz, daß militante dänische Nudisten keine wesentlichen Waffenteile erwerben dürfen ?

Kenne mich im dänischen Nudisten-Waffengesetz nicht so genau aus ?!?

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kann mir nicht vorstellen dann diese Ladedaten "damals" schon korrekt - im Sinne von sicher - waren.

das DEVA ( 5. Auflage ) von 2005, sagt bei 4,6gr. N330 und OAL vom 29,0 etwas von 345 m/s.

auch Kemira - in der Zeit als die Postleitzahlen noch 4-stellig waren - gab die 4,6gr. als MAX an.

dann sind die Unterlagen/Ladedaten eindeutig reif für die Tonne!

..... die "Empfehlung" einfach vergessen!!.... und keinesfalls weiterverbreiten....

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